Moin.
Das Assisistenzsystem des Fahrzeugs meines Mitarbeiters hat im Sommer bei >35°C Hitze ohne erkennbaren Grund eine Totalbremsung bis zum Stillstand hingelegt. Auf der Landstraße aus Tempo 100 auf 0. Zum Glück war niemand hinter ihm.
Dieses Vorkommnis ist, wenn man die Anzahl (die Zahlen besorgst du dir bitte selbst) der weltweit täglichen Fahrten von Fahrzeugen mit solchen Assistenzsystems so unfassbar selten, dass es öfter vorkommen dürfte, dass einer wegen einer Katze oder eines kleinen Vogels eine unangemessene Gefahrenbremsung hinlegt oder das Lenkrad verreißt und er aus der Spur gerät, weil ihm eine Schnake in den Kopf sticht.
Da diese Assistenzsysteme noch nicht so durchgreifend verbreitet sind, dürfte es auch noch keine ansehnliche Zahl von Richtersprüchen geben. Dreh- und Angelpunkt bei sowas ist auch immer die Beweisfrage.
In der Regel bekommt der Auffahrende die Schuld zugesprochen. Es gibt aber Urteile, bei denen Schuld (und Haftung) reduziert, geteilt, fortfallen lassen wurde, wenn der hinten Fahrende das Geschehen vor dem Vorausfahrenden überblicken konnte und der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren oder ohne Vorliegen eines triftigen Grundes angehalten hat.
Ich kenne einen solchen Fall, da ist ein Motorradfahrer in der Stadt auf einen PKW gefahren, über den er hatte hinwegschauen können, dieser aber plötzlich anhielt, um ein Schaufenster zu betrachten. Der PKW-Fahrer bekam ein erhebliches MItverschulden zugesprochen .