Wie am besten eine Beamtenanwärterin krankenversichern?

Hallo zusammen,
meine Tochter (20 J.) beginnt am 01.10. ein duales Studium bei einem deutschen Sozialversicherungsträger (Bachelor of Law, Sozialversicherungsrecht). Sie wird eingestellt als Regierungsinspektorenanwärterin und Beamtin auf Widerruf. Als Einstiegsgehalt bekommt sie irgendwas um 1500 Euro, gleichbleibent für die gesamte Ausbildungsdauer.
Wir sind uns, nachdem wir vorhin einen Termin bei unserem Steuerberater hatten, unsicher, wie sie sich am Besten krankenversichert. Kennt sich jemand gut damit aus? Unsere Tochter sicherlich in 2-3 Jahren, aber eben halt im Moment noch nicht.

Folgende Überlegungen haben wir. Es gibt ja erst mal grundsätzlich 3 Möglichkeiten, wie sie die Ausbildung abschliessen wird:

  1. Alles läuft gut, sie schliesst die Ausbildung/ das Studium ab und wird als Beamtin übernommen.
  2. Alles läuft gut, sie schliesst die Ausbildung/ das Studium ab, wird aber nicht als Beamtin übernommen, sondern als Angestellte im öffentl. Dienst.
  3. Es läuft nicht gut, sie bricht die Ausbildung ab. Entweder weil sie merkt, dass das nichts für sie ist, oder weil es zu schwer für sie ist, oder oder…

So, jetzt die Frage. Wie sollte sie sich versichern? Privat? Gesetzlich?
Ich meine, es gibt da wohl nach Recherche offensichtlich bei privaten KV spezielle Tarife für Beamtenanwärter. Die sind auch gar nicht so teuer. Was aber, wenn sie die Ausbildung nicht beendet bzw. nicht als Beamtin übernommen wird? Gilt dann auch in diesem Fall „einmal privat, immer privat?“.
Oder könnte sie dann problemlos in die gesetzliche KV zurück wechseln? Oder würde es Sinn machen, das sie sich erst mal gesetzlich versichert, bis sie ins Beamtenverhältnis übernommen wird?
Sie könnte sich natürlich dann auch bei ihrem Arbeitgeber versichern. Aber macht es Sinn, sich beim eigenen Arebitgeber krankenzuversichern?

Wäre nett, wenn jemand was dazu schreiben könnte. Danke…

Hallo,
erst eine Verständnisfrage - sie wird doch während der Ausbildung/Studium doch auch schon Beamten (auf Widerruf) sein und erst danach wird sie zur Beamtin auf Lebenszeit (Dauer) ernannt, ist das richtig ?.
Und wie ist sie denn z.Zt. krankenversichert - privat oder selbst in der GKV. oder familienversichert in der GKV.
Gruss
Czauderna

In so einem Alter sollte man als Eltern anfangen loszulassen. Die Kleinen müssen irgendwann flügge werden. Also lass sie mal selber machen.

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Richtig, sie wird als Beamtin auf Widerruf eingestellt, und es besteht, wenn ich das richtig verstanden habe, die große Wahrscheinlichkeit, dass sie , bei bestandenem Studium, Beamtin auf Lebenszeit wird. Das ist allerdings nicht 100% sicher, sondern nur sehr wahrscheinlich (so die Aussage des Sozielversicheungsträgers, also ihrem Arbeitgeber).
Wir hatten eigentlich gehofft, dass es dazu vorher nochmal eine Infoveranstaltung gibt, aber Corona sei Dank, wird das wohl nix.

mfG

Ich habe kein Problem damit loszulassen. Aber man kann seinem Kind sehr wohl helfen, ins Berufsleben zu starten. Ich hatte in dem Alter auch keine Ahnung von Versicherungen, Steuern, Mietverträgen usw. und war sehr dankbar, dass meine Eltern mich, auch mit 20, dabei unterstützt haben.

MfG

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Dann solltest du erst einmal aufhören, von „wir“ zu sprechen, sondern „sie“ sagen. Erst einmal akzeptieren, dass es keine symbiotische Verbindung gibt. „Sie überlegt, ich biete an, zu helfen“ ist ziemlich unterschiedlich zu „wir schließen eine Krankenversicherung ab“. Aber das nur nebenbei.

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Hast Du irgenwas zum eigentlichen Thema beizutragen, oder grast Du hier nur die Beiträge ab, um Dein pseudopädagogisches Geschwafel abzulassen? Dann bitte, mach Platz und gehe weiter. Danke…

MfG

Ja natürlich, auch wenn ein Helikopterpapi angefressen reagiert. So sind Helikopterpapis halt.

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Können wir jetzt zu Thema zurück kommen? Ich habe weder Zeit noch Lust, mich mit Deinen Ergüssen zu beschäftigen.
Wenn ich mit meiner Familie zusammen sitze und wir gemeinsam beratschlagen, wie wir weiter vorgehen, worum es auch immer geht, dann nennen wir das „wir“. Übrigends auch meine Tochter nennt das so. Ob Dir das nun gefällt, oder nicht, ist mir dabei ziemlich egal.

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Die Symbiosevorstellungen von dominanten Eltern sind häufig sehr hemmend für die Entwicklung eines jungen Menschen. Du solltest versuchen, deine Tochter als eigenständigen Menschen wahrzunehmen, das würde ich dir jedenfalls (im Interesse deiner Tochter) empfehlen. Also erst einmal sie als Individuum wahrnehmen (nicht „wir“, sondern „sie“, eigene Entscheidungskompetenz der Tochter zumindeste erwägen). Wenn du „sie“ dann unterstützt, statt als „wir“ sie zu dominieren, ist vielleicht schon etwas gewonnen.

Hallo prikkelpitt,

als Beamtin auf Widerruf, bzw. später auf Lebenszeit, gibt es nur ein System:

50% werden über die staatliche Beihilfe
50% über einen Privattarif

versichert.

Wie Du schon geschrieben hast, haben die meisten Versicherungen spezielle Tarife für Beamte, die, im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung, auch komfortabler sind.

Sollte Deine Tochter irgendwann man den Beamtenstatus verlieren und irgendwo als Angestellte arbeiten, kann sie in die gesetzliche Versicherung wechseln.

In der Praxis sieht das so aus, dass sie wenn sie zum Arzt nach der Behandlung eine Rechnung bekommt und bezahlt. Medikamente oder sonstige Hilfsmittel, werden direkt in der Apotheke, usw. bezahlt.

Anschließend werden die Belege gesammelt und bei der Beihilfestelle oder dem Versicherungsträger eingereicht, der einem dann den Rechnungsbetrag gemäß den Kostenordnungen, bzw. den Vertragsbedingungen, erstattet.

Bei größeren Rechnungen für planbare Behandlungen ist es aber auch möglich, im Voraus Abschlagszahlungen zu erhalten, die dann im Nachgang mit den Rechnungen verrechnet werden.

Um gerade auch solche Rechnungen bezahlen zu können, ohne dass es sofort meinen monatlichen Geldvorrat zu sehr angreift, habe ich mir vor Jahren schon eine kleine Rücklage aufgebaut, aus der ich die Rechnungen erstmal bezahle und die ich mit dem erstatteten Geld wieder auffülle.

Soweit ich das einschätzen kann, fahre als Single ich mit dem System deutlich günstiger, als wenn ich gesetzlich versichert wäre.

Problematisch wird das ganze erst, wenn Kinder da sind, die ebenfalls privat versichert sind, weil der Ehemann z.B. auch Beamter ist. Die Kinder wären dann zwar auch beihilfeberechtigt, dennoch müsste für den Rest auch ein privater Tarif abgeschlossen werden.

Bei Ehen in denen der eine Partner als Beamter privatversichert und der Andere gesetzlich versichert ist, werden die Kinder meist über den gesetzlich Versicherten versorgt, da hier kein zusätzlicher Betrag entrichtet werden muss.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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Hallo,
danke für die Rückmeldung - jetzt nur noch, wie sie z.Zt. krankenversichert ist - GKV oder PKV ?
Gruss
Czauderna

Danke Ebenezer für deine Ausführungen. Allerdings habe ich mich evtl. etwas unklar ausgedrückt. Die grundsätzlichen Vor-/ Nachteile einer privaten bzw. gesetzlichen KV, bzw. deren Funktionsweise sind uns aber eigentlich klar.
Was wir uns im Moment überlegen, ist allerdings, ob es strategisch schlau ist, oder eben nicht, wenn sich meine Tochter privat versichert? Eben vor dem Hintergrund, dass sie ja noch nicht zu 100% weiß, ob sie Beamtin wird/bleibt, oder eben nicht.
Wir möchten nicht, dass sie sich jetzt privat versichert und dann im Eventualfall nicht mehr zurück in die GKV kann, verstehst Du? Klar, wenn sie dann mal irgendwann Beamtin auf Lebenszeit ist, sollte die PKV Vorteile bieten, wir fragen uns halt nur, was ist am besten für die Zeit der Ausbildung/Studiums.

MfG

Ach so, vergessen. Sie ist im Moment über mich gesetzlich familienversichert.
MfG

Ich verstehe das Problem nicht:

Hier geht es um die Krankenversicherung. Deine Tochter zahlt ihren monatlichen Beitrag und bekommt die Leistungen. Mit zunehmender Versicherungsdauer erwirbt sie keine Rechte.

Wenn sie das Beamtenverhältnis verlässt und danach beispielsweise als Angestellte arbeitet, wechselt sie halt in einen gesetzlichen Tarif. Fertig

Mit den Problemen die manche Selbstständige haben, wenn sie von der privaten in die gesetzliche Versicherung wechseln wollen / müssen, hat das nichts zu tun.

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Mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses ist sie das nicht mehr.

Eure jetzige Versicherung ist für Deine Tochter dann uninteressant.

Ach so, ich dachte immer, das wäre grundsätzlich ein Problem, wenn man von der PKV in die GKV wechseln will. Na dann is ja gut. Vielen Dank.

Hallo,
ja, dann hat sie die Qual der Wahl, also freiwillig als Beamtin und Beitragszahlung nach Höhe der Bezüge oder eben PKV.
Ich selbst komme ja aus dem Lager der GKV-Beschäftigten. Von daher wäre es nur logisch wenn ich ihr raten würde erst mal in der GKV zu bleiben und erst nach der Ernennung als Beamtin auf Dauer in die PKV zu wechseln, wenn es denn sein soll.
Aber, es stimmt schon, für junge und ledige Beamten/innen, dazu noch mit Beihilfeanspruch, da kann die PKV schon gegenüber der GKV von Vorteil sein. Von daher halte ich mich da mit einem konkreten Vorschlag zurück.
Wichtig ist aber zu wissen, wenn die PKV gewählt wird und die Ausbildung wird vor Vollendung s
23. Lebensjahres abgebrochen, dann geht die Familienversicherung nach heutigen Recht noch, also wieder. Danach ist damit aber Schluss, d.h. endet die Ausbildung nach dem 23. Lebensjahr und tritt keine Krankenversicherungspflicht aufgrund anderer gesetzlichen Vorschriften ein (z.B. Arbeitsaufnahme als Angestellte/Arbeiterin), dann geht auch die GKV als Mitglied nicht
Gruss
Czauderna

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Eine kleine Berichtigung zu deinen Ausführungen.
Nach der bestandenen Prüfung wird die Beamtin auf Widerruf, nicht Beamtin auf Lebenszeit, sondern Beamtin auf Probe.

Hallo,
auf wen hast du dich jetzt mit deiner kleinen Berichtigung konkret bezogen ?.
Gruss
Czauderna