Werden Abfindungen beim Alogeld angerechnet?

Liebe Leute,
ein Bekannter meint, dass Abfindungen, die man beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis erhält, keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben.
Meiner Meinung nach werden die sehr wohl angerechnet. Wenn man z. B. eine Abfindung von 10.000,-Euro erhält, bekommt man sol lange kein Arbeitslosengeld, bis die 10.000,- Euro aufgebraucht sind.
Wer von uns beiden hat Recht?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
Stefan

Hallo

das Archiv hat recht, da mal suchen, das wurde schon ein Dutzendmal abgehandelt :wink: (ich bin zu faul dazu)

Wallflower

Hi!

Da das Archiv (wie Wallflower bereits anmerkte) eine Vielzahl dieser Fragen mitsamt Antworten beherbergt, nur in aller Kürze (was in Deinem Fall aber die grundsätzliche Frage beantwortet):

Abfindungen (egal in welcher Höhe) werden nur dann angerechnet, wenn die Kündigungsfrist zum Beschäftigungsende nicht eingehalten wurde.
Rechtsgrundlage: § 143a SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html)

Wenn man z. B. eine Abfindung von 10.000,– Euro erhält, bekommt man solange kein Arbeitslosengeld, bis die 10.000,– Euro aufgebraucht sind.

Quatsch. (Sowohl in dem Fall, dass die Abfindung angerechnet würde, als auch in dem, dass dies nicht der Fall wäre.)

Gruß
Liza