Wie gebe ich eine Kündigung ab?

Soll ich das am Donnerstag direkt an meinem Arbeitstag machen oder wie ist es am besten?

Ja, du kannst am Donnerstag kündigen, aber auch an jedem anderen Tag. Dabei ist es vielleicht gut zu wissen, dass bei deinem Vertrag das Arbeitsverhältnis immer auf den Tag genau, zwei Wochen nach der Kündigung endet.

Die Kündigung kannst du dem Chef oder Personalleiter geben.
Übrigens, ohne Angaben von Gründen.
Dabei machst du jedenfalls rechtlich nichts falsch.

Da ich annehme, dass du noch jung bist, noch eine kleine Anmerkung.
Aus welchen Gründen du auch kündigst, es ist immer gut und im Leben oft von Vorteil, wenn man einen guten Eindruck hinterlässt. Sei es bei Menschen, die dir Arbeit gegeben und auch bei denjenigen, mit denen man zusammen gearbeitet hast.
Ein höflicher/freundlicher Abschied, kann dir irgendwann mal eine für dich wichtige Tür öffnen, wo du ebenso empfangen wirst.

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Vielen Dank! Natürlich werde ich so respektvoll wie möglich sein. Ich denke nämlich, dass dieser Job ein guter Anfang war, um neue Dinge zu lernen :slight_smile:

Ich habe jedoch noch eine Frage zu meinen Resturlaubstagen. Ich habe meinen Urlaubsantrag schon ausgefüllt und hätte in diesem Jahr noch 25 Tage Urlaub. Diese Tage habe ich auf die nächsten Monate aufgeteilt. Doch wenn ich gehe, werde ich diesen Urlaub nicht mehr haben. Bekomme ich da meine Resttage ausgezahlt oder wie ist das?

Und muss sich ich den Chef darauf hinweisen oder weiß er schon, wie das läuft?

Hi

Du darfst deinen Urlaub anteilig nehmen

25 Tage für 12 Monate sind 2,08 Tage/Monat
Die Kommastellen werden aufgerundet auf 1 Tag

Sprich je nachdem wann du genau kündigst stehen dir noch 3 Tage zu - der Rest verfällt.

Gruß h

Er/sie/es möchte in der Probezeit kündigen. Je nachdem, wie lang sie war, ist die Frage, ob überhaupt Urlaubsanspruch entstanden ist. Die 25 Tage jedenfalls sind mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch, das stimmt.

Du sollst dich nicht wiederholen. Das, worauf es ankommt, hat @Frau_Jana_Boemer schon erwähnt:

Und noch etwas:

Nicht nur an dem Tag, sondern an allen Tagen, bis die Kündigung wirksam ist, sofern er dich nicht freistellt und falls du doch keinen Urlaubsanspruch hast.

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Was ist mit morgen (Montag) bis Mittwoch?
Hast Du an diesen 3 Tagen Urlaub?
An wievielen Tagen in der Woche arbeitest Du?

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Ich frage mich grade, ob man so rechnen kann/darf, wenn nur 1 Tag die Woche gearbeitet wird?

52 Arbeitstage im Jahr und dafür gibt’s 25 Urlaubstage?
Das wäre ja zu schön.

Von Urlaubsberechnung bei Minijobs habe ich keine Ahnung, das gebe ich zu.
Kannst Du mir bitte auf die Sprünge helfen? Wo ist mein Denkfehler?

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Laut dem anderen Thread an drei Tagen.


aber ob das immer dieselben Tage sind, oder ob die variieren, weiß ich nicht.

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Dir kann geholfen werden:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/urlaubsanspruch-im-minijob/urlaubsanspruch-im-minijob_node.html

(ich hatte auch keine Ahnung, und bis zur nächsten Frage zum Thema werde ich es vermutlich wieder vergessen haben)

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Das heißt, nur wenn ein Minijobber auch an sechs Tagen pro Woche arbeitet, stehen ihm 24 Urlaubstage zu. Arbeitet der Minijobber nur an fünf oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden.

Bei drei Tagen also genau die Hälfte.

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Wie das mit deinen Urlaubstagen geregelt wird, lässt sich am besten vor Ort klären.
Du gibst doch sicher die Kündigung (die in einem Briefumschlag sein sollte) nicht wortlos, sondern mit ein paar passenden Worten ab. Es wird sich also sich ein kleines Gespräch ergeben, in dem du unter anderem fragen kannst, wie denn nun dein Urlaub verrechnet wird. Das ist eine ganz normale und auch wichtige Frage, für die du dich nicht zu schämen brauchst.

Ich arbeite bisher 3-4 mal die Woche und da sond die Stunden von 3 bis hin zu 6 Stunden…

Die urlaubstage die ich gerade habe sind auch noch vom letzten Jahr + diesem Jahr. Denn ich hatte letztes Jahr keinen Urlaub genommen

Entscheidend für den Urlaubsanspruch sind die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.

Wenn Du da erst seit 6 Monaten arbeitest, kannst Du - denke ich - die von Dir genannten 25 Urlaubstage knicken.
Halbes Jahr gearbeitet mit 3 wöchentlichen Arbeitstagen macht dann grob ein Viertel = max. 7 Urlaubstage.

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Kannst du vielleicht etwas genauer auf die Fragen antworten, ohne herumzueiern? Wie lang war deine Probezeit vereinbart, und wie viel davon hast du gearbeitet? Wie lautet der Text aus dem Arbeitsvertrag zum Thema „Kündigung“ genau?

Ich Doofie hatte von seiner Aussage

Ich habe meinen Urlaubsantrag schon ausgefüllt und hätte in diesem Jahr noch 25 Tage Urlaub.

auf 25 Tage Jahresurlaub geschlossen, ohne vorher nachzufragen, ob da noch alter Urlaub dabei ist - sorry

Aber das habt ihr ja jetzt schon geklärt :smiley:

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Noch lange nicht! :rofl:

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genau !
Udo

Angesichts der bißchen Fragmente, die wir wissen, und dieser etwas verwirrten Aussage:

kann man ja gar nicht g’scheit antworten.

Möchte mal wissen, wie der Urlaubantrag ausgefüllt ist. :wink:
Hätte, hätte, Fahrradkette …
Aber immerhin weiß sie, daß es keinen Urlaub mehr gibt, wenn man die Firma verläßt.

Das einzige, was geklärt ist, daß es keine 25 Urlaubstage im Jahr sind. Aber sonst?
(Woher stammt eigentlich die Zahl 25?)

Ich glaube, was du wirklich wissen willst ist folgendes:
"
Dingenskirchen, 35. Mai 1851

Sehr geehrter Herr Chef,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum Datum Donnerstag in zwei Wochen frist- und formgerecht. Ersatzweise kündige ich zum nächsten möglichen Termin.
Mit greulichen Füßen,
Jcjoo53"
Das Ding druckst Du zweimal aus und unterschreibst beide. Eines lässt Du so, auf das andere schreibst Du händisch „Kündigung erhalten, Datum, Unterschrift“.

Mit den beiden Zetteln (ohne Briefumschlag, würde ich sagen) latscht Du am Donnerstag - idealerweise so 20 min vor Deinem Schichtbeginn - zum Cheffe ins Büro und legst ihm beide Zettel auf den Tisch. Den mit dem Hinweis „Kündigung erhalten“ lässt Dir von ihm quittieren (falls der eigentliche Zettel „verloren geht“, dann Deine Probezeit zu Ende ist und Du erst im Jahr 2087 aus dem Vertrag wieder rauskämest - und ja, mir ist genau das schonmal passiert, war ne üble Kiste).

Dazu ein paar freundliche Worte, dass es sich einfach für Dich rausgestellt hat, dass Du das neben dem Abitur alles nicht packst und blalabersülz. Und dann bittest ihn, Dir Dir alsbald , wieviele Tage Urlaubsanspruch Du noch hast.

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Das sind keine 14 Tage.
Entweder Datum Freitag in zwei Wochen schreiben oder Mittwoch abgeben.

Und vorher noch ganz genau ausrechnen, wann die Probezeit zu Ende ist, sonst wird das mit den 14 Tagen nüscht.

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Hallo,

bei der Urlaubsberechnung gibt es verschiedene Berechnungsarten, bei denen der AG Wahlfreiheit hat, nämlich nach

  • Arbeitstagen
  • Werktagen
  • Kalendertagen

Ob Urlaub anteilig vom Beschäftigungsgrad gewährt wird, hängt bei Teilzeitkräften von der konkreten Ausgestaltung der Teilzeit ab - zB ob immer an denselben Tagen gearbeitet wird.

Dabei wird erst ab einem Nachkommaergebnis ab 0,5 gesetzlich zwingend aufgerundet gem. § 5 Abs. 2 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Deswegen ist diese Aussage

so pauschal falsch.
Nachkommastellen unter 0,5 werden „spitz“ gewährt, sie dürfen aber auch entgegen der Meinung vieler Personalmenschen nicht abgerundet werden.

Und natürlich muß Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr voll genommen werden kann, ausbezahlt werden gem. § 7 Abs. 4 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

&tschüß
Wolfgang