Erstam als Versager
Wie bewertet Personalabteilung einen, wenn man vorher
unerfolgreich selbstständig war?
Um es kurz zu machen: Als Versager.
wie wird man eigentlich von der Personalabteilung bewertet,
wenn man sich für mehrere Jahre nach seinem eigentlichen
Studium nicht in einer angestellten Position, sondern
selbstständig war und sich jezt um eine feste Stelle bei einen
Unternehmen sich bewirbt?
Dann brauchts ne sehr gute Begründung. Um meinen o.g. Satz zu ergänzen:
Aus dem Blickwinkel eines angestellten Personalers, der nach seiner Ausb./Stud. in die Personalabteilung ging, ist der Bewerber der, der aus der eigenen Firma zurück in den sicheren Hafen des Angestellendaseins wechseln will/muss, aus dem Grund, dass die eigene Firma ein Flop war.
Ich weiß dass damit ner Menge Unternehmer oder Ex-Unternehmer unrecht getan ist. Aber du wolltest ja wissen, wie es typischerweise die Personalabteilung sieht! Aber auch hier kann es Ausnahmen geben. Dann, wenn der Personaler selber solche Umstände kennt. Denn dann kann er sie anders einwerten.
Daher ist es ganz besonders wichtig, für den künftigen Ex-Unternehmer der jetzt den „rettenden“ Angestelltenvertrag haben will/muss, seine Bewegründe darzustellen.
Sagt er, dass die Firma ja eigentlich super ist, wirft das die Frage auf wieso will er dann als Angestellter gehen?
Sagt er, dass die Firma floppt, outet er sich als Versager. *1)
Sagt er, dass die Firma schrumpft und er zum Leben noch den Job braucht ist seine Lage auch schlecht. Denn lässt er die Firma nebenbei laufen ist es vielleicht ein MA der nicht bei der Sache ist oder wenn die Firma wieder anzieht, dann kündigt um wieder voll Unternehmer zu sein.
Wie vorgehen? Der Rückgang vom Unternehmen zum Arbeitnehmer wird überwiegend als versagen verstanden, da der Unternehmer als aufstrebend, vermögend usw. angesehen wird. Klar, die Realität ist oftmals anders.
*1) Hinzu kommt die Möglichkeit, dass er „Kunde“ von Peter Zwegat und Co. ist. Auch das ist für einige Firmen heute ein Umstand, den sie sich lieber nicht ins Haus wollen, weil dann erstmal 10 Gläubiger auflaufen könnten, die Ihre Kohle sehen wollen. Rein rechtlich kein Ablehnungsgrund, klar, aber solange der Markt genügend Bewerber hat…