Hallo ich möchte meinen Minijob kündigen und bin noch in der Probezeit. In meinem Vertrag steht, dass es eine 2-Wöchige Kündigungsfrist gibt. Meine Kündigung habe ich schon geschrieben und ich würde am Donnerstag wieder arbeiten. Wie genau soll ich die Kündigung jetzt abgeben?
Soll ich das am Donnerstag direkt an meinem Arbeitstag machen oder wie ist es am besten?
Achja, und dann bräuchte man vermutlich noch die genaue Formulierung ob die Kündigungsfrist „zwei Wochen“ beträgt oder sowas wie „zwei Wochen zum Monatsende“. Und nett zu wissen wäre noch, ob Euer Verhältnis in irgendeiner Form „zerrüttet“ ist oder es zu befürchten ist, dass man Dich aus formalen Gründen länger halten will (bei 450-Euro Job in der Probezeit eher unwahrscheinlich, aber man hat schon Pferde kotzen sehen…)
Es kommt natürlich auf die betrieblichen Gegebenheiten, wem man das überreicht. Wenn es eine Personalabteilung o. ä. gibt, sollte es dorthin gehen.
Ich würde sowas immer als Einwurf-Einschreiben versenden, damit der Zugangszeitpunkt dokumentiert ist. Bei der Adressierung reicht von der rechtlichen Seite die einfache Anschrift (nach dem Muster „Unternehmen GmbH; Hier-Strasse 1; 12345 Dort“). Damit nicht gleich der Mitarbeiter im Posteingang das liesst, irgendwo auf den Umschlag „Personalangelgenheit“ o. ä. vermerken.
Alternativ kann man sich auch den Empfang auf einer Kopie des Kündigungsschreiben mit Datum und Unterschrift quittieren lassen. Ich persönlich käme mir da etwas komisch vor.
Danke für die ausführliche Antwort! Mir geht’s darum, in welcher Form ich es dem Chef bzw. der Chefin übergebe. Es gibt bei mir eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ich muss am Donnerstag wieder arbeiten und würde es ihm da direkt am anfang geben. Trotzdem würde ich natürlich an dem Tag noch arbeiten.
Meine zweite Frage ist, ob es sich in einem Briefumschlag befinden soll, auch wenn ich es ihm persönlich überreiche.
Nun zu meiner letzten Frage. Müssen meine Urlaubstage die mir noch dieses Jahr übrig geblieben sind, ausgezahlt werden bzw. muss ich darauf hinweisen oder wissen die das schon?
Soll ich das am Donnerstag direkt an meinem Arbeitstag machen oder wie ist es am besten?
Ja, du kannst am Donnerstag kündigen, aber auch an jedem anderen Tag. Dabei ist es vielleicht gut zu wissen, dass bei deinem Vertrag das Arbeitsverhältnis immer auf den Tag genau, zwei Wochen nach der Kündigung endet.
Die Kündigung kannst du dem Chef oder Personalleiter geben.
Übrigens, ohne Angaben von Gründen.
Dabei machst du jedenfalls rechtlich nichts falsch.
Da ich annehme, dass du noch jung bist, noch eine kleine Anmerkung.
Aus welchen Gründen du auch kündigst, es ist immer gut und im Leben oft von Vorteil, wenn man einen guten Eindruck hinterlässt. Sei es bei Menschen, die dir Arbeit gegeben und auch bei denjenigen, mit denen man zusammen gearbeitet hast.
Ein höflicher/freundlicher Abschied, kann dir irgendwann mal eine für dich wichtige Tür öffnen, wo du ebenso empfangen wirst.
Vielen Dank! Natürlich werde ich so respektvoll wie möglich sein. Ich denke nämlich, dass dieser Job ein guter Anfang war, um neue Dinge zu lernen
Ich habe jedoch noch eine Frage zu meinen Resturlaubstagen. Ich habe meinen Urlaubsantrag schon ausgefüllt und hätte in diesem Jahr noch 25 Tage Urlaub. Diese Tage habe ich auf die nächsten Monate aufgeteilt. Doch wenn ich gehe, werde ich diesen Urlaub nicht mehr haben. Bekomme ich da meine Resttage ausgezahlt oder wie ist das?
Und muss sich ich den Chef darauf hinweisen oder weiß er schon, wie das läuft?
Er/sie/es möchte in der Probezeit kündigen. Je nachdem, wie lang sie war, ist die Frage, ob überhaupt Urlaubsanspruch entstanden ist. Die 25 Tage jedenfalls sind mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch, das stimmt.
Du sollst dich nicht wiederholen. Das, worauf es ankommt, hat @Frau_Jana_Boemer schon erwähnt:
Und noch etwas:
Nicht nur an dem Tag, sondern an allen Tagen, bis die Kündigung wirksam ist, sofern er dich nicht freistellt und falls du doch keinen Urlaubsanspruch hast.
(ich hatte auch keine Ahnung, und bis zur nächsten Frage zum Thema werde ich es vermutlich wieder vergessen haben)
Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Das heißt, nur wenn ein Minijobber auch an sechs Tagen pro Woche arbeitet, stehen ihm 24 Urlaubstage zu. Arbeitet der Minijobber nur an fünf oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden.
Wie das mit deinen Urlaubstagen geregelt wird, lässt sich am besten vor Ort klären.
Du gibst doch sicher die Kündigung (die in einem Briefumschlag sein sollte) nicht wortlos, sondern mit ein paar passenden Worten ab. Es wird sich also sich ein kleines Gespräch ergeben, in dem du unter anderem fragen kannst, wie denn nun dein Urlaub verrechnet wird. Das ist eine ganz normale und auch wichtige Frage, für die du dich nicht zu schämen brauchst.
Entscheidend für den Urlaubsanspruch sind die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Wenn Du da erst seit 6 Monaten arbeitest, kannst Du - denke ich - die von Dir genannten 25 Urlaubstage knicken.
Halbes Jahr gearbeitet mit 3 wöchentlichen Arbeitstagen macht dann grob ein Viertel = max. 7 Urlaubstage.
Kannst du vielleicht etwas genauer auf die Fragen antworten, ohne herumzueiern? Wie lang war deine Probezeit vereinbart, und wie viel davon hast du gearbeitet? Wie lautet der Text aus dem Arbeitsvertrag zum Thema „Kündigung“ genau?