Wettbewerbsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen man hat seit Urzeiten eine Webseite, auf der man ähnliche Services anbietet wie der aktuelle Arbeitgeber (Festanstellung). Der Arbeitgeber kennt die Seite, hat nie gefordert, sie vom Netz zu nehmen, kommt aber plötzlich aus fadenscheinigen Gründen auf die Idee dies als Anlass für eine Kündigung zu nehmen. Hat er Chancen sich damit durchzusetzen?
Nochmal: Über die Webseite wurden keine Aufträge generiert. Sie hat nur inhaltlich Überschneidungen mit den Produkten des Arbeitgebers. Ist das in irgendeiner Form verwerflich?
Danke.
Thomas

Das ist eine arbeitsrechtliche Frage und keine wettbewerbsrechtliche, daher nur kurz meine Einschätzung dazu: Im Arbeitsverhältnis besteht ein grundsätzliches Wettbewerbsverbot und auf den ersten Blick verstößt Du mit dieser Website gegen das Wettbewerbsverbot, völlig unabhängig davon, ob Du Deinem Arbeitgeber tatsächlich gemacht hast oder nicht. Im Ergebnis wird es dann auf Details ankommen: Lässt sich beweisen, dass der Arbeitgeber die Website kannte und sie über lange Zeit toleriert hat? Dann könnte man u.U. von einer stillschweigenden Genehmigung ausgehen. Abgesehen davon stellt sich aber die Frage, ob alleine die Existenz einer solchen Website eine Kündigung rechtfertigt. Ich denke, dass hier auf jeden fall zuerst einmal eine Abmahnung angebracht wäre, aber das ist nun wirklich eine arbeitsrechtliche Frage…

Grüße,

Christian

Ihre Anfrage ist letzliche eher eine arbeitsrechtliche… ob hier nämlich ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag bzw. Ihren Treupflichten oder Nebenerwerbsverbot… vorliegt.

Sollte der Arbeitgeber in Kenntnis von der Webseite jahrelang gekannt haben, so spricht viel dafür, dass dieser Kündigungsgrund nur vorgeschoben ist und er sich damit nicht durchsetzen wird.

Sie sollten sich wegen der Kündigung jedenfalls an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
E-Mail: [email protected]
http://www.rechtsanwalt-werberecht.de

Hallo!

Diese Frage betrifft das Arbeitsrecht. Schlage vor, sie einem der dortigen Experten zu stellen. Ich denke aber, dass dies als Kündigungsgrund nicht ausreicht (soweit nicht deutlich im Arbeitsvertrag geregelt), zumindest der Einwand der Verwirkung greift.

MfG

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen man hat seit Urzeiten eine Webseite, auf der man
ähnliche Services anbietet wie der aktuelle Arbeitgeber
(Festanstellung). Der Arbeitgeber kennt die Seite, hat nie
gefordert, sie vom Netz zu nehmen, kommt aber plötzlich aus
fadenscheinigen Gründen auf die Idee dies als Anlass für eine
Kündigung zu nehmen. Hat er Chancen sich damit durchzusetzen?

Hi!

Leider verstehe ich den Unterschied zwischen „Aufträge generieren“ und „inhaltliche Überschneidungen“ nicht. Wurden nun ähnliche Dienstleistungen angeboten oder nicht? Wenn ja, kann das eine konkurrierende Tätigkeit sein. Die Frage ob eine konkurrierende Tätigkeit vorliegt oder nicht ist aber nur eine von drei Fragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden müssen.

Die zweite Frage ist, ob ein Konkurrenzverbot vorliegt. Eine konkurriernde Tätigkeit ist ein Kündigungsgrund, wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Konkurrenzverbot gibt. Ein Konkurrenzverbot kann, muss aber nicht, ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Die dritte Frage ist die nach einem Verzicht auf diesen Kündigungsgrund. Selbt wenn es nämlich ein Konkurrenzverbot gibt, kann unter besonderen Umständen ein Verzicht auf eine Kündigung wegen einem Verstoß gegen das Konkurrenzverbot vorliegen.

Zur Klärung dieser drei Fragen empfehle ich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Viel Glück,
Taiyo

Diese Frage ist für ein solches Forum absolut ungeeignet, hier hilft nur eine reguläre Beratung durch einen Arbeitsrechtsanwalt.

Hallo Herr Richter,

kann man das nicht auch freundlicher sagen.

Tatsächlich haben mir die anderen Experten mit ihren Antworten durchaus einen Schritt weiterhelfen können.

Beste Grüße
Thomas

Diese Frage ist für ein solches Forum absolut ungeeignet, hier
hilft nur eine reguläre Beratung durch einen
Arbeitsrechtsanwalt.