Widerspruch im vollem Umpfang entsprochen-ALG2

Das AA fordet ca.2500-€ (aus einer Bedarfsg.3Pers.)für den Zeitraum sept.2009-Okt.2010 zurück!
Anwalt legt nach Anhörung unserer seits Widerspruch gegen die Bescheide vom 7.Dez.2010 ein und der wurde in vollem Umfang entsprochen.

Anwalt schickt mir das schriftl.Schreiben in Kopie vom AA zu,OK.
Bedarfsgemeinschaft erhält zum gleichen Zeitpunkt neuen Aufhebungs-Erstattungsbescheide (200-,insgesamt mehr als vorher) mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.Anwalt wußte nichts davon.
Wer hat ähnliche Erfahrungen? Was kann ich jetzt tun?
Nochmal Widerspruch einlegen?Habe ich eine Chance vorm Sozialgericht? Anwalt ist auch nicht der …kann ich wechseln da ich schon Beratungsschein für den Anwalt hatte? 14 Tage sind bald um ,was ratet mir jemand ??
Danke für jede hilfreiche Antwort

Anwalt

Danke!Den Anwalt hat BG ja noch!Aber ich würde gerne wechseln weil er ständig sagt : Ratenzahlung machen!
Ich glaube er kommt mit der rechnerei auch nicht so klar und ich sowieso nicht.

Trotzdem Danke
Anwalt

Wenn der Anwalt nichts taugt wechseln Sie. Keine Scheu, kann der Anwalt ruhig wissen das Sie nicht zufrieden sind. Und da es nicht mehr lange ist sollte der wechsel, eventuell zu einem Spezialisten, zügig erfolgen.

Hallo. Gleich den Anwalt wechseln, sonst hast du keine Chance gegen die Arge. Ich gehe immer sofort zum Anwalt, alleine kommst du nicht zurecht. LG Conny

Vielen Dank,Anwalt habe ich noch… aber ich möchte einen anderen .Bekomme ich nochmal einen Beratungshilfeschein??
Hallo. Gleich den Anwalt wechseln, sonst hast du keine Chance
gegen die Arge. Ich gehe immer sofort zum Anwalt, alleine
kommst du nicht zurecht. LG Conny

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen.

Mein Eindruck ist aber, dass der bisherige RA wohl nicht der Schlechteste war.

Ich kann zum neuen Bescheid natürlich nichts sagen, da niemand aus der Erhöhung der Rückforderungsansprüche etwas ableiten kann, wenn man deren Begründung nicht kennt (inklusive erste Rückforderung: Worauf bezog die sich? Weshalb konnte der RA die so leicht abschmettern?). Selbst wenn ICH das wüßte, würde wieder der erste Satz greifen.

Viel Erfolg.

auf jeden Fall noch mal widerspruch einlegen. Oder ist das ein versehen seitens der AA?

Hallo,

leider kann ich zu diesen Sachverhalten keine Angaben machen. Dies hat mehrere Gründe:

  1. Ich kenne die Bescheide nicht
  2. Ich weiss nicht aus welchen Gründen die ARGE Forderungen an Sie stellt und kann absolut nicht einschätzen, ob diese berechtigt sind
  3. Ich darf von Berufswegen keine Rechtsberatung leisten.

Sofern die zweite Forderung eine Mahnung war, die automatisiert rausgegangen ist, würde ich hier einen Widerspruch schreiben und den Widerspruchsbescheid mit beilegen.

Sofern die zweite Forderung eine neue Forderung ist, noch einmal den Anwalt aufsuchen. So schlecht kann er nicht sein, wenn er den ersten Widerspruch schon erfolgreich durchgeboxt hat.

Viele Grüße

Michael Köhler

wenn du nun weitermachst und es keine erfreuliche Entscheidung gibt, hängst du auch noch mit diesen Kosten da. Und glaub mal nicht, dass Du gewinnst, die machen doch eh was sie wollen. Geh auf die Forderung ein und bitte um 50€ pro Monat. Das ist mein Vorschlag, ich bin auch mit einem Widerspruch an die Wand gefahren, aber ok , war wie bei dir mit Beratungsschein, der aber nach der ersten Entscheidung erlischt. Einen zweiten bekommst du nicht für den gleichen Fall. Hier würde ja mit Staatsgeld gegen den Staat gekämpft werden.
Alles Gute, das Leben geht weiter.
Karin

Vielen Dank!

Danke ,werde ich evtl.machen.
Hallo,

leider kann ich zu diesen Sachverhalten keine Angaben machen.
Dies hat mehrere Gründe:

  1. Ich kenne die Bescheide nicht
  2. Ich weiss nicht aus welchen Gründen die ARGE Forderungen an
    Sie stellt und kann absolut nicht einschätzen, ob diese
    berechtigt sind
  3. Ich darf von Berufswegen keine Rechtsberatung leisten.

Sofern die zweite Forderung eine Mahnung war, die
automatisiert rausgegangen ist, würde ich hier einen
Widerspruch schreiben und den Widerspruchsbescheid mit
beilegen.

Sofern die zweite Forderung eine neue Forderung ist, noch
einmal den Anwalt aufsuchen. So schlecht kann er nicht sein,
wenn er den ersten Widerspruch schon erfolgreich durchgeboxt
hat.

Viele Grüße

Michael Köhler

Nein es war keine Mahnung!Vielen Dank
Hallo,

leider kann ich zu diesen Sachverhalten keine Angaben machen.
Dies hat mehrere Gründe:

  1. Ich kenne die Bescheide nicht
  2. Ich weiss nicht aus welchen Gründen die ARGE Forderungen an
    Sie stellt und kann absolut nicht einschätzen, ob diese
    berechtigt sind
  3. Ich darf von Berufswegen keine Rechtsberatung leisten.

Sofern die zweite Forderung eine Mahnung war, die
automatisiert rausgegangen ist, würde ich hier einen
Widerspruch schreiben und den Widerspruchsbescheid mit
beilegen.

Sofern die zweite Forderung eine neue Forderung ist, noch
einmal den Anwalt aufsuchen. So schlecht kann er nicht sein,
wenn er den ersten Widerspruch schon erfolgreich durchgeboxt
hat.

Viele Grüße

Michael Köhler

Hallo,

in jedem Fall sofort Morgen früh formlos schriftlich wiedersprechen!
Das ist entweder ein Mißverständnis oder ein gezielter Einschüchterungsversuch.
Natürlich können Sie sich einen anderen Rechtsbeistand nehmen - das ist schließlich ein Vertrauensverhältnis!

Viel Glück!

Danke an alle die Geantwortet haben!

auf jeden Fall noch mal widerspruch einlegen. Oder ist das ein
versehen seitens der AA?

Vielen Dank!
Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen.

Mein Eindruck ist aber, dass der bisherige RA wohl nicht der
Schlechteste war.

Ich kann zum neuen Bescheid natürlich nichts sagen, da niemand
aus der Erhöhung der Rückforderungsansprüche etwas ableiten
kann, wenn man deren Begründung nicht kennt (inklusive erste
Rückforderung: Worauf bezog die sich? Weshalb konnte der RA
die so leicht abschmettern?). Selbst wenn ICH das wüßte, würde
wieder der erste Satz greifen.

Viel Erfolg.

Wenn der Anwalt nichts taugt wechseln Sie. Keine Scheu, kann
der Anwalt ruhig wissen das Sie nicht zufrieden sind. Und da
es nicht mehr lange ist sollte der wechsel, eventuell zu einem
Spezialisten, zügig erfolgen.

Danke ,aber ich bekomme keinen neuen Beratungsschein ,oder?Danke

Oh ,viele Antworten, aber ich bin trotzdem unsicher!Soll ich doch nochmal meinen jetzigen Anwalt machen lassen oder selbst??Danke für die Antwort

Du machst mir keine gute Hoffnung aber trotzdem herzl.Dank

Von wem bekommt den Überhaupt?