Das AA fordet ca.2500-€ (aus einer Bedarfsg.3Pers.)für den Zeitraum sept.2009-Okt.2010 zurück!
Anwalt legt nach Anhörung unserer seits Widerspruch gegen die Bescheide vom 7.Dez.2010 ein und der wurde in vollem Umfang entsprochen.
Anwalt schickt mir das schriftl.Schreiben in Kopie vom AA zu,OK.
Bedarfsgemeinschaft erhält zum gleichen Zeitpunkt neuen Aufhebungs-Erstattungsbescheide (200-,insgesamt mehr als vorher) mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.Anwalt wußte nichts davon.
Wer hat ähnliche Erfahrungen? Was kann ich jetzt tun?
Nochmal Widerspruch einlegen?Habe ich eine Chance vorm Sozialgericht? Anwalt ist auch nicht der …kann ich wechseln da ich schon Beratungsschein für den Anwalt hatte? 14 Tage sind bald um ,was ratet mir jemand ??
Danke für jede hilfreiche Antwort