Werte Experten, wie schaut es mit dem

… Erbrecht aus bei folgender Situation:
Ein 80 Jähriger Mann möchte eine 43jährige Frau ehelichen, um sie abgesichert zu wissen und um ihr somit sein Grundstück Erbpacht zu hinterlassen.

Nun die Faktoren, die die Sache spannender machen:
Der Mann ist seit 2 Jahren Witwer und seine verstorbene Frau hatte seiner Zeit 5 bereits erwachsene Kinder bei Eheschließung, welche NICHT von ihm abstammen und nicht adoptiert wurden.
Der Mann selbst hat keine Geschwister, aber eine leibliche Tochter.

Wie würde die neue Ehefrau gegenüber der Kinder der verstorbenen Ehefrau erben?

Besten Dank für Ihre Mühen

Hallo,

kommt drauf an, hat das Haus beiden gehört. Hat es von der Mutter ein Testament gegeben.

Sollte keines da sein und das Haus, Ihm alleine gehört haben. Ist es sein Haus. Die Kinder seiner verstorbenen Frau haben dann kein Erbanspruch von Ihm.

Erbberechtigt ist seine Tochter und falls er wieder heiraten sollte seine Ehefrau.

Hoffe ich konnte helfen - aber sicherheitshalber einen Anwalt für Erbrecht fragen - der weiß es besser.

Gruß und ein schönes Wochenende.

Sylvian

Hallo,
da er die kinder seiner frau nicht adoptiert hat,sind sie auch nicht erbberechtigt.nur seine leibliche tochter kann etwas bekommen.

Hallo Guten Tag
die 5 Kinder von der ersten Frau die nicht adoptiert sind haben keinen erbanspruch, aber seine leibliche Tochter wenn sie noch nichts bekommen hat kann ihr Pflichtteil vordern.
wünsch ihnen alles gute

Die Ehefrau erhält 1/4 + 1/4 = 1/2.

Hallo,
also, die Kinder der verstorbenen Frau erben nichts!
Erben würde derzeit nur seine Tochter. Ob Geschwister oder nicht, die Tochter ist die erste Erblinie.
Wenn er nun heiratet und kein gemeinschaftliches Testament mit der verstorbenen Frau existiert, erben die neue Ehefrau und die Tochter je zur Hälfte.
mfg
PB

Hallo Tiaho,

mit Erbpacht kenne ich mich leider nicht aus.
lieben Gruss von ninja

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort!!!

Hallo Tiaho,

mit Erbpacht kenne ich mich leider nicht aus.
lieben Gruss von ninja

Danke Sylvian für die schnelle Antwort!!!
Stimmt, daran hatte ich bei meinen Recherchen noch nicht gedacht.
Besten Dank, das bringt mich weiter!
Gruß Tiaho

Danke für die schnelle Antwort!
Das ist für meine Geschichte zu einfach. Ich werde noch einbauen, dass der Mann seiner verstorbenen Frau vor ihrem Tod seine Anteile am Erbpacht-Grundstück überschrieben hat.

Hallo,
da er die kinder seiner frau nicht adoptiert hat,sind sie auch
nicht erbberechtigt.nur seine leibliche tochter kann etwas
bekommen.

Hey, Danke für die superschnelle Antwort!!!

Hallo Guten Tag
die 5 Kinder von der ersten Frau die nicht adoptiert sind
haben keinen erbanspruch, aber seine leibliche Tochter wenn
sie noch nichts bekommen hat kann ihr Pflichtteil vordern.
wünsch ihnen alles gute

Danke für die schnelle Antwort! 
Das ist für meine Geschichte zu einfach. Ich werde noch einbauen, dass der Mann seiner verstorbenen Frau vor ihrem Tod seine Anteile am Erbpacht-Grundstück überschrieben hat.
Besten Dank

Die Ehefrau erhält 1/4 + 1/4 = 1/2.

hallo ghostwriter tiaho,

im normalfall ist die ehefrau haupterbin. da die kinder der verstorbenen nicht adoptiert wurden,müssen sie bei gericht den antrag auf den pflichtteil stellen.
die kinder der verstorbenen haben nur das anrecht auf das erbe ihrer leiblichen mutter, sofern dies im testament festgehalten wurde und nicht der ehemann als haupterbe im testament steht.
lg sicha

Hallo und Danke für die schnelle Antwort!!!
Ach was, die Kinder der verstorbenen Frau würden gar nicht erben? Selbst dann nicht, wenn er nicht noch einmal heiratet? Also wäre seine Tochter Alleinerbin?

Wäre es nicht so, dass seine verstorbene Frau ein 1/4 Erbe + 1/4 Zugewinn zusteht? Und wäre diese Hälfte nicht von den Kindern der verstorbenen zu beerben - also 1/2 für die leibliche Tochter des Mannes und 1/2 durch die 5 Kinder der verstorbenen Ehefrau?

Hmm, das ist zu unproblematisch. Ich werde noch einbauen, dass der Mann seiner verstorbenen Frau vor ihrem Tod seine Anteile am Erbpachtgrundstück überschrieben hat.

Besten Dank

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

Verstirbt der 80-Jährige nunmehr verheiratet - und zwar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft so würde (vorbehaltlich weitere besondere Regelungen, z.B. Erbverzicht u.a.)
die neue Ehefrau jeweils hälftig mit der leiblichen Tochter des Erblassers erben.
Die anderen Kinder, die nicht von ihm abstammen, würden, sofern nicht letztwillig anderes verfügt worden ist, leer ausgehen.

Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo und Danke für die schnelle Antwort!
Also das muss ich noch recherchieren. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Situation so wäre, dass seine verstorbene Frau ein 1/4 Erbe + 1/4 Zugewinn zusteht und diese Hälfte von den Kindern der verstorbenen zu beerben wäre - also 1/2 für die leibliche Tochter des Mannes und 1/2 durch die 5 Kinder der verstorbenen Ehefrau?

Also ein Testament wäre noch zu klären. Wenn also der Ehemann als Alleinerbe eingesetzt wurde, hätte er den Anteil seiner Frau wieder zurück bekommen. Damit wären die Kinder der verstorbenen raus, könnten aber noch den Pflichtteil einklagen, oder?

Was wäre wenn der Ehemann seiner verstorbenen Ehefrau vor ihrem Tod die Anteile am Erbpachtgrundstück überschrieben hat und es kein Testament gibt?

Hallo,
der Frau hätte bei seinem Tode ein Erbteil (1/4) und ein kleiner oder großer Zugewinn (1/4 Anteil) zugestanden. Die ist aber verstorben und dieser Anspruch vom Tisch!
Soweit die Frau selbst etwas zu vererben hatte (kein Zugewinn) steht Ihren Kindern ein Pflichtteil zu. Die die 3 Jahre noch nicht um sind, somit ist dieser Anspruch auch noch nicht verjährt. Wenn also die verstorbene Frau Eigentümerin der Erbbaurechtes war und der Ehemann dieses bei ihrem Tode geerbt hat, würde insoweit den Kindern der Frau ein Pflichteilsanspruch zustehen. Es ist aber der Vertrag zwischen den beiden Parteien zu lesen und zu prüfen, ob da Vorbehalte usw. vereinbart standen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mann seiner Frau die Immobilie (Erbbaurecht) wohl mit Gebäude usw., übertragen hat, um es nachher wieder zu erben. So etwas „Dummes“ habe ich in meiner Praxis noch nicht erlegt.
Wenn aber doch ein Wert von der verstorbenen Frau an ihn vererbt wurde, dann ist der Pflchtteilsanspruch sofort zu verlangen und ggf. einzuklagen, um einer Verjährung vorzubeugen. Vielleicht fragen Sie bei einem oder gar dem beurkundenden Notar nach, Notare können ggf. auch im Grundbuch die Verträge lesen, wenn Sie von dem Vater keine Auskunft usw. bekommen.
mfg
PB

Wow, gleich wieder geantwortet! Ich bin ja erstaunt! DANKE!
„Dumm“? Der Mann ist schwer erkrankt und so ging er davon aus, dass er vor seiner Frau sterben würde. Nun hatte das Schicksal anderes vor und seine Frau starb plötzlich und unerwartet vor ihm.
Nun möchte er einer Freundin sein Grundstück hinterlassen, um ihr ein Zuhause zugeben. Deshalb möchte er sie ehelichen. Ich bin seine Tochter und möchte ihn dabei Unterstützen, dass es am Ende auch so läuft, wie er es sich vorgestellt.

Besten Dank für die Denkanstöße!!!

wenn sie das gleich erwähnt hätten,dann hätte ich ihnen gesagt,dass die kinder der frau dann ebf.erben!ums genauer zu machen.ich nehm jetzt mal an,dass der frau mit den kindern die hälfte gehört.nehmen wir fiktiven wert 500.000 euro.dann gehören ihm 250.000 und der frau auch.die neue ehefrau und die tochter des mannes haben dann die 250.000 des mannes, wenn der stirbt und die anderen 250.000 gehören dann der anderen frau,bzw.nach ihrem tod den kindern!
hoffe,ich konnte helfen

korrektur:
er hat SEINE anteile an die frau überschrieben?dann gehört ihm nichts mehr davon?puh,ok,also:nehmen wir mal an,das ist noch keine 10 jahre her?es ist so,dass schenkungen bis zu 10 jahre auf den pflichtteil angerechnet werden.nehmen wir also an,der mann hat das vor 5 jahren gemacht und stirbt jetzt.dann würde der wert noch zu 50%angerechnet werden.d.h.die erben des mannes,die tochter und neue ehefrau müssten dann ausgezahlt werden.nach ablauf von 10 jahren nach erfolgter schenkung bekommen sie nichts mehr!