Hallo!
Ich nehme Bezug auf eine Frage von mir, die ich hier am 20.04.08 gestellt habe, finde leider keine Möglichkeit diesen Beitrag wieder aus dem Archiv rauszuholen.
/t/widerrufsbelehrung-zeitschriftenabo/4569892
Nun zur neuen Situation. Der angebliche Abonnent habe nun beim Pressevertrieb seine Unterschrift angezweifelt, und wie empfohlen, hilfsweise auf das Widerrufsrecht verwiesen.
Nun habe der „Abonnent“ erneut Post erhalten. Er solle bitte eine Fotokopie seines Personalausweises übersenden, damit die Unterschrift verglichen werden kann. Außerdem sei inzwischen schon die Rechnung gekommen.
Nehmen wir an, der Abonnent möchte wegen bisher schlechter Erfahrungen mit der Firma keine Ausweiskopie senden. Macht er sich dadurch „verdächtig“ doch die Unterschrift geleistet zu haben? Wie gesagt, der hier angenommene Abonnent ist sich sicher nichts unterschrieben zu haben. Die Unterschrift auf der Fotokopie des angeblichen Vertrags wäre seines Erachtens entweder von dritten gefälscht oder aber hineinkopiert (es soll vor 2-3 Jahren eine kurze Geschäftsbeziehung mit der Firma bestanden haben).
Was wäre nun zu tun?
Gruß
Thomas
Huhu!
Was wäre nun zu tun?
Nichts - insoweit ist keine Änderung eingetreten. Erst wenn man von einem Gericht dazu aufgefordert wird, hat man zu unberechtigten Forderungen Stellung zu nehmen.
Ich würde denen auch keine Ausweiskopie schicken. Und das nicht nur deswegen, weil eine Unterschrift unter jedem meiner Briefe steht, so dass ein solcher Brief schon reichen würde. Aber erstens geht die der Ausweis gar nichts an, und zweitens kann nur ein Sachverständiger einen seriösen Vergleich der Unterschriften vornehmen.
Tja, was ist zu tun? Ich würde sagen: nichts.
Wenn jemand von einem Möchtegern-Gläubiger kontaktiert wird, besteht oft das Bedürfnis, irgendwas zu tun. Aber dafür gibt es eigentlich keinen Grund. Tun muss man in dem Moment etwas, in dem ein Mahnbescheid vom Amtsgericht oder eine Klage ins Haus flattert. Alles andere - Rechnungen, Mahnungen, Post vom Inkassobüro oder vom Anwalt - kann man gänzlich ignorieren.
Wenn du unbedingt etwas tun willst, dann droh dem Verlag mit einer negativen Feststellungsklage. Die Drohung finde ich ganz schick, wirklich erheben würde ich die Klage aber nicht.
Levay
Dem würde ich was husten! Wenn du nichts unterschrieben hast, stehst du auch in keiner Pflicht, schon gar nicht in der Beweispflicht. Außerdem ist mit dem Widerruf die Sache sowieso beendet und erledigt, und Verdacht ist nicht strafbar.
Im Zweifelsfall schick ihn mal zu mir, sag ihm, ich würde ihm vielleicht ein paar Abos abkaufen, dann werde ich dem mal was erzählen!