Hallo!
Die Steuerberaterin warnt ihn: Mietet er in seinem eigenen
Haus, wird die Einliegerwohnung zum Betriebsvermögen. Das
Stichwort ist „Betriebsaufspaltung“.
Wo ist für den GmbH-GF dabei das Problem?
Er spart 2/3 Miete und kann die anteiligen Nebenkosten sowie
die Abschreibung für die Einliegerwohnung als Betriebsausgabe
absetzen.
Bei wem geht hier etwas durcheinander - beim Fragesteller, bei
dir, bei mir? Gemietete Geschäftsräume gehören doch nicht zum
Betriebsvermögen, tauchen in der Bilanz nicht auf und auch mit
Abschreibung spielt sich für den Mieter, hier die GmbH, nichts
ab.
Richtig bis hierhin.
Der Hauseigentümer - also der Geschäftsführer der GmbH -
erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Nein, wenn Betriebsaufspaltung dann nicht Einnahmen aus V+V, sondern Betriebseinnahmen.
Die muß er
versteuern.
Ja, na klar.
Die GmbH wiederum hat ergebniswirksame
Mietausgaben. Ich sehe da überhaupt kein Problem.
Ja, auch klar.
Fallstricke lauern, wenn man das Haus zum Betriebsvermögen
macht.
Nein, es ergibt sich eine Betriebsaufspaltung, das Betriebsvermögen entsteht automatisch. Nicht in der GmbH, sondern „privat“ beim Geschäftsführer.
Dabei wird die GmbH zur Vermieterin der Privatwohnung
des Geschäftsführers.
Nein, der GmbH gehört das Haus bzw. das Arbeitszimmer nicht.
Solche Konstellation kann anläßlich der
Betriebsaufgabe zum teuren Problem werden, wenn nämlich die
Immobilie zurück ins Privateigentum soll.
Sie bleibt „privat“, ist steuerrechtlich aber BV.
Noch kritischer wird
es im Fall der Insolvenz der GmbH. Dann würde das Haus zur
Insolvenzmasse und wäre vermutlich futsch.
Nö, es gehört nicht der GmbH. Außerdem ging es nur um eine Einliegerwohnung.
Gruß
Wolfgang
Ist denn überhaupt bekannt, was eine Betriebsaufspaltung ist?
Gruß
Ronald