Wie Bewerbungekosten geltend machen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe letztes Jahr einen Bewerbungskostenantrag gestellt, wo unter anderem auch Onlinebewerbungen inbegriffen waren und alles wurde gezahlt ohne Probleme.
Dieses Jahr auch und es wurden nur die bezahlt, wo ich auch mich schriftlich mit der guten alten Post beworben habe.
Daher meine Frage, wie kann ich das am besten auch mit Paragraphen noch beschreiben, ich möchte ja einen Widerspruch machen, dass man doch das Geld wieder mir zahlt dafür und ich es auf jeden Fall erstattet bekomme?
vielen Dank für die Hilfe
Gruß

Christina

Hallo verehrte Userin,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Sie sollten sich mit Rechtsfragen an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
Über den Anwalt können Sie als Geringverdiener/in ggf. einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
Gruß USKO

Hallo,

leider muß ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich den Widerspruch sparen sollten.

Kurz gesagt, ist die Erstattung der Bewerbungskosten für den finanzielle Aufwand den der Arbeitslose hat. In der Regel gibt es dafür pro Jahr 240€ bzw. 20€ pro Monat.

Das Arbeitsamt u.ä. haben über Jahre nicht begriffen, dass Bewerbungen nicht nur mit der Post (und damit hat man einen finanziellen Aufwand) geschickt werden müssen.
Inzwischen hat es sich dort auch schon rumgesprochen, dass die Technik andere Bewerbungsmöglichkeiten zuläßt.

Bedaure, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

leider muß ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich den Widerspruch sparen sollten.

Kurz gesagt, ist die Erstattung der Bewerbungskosten für den finanzielle Aufwand den der Arbeitslose hat. In der Regel gibt es dafür pro Jahr 240€ bzw. 20€ pro Monat.

Das Arbeitsamt u.ä. haben über Jahre nicht begriffen, dass Bewerbungen nicht nur mit der Post (und damit hat man einen finanziellen Aufwand) geschickt werden müssen.
Inzwischen hat es sich dort auch schon rumgesprochen, dass die Technik andere Bewerbungsmöglichkeiten zuläßt.

Bedaure, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Danke Ihnen für Ihre Antwort
Gruß
Christina

Hallo ich bedanke mich für Ihre Antwort
Gruß
Christina

Hi Christina,

so pauschal kann ich nichts sagen, und eine Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall darf nur ein Anwalt vornehmen.

Was ich sagen kann ist folgendes:
Um nicht die Widerspruchsfrist zu versäumen, solltest Du zunächst Widerspruch einlagen und dann so oder so ähnlich schreiben:

„Dieser Widerspruch erfolgt zunächst rein fristwahrend. Die Begründung erfolgt in einem separatem Schriftsatz.“

Das gibt Dir die Zeit, Dich in Ruhe zu erkundigen.

Du kannst mich auch anrufen, dann kann ich ggf. noch etwas mehr dazu sagen.

Meine Kontaktdaten kannst Du problemlos googeln:

„Werner Pühringer Würselen DOWAS“

Viel Erfolg,
LG
Werner Pühringer

Hallo Christina,

das gleiche Problem hatte ich auch. Jahrelang habe ich per Maile verschickt - dann wars plötzlich aus damit. Mußte ich dann Ersatzbewerbungen schreiben, damit mir die Kohle nicht durch die Lappen geht.

Ne Kumpeline schreibt ihre Bewerbungen auch per Mail und bekommt sie bezahlt. Eine Klage vorm Sozialgericht kannste dir sparen, denn auf den Bescheiden vom HiobCenter steht sogar drauf, daß selbst bei den schriftlichen kein Rechtsanspruch besteht. Ich fürchte, der Richter wird das so sehen, daß dir ja keine Kosten entstanden sind wenn du deine Bewerbungen per Mail versendest, oder willst du denen erzählen, daß du das Internet ausschließlich fürs Aamt nutzt?

LG

Martin

Hallo christina,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, denn ich habe noch nie erlebt, dass für online-bewerbungen gezahlt wurde (in Niedersachsen). Vermutlich hat der SaBe damals nicht kontrolliert.

Gruß

[email protected]

Du bekommst nur die Kosten für eine schriftliche Bewerbung ersetzt. Bewahre alle Belege auf und reiche deine Kosten mit einem gesonderten Antrag ein. Den Antrag bekommst du von der ARGE. Da dir per Email keine Kosten entstehen, bezahlt das Jobcenter auch keine Kosten für Onlinebewerbungen.

Email-Bewerbungen ausdrucken und dem Antrag beifügen, möglichst noch mit evtl. Reaktionen (Ablehnung, Einladung etc.) und dem entspr. Formular beifügen. Wenn keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde, erstattet das Amt „nach Ermessen“, soweit ich weiss.
Paragrafen dazu hab ich keine, aber googeln hilft evtl. weiter.

Hallo Christina,

mit Paragrafen darf ich Dir leider nicht dienen.

Du hast folgende Möglichkeiten:

  1. Bewerbung per eMail: Kopie Deiner eMail drucken und beim Jobcenter einreichen.

  2. Bewerbung per Telefon: Liste schreiben: Wann (Datum, Uhrzeit) , mit wem, dessen Telefonnummer, welches Jobangebot.
    ausdrucken und beim Jobcenter einreichen.

  3. Bewerbung auf Jobangebote der Agentur: Deren Formblatt ausfüllen und einreichen.

Viel Erfolg.

Hallo Christina.

jetzt mal ehrlich, was willst du geltend machen ??

Du kannst nur die angefallen Kosten geltend machen! Bei Online-Bewerbungen fallen gar keine Kosten an, denn das Internet hast Du ja sowieso!

Findest Du es nicht ein bisschen übertrieben dich am Geld anderer Steuerzahler bereichern zu wollen? Das mit dem Widerspruch vergiß mal ganz schnell, denn dass letztes Jahr in einigen Jobcentern noch Online-Bewerbungen pauschal vergütet wurden gab es zwar tatsächlich, aber es war eine KULANZLeistung deines Sachbearbeiters, der die neuen Geschäftsanweisungen noch nicht kannte! Inzwischen gibt es dazu sog. ermessenslenkende Weisungen in der Behörde, darüber dass dieses Ermessen nicht merh ausgeübt werden darf, mit der Begründung, das Internetbewerbunegn eben keine Kosten entstehen. Wenn Du den Euro zurück haben willst, den die Nutzung eines Online-Cafes evtl. kosten würde, dann musst du VORHER einen „Antrag auf Übernahme der tatsächlich entstehenden Bewerbungskosten“ stellen und nicht nur alles auflisten und sondern per Quittungen einzeln nachweisen. Diese Arbeit steht aber bei dir glaube ich nicht im Verhältnis zum Aufwand.

Hallo, Christina

mal davon ausgehend, dass es um ALG 2 nach SGB II geht und das Jobcenter für dich zuständig ist:

Die Übernahme (bzw. die Erstattung) von Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget ist eine „Kann“-Leistung… also kein „Muss“. Es liegt letztlich im Ermessen des Jobcenters, wofür und in welchem Umfang sie diese Leistung gewähren. Darauf hat man keinen Rechtsanspruch. Deshalb ist es angeraten, dass man die Zahlung und den Umfang dieses Zuschusses als Pflichtleistung in seine Eingliederungsvereinbarung aufnehmen lässt.

Schau’ auch mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

und auch
http://hartz.info/index.php?topic=726.0 (insbesondere Punkt 7)

Insofern käme es darauf an, was in deiner Eingliederungsvereinbarung zum Punkt Bewerbungskosten(erstattung)vereinbart wurde.

LG

Hallo, ich danke dir trotzdem

Hallo, muss dir da leider wiedersprechen, da ich ja schon bereits zu Anfang geschrieben habe, dass ich es noch letztes JAhr gezahlt bekommen habe.
Doch danke dir trotzdem

Hi genau das habe ich gemacht und es wurden nur die gezahlt, wo ich auch mit der guten alten Post abgeschickt habe diese Bewerbungen vielen Dank für alles

Hallo ich danke recht schön genau das habe ich gemacht und es wurden nur die diesses Jahr gezahlt wo ich mit der guten alten Post abgeschickt habe

Nein ich finde es in keinster Weise übertrieben, dafür auch Kosten zu verlangen, denn Strom kostet auch Geld und andere Dinge .

Hallo genau so ist es ich danke dir recht schön für alles und wünsch dir einen schönen Tag

lg Christina