Hi,
mal angenommen elektronik-markt xy verspricht in der werbung bei einer sonderaktion die Mehwertsteuer zu erlassen, ist das dann nicht unlauterer wettbewerb???
Müsste es nicht längst schon eine unterlassungsklage gegeben haben???
LG Alex:smile:
Hi,
mal angenommen elektronik-markt xy verspricht in der werbung bei einer sonderaktion die Mehwertsteuer zu erlassen, ist das dann nicht unlauterer wettbewerb???
Müsste es nicht längst schon eine unterlassungsklage gegeben haben???
LG Alex:smile:
Da frage ich mich:
Wie kann man nur glauben, dass man in Deutschland keine Steuern zu bezahlen braucht ???
Und wie kann man glauben, dass ein Händler Steuern erlassen kann ???
fragt sich
Peter
Da frage ich mich:
Wie kann man nur glauben, dass man in Deutschland keine
Steuern zu bezahlen braucht ???Und wie kann man glauben, dass ein Händler Steuern erlassen
kann ???
Nun, das war ja auch nicht meine frage, sondern die werbeversprechen in der glotze…
Die frage ist, ob das überhaupt erlaubt ist…
LG Alex
Die geben einfach nur 16 % Rabatt, sonst nix
Die geben einfach nur 16 % Rabatt, sonst nix
Eben. Und die frage ist nun, ob man das wettbewerbsrechtlich dann als steuer-erlass proklamieren darf.
…
Hallo Max,
Die geben einfach nur 16 % Rabatt, sonst nix
Eben. Und die frage ist nun, ob man das wettbewerbsrechtlich
dann als steuer-erlass proklamieren darf.
Es ist doch regelmäßig egal, wie man etwas nennt. Und da der Händler
die MwSt doch ans Finanzamt abdrücken muss, kann er seine Aktion doch
nennen, wie er will. Wenn die Leute das glauben, selbst Schuld.
Ich sehe auch keine wettbewebsrechtlichen Probleme, denn Rabatte
dürfen doch heute viel leichter gewährt werden als früher.
Ich bin nur mal gespannt, ob sich das unter´m Strich lohnen wird,
denn da dürfte die Marge doch erheblich schrumpfen…
Gruß - Jaschiii
Hallo …
lass die Marge doch geringfügig schrumpfen… auf diese Weise wird in kürzester Zeit so viel Ware, auch Altbestand abgebaut, dass es sich durch die Liquiditätsverbesserung allemal rechnet.
MfG
BEBOUB
Hallo Jaschii,
ich teile Deine Einschätzung dieses fiktiven Falles nicht ganz. Das es letztlich in Wirklichkeit 16% Rabatt sind ist klar. Allerdings ist es nicht egal, wie etwas genannt wird. Die Aussage, dass die Mwst. erlassen wird ist schlicht und einfach falsch und somit wettbewerbsrechtlich falsch!
Allerdings dürften hier nur wenige Mitbewerber (wenn überhaupt) klagen. Es gibt da auch in der Realität einen Elektronik-Discounter der kurzfristig bundesweit mit Werbekampagnen in die Öffentlichkeit geht, die laut Gerichten gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Allerdings bringen Unterlassungsklagen oder andere juristische Auseinandersetzungen nicht viel. Die Struktur des Unternehmens ist so, dass ein Mitwerber jeweils nur gegen einen dieser Elektronik-Discounter-Märkte klagen kann…
mit besten grüßen Steffen B.
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Hi,
mal angenommen elektronik-markt xy verspricht in der werbung
bei einer sonderaktion die Mehwertsteuer zu erlassen, ist das
dann nicht unlauterer wettbewerb???
nur mal so als Frage: Warum sollte das unlauterer Wettbewerb sein? Was ändert sich für den Kunden, wenn er wüßte, daß die Produkte 16% billiger sind, weil es einen Sonderrabatt gibt und nicht, weil die "Mehrwert"steuer wegfällt? Was ändert sich für den Wettbewerber, wenn der Kunde das wüßte?
Gruß,
Christian
P.S.
Doppelpostings sind gar nicht schön.
Hi,
zu der wettbewerbsache kann ich nix sagen. aber ich habe den spott jetzt auch gesehen und frage mich, ob das ganze sich nicht einfach dadurch rechnen läßt,in dem der verkäufer als formkaufmann vorsteuerabzugsberechtigt ist. d.h., die verkaufen morgen, alles 16% billiger, defacto reduzieren sie damit zunächstmal nur ihren gewinnanteil. in ihrer eigenen umsatzsteuervoranmeldung muß der anbieter natürlich die 16% ausweisen. wenn er selbst jetzt in diesem monat ausreichend mehr waren einkauft als sonst und auf diese selbst wiederum 16$ Mwst. zahlt, läßt sich das doch sehen drehen, dass er unter strich bei Null landet ? Oder ist das irgendwo ein Denkfehler ?
Mfg Astrachan
Hallo Alex,
Offiziell heißt die aber Umsatzsteuer…
also erläßt der Händler ja keine Steuern sondern nur seine „Märchensteuer“ und das ist nirgendwo verboten…
(Denn jede Händler kann ja für seine Waren frei wählen,was da berechnet wird…könnte ja auch sagen,Verpackungsmargen-Verzicht…
).
Ob sich das für den Händler wirklich lohnt…schauen wir mal…
mfg
Frank
Hallo!
Ich glaube nicht, da zum einen das Rabattgesetz wegfiel, zum anderen jetzt jederzeit Aktionen und Sonderverkäufe stattfinden dürfen (natürlich nur, wenn der Anlass wahrheitsgemäß angegeben ist).
Dazu kommt, dass mit dem neuen UWG der Verbraucher nicht mehr als völlig naiv gesehen wird, sondern als „durchschnittlich gebildeter und informierter Bürger“.
Ein solcher müsste die Werbung meiner Meinung nach auch so verstehen, wie sie gemeint ist:
Eine Verkaufaktion, bei der einen Tag lang alle Waren mit 16% Rabatt verkauft werden.
Bin aber kein Experte (sofern es die mit der relativ neuen Gesezeslage überhaupt schon gibt…)
LG,
Norah
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Die geben einfach nur 16 % Rabatt, sonst nix
Hallo,
mir ist nicht mal klar, was sie wirklich geben. Wenn eine Ware 100 Euro plus 16% MWSt, also insgesamt 116 Euro kostet uns man wirklich glaubt, dass die MWSt erlassen wird, dann zahlt man also 100 Euro, das sind aber weniger als 16% Rabatt:wink:, ca. 13.8 % wuerde ich sagen. Oder was ist da gemeint? Allein deswegen sollte man sie wegen Verwirrung der Kunden verklagen:wink:
Uebrigens, wenn ich mich nicht vertan habe, gibt es da gleich eine zweite Kette, die das auch macht, oder gehoeren die auch dazu?
Anabel
Hi,
also 100 Euro, das sind aber weniger als 16% Rabatt:wink:, ca.
13.8 % wuerde ich sagen. Oder was ist da gemeint? Allein
deswegen sollte man sie wegen Verwirrung der Kunden
verklagen:wink:
das ganze ist eigentlich überhaupt nicht verwirrend, weil es in der Werbung heißt
Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer. Einmalige Sonderaktion. Alles 16% billiger."
Ob das jetzt wörtlich war, ist uninteressant. Erntscheidend ist, daß bei den 16% kein Bezug auf die Steuergeschichte genommen wird.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
so habe ich das noch gar nicht gesehen. Da könnte etwas dran sein.
Allerdings stimmt dann der erste Teil der Aussage immer noch nicht (Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer.) und zweitens spart man ja bei dem zweiten Teil der Aussage (wie bereits hier richtig erkannt) immer noch mehr als die eigentliche Mehrwertsteuer.
Nun wird es für mich auch langsam verwirrend… 
mit besten grüßen Steffen B.
das ganze ist eigentlich überhaupt nicht verwirrend, weil es
in der Werbung heißt
Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer. Einmalige
Sonderaktion. Alles 16% billiger."Ob das jetzt wörtlich war, ist uninteressant. Erntscheidend
ist, daß bei den 16% kein Bezug auf die Steuergeschichte
genommen wird.Gruß,
Christian
Eigentliche Frage
Hi nochmal,
die eigentliche frage ist doch, ob man rabatt geben darf und dann sagen darf das seinen die steuern…
AUSSERDEM: wenn ich mir jetzt nen PC für meinen laden kaufe, kann ich den nicht absetzen, weil ja keine MWSt. ausgewiesen sein wird. Alles andere wäre ja betrug. Also, wenn man da morgen hingeht und ne quittung verlangt, kann man mit der direkt zur staatsanwaltschaft laufen, da man ja arglistig getäuscht wurde…
LG Alex:smile:
Moin Alex,
mal angenommen elektronik-markt xy verspricht in der werbung
bei einer sonderaktion die Mehwertsteuer zu erlassen, ist das
dann nicht unlauterer wettbewerb???
Nö. Niemand verbietet einem Unternehmen, dummes Zeug zu schwätzen. XY wird auf Befragen gerne klarstellen, dass es einen Rabatt in Höhe der MwSt einräumt. Selbstverständlich wird auf der Rechnung die neue MwST ausgewiesen - wir sind doch nicht blöd.
müsste es nicht längst schon eine unterlassungsklage gegeben haben???
Unterlassungsklagen lohnen sich nur, wenn ein vorgefertigtes Schreiben mehrhundertfach benutzt werden kann, so wie seinerzeit bei den fehlenden cm-Angaben für Bildschirme. Mein Geschäftstipp: Installateure suchen, die immer noch zöllige Wasserrohre verkaufen.
Gruß Ralf
Hi,
AUSSERDEM: wenn ich mir jetzt nen PC für meinen laden kaufe,
kann ich den nicht absetzen, weil ja keine MWSt. ausgewiesen
sein wird. Alles andere wäre ja betrug. Also, wenn man da
morgen hingeht und ne quittung verlangt, kann man mit der
direkt zur staatsanwaltschaft laufen, da man ja arglistig
getäuscht wurde…
Auch solch ein Unternehmen kann nicht durch eine Werbeaktion die eigene Umsatzsteuerpflicht befristet abschaffen. Das heißt, dass die Kaufpreise natürlich nach wie vor 16% MwSt. enthalten. Der Käufer wird durch einen Rabatt von rund 13,8% (das entspricht dem Anteil der MwSt vom Brutto-Preis) kaufmännnisch so gestellt, als entfiele die Mehrwertsteuer.
Dem Käufer entsteht also kein Schaden. Wo ist jetzt der Betrug?
Grüße
Sebastian
Hi Alex,
es ist im Endeffekt kein Betrug, da der 16prozentige Rabatt ja die Höhe der MwSt. beträgt, die normalerweise der Kunde vom normalen Preis tragen muss.
den 16 % wurde hier ein Name gegeben,
sowie Rabatte auch den Namen Schlussverkauf erhalten
oder auch schon viele Geschäfte seit Jahren (Betonung liegt darauf, dass es immer noch das gleiche Geschäft ist) den Räumungsverkauf-Rabatt angeben.
Nur der Endkunde, der sich über solch einen Rabattnamen gedanken macht - so wie du, dürfte schnell auf die Idee kommen, dass xy seine Kunden für doof hält, entgegen der Aussagen der Werbeslogans von xy.
Viel Überlegenswerter empfinde ich die Werbeslogans „Lass dich nicht verarschen, vor allem nicht beim Preis“.
Denn hier werde die anderen Mitkonkurrenten indirekt beschuldigt, die Kunden zu verarschen…
Nehme man sich nur 10 Produkte aus dem Bereich weiße Ware kann ich persönlich ganz schnell beweisen, dass der Händler vor Ort bessere Preise gibt als der rote Riese u auch mehr Service-Leistungen (diese sollte man in das Preis-Leistungs-Verhältnis mit einberechnen)
Dieser indirekter Angriff auf die Konkurrenz, dass diese die Kunden verarschen würde, sehe ich sehr wohl als Abmahnungswürdig…
einem Rabatt einem Namen zu geben dahingegen nicht.
Nur beweist der rote Riese damit, dass er die Endkunden für doof hält, jeder sollte daraus seine Konsequenz ziehen
LG
Andrea
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Uebrigens, wenn ich mich nicht vertan habe, gibt es da gleich
eine zweite Kette, die das auch macht, oder gehoeren die auch
dazu?Anabel
Ja klar, was denkst du denn? Media u Saturn gehören zur Metro-Gruppe… sowie auch Praktiker, real, u wie sie alle heißen.
LG
Andrea