Hallo,
angenommen, dem Mieter wurde der Winterdienst laut Mietvertrag übertragen.
Wer ist aber für das Arbeitsmaterial und Streumittel zuständig?
Danke und Gruß
*S*
Hallo,
angenommen, dem Mieter wurde der Winterdienst laut Mietvertrag übertragen.
Wer ist aber für das Arbeitsmaterial und Streumittel zuständig?
Danke und Gruß
*S*
Hi,
steht dazu nichts im Vertrag?
Zitat von http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php
Der Mieter braucht die zur Schneeräumung erforderlichen Geräte nicht anzuschaffen, dies ist Sache des Vermieters, da solche Werkzeuge Hauszubehör sind. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter Geräte selbst stellen muss, so ist diese Klausel wegen Verstoß gegen das Tranzparenzgebot (§ 307 BGB) unwirksam. Bisher haben sich die Gerichte damit aber noch nicht beschäftigt. Das Streumaterial (Streusalz) muss der Mieter (wie die Putzmittel für den Treppenputz) nur dann selbst anschaffen und bezahlen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder nachträglich so vereinbart wurde (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239). Ist im Mietvertrag keine Regelung darüber getroffen, wer die Kosten für das Streumaterial bezahlt, hat der Mieter aber trotzdem schon über einen längeren Zeitraum das Streumaterial selbst auf eigene Kosten gestellt, kann er sich auf die grundsätzliche bestehende Verpflichtung des Vermieters die Kosten zu übernehmen nur in besonderen Ausnahmefällen berufen (z.B. besonders harter Winter).
Hi,
längeren Zeitraum das Streumaterial selbst auf eigene Kosten
gestellt, kann er sich auf die grundsätzliche bestehende
Verpflichtung des Vermieters die Kosten zu übernehmen nur in
besonderen Ausnahmefällen berufen (z.B. besonders harter
Winter).
so, der VM stellt diese Mittel nicht, also kann der Mieter eigentlich nicht seiner Pflicht nachkommen.
Ist er denn in diesem Fall verpflichtet, die Sachen auf eigene Rechnung zu kaufen? Oder darf er mit der Winterpflicht aussetzen?
Gruss
n.
Hallo,
so, der VM stellt diese Mittel nicht, also kann der Mieter eigentlich nicht seiner Pflicht nachkommen.
Ist er denn in diesem Fall verpflichtet, die Sachen auf eigene Rechnung zu kaufen? Oder darf er mit der Winterpflicht aussetzen?
Was macht der Mieter, wenn die Heizung nicht geht oder es durchs Dach reinregnet? Er meldet dies dem Vermieter mit der Aufforderung diesen Mangel abzustellen. Je nach Umstand/Dringlichkeit ist die Frist hierfür sehr kurz und der Mieter darf u.U. sogar selbst und auf Kosten des Vermieters für Abhilfe sorgen.
Ist natürlich blöd für beide Seiten, wenn es erst jetzt auffällt, aber der Vermieter wird für den Hinweis dankbar sein, da er ja ohne die Bereitstellung der Mittel den Winterdienst gar nicht wirksam übertragen konnte und damit auch nicht seine Haftung bei eventuellen Schäden oder für die Tickets vom Ordnungsamt.
Also Anruf beim Vermieter/Verwalter. Vielleicht weiß der, wo im Keller das Werkzeug vergraben liegt. Oder der kommt mit dem Besen und Schneeschieber vorbei oder der bittet den Mieter, das schnell selbst zu besorgen. In einem ordentlichen Mietverhältnis sollte das möglich sein.
Ganz unabhängig von der rechtlichen Bewertung, die wohl im Schadenfall ohnehin schon kompliziert genug ist, finde ich da immer einen Weg. Denn es könnten auch meine Verwandten sein, die da gerade auf die Schnauze fallen und sich die Gräten brechen. Da nutzt es mir recht wenig, wer da nun „im Recht“ war.
Grüße
Hi ElBuffo,
so, der VM stellt diese Mittel nicht, also kann der Mieter eigentlich nicht seiner Pflicht nachkommen.
das war so gemeint, dass der Vermieter sich weigert, die Mittel zu organisieren, trotzdem aber darauf besteht, dass der Winterdienst vom Mieter getan wird.
Gruss
n.
bevor das Ganze jetzt noch mehr ausartet
Dass sogar die Gerichte die „Streusalz-Frage“ unterschiedlich sehen, hat möglicherweise damit zu tun, dass man sich die Frage mit gesundem Menschenverstand selbst beantworten könnte - so denn das nötige Hintergrundwissen dazu vorhanden ist:
Der Winterdienst (samt Hilfsgeräten und Verbrauchsmaterial) fällt unter umlagefähige Betriebskosten - ist also eigentlich tatsächlich „Sache des Vermieters“ - das heisst hier aber vom Vermieter zu organisieren/(fremd)auszuführen - aber im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Mieter zu bezahlen.
Wenn die Ausführung mietvertraglich auf den/die Mieter übertragen wird, gibt der Vermieter also dem Mieter die Möglichkeit sich die sonst anfallenden Kosten durch Selbstausführung zu sparen.
Es soll durchaus Vermieter geben, die sich darauf nicht mehr einlassen, weil sie schon erlebt haben, dass die Centfrage „Streusalz-Beschaffung“ zuviel Aufwand mit sich bringt oder sich in einem Mehrfamilienhaus die Mietparteien nicht untereinander über Hilfsgeräte/Verbrauchsstoffe einig werden und/oder der Organisationsaufwand zu groß wird
Bitte vielleicht erstmal weiterlesen … und dann Gehirn einschalten:
/t/wer-zahlt-das-streusalz/3286943
Hallo,
so, der VM stellt diese Mittel nicht, also kann der Mieter eigentlich nicht seiner Pflicht nachkommen.
das war so gemeint, dass der Vermieter sich weigert, die Mittel zu organisieren, trotzdem aber darauf besteht, dass der Winterdienst vom Mieter getan wird.
Na dann wird das nach Fristsetzung und Verstreichen selbiger eben selbst gemacht und dem Vermieter der Besen/Schneeschieber in Rechnung gestellt, notfalls mit der Miete verrechnet und sich schleunigst ein neuer Vermieter gesucht. Wer auf Krawall aus ist, lässt dem Ordnungsamt noch einen Hinweis eines aufmerksamen Bürgers zukommen.
Grüße