Wie beurteilt Ihr das Arbeitszeugnis?

Hallo zusammen,

wir würdet Ihr folgendes Zeugnis, welches ich nach Ende der Ausbildung bekam, auslegen?

Briefkopf etc. natürlich dabei

Ausbildungszeugnis

Frau xy, geboren am xx.xx.xxx. in x, begann am xx.xx.xxxx ihre Ausbildung zur Medienkauffrau Digital und Print im Medienhaus x, die sie am xx.xx.xxxx aufgrund ihrer guten Leistungen im Verlag und in der Berufschule vorzeitig mit der mündlichen Prüfung beendet hat.

Unter dem Dach des Medienhauses x (… endlose Aufzählung sämtlicher Titel und sonstiger Engaments).

Die Ausbildung beinhaltete insbesondere den Einsatz in folgenden Bereichen:

  • Anzeigen Anzeigenverkauf, Anzeigen-Service-Team, Key-Account, Organisation Anzeigencenter
    .
    .
    .
    (Aufzählung diverser Bereiche und den Schwerpunkten dort jeweils)

Frau x war eine äußerst interessierte und engagierte Auszubildende, die sich während der Ausbildung ein umfassendes Fachwissen angeeignet hat. Aufgrung ihrer sehr guten Auffassungsgabe konnte sie in den Abteilungen zügig in das Tagesgeschäft eingebunden werden und die Mitarbeiter effektiv unterstützen. Hierbei kamen ihr ihre sehr guten PC-Fähigkeiten - insbesondere in den MS-Office-Produkten (Word, Excel, Power Point, Outlook) und vor allem in der Internet-Anwendung - zugute. Frau x arbeitete stets zuverlässig und genau, auch in Stresssituationen behielt sie Ruhe und Konzentration. Frau x zeichnete sich durch eine gute Ausdrucksweise, hohe Motivation, großes Engagement und Verantwortungsbewusstsein aus.

(nächste Seite)

Frau x hat ihr Ausbildungsziel stets zu unserer vollen Zufriedenheit verfolgt. Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war Frau x stets höflich und hilfsbereit.

Die positiven Erwartungen, die in Frau x zu Beginn der Ausbildung gesetzt wurden, haben sich bestätigt. Frau x verfügt über gute Vorausstzungen, um Verantwortung in ihrem Beruf als Medienkauffrau Digital und Print zu übernehmen. Frau x erhält im Anschluss an die Ausbildung - wie alle anderen Auszubildenden - zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie wird bis zum xx. x xxxx als x im Bereich der x x und x eingesetzt.

Für ihren weiteren Berufsweg wünschen wir Frau x weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Fällt irgendetwas besonders positiv auf, wird etwas überdurchschnittlich gelobt? Sticht etwas negativ hervor? Was ist die Gesamtnote?

Vor allen die Formulierung zu den Umgang mit Vorgesetzten etc find ich bedenklich. Andererseits denke ich, dass mir besonderes Verantwortungsbewusstsein bestätigt wird.

Das Unternehmen bzw die Holding hat schon eine professionelle Personalabteilung, ich gehe also eher nicht von ungewollten Aussagen aus.

Danke für jede Hilfe!

Frau x war eine äußerst interessierte und engagierte
Auszubildende, die sich während der Ausbildung ein umfassendes
Fachwissen angeeignet hat.

1-2

Aufgrung ihrer sehr guten
Auffassungsgabe konnte sie in den Abteilungen zügig in das
Tagesgeschäft eingebunden werden und die Mitarbeiter effektiv
unterstützen.

2

Hierbei kamen ihr ihre sehr guten PC-Fähigkeiten

  • insbesondere in den MS-Office-Produkten (Word, Excel, Power
    Point, Outlook) und vor allem in der Internet-Anwendung -
    zugute.

1-2

Frau x arbeitete stets zuverlässig und genau, auch in
Stresssituationen behielt sie Ruhe und Konzentration.

2 (es fehlt „sehr zuverlässig“)

Frau x
zeichnete sich durch eine gute Ausdrucksweise, hohe
Motivation, großes Engagement und Verantwortungsbewusstsein
aus.

2-3 (hier fehlt „sehr“ in verschiedenen Variationen)

(nächste Seite)

Frau x hat ihr Ausbildungsziel stets zu unserer vollen
Zufriedenheit verfolgt.

2 (Standard-Text)

Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen
und Geschäftspartnern war Frau x stets höflich und
hilfsbereit.

2-3 (hier gibts höhere Lobesstufen)

Die positiven Erwartungen, die in Frau x zu Beginn der
Ausbildung gesetzt wurden, haben sich bestätigt.

2-3 (nicht übertroffen)

Frau x
verfügt über gute Vorausstzungen, um Verantwortung in ihrem
Beruf als Medienkauffrau Digital und Print zu übernehmen.

2-3 (hier fehlt „sehr gut“)

Frau
x erhält im Anschluss an die Ausbildung - wie alle anderen
Auszubildenden - zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag.
Sie wird bis zum xx. x xxxx als x im Bereich der x x und x
eingesetzt.

Für ihren weiteren Berufsweg wünschen wir Frau x weiterhin
viel Erfolg und persönlich alles Gute.

hier fehlt ein Bedauern über den Weggang.

Fällt irgendetwas besonders positiv auf, wird etwas
überdurchschnittlich gelobt? Sticht etwas negativ hervor? Was
ist die Gesamtnote?

2-3 würde ich als Summe sagen. Ob die besondere Eigenschaften deines Businesses im Zeugnis fehlen, müsstest du selbst beurteilen.

HTH

Hallo Ellysa,

glaub meinem Vorposter kein Wort, sondern lies die Brettbeschreibung. Dort steht nämlich: Bei Fragen zu Arbeitszeugnissen bitte den kompletten Zeugnistext (Name und Firma natürlich ausgeixt, aber mit Ein- und Austrittsdatum) posten (siehe FAQ:2027); die Bewertung gleicht ansonsten einem Blick in die Kristallkugel bzw. dem Stochern im Nebel.

Dann handle danach und Du wirst fundierte Antworten kriegen.

*wink*

Petzi

Da bin ich ja mal gespannt, wie einige hiesige „Experten“ aus dem fehlenden Zeitraum 2,5 Jahre und ein paar branchenspezifischen Firmen- und Tätigkeitsbeschreibungen noch eine andere Bewertung seriös herausholen wollen.

Hi,

dann werde ich mal ganz heldenhaft jegliche Provokation überlesen und Deine implizierte Frage beantworten.

  1. der fehlende Zeitraum:
  • wenn jemand 3 Monate im Laden war und man „seine wertvolle Arbeit unglaublich vermisst“ ist das blanke Ironie. Verlässt jemand die Firma nach 25 Jahren, ist das ein Ritterschlag.
  • verlässt jemand die Firma zum 31.12 so ist das bei den meisten Kündigungsfristen völlig normal. Geht er aber zum 12.12 so riecht das nach „fristlos“ und braucht zumindest eine Erklärung (etwa weil ein befristeter Vertrag halt zu genau dem Datum abläuft oder so)
  1. die Tätigkeitsbeschreibung
  • von einem Webdesigner erwarte ich andere Eigenschaften als von einem Buchhalter. Sprich, wenn bei einem Webdesigner steht „kreative und innovative Arbeitsweise“ ist das sehr gut, während das für nen Buchhalter ein ko-Kriterium ist
  • wenn bei einer Sekretärin als Tätigkeiten steht „Ablage gemacht, Telefonzentrale besetzt und Post geöffnet“ hat das ne andere Kategorie als wenn da steht „Organisation von internationalen Messen und Tagungen, Terminkoordination von 27 Geschäftsführern“
  1. die Firmenbeschreibung
  • Länge: wenn die Firma das Zeugnis für eine Werbeplattform nutzt um auf 3 Seiten zu erläutern wie toll der Laden ist, während der Ex-Mitarbeiter mit 2 Sätzen abgespeist wird lässt das auch eine Aussage darüber zu, wie wichtig der Mensch in dem Laden war
  • Inhalt: eine „junge, dynamische“ Firma wird andere Eigenschaften wichtig finden als „unser konservatives Haus, bei dem man noch Zeit für den Kunden hat“. Je nachdem wird auch hier die „flexible, schnelle“ Arbeitsweise unterschiedlich zu bewerten sein.

*wink*

Petzi

Entschuldigung, aber oben steht doch der Beruf, in welchen ich ausgebildet wurde. Ansonsten wurde ich für 2,5 Jahre ausgebildet - ganz normaler verkürzter Ausbildungszeitraum. Gut, hätte ich dazu schreiben können noch, aber ich dachte, das wäre bei der Bezeichnung Ausbildungszeugnis im Zusammenhang mit abgeschlossen ersichtlich.

@www20091969
Danke für deine Antwort, damit lässt sich was anfangen. Ob man bedauern über meinen Weggang ausdrücken muss, weiß ich nicht, da ich ja immer noch in der Firma bin…

Entschuldigung, aber oben steht doch der Beruf, in welchen ich
ausgebildet wurde. Ansonsten wurde ich für 2,5 Jahre
ausgebildet - ganz normaler verkürzter Ausbildungszeitraum.

Hattest du ja auch gesagt.

Gut, hätte ich dazu schreiben können noch, aber ich dachte,
das wäre bei der Bezeichnung Ausbildungszeugnis im
Zusammenhang mit abgeschlossen ersichtlich.

eigentlich ja. mir schon :wink:

@www20091969
Danke für deine Antwort, damit lässt sich was anfangen. Ob man
bedauern über meinen Weggang ausdrücken muss, weiß ich nicht,
da ich ja immer noch in der Firma bin…

öh… stimmt :smile:)

Schön und gut aber im konkreten Beispiel kann keiner der beschriebenen Fälle auftreten (Dauer etc.) bzw. ob die Tätigkeitsbeschreibung für den Beruf X was tolles oder Substandard darstellt, kann nur der Verfasser und der Betroffene gut beurteilen, weil sie ihren Job kennen. Der Hinweis ist natürlich berechtigt.

Ich denke, man muss auch ein FAQ mit Augenmaß anwenden.

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Es ist Deine Entscheidung
Hi!

Du kannst den Leuten glauben, die hier seit Jahren sinnvolle Beiträge leisten (Petzi), welche sich auch manifestieren in den FAQ, die in jahrelangen Entwicklungsprozessen immer konkreter wurden durch Leute, welche im Dreck unterm Nagel des kleinen Fingers mehr Experte sind, als www20091969 es jemals sein wird, oder Du glaubst einer penetranten Person, die entgegen dauerhafter Widerlegungen meint, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und sich nach gerademal etwas mahr als 5 Jahren im Job (das ist, was man in eigentlich jeder Branche als Anfänger mit Grundkenntnissen bezeichnen muss) für den Heilsbringer hält, dessen unqualifizierte Meinung über dem steht, was schlicht Fakt ist (Größenwahn trifft dieses Verhalten sehr gut).

Die FAQ wurden u.a. mit Hilfe von Fachanwälten für Arbeitsrecht entwickelt, die selbige (welche durch Menschen, die keine Anfänger mehr in ihrem Job sind, formuliert wurden) im Detail korrigierten.

Ein Zeugnis ist nicht bewertbar, wenn es nicht im Wortlaut komplett bekannt ist.
Wäre die Tätigkeitsbeschreibung im Detail nicht wichtig, gäbe es keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Es ist allein Deine Entscheidung!

Gruß
Guido

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Ach Guido, akzeptier doch einfach mal den Teil der FAQ, der sich mit Höflichkeit beschäftigt und dann schau dir ihr Posting einfach mal an.

Das hilft.

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  1. der fehlende Zeitraum:
  • wenn jemand 3 Monate im Laden war und man „seine wertvolle
    Arbeit unglaublich vermisst“ ist das blanke Ironie. Verlässt
    jemand die Firma nach 25 Jahren, ist das ein Ritterschlag.
  • verlässt jemand die Firma zum 31.12 so ist das bei den
    meisten Kündigungsfristen völlig normal. Geht er aber zum
    12.12 so riecht das nach „fristlos“ und braucht zumindest eine
    Erklärung (etwa weil ein befristeter Vertrag halt zu genau dem
    Datum abläuft oder so)

Im Prinzip ja. Im konkreten Einzelfall ist es ein Ausbioldungszueignis, und die Auszubildende hat die Ausbildung wegen guter Leistungen vorzeitig abgeschlossen. Welche zusätzliche Information könnte in diesem expliziten Einzelfall in einem konkretem Datum noch drinstecken? Das würde mich echt interessieren.

Gruß,
Max

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Hi!

Ho!

Leute, welche im Dreck unterm Nagel des kleinen Fingers mehr Experte sind, als www20091969 es jemals sein wird,

Völlig unabhängig davon, ob du nun der größte Experte bist oder dich nur für einen solchen hältst, trifft dies:

Größenwahn trifft dieses Verhalten sehr gut

wohl in erster Linie auf dich selbst zu.

Auf die Netiquette habe ich dich ja schon an anderer Stelle hingewiesen. Das mache ich sonst eigentlich nie, aber wo du doch so ein begeisterter FAQ-Herumreiter bist…

In andern Brettern werden übrigens Beiträge mit weit weniger aggressivem und beleidigendem Inhalt von den Mods ohne Warnschuss umgehend gelöscht. Es freut mich zu sehen, dass diese Unsitte in diesem Brett noch nicht um sich greift.

Grüße
Rainer

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Hi!

Hast Du Dich gerade selbst zum MOD oder TEAM befördert?

Lachend grüßend
Guido

Hallo,

Die wichtigste Lektion die du inzwischen gelernt haben solltest ist, dass Arbeitszeugnisse nur komplett analysierbar sind.

@www20091969
Danke für deine Antwort, damit lässt sich was anfangen.

Eben nicht. Genau das Gegenteil ist der Fall.
www und auch Rainer lassen seit Kurzem ziemlichen Unfug hier ab und zwar so krass, dass man das mit öffentlich zugänglichen Urteilen eindeutig widerlegen kann, vorausgesetzt man kann lesen.

Guido hat alles Wesentliche klar zum Ausdruck gebracht.

Gruss,
TR

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Eben nicht. Genau das Gegenteil ist der Fall.
www und auch Rainer lassen seit Kurzem ziemlichen Unfug hier
ab und zwar so krass, dass man das mit öffentlich zugänglichen
Urteilen eindeutig widerlegen kann, vorausgesetzt man kann
lesen.

Da bin ich in diesem Fall aber mal sehr gespannt.

Welche Lücke könnte denn der Ausbildungszeitraum hier noch reißen? Welche inhaltliche Veränderung für die Zeugnisaussage würde durch eine Darstellung der Unternehmensaufgaben entstehen?

Dazu würde ich ja gerne mal ein Argument (Petzi hat es ja versucht, aber leider Beispiele genannt, die hier nicht zutreffen können) oder sogar besser ein Urteil sehen. Ehrlich.

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Ich vergass zu fragen: Welche Schuld träfe den AN, wenn in den Ausbildungsinhalten zu wenig steht?

Wie gesagt, neben dem merkwürdigen Gezicke einiger Leute hier, würde mich das (gerne mit Quellen untermauert) in diesem konkreten Fall mal interessieren. Denker und Rainer offenbar auch. Den Poster auch.

Hilfe, was für eine wilde Diskussion hier.

In der Berufschule war es so, dass die zwei vorhandenen Berufschulklassen für diesen Ausbildungsgang im 3. Jahr nach Verkürzer und Nicht-Verkürzer aufgeteilt wurden. Waren mehr Verkürzer als nicht Nicht-Verkürzer. Nur als Randnotiz noch: Habe sehr gut abgeschlossen und wurde von der IHK geehrt.

Was die Ausbildungsinhalte mit meiner Beurteilung zu tun haben sollen, weiß ich nicht wirklich. Das sagt doch nichts über mich aus? Falls es jemand aber noch glaubhaft begründen kann, schreibe ich alle 20 Beschreibungen hier noch rein :o)

Welche inhaltliche Veränderung für die Zeugnisaussage
würde durch eine Darstellung der Unternehmensaufgaben
entstehen?

Wenn die Unternehmensdarstellung 67 % des Zeugnistexts ausmachen würde, könnte man implizieren, dass es über den Azubi nix zu schreiben gibt.

Und warum eine Tätigkeitsbeschreibung elementar wichtig ist, weil sonst der Rest nicht beurteilbar wird, findest Du im
BAG-Urteil 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BG
Zitat
Beschreibt ein Zeugnisaussteller sehr ausführlich die Tätigkeiten, dann muss er sich in entsprechender Breite auch zu seinen Leistungen verhalten, weil sonst der Eindruck entsteht, der Arbeitnehmer habe sich bemüht, aber im Ergebnis nichts geleistet

Zum Thema „Krummes Austrittsdatum“ bei Azubis gibt es in der Tat nix zu meckern oder gar zu interpretieren, da eine Ausbildung nun mal mit Bestehen der Prüfung endet - und die fallen ausgesprochen selten auf den 15. oder aufs Monatsende.

Was die Ausbildungsinhalte mit meiner Beurteilung zu tun haben
sollen, weiß ich nicht wirklich. Das sagt doch nichts über
mich aus?

Du musst es ja echt wissen! Deshalb fragst Du hier auch, oder wie?

Falls es jemand aber noch glaubhaft begründen kann,
schreibe ich alle 20 Beschreibungen hier noch rein :o)

BAG-Urteil 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BG
Zitat
Beschreibt ein Zeugnisaussteller sehr ausführlich die Tätigkeiten, dann muss er sich in entsprechender Breite auch zu seinen Leistungen verhalten, weil sonst der Eindruck entsteht, der Arbeitnehmer habe sich bemüht, aber im Ergebnis nichts geleistet

BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Zita
Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig … und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.

nur, um mal 2 zu erwähnen…

Gruß
Guido

Hallo Thomas,

www und auch Rainer lassen seit Kurzem ziemlichen Unfug hier
ab

Ich habe 35 Jahre Berufserfahrung, davon 25 mit Personalverantwortung hinter mir. In dieser Zeit habe ich einiges erlebt, was Bewerbungen und Zeugnisse anbelangt, sowohl als Bewerber wie als Rekrutierer. Wenn du meine Beiträge genau liest, dann wirst du sehen, dass ich meine Aussagen fast immer mit einem Hinweis verbinde, das sie auf dieser Erfahrung basieren, nicht mehr und nicht weniger.

An keiner Stelle habe ich den Eindruck vermittelt, dass ich Experte für die Bewertung von Zeugnissen sei. Ich sage nur, wie dieses oder jenes Zeugnis, eine Krawatte auf dem Bewerberfoto, der Nadelstreifenanzug bei einem Bewerber für eine Entwicklungsingenieurstelle, auf mich wirkt. Dass mein HR-Fuzzi (so nennt man das heute wohl) da durchaus anderer Meinung sein kann, mag ja sein. Letztendlich bezahle ich den Mann / die Frau mit dem Geld aus meiner Kostenstelle und aus meinen Projekten und da mache ich ihm schon klar, dass das hier kein Schönheitswettbewerb ist.

Was mich hier irritiert, ist die Art und Weise wie die HR-Fuzzis reagieren, wenn jemand, der nicht die höheren Weihen dieses Gewerbes genossen hat, sich anmaßt, in ihre Blumenbeete zu treten.

Und sorry, die Begründung, die du in deiner VK für deine Kompetenz beim Thema Arbeitszeugnis aufführst, reißt mich nun wirklich nicht vom Hocker. So was ist nicht erblich und fünfmal die Stelle gewechselt hat schon so mancher.

Gruß
Rainer