WerbeMail-Abmelden eine Falle?

Hallo zusammen,

also ich habe dummerweise eines meiner Spamfreien eMail-Konto benutzt zur regestrierung eines Produkts, trotz meines unguten Gefühl´s in einen Verteiler zu geraten was nun aber doch passiert ist! Also gut das heißt alle Werbe und Spam Mails ein nach dem anderen „Abmelden/Abbestellen“ was ich gerade mache, und plötzlich mir so ein ungutes Gefühl mich überkommt! Angefangen 2-5 Werbemails nach dieser Abmeldung wurden es 10-15 nach diesen Abmeldungen wurden es 15-20 Mails und nach diesen Abmeldungen bin ich jetzt gerade bei 20-25 in paar Stunden!!! Heute Morgen mühevoll alle 20 Mails mit dem „Abmelde-Link“ Abgemeldet heute Mittag wieder 25 neu drin!
Ich vermute man meldet zwar genau diese Werbe/Spam Mail ab, aber landet in einem Verteiler der mir gleich wieder neue Werbe/Spam Mails zukommen läßt! Wäre sawas Rechtlich und vorstellbar? Wenn ja müßte ich die Impressum anschreiben per Einschreiben um mich abzumelden?
Herzlichen Dank, SuchDrix.

Hallo,

auch ich habe oft genug das Gefühl, dass den Knopf „vom Werbeverteiler abmelden“ praktisch nur dazu führt, dass man seine E-Mail-Adresse als gültig und aktiv bestätigt, wodurch der Wert der Adresse steigt. Also verkauft der Spam-Mail-Versender sie wieder mit höherem Gewinn.

Was man dagegen machen kann? Praktisch gar nichts. Ist die eigene Mail erst mal im Umlauf wird man echten Spam nicht mehr los…

… zumindest ist das meine jahrelange Erfahrung.

Grüße
Pierre

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Gutes Gefühl. Genau das trifft nämlich zu.

Abmelden kann man sich nur bei seriösen Newsletter-versendern - weil das gesetzlich so voregeschrieben ist.
Welches Interesse sollte dagegen irgendein Spam-versender daran haben, eine nutzbare, verifizierte Mailadresse aus dem Verkaufspaket zu löschen?

Das einzige Mittel gegen Spam ist ein selbst trainierter Spamfilter auf dem eigenen Rechner. Nur so hat man Kontrolle darüber, was Spam ist und was nicht. Nur so kann man die eigenen Kumpels da raushalten und ggf. eine falsch erkannte Mail bei Bedarf doch noch finden. Thunderbird liefert sowas kostenlos mit.

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Es ist eigentlich altbekannt, dass der Abmelde-Link in Spam-Mails von Spammern dazu genutzt werden festzustellen, ob ein Postfach aktiv genutzt wird.

Ab in den Spamordner und in die die Blacklist damit. Spam läßt nach, wenn man man es ansonsten laufen läßt. Zwischendurch gibt es kurze Schübe.

Dankscheee, aber altbekannt ist mir eher das das Gericht es für unabdingbar hält einen „Abmeldelink“ als abdingbar setzt und seit paar Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist solch eine Abmelde-Link in jeder Mail einzubringen. Das der schamlos mißbraucht wird um mit Ihren Mafia ähnlichen Geschäfte uns hinter´s Licht zu führen, dann sollte ich eigentlich das Geericht die das „Abmelde-Link“ Gesetz rausgebracht haben anzeigen. Jetzt haben die es ja noch leichter uns zuzumüllen!!!

Und du glaubst ernsthaft, dass sich irgendwelche unerkannten Spammer aus dem Ausland an irgendwelche Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse halten? Ist das Satire?

https://nicosemsrott.eu/de/my-work/securing-the-european-parliament

Na, na, na,… laß mal die Kirche im Dorf. Ich möchte garnichts behaupten mir ist lediglich aufgefallen jeh mehr Werbe/Spam-Mails man mit dem Gerichtlich vorgesehenen „Abmelde-Link“ abmeldet, jemehr Werbe/Spam Mails bekommt man! das wird Zufall sein, oder sonstiges. Meine Frage ist lediglich ob sowas denkbar wäre. Übrigen´s die „Abmelde-Link“ sind eigentlich relativ Deutsch wie: "Parsh…, AutoS…, die anderen fallen mir gerade nicht ein!

Das mit dem Abmeldelink war eines der ersten „Tricks“ der Spammern, die auf das typische Verhalten eines unbedarften Nutzers abzielt. Dürfte so Anfang des Jahrtausends losgegangen sein.

Wer sich nur etwas mit der Materie beschäftigt, wird recht schnell auf diesen Punkt stossen.

Daher „altbekannt“. Wer sich mit der Thematik nicht beschäftigt, kennt den Umstand logischerweise nicht. Analogie: Es gibt auch noch reichlich Leute, die an diesen Humbug „Eltern haften für ihre Kinder“ glauben. Inzwischen sind es mindestens drei Generationen, die damit in die Irre geführt werden.

So einfach ist das aber auch nicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html

PF

…sagte derjenige, der bei ein paar selbstverschuldeten Spam-Mails von Mafia und Gericht redet.

Wie du meinst.

Warum hast du eigentlich gefragt?

Doch. Niemand ist gezwungen, seinen Sechsjährigen mit einer Kette am Haus zu befestigen. Deshalb haftet dann auch niemand dafür, wenn dieser eine Baustelle betreten hat.

Ich kann dir nur

ans Herz legen!

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Mir ist jetzt nicht klar, was hier nun für ein Fass aufgemacht werden soll. Das BGB ist da ziemlich eindeutig. Erzieherungsberechtigte haben eine Aufsichtspflicht. Wenn diese verletzt wird, haften sie im Falle eines Falles auch.
Da muss man Menschen nicht suggerieren, dass Kinder machen dürfen, was sie wollen und Eltern nie dafür grade stehen müssen. Im Endeffelt kommt es immer auf den Einzelfall an.

Aussagen, wie „das ist alles Humbug“, oder polemische Aussage wie" Kinder nicht am Haus befstigen", helfen da nicht weiter. Richtungsweisend ist hier allen das Gesetz.

PF

Daran habe ich auch nicht gezweifelt.

Du machst es dir viel zu einfach, weil du in keiner Weise berücksichtigst, wie weit diese Aufsichtspflicht geht und wo sie endet. Und das bedeutet, dass Eltern schon einen Sechsjährigen nicht mehr auf dem eigenen Grundstück einsperren müssen und infolgedessen regelmäßig nicht haften, wenn er eine Baustelle betritt.

Das Schild ist schlicht Unsinn. Und selbstverständlich hat es auch überhaupt keine Auswirkungen, ob nun eins da steht oder nicht. Abgesehen davon, dass die Sechsjährigen es normalerweise nicht mal lesen, geschweige denn verstehen können.

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Ich? Staun!
Vereinfacht ist die Aussage:

oder

Wie und ob die Aufsischtspflicht verletzt wurde - ich wiederhole mich - wird im Einzelfall geklärt. Genau dafür haben wir Gerichte, die dann genau den Fall analysieren, in Abh. des Alters des Kindes und sonstiger Umstände. Das bräuchten wir alles nicht wenns den entsprechenden Paragrafen im BGB nicht geben würde.

Es ist einfach fahrlässig Eltern oder Aufsichtspersonen zu suggerieren, dass sie grundsätzlich nicht für ihre Kinder haften. Da kommen Gerichte mitunter zu ganz anderen Auffassungen.

Und es nützt jetzt auch nichts, irgendwelche „wenn - dann - Szenarien“ zu konstruieren. Im Endeffekt entscheidet ein Gericht auf Grundlage des BGB, in dem die Haftung der Aufsichtspersonen ausdrücklich erwähnt wird.

Es ist natürlich immer leicht, alle Verpflichtungen von mir zu weisen, wenn mein Kind etwas anstellt, aber wehe mein Kind kommt zu Schaden. Da gehts dann sofort darum, mit anwaltlicher Hilfe jemanden zu finden, der Schuld ist und haftbar gemacht werden kann.

Es ist alle eben nicht so einfach, wie hier suggeriert wird. Und noch einmal: es geht immer um den Einzelfall und am Ende entscheidet das Gericht.

PF

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Ach ja, hier ein paar konkrete Urteile:

Es ist eben nicht so einfach! Und „Eltern haften für ihre Kinder“ ist so generell eben kein Humbug! Und es hat auch nichts mit Anketten zu tun!

PF

Bevor das offtopic-Gezänk noch weiter ausartet, ein Link auf eine fachliche Darstellung des Sachverhalts - falls jemand daran interessiert sein sollte.

Vielleicht kann man ja dann zum Thema zurückkehren, falls die die Ausgangsfrage nicht schon hinreichend geklärt sein sollte (was mE der Fall ist). Falls zum Thema elterliche Haftung bzw. Aufsichtspflicht noch Diskussionsbedarf besteht, wäre die Eröffnung eines eigenen Threads sinnvoll. Von den mittlerweile 15 Antworten in diesem Thread sind 7 offtopic (diese hier mit eingeschlossen).

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Doch … genauso einfach ist das. Der „Spruch“ suggeriert eine Sippenhaftung. Durch das Schild wird aber rechtlich rein gar nichts geändert.

Typischerweise an einer Baustelle angebracht, steht im Falle des Falles erstmal die Frage im Raum, ob der Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen wurde. Dass am Ende tatsächlich Eltern belangt werden können, ist eher die große Ausnahme.

So nebenbei ist so ein Schlid auch Unsinn, wel der, der es zur Kenntnis nehmen müsste, gar nicht anwesend ist.

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Hübsche Urteile. Die natürlich wie erwartet absolut nichts mit dem Thema hier zu tun haben.

Dein Thema, nicht meins.

Und du suggerierst mit deiner hingerotzten Bemerkung, dass es Elternhaftung nicht gibt. Das steht aber im Gesetz anders, was du nicht zur Kenntnis nehmen willst. Die Gerichtsurteile und den Link vom Moderator scheinst du auch nicht lesen zu wollen. Dass es immer auf den Einzelfall ankommt und darüber im Endeffekt Gerichte entscheiden, willst du auch nicht wahrhaben. Und nun eiserst du hier herum und willst irgendwie das letzte Wort haben. Von mir aus gerne.
Und tschüss.