Widerrufsrecht bei Fitness Studio Verträgen?

Hallo, bitte helft mir ganz schnell.

Ich habe am 05.07.03 einen Vertrag bei einem Fitness studio für 1 jahr unterschrieben. Begin des Vertrages war am 01.08.03

Nun habe ich aber am 30.07.03 den Vertrag Widerrufen.

Und bekam einen Brief zurück: „Kündigung nicht bestätigt, da die Begründung unwirksam ist“

Ich habe doch aber Widerrufen und nicht gekündigt. Nun wollte ich wissen ob man auch bei Fitness Studio Verträgen ein Widerrufsrecht nach den üblichen AGB´s hat oder nicht??

Bitte helft mir ganz schnell, ich bin total verzweifelt, denn ich habe doch den vertrag noch vor begin widerrufen.

Hallo Draxi,

wie kommst du darauf, dass du ein Widerrufsrecht hast?

Du hast einen Vertrag unterschrieben. Ende.

Gruß Ivo

Weil man bei anderen Verträgen auch ein Widerrufsrecht hat.

Schau --> §361a §355 §495

Hi,
gaaanz einfach:
du hast einen Vertrag unterschrieben und musst den auch einhalten.
Ein widerrufsrecht steht dir nicht zu, das gibt es nur im Versandhandel.
Die §§ von dir konnte ich nicht überprüfen - du solltest auch das Gesetz angeben, aus dem sie stammen :wink:

Ein Grundsatz im Deutschen Recht (oft wiederholt- immer noch richtig:
„Pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden)

Gruß
HaWeThie

(der sich wundert, dass zu Zeit so viele Fragen zu Fitnessstudios kommen)

Hallo Draxi,

ich nehme an du verweist auf das BGB:

§361a = ist weggefallen (komplett 360-361 gibt es nicht mehr)
§355 = Regelt das Widerrufsrecht
§495 = regelt Verbraucherkredite

Also nochmal: Wie kommst du darauf ein Widerrufsrecht zu haben? Es war offensichtlich keines vertraglich vereinbart.

Gruß Ivo

Nein es steht nichts davon im vertrag habe oft gelesen das man Widerrufsrecht hat und oft das man es nicht hat, denn beim normalen Vertrag hat man es auch, 14 tage zeit den vertrag rückgängig zu machen, das heist ich hätte bis 14.08.03 zeit gehabt ihn rückgängig zumachen. Also gehe ich davon aus widerrufsrecht zu haben, weiß es aber nicht genau. Und nein, die § sind auf dem neusten Stand. Keines davon ist weg gefallen. § 355 und § 361a ist Widerrufsrecht bei verbraucherverträgen, § 495 allegmeines Widerrufsrecht und § 358 Verbundene Verträge und die gibt es alle noch.

Ließ doch mal richtig!
Hi!

In 355 / 1 steht wörtlich

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt

Schau mal hier (ziemlich unten im gelben Kasten), welche Gesetze ein Widerrufsrecht auslösen!
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

§ 361 existiert in der Tat nicht mehr!

§§ 395 und 495 interessieren hier nicht -> es sei denn, Du wolltest Dir das Ganze finanzieren lassen…

Kurz: Du hast kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht !

Ein Widerrufsrecht hast Du nur bei Haustürgeschäften und Geschäften nach Fernabsatzgesetz!

Du solltest also das Beste draus machen und ein jahr dort trainieren!

Liebe Grüße
Guido, der sich manchmal fragt, warum Leute erst unterschreiben und dann überlegen…

Was soll denn bitte der Satz?

Guido, der sich manchmal fragt, warum Leute erst
unterschreiben und dann überlegen…

Du kennst doch garnicht den Grund wieso ich wiederrufen habe…
Und ich habe schon oft gelesen das man ein wiedrrufsrecht hat, dann fragt man hier im Forum und bekommt nur solche Antworten, als ob ich nicht ganz sauber wäre, ich kann gerne die ganze Geschichte erzählen, dann versteht ihr vielleicht warum ich aus diesem Studio wieder raus wollte…
^^

Und sorry mit den § komm ich selbst nicht zurecht, hatte mir auch nur ein Anwalt gesagt, das diese unter Umständen zu treffen.

Hallo,

Du kennst doch garnicht den Grund wieso ich wiederrufen
habe…

wir kennen den Grund nicht, weil Du ihn uns nicht genannt hast. Deshalb wird der Fall so kommentiert, wie Du ihn geschildert hast und da gibt es nun mal definitv kein Widerrufsrecht.

Wenn Du von Widerrufsrecht gelesen hast, dann nur im Zusammenhang mit Haustürgechäften oder Fernabsatzverträgen.

Ciao
Kaj

Vielleicht wäre das mal was für die FAQ
Hallo!

Ich weiß zwar nicht wo die Leute solche Dinge herhaben, aber es ist offensichtlich ein weit verbreitetes Gerücht, dass man Verträge einfach widerrufen kann oder seine Ware umtauschen kann.

Vielleicht wäre es mal etwas für die FAQ, dass man klarstellt, dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ gilt und jedes gesetzliche Widerrufsrecht eine Ausnahme zu diesem Grundsatz.

Gruß
Tom

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Irgendwie versteh ich Dich nicht ganz!
Hi!

Du bist Dir in einer Rechtsfrage nicht ganz sicher, sondern glaubst, etwas zu wisse.

Du fragst hier nach, und verschiedene Leute erklären Dir, was los ist.

Da Dir die Antwort nicht gefällt, beharrst Du auf §§, die nicht zutreffen und zum Teil sogar nicht mehr existieren!

Dies hier ist ein Forum. Man fragt und bekommt Antworten. Wenn Du keine korrekten Antworten haben willst, dann frag nicht, sondern lebe weiter in Deiner selbst gestrickten Traumwelt!

Gruß
Guido

P.S. Und nein, ich kenne Deine gründe nicht - woher auch? Nur: Ein erwachsener Mensch sollte die Umstände, die mit einer langfristigen Vertragsbindung zusammenhängen prüfen, bevor er diese eingeht! Just my 2 cents

kennst du den hässlichen Gnom bei Deep Space Nine
Hi!

Erwerbsregel Nummer 126 der … (wie heisst nochmal diese hässliche Spezies ;o))

„Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!!!“ Bei denen wurde die Erwerbsregel eingeführt nachdem ein Zeitreisender in Deutschalnd des Jahres 2001 gelandet war…

Spass Beiseite! Du solltest nicht auf Hirngespinsten beharren sondern auf sdas hören was dir hier erzählt wird!

Abgesehen davon… du hast den Vertrag am 05.07 unterschrieben also lief das Widerrufsrecht bis 19.07 wenn es das gegeben hätte!

Bernd

Ferengi :wink: (o.w.T.)

Da kann ich Dir nur zustimmen.
Schau Dir mal den link an.
Da wird eigentlich alles rund um den Kaufvertrag erklärt.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…

Gruß
Peter

Vielleicht wäre es mal etwas für die FAQ, dass man klarstellt,
dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ gilt und jedes
gesetzliche Widerrufsrecht eine Ausnahme zu diesem Grundsatz.

Gruß
Tom

Hi,

und mit diesem Posting beweist Du, daß Du zwar willkürlich mit Pragraphen um dich wirfst, aber keine Ahnung hast, wie sie angewendet werde/würden:

Wenn Du einen Vertrag am 5.7. unterzeichnest - würde ein eventuelles (hier NICHT bestehendes) Widerrufsrecht nicht bis 14.08. gehen (Du glaubst, das Widerrufsreht startet ab Vertragsbeginn - es startet ab UNTERSCHRIFT! Ergo: Wenn es eines gäbe - wäre es seit dem 19.07.03 vorbei!

Du hast einfach die sogenannte Kaufreue… glaub mir - einfach nicht wollen ist kein Rücktrittsgrund!

Wendy

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Hallo!

(Du glaubst, das Widerrufsreht startet ab

Vertragsbeginn - es startet ab UNTERSCHRIFT! Ergo: Wenn es
eines gäbe - wäre es seit dem 19.07.03 vorbei!

Das stimmt nicht - das Widerrufsrecht, also die Frist, beginnt idR mit Aushändigung der entsprechenden Widerrufsbelehrung.

Gruß
Tom

In der Regel
Huhu!

Und diese Belehrung steht „in der Regel“ im Vertrag!

Aber wieso diskutieren wir hier eigentlich über nicht zutreffende Dinge? :wink:

Grüße
Guido

Hallo,
was ist der Grund für den Widerruf ? Bei z.B. Umzug in eine entfernte Stadt steht Dir i.allg. eine Vertragskündigung zu - Kündigung da der Vertrag - wie bereits andere gesagt haben - auf jeden Fall erst mal rechtsgültig ist. Um Dir irgendwie weiterhelfen zu können, wäre die Ursache für Deinen Meinungsumschwung schon notwendig.

Gruss
Enno

Hallo nochmal, ich habe schon verstanden das ich als ein bissel irre hier dargestellt werde, gut um die Sache mal richtig zu biegen werde ich euch mal den genauen Ablauf erklären und hoffe das ihr mich dann vielleicht ein bisschen besser versteht.

  1. Natürlich werfe ich mit § von denen ich nichts verstehe, weil diese mir ein anwalt nur gesagt hat. Ich schreibe sie nur weil dieser meinte die existieren noch und wären als einziges dafür in betracht zu ziehen. Nicht weil ich davon überzeugt wäre.

  2. Der vertrag wurde nicht direkt am 5.07.03 unterzeichnet. Unterzeichnet ja, jedoch steht auf dem Vertrag „Unterzeichnet am 01.08.03“ also könnte nie jemand beweisen wann ich ihn wirklich unterschrieben habe.

  3. Ich habe von denen von 05.07 - vertragsbegin probetraining bekommen. Ich habe 2 Tage dort trainiert und durfte mir übelste beleidigungen anhören. Wurde diskiminiert weil ich weiblich bin, habe einen Trainingsplan bekommen der werder mit mir besprochen wurde noch wurde gefragt ob ich gesund bin und alles machen kann. Das was ich eigendlich trainieren wollte war nicht im Plan enthalten sondern genau das gegenteil was ich nicht wollte. Als ich darauf ansprach wurde ich nicht zur kenntnis genommen sondern nur weiter erniedricht. Mit Beleidigungen und beschimfung. AUS DIESEM GRUNDE HABE ICH DEN VERTRAG VOR BEGIN NOCH WIDERRUFEN.
    Jedoch meinten die das is kein grund. Habe nach einem Anderen Trainer dann verlangt, die sagten mir dann aber " Nein du musst mit dem weitermachen, wir machen hier ja keine Ausnahmen"

So, das is der Grund.

  1. Wolte ich hier nur wissen wegen dem Widerrufsrecht weil man ja bei Versicherungen oder Autokauf auch widerrufen kann. Also dachte ich hier auch. Hätte ich das vorher gewusst glaubt mir hätte ich nie sowas unterschriebn.

  2. Habe vor der Unterzeichnung gefragt ob es auch geht nicht für 1 Jahr abzuschließen sondern für was weiß ich nen viertel Jahr oder was anderes, die meineten aber nein nur 1 jahr geht.

Ich hoffe ihr könnt mich nen Bissel verstehen. Es war kein aufdrängeln der §, sondern nur weil ich dachte „Ein Anwalt wird schon wissen welche § gültig sind“, sorry tja wohl geirrt.

Fall für den Anwalt!
Hi!

  1. Natürlich werfe ich mit § von denen ich nichts verstehe,
    weil diese mir ein anwalt nur gesagt hat. Ich schreibe sie nur
    weil dieser meinte die existieren noch und wären als einziges
    dafür in betracht zu ziehen. Nicht weil ich davon überzeugt
    wäre.

Dann vergiss diesen offensichtlich ahnungslosen Anwalt!

  1. Der vertrag wurde nicht direkt am 5.07.03 unterzeichnet.
    Unterzeichnet ja, jedoch steht auf dem Vertrag „Unterzeichnet
    am 01.08.03“ also könnte nie jemand beweisen wann ich ihn
    wirklich unterschrieben habe.

Tut aber auch nix zur Sache - ich hoffe, dass Dir das mittlerweile klargeworden ist!

  1. Ich habe von denen von 05.07 - vertragsbegin probetraining
    bekommen. Ich habe 2 Tage dort trainiert und durfte mir
    übelste beleidigungen anhören. Wurde diskiminiert weil ich
    weiblich bin, habe einen Trainingsplan bekommen der werder mit
    mir besprochen wurde noch wurde gefragt ob ich gesund bin und
    alles machen kann. Das was ich eigendlich trainieren wollte
    war nicht im Plan enthalten sondern genau das gegenteil was
    ich nicht wollte. Als ich darauf ansprach wurde ich nicht zur
    kenntnis genommen sondern nur weiter erniedricht. Mit
    Beleidigungen und beschimfung. AUS DIESEM GRUNDE HABE ICH DEN
    VERTRAG VOR BEGIN NOCH WIDERRUFEN.

Gut - hier ist zumindest ein Ansatz! Wie gesagt: Widerrufen ist nicht!
Was mich etwas irritiert: Wieso unterschreibst Du erst und absolvierst dann das Probetraining? Normalerweise macht man das andersrum!
Sieh zu, dass Du das Ganze irgendwie (mit Zeugen) beweisen kannst! Du bist nicht dazu da, um Dich beschimpfen zu lassen! Du zahlst und solltest vernünftig trainiert werden! Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du vor Gericht in diesem (bewiesenen) Fall kein Recht bekämst! Das ist aber nur meine Meinung - vor Gericht und auf hoher See…

Jedoch meinten die das is kein grund. Habe nach einem Anderen
Trainer dann verlangt, die sagten mir dann aber " Nein du
musst mit dem weitermachen, wir machen hier ja keine
Ausnahmen"

Versuche doch mal, das schriftlich zu bekommen!

  1. Wolte ich hier nur wissen wegen dem Widerrufsrecht weil man
    ja bei Versicherungen oder Autokauf auch widerrufen kann. Also
    dachte ich hier auch. Hätte ich das vorher gewusst glaubt mir
    hätte ich nie sowas unterschriebn.

Wie kommst Du darauf, dass man bei einem Autokauf ein gesetzliches Widerrufsrecht hätte? Das ist Nonsens!

  1. Habe vor der Unterzeichnung gefragt ob es auch geht nicht
    für 1 Jahr abzuschließen sondern für was weiß ich nen viertel
    Jahr oder was anderes, die meineten aber nein nur 1 jahr geht.

Das ist die Regel.

Ich hoffe ihr könnt mich nen Bissel verstehen. Es war kein
aufdrängeln der §, sondern nur weil ich dachte „Ein Anwalt
wird schon wissen welche § gültig sind“, sorry tja wohl
geirrt.

Was mich so nervte, war einfach: Mindestens drei Leute haben Dir gesagt, was Sache ist, und Du glaubtest es trotzdem nicht!

Mein Tipp: Sieh zu, dass Du so etwas wie einen Beweis für Deine Diskreminierung bekommst! Schreibe denen noch einmal die Bitte um Kündigung und beziehe Dich auf diesen A****-Trainer, damit Du von denen schriftlich etwas bekommst, wie „der trainiert Dich jetzt weiter, egal, worüber Du Dich noch beschwerst“.

Und dann drohe denen erst mal mit einem Anwalt! Einschalten kannst Du einen solchen immer noch!

Wie gesagt: Meiner Meinung nach solltest Du den Vertrag aufgrund der geschilderten Umstände kaputt machen können - ist aber nur meine Meinung!!!

Grüße
Guido