Werden vom Arbeitsamt die Einkünfte der

… Solaranlage (Das Arbeitsaufkommen ist faktisch 0) auf ALG I angerechnet?

Hallo,

Wo kein Arbeitsentgeld entsteht, kann auch nichts angerechnet werden.
Insofern verstehe ich daher nicht, was genau Sie wissen möchten.
karli3

… Solaranlage (Das Arbeitsaufkommen ist faktisch 0) auf ALG
I angerechnet?

Hallo!

… Solaranlage (das Arbeitsaufkommen ist faktisch 0) auf ALG I angerechnet?

Nein. Auf Alg I werden nur Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung (und dann auch nur ab 166 €) angerechnet.
Eine eigene, privat betriebene Solaranlage (von der ich hier mangels weiterer Informationen ausgehe) stellt jedoch keine Nebenbeschäftigung dar; auch keine selbständige.

Gruß
Jadzia

ALG-1 ?

Das 1er(!) ist eine Versicherungsleistung, die Sie dann bekommen, wenn die Formalien es erlauben (Mindestversicherungszeiten etc.).
Auf eine Versicherungsleistung wird Ihnen gar nichts angerechnet; sondern Sie verwechseln das gerade mit ALG-2!
Im 2er wird Ihnen allerdings das Einkommen aus allem Möglichen angerechnet, da dies keine Versicherungsleistung ist, sondern eine Art Sozialgeld für echte -Bedürftige-.
Vom ALG-1 rutschen Sie nach 1 Jahr ins 2er (sofern Sie den Antrag beibringen!), es sei denn Sie sind alt genug für eine (kleine) Verlängerung.

Achtung: ALG-1 unterliegt dem Progessionsvorbehalt. D.h. es kann Ihnen bei entsprehenden Entgelten passieren, daß Ihre sonstigen Einkünfte zusammen mit dem Arbeitslosengeld versteuert werden und Sie eine Einkomenssteuererkärung machen müssen…
Arbeits- und Finanzamt arbeiten da übrigens Hand in Hand, da wird gar nichts übersehen!