Hallo Zusammen,
habe am 7.8.05 einem Bescheid widersprochen (Widerspruchsfrist 17.08.05) bis heute habe ich keine Antwort erhalten, hatte mir aber auch keine Antwortfrist erbeten. Muss ich noch was hinterher schicken, oder in Ruhe und entspannt abwarten?
Danke und Gruß
Plö
Hallo Plö,
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um einen Widerspruch gegen einen Arbeitsamtsbescheid handelt. Da kannst du locker 4 bis 6 Wochen rechnen. Wenn nicht sogar länger. Habe Bekannte, die Ihrem Hartz4 Bescheid widersprochen haben, den sie im November letzten Jahres erhielten. Erst im Mai/Juni erhielten sie das „zu wenig“ gezahlte Geld.
Gruß
Sticky
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Moin,
halte Dich bitte an die Brettbeschreibung und die Netiquette.
Gruß
Dirk m. MOD
Diesen Artikel habe ich dementsprechend geändert, den nächsten werde ich löschen.
Hallo Zusammen,
habe am 7.8.05 einem Bescheid widersprochen (Widerspruchsfrist
17.08.05) bis heute habe ich keine Antwort erhalten, hatte mir
aber auch keine Antwortfrist erbeten. Muss ich noch was
hinterher schicken, oder in Ruhe und entspannt abwarten?
Danke und Gruß
PlöHallo Plö,
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um einen Widerspruch gegen
einen …Arbeitsamtsbescheid handelt. Da kannst du locker 4 bis 6
Wochen rechnen. Wenn nicht sogar länger. Habe Bekannte, die
Ihrem Hartz4 Bescheid widersprochen haben, den sie im November
letzten Jahres erhielten. Erst im Mai/Juni erhielten sie das
„zu wenig“ gezahlte Geld.Gruß
Sticky
Hallo!
Das kommt darauf an, worum es geht. Davon hängt nämlich ab, ob man möchte, dass das Verfahren möglichst lange oder möglichst kurz dauert.
Gruß
Tom
Sorry, soll nicht wieder vorkommen owT
einen …Arbeitsamtsbescheid handelt. Da kannst du locker 4 bis 6
Gruß
Sticky
Lange…
Hallo!
Das kommt darauf an, worum es geht. Davon hängt nämlich ab, ob
man möchte, dass das Verfahren möglichst lange oder möglichst
kurz dauert.
Da muss ich widersprechen. Bei uns in der Agentur dauert alles gleich lange.
Konkret (ich spreche jetzt von Alg I, nicht von Alg II): einige Wochen, bis überhaupt bestätigt wird, dass der Widerspruch eingegangen ist (der lange Zeitraum kommt u.a. daher, dass das Widerspruchsschreiben mitsamt Akte vom Kunden zunächst an die zuständige Agenturstelle (Hauptagentur oder Nebenstelle) geschickt und von dort von uns dann an die - meist zentral in der Hauptagentur angesiedelten - Widerspruchsstelle weitergeleitet wird) und nochmal einige Wochen, bis von der Widerspruchsstelle mitgeteilt wird, ob dem Widerspruch stattgegeben oder dieser abgelehnt wird.
Bei einer Ablehnung erstellt die Widerspruchsstelle direkt den Ablehnungsbescheid und der Widerspruch ist erledigt.
Sollte dem Widerspruch aber stattgegeben werden, wird die Akte samt Stattgabevorschlag zurück an die zuständige Dienststelle gegeben. Und (ich spreche jetzt nur von unserer Agentur, vermute aber, dass es anderswo nicht viel besser aussieht) aufgrund der derzeitigen Arbeitsüberlastung kann es dann nochmal ein paar Monate (!) dauern, bis dem Widerspruch per Bescheid endgültig stattgegeben wird und ggf. Alg nachgezahlt wird.
Was die Unterstellung angeht, die Dauer richte sich nach dem einzelnen Fall: Hierauf kann ich nur nochmal (guten Gewissens) antworten, dass das absolut keine Rolle spielt.
Gruß
Liza
Hallo!
Das war ein Missverständnis - bei der Ausgangsfrage ging es ja darum, was man machen soll. Ich habe gesagt, das kommt darauf an ob man (also als Partei) möchte, dass das Verfahren lange oder kurz dauert.
Gruß
Tom