Wie einen verkäufer ärgern?

moin,
ich habe einen niedrigstpreisartikel ersteigert, der totaler schrott war. normalerweise ist mir meine zeit zu schade, nen paar euros nachzulaufen, aber dieser fall setzt energien bei mir frei:

der verkäufer ist gewerblich, er gewaehrt eindeutig rueckgaberecht.

ich habe:

ihn 5 x per email angemahnt
2 x per fax gemahnt
eine beschwerde ueber ebay laufen
ihm einen brief beschrieben

keine reaktion!

dann habe ich ihn schlecht bewertet - prompt kommt von ihm eine negative rachebewertung. auch die kann ich verschmerzen…

ich will ihn nun einfach gruendlich „aergern“!

als erste idee habe ich nun, irgendeinen wertlosen artikel von ihm mit „befreundeten“ accounts in astronomische hoehen zu treiben ( und selbstverstaendlich nie zu bezahlen ) , dass er erstmal stress hat, die verkaufsprovision von ebay zurueckzuholen.

was für schweinereine fallen euich noch so ein?

gruss
khs

Hallo!

Wenn Dir der Artikel nicht gefällt, warum schickst Du ihn nicht einfach zurück und lässt Dir das Geld erstatten?

Stattdessen bewertest Du schlecht und willst von uns auch noch Tipps, um dem Verkäufer eine reinzuwürgen! Geht’s noch?

Poste doch mal Deinen Ebay-Namen, damit ich Dich auf meine Liste unerwünschter Bieter setzen kann.

Gruß

Anne

Hi,

ich habe einen niedrigstpreisartikel ersteigert, der totaler
schrott war.

das eine könnte am anderen liegen. Niemand bietet Unsummen für Schrott und niemand kann Qualitätsware zu Schleuderpreisen verscherbeln.

der verkäufer ist gewerblich, er gewaehrt eindeutig
rueckgaberecht.

ich habe:

ihn 5 x per email angemahnt
2 x per fax gemahnt

Was denn angemahnt? Die Rücknahme? Die Erstattung des Geldes?

ich will ihn nun einfach gruendlich „aergern“!

Ach bitte, gerade wenns ein Gewerblicher ist ärgerst du dich selbst viel mehr als ihn.

als erste idee habe ich nun, irgendeinen wertlosen artikel von
ihm mit „befreundeten“ accounts in astronomische hoehen zu
treiben ( und selbstverstaendlich nie zu bezahlen )

Dir ist klar, dass das strafrechtlich relevant werden könnte? Mit bieten, ohne vorzuhaben den Artikel auch zu bezahlen wäre ich sehr vorsichtig - und schon gar nicht würde ich andere Leute in solche kindischen Spielchen reinziehen.

was für schweinereine fallen euich noch so ein?

Mir fallen auf jeden Fall etliche Dinge ein, mit denen man seine Zeit sinnvoller verbringen kann.

Wenn du es aber unbedingt willst: Leite ein gerichtliches Mahnverfahren ein, wenn du im Recht bist muss der Verkäufer die Kosten tragen. Wenn er für einen 1 €-Artikel erstmal 25 € Gebühren etc.pp. berappen musste wird er beim nächsten Kunden vielleicht doch eher gleich kooperativ sein. Du musst nur damit rechnen, dass dem Mahnbescheid widersprochen wird, also solltest du auch bereit sein, ein (kostspieliges) streitiges Verfahren einzuleiten.
Wenn du zu viel Geld hast gebe ich dir aber auch gerne meine Kontonummer…

Grüße,
Sue

moin,

wenn er auf mahnungen nicht reagiert, dann gehe ich mal davon aus , dass er auch auf ruecksendungen nicht reagiert, also wird er mir auch kein geld erstatten.

ist das soooo schwer zu verstehen??

und das mit dem unerwuenschten bieter fordert eigentlich wieder den sack reis…

gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

moin,

das eine könnte am anderen liegen. Niemand bietet Unsummen für
Schrott und niemand kann Qualitätsware zu Schleuderpreisen
verscherbeln.

bewusster artikel war bewusst unbrauchbar gemacht worden!

Was denn angemahnt? Die Rücknahme? Die Erstattung des Geldes?

erst hoeflich auf den mangel aufmersam gemacht, dann geld zurueck gefordert + gefragt, onb er den schrott zurueckwill- keinerlei antworten.

ich will ihn nun einfach gruendlich „aergern“!

Ach bitte, gerade wenns ein Gewerblicher ist ärgerst du dich
selbst viel mehr als ihn.

noeh, das sehe ich als sport!!

als erste idee habe ich nun, irgendeinen wertlosen artikel von
ihm mit „befreundeten“ accounts in astronomische hoehen zu
treiben ( und selbstverstaendlich nie zu bezahlen )

Dir ist klar, dass das strafrechtlich relevant werden könnte?
Mit bieten, ohne vorzuhaben den Artikel auch zu bezahlen wäre
ich sehr vorsichtig - und schon gar nicht würde ich andere
Leute in solche kindischen Spielchen reinziehen.

also ich finde das ganz witzig mit der vorstellung, dass er sich dann mit ebay rumaergern muss… und die leute, die ich da mit reinziehen koennte, sehen das genau so…

was für schweinereine fallen euch noch so ein?

Mir fallen auf jeden Fall etliche Dinge ein, mit denen man
seine Zeit sinnvoller verbringen kann.

keine bange, einen grossteil meiner zeit verbringe ich durchaus sinnvoll - da muss auch mal platz fuer chillen sein…

Wenn du es aber unbedingt willst: Leite ein gerichtliches
Mahnverfahren ein, wenn du im Recht bist muss der Verkäufer
die Kosten tragen. Wenn er für einen 1 €-Artikel erstmal 25 €
Gebühren etc.pp. berappen musste wird er beim nächsten Kunden
vielleicht doch eher gleich kooperativ sein. Du musst nur
damit rechnen, dass dem Mahnbescheid widersprochen wird, also
solltest du auch bereit sein, ein (kostspieliges) streitiges
Verfahren einzuleiten.

das ist in der tat eine ueberlegung wert!!

Wenn du zu viel Geld hast gebe ich dir aber auch gerne meine
Kontonummer…

das wiederum nicht…

gruss
khs

Hi Kuddel,

du könntest zB verraten, um welche Art von Artikel es sich handelt, die der VK sonst so im Angebot hat.
Dann ließe sich bestimmt jemand finden, der (eventuell) laut Gewerbeschein Konkurrent dieses VK ist und überprüfen, ob er nicht irgendein Detail vergessen hat. Wenn du dann die Anwaltskosten übernähmest, könntest du dir mit diesem Jemand den Abmahnerlös in angemessenem Maße teilen, zb 90:10 oder so.

Gruß
Sticky

Mir fällt da gerade § 826 BGB ein…

Levay

moin,
wird wegen geringfuegigkeit niedergeschlagen

gruss
khs

Mir fällt da gerade § 826 BGB ein…

Levay

moin sticky

hervorragende idee, gefaellt mir.
das pruef ich mal
gibt nen *
gruss
kuddel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Moin,

Du könntest ihn mit Nichtachtung strafen, nie mehr bei ihm bieten, nie mehr bei ihm kaufen, ihm keinen Cent und keine weitere Aufmerksamkeit zu kommen lassen - verhindere mit Deinen Möglichkeiten seinen Umsatzzuwachs - mehr ist er nicht wert…

Herzliche Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da kann man gleich mit den Emails anfangen, Gewerbliche haben bestimmte Informationen in der Signatur zu hinterlassen wie Steuernummer, Handelsregistereintrag, usw.

remoin,
neeee, das ist mir zu soft…

bissi rache muss sein…

gruss
kuddel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

moin,

wenn er auf mahnungen nicht reagiert, dann gehe ich mal davon
aus , dass er auch auf ruecksendungen nicht reagiert, also
wird er mir auch kein geld erstatten.

ist das soooo schwer zu verstehen??

und das mit dem unerwuenschten bieter fordert eigentlich
wieder den sack reis…

gruss
khs

Hallo!

Der Sack Reis, der in China umgefallen ist??

Aber mal im Ernst: Wenn einer meiner Kunden sein Widerrufsrecht nutzen will, dann erwarte ich von ihm, dass er die Ware unbeschadet zurückschickt - dann bekommt er sein Geld auch innerhalb kürzester Zeit. Hat die Ware Mängel, bekommt er auch alle Versandkosten dazu.

Aber mailen kann man viel und es soll sogar Kunden geben, die ihrerseits die Sachen beschädigen (so einen hatte ich aber noch nie). Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Mails nicht angekommen sind oder unbemerkt im Spam-Ordner verschwanden. Manchmal nimmt man auch mal ein paar Tage frei und kann keine Mails lesen.

Kunden aber, die nur herummaulen und Forderungen stellen, ohne die beanstandete Ware zurückzusenden, geraten leicht in den Verdacht, das Geld UND die Ware haben zu wollen. Manche kommen sogar auf die lustige Idee, erst das Geld zu verlangen und erst anschließend die Ware zurückschicken zu wollen. Als ob man seine eigene Ware zum Verkaufspreis kaufen wollte! Bei denen kann ich mich nur wundern!

Da es aber tatsächlich solche Leute gibt, musst Du Dich nicht wundern, wenn Dein Verkäufer darauf nicht eingehen will und es ihm sogar zu dumm sein könnte, auf solche Forderungen überhaupt zu reagieren.

Ich glaube kaum, dass es irgendein Versandunternehmen gibt, das sich auf eine Rückzahlung vor der Rücksendung einlassen würde. Das ist einfach nicht üblich, egal, ob da jemand vor Wut schnaubt oder nicht.

Beachte doch einfach diese einfachen Gepflogenheiten und Du brauchst über Rache gar nicht nachzudenken bzw. kannst sie auf später verschieben, falls sich der Verkäufer tatsächlich als unseriös herausstellen sollte.

Aber diese selbstgerechten Typen, die einerseits nicht bereit sind, ihren Teil der Rückgabe zu erfüllen, auf der anderen Seite aber eine Rückzahlung verlangen - und wenn sie dabei auf Granit beißen, dumme Rachepläne schmieden, die sind mir sowas von zuwider!! Jede Mail, die man solchen Leuten schreibt, pusht nur den Blutdruck und bringt ansonsten kein Ergebnis.

Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Verkäufer auch zu diesem Ergebnis gekommen ist und die Sache jetzt einfach aussitzt. Mich würde es auch nicht wundern, wenn Deine kindischen Racheversuche bei ihm nur zu einem Kopfschütteln führen würden. Kunden, die irgendetwas ersteigern und dann nicht bezahlen sind doch sowas von normal - vermutlich merkt der dann noch nicht mal, dass Du dahinter steckst.

Viele Grüße

Anne

moin,

du schaetzt die situation voellig falsch ein:

ich betrachte mich als „guten“ ebayer mit weit ueber 1000 deals und einer guten bewertungsquote von 99,7% ( trotz der gerade erhaltenen schlechten ) - man sollte mir also bei einem niedrigpreisartikel ( und bei anderen auch nicht ) unterstellen, ich wuerde versuchen, da etwas zu mauscheln.

der verkaeufer stellt sich im impressum klar als gewerblich da.

der artikel hatte sehr eindeutige gravierende maengel. was FÜR unwissenheit des kaeufers spricht, war:

a. die absendeadresse war nicht genannter verkaeufer selbst, sondern "irgendjemand " hat das losgeschickt - ich gehe also davon aus, dass der verkaeufer die ware selbst nicht gesehen hat.

b. der gravierende mangel ist auf den ersten blick NICHT zu erkennen, aber er ist wirklich da.

und nun versuchte ich HOEFLICH zuerst , auf diesen mangel aufmerksam zu machen - ich beschrieb ja schon meine aktionen:

ihn 5 x per email angemahnt
( das machte ich von 2 verschiedenen emailadressen aus, um die moeglichkeit auszuschalten, dass tatsaechlich ein spamfilter meine mails blockiert )

2 x per fax gemahnt
das machte ich zur im impressum angegebenen faxnummer - ein einwandfreies sendeprotokoll liegt vor

eine beschwerde ueber ebay laufen

das uebliche halt…

ihm einen brief beschrieben

meine emails ausgedruckt + mit zusaetzlichem kommentar versehen - der brief kam nicht zurueck.

ZUSAETZLICH versuchte ich 3 oder 4 mal, ihn auf einer im impressum angegebenen mobilnummer anzurufen, traf allerdings immer nur auf eine bandansage: " teilnehmer voruebergehend nicht erreichbar" - eine anrufbeantworterfunktion gab es nicht.

das ganze zog sich ueber ca 3 wochen - das rueckgaberecht hielt er 4 wochen aufrecht!!

erst dann erfolgte meine negative bewertung!! und das habe ich in meinem ausgangsposting auch klar geschrieben.
prompt erfolgte seine rachebewertung!!
er war also nicht krank, tot oder sonstwas…

erneut mailte ich ihn an, was das solle - ich haette zumindest erwartet, dass die negative bewertung bei ihm einen funken anstand freimacht, und er sich mit mir in verbindung setzt, aber es erfolgte NICHTS, ausser seiner negativen bewertung.

nun hab ich halt zorn: ihn werde ich nun irgendwie „erziehen“ oder zumindest sehr aergern!!

auf dich habe ich auch zorn, denn du schreibst:
_________________________________________________________

1.Wenn Dir der Artikel nicht gefällt, warum schickst Du ihn nicht einfach zurück und lässt Dir das Geld erstatten?

  1. Stattdessen bewertest Du schlecht und willst von uns auch noch Tipps, um dem Verkäufer eine reinzuwürgen! Geht’s noch?

  2. Poste doch mal Deinen Ebay-Namen, damit ich Dich auf meine Liste unerwünschter Bieter setzen kann.

____________________________________________________________

  1. kannst oder willst du das nicht verstehen, dass ich das fuer noch mehr rausgeschmissenens geld halte, ihm diesen artikel noch auf meine kosten zurueckzusenden??

  2. imho habe ich alles denkbare getan, die sache friedlich zu regeln.
    was bitte ist an meiner absicht nun verwerflich?

  3. sende mir am besten deinen ebay-namen, und ich werde dann auf das bieten bei dir gern verzichten.

ich weiss wirklich nicht, was dich veranlasst, so dermassen partei fuer den verkaeufer zu ergreifen - so unklar habe ich mich doch im ausgangsposting nicht ausgedrueckt, oder?

gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

Hmmm… ist das der gleiche Verkäufer, mit dem ich auch schon zu tun hatte? Der hat reihenweise Leute über’s Ohr gehauen und negative Bewertungen per Klageandrohung rückgängig machen lassen.

Ich verstehe Deine Motivation. Auch ich habe mich gerächt, das war mir die Stunde Aufwand einfach wert. Tut mir leid, wenn ich die Methode hier nicht posten kann. Lass Deiner Fantasie freien Lauf!

Viele Grüße,
Andreas

ich weiss wirklich nicht, was dich veranlasst, so dermassen
partei fuer den verkaeufer zu ergreifen - so unklar habe ich
mich doch im ausgangsposting nicht ausgedrueckt, oder?

Hallo!

Ich habe einfach gegen Rache! Entweder man hat berechtigte Ansprüche - und setzt sie durch, oder man hat sie nicht und lässt es. Mit Rache setzt man sich selbst ins Unrecht!

Ich hatte auch schon Ärger mit Verkäufern und war zu recht sauer. Aber Rache steht mir nicht zu, damit würde ich mich auf ein noch niedrigeres Niveau begeben.

Außerdem hatte ich auch schon Kunden, die unberechtigte Forderungen stellten und sauer waren. Jedes Ding hat zwei Seiten und jede Partei ist da oft wenig objektiv. Was bringt es, wenn man die Situation eskalieren lässt?

Viele Grüße

Anne

Hi Kuddel!

Bezahl bei ihm was, was du gar nicht gekauft hast :smile:
Die Bankverbindung hast du ja noch…

Helge

eigene Website?
Hallo khs,

ich kann Deine Motivation verstehen. Den Weg auf teilweise primitivste Art Rache zu nehmen, halte ich jedoch für vollkommen falsch. Letztlich begibst Du ich damit auf genau das gleiche Niveau wie der Verkäufer. Das mag im ersten Moment ja noch egal sein aber ich glaube bei Deinem scheinbaren Bildungsgrad, dass Du auf Dauer über einen billigen Racheakt selber nicht glücklich sein wirst.

Ich hatte selber einmal Ärger mit einem ebay-Verkäufer. In meiner Wut habe ich meine Erfahrungen mit dem Händler online gestellt (und dabei auf Beschimpfungen usw. verzichtet). Unbeabsichtigter Weise erscheint diese Website inzwischen als zweiter google-link unter über 17000 Treffern. Ich bekomme regelmäßig mails mit Danksagungen von usern, die auf Grund dieser Homepage nicht bei der Firma gekauft haben bzw. die alleine wegen meines Textes von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Das Unternehmen hat sich sogar direkt an mich gewendet um mir mitzuteilen, dass der von mir geschilderte Ablauf zukünftig geändert wird. Wie wäre es also mit einer kleinen Website, die Dein Problem auf sachliche Art schildert? Am Ende kannst Du ja auf diese Art Deine Rache kalt geniesen und bist dabei sogar fair geblieben…

mit besten Grüßen
Steffen B.

Da hast du Glück gehabt. 99 von 100 Firmen hätten dich auf Schadenersatz verklagt…

hallo,
ich hab zweimal einen anwalt eingeschaltet(war ja auch neugierig)
einmal wegen 25€ und einmal wegen 8€—habe alles erreicht und die verkäufer haben den anwalt bezahlt!!
mein zusätzlicher hinweis,bei negativbewertung ohne grund kommt wieder der anwalt ,hat auch gefruchtet!
einem verkäufer aus GB konnte ich allerdings nicht beikommen–die bewertungsergänzung habe ich aber von ebay entfernen lassen können.
gruss hansgress

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]