Hi,
Dieses Vorurteil wird aber oft von außen auf die Ärzte projiziert.
Da brauchen Sie sich auch nicht zu wundern.
Ich als privat Versicherter kann davon ein Lied singen.
Letztens war ich auf Anraten eines anderen Arztes bei einer Routineuntersuchung bei einem Endokrinologen.
Bei diesem hatte ich anfangs, vor den Untersuchungen, folgendes Gespräch:
Ich: „Hallo“
Er: „Hallo, wie geht es ihnen?“
Ich: „Gut, danke, ich soll mich hier nur mal routinemäßig untersuchen lassen“.
Er: „Ah, ok. Was machen Sie denn beruflich und treiben Sie Sport?“
Ich: „Ich bin Softwareentwickler, also viel vor dem Bildschirm. Sport mache ich mittlerweile, ich gehe seit ca. einem halben Jahr so 2-3 mal die Woche ins Fitnessstudio, nachdem ich die letzten paar Jahre sportlich gar nichts gemacht habe und nur Schokolade und Chips in mich hineingestopft habe.“.
Er: „Na das ist ja mal eine gute Umstellung! Wollen wir hoffen, dass sie das beibehalten. Dann gehen wir jetzt mal zum Ultraschall“.
Ende des Gesprächs.
Danach folgte noch ein Ultraschall, eine Blutabnahme und fertig.
Das Ganze hat alltogether ca. 15 Minuten gedauert (also Ultraschall + Blutabnahme + 1 Minute Gespräch).
Gesprochen habe ich mit dem ansonsten kaum mehr was.
Nun, kein allzu ungewöhnlicher Quasi-Smalltalk beim Arzt, ungewöhnlich nur die Rechnung: „Erörtern einer Lebensveränderung“ mit dem Hebesatz 2,3, der mittlerweile ja quasi Standard ist, der wird immer und überall angesetzt.
Jedenfalls: 40,23 €.
Wer §34 GOÄ nicht kennt:
„Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken , einschließlich Beratung gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen“
Und: Ich bin nicht krank, das war nur eine Routineuntersuchung ohne Ergebnis.
Dann ist es so, dass ich allgemein bei Folgerezepten (sind nur Ibus, die bekomme ich seit Jahren und nehme Sie nur wegen Verspannungen ab und zu weil sie besser sind als Aspirin, also wirklich überhaupt nix, was einer Beratung bedürfen und den Betrag rechtfertigen würde), die ich am Telefon bei meiner Hausärztin „beantrage“, die also die Sprechstundenhilfe ausdruckt, und die Ärztin nur noch ihre Unterschrift drunter setzt, immer 10,72 € (Beratung, auch telefonisch) bezahle.
Und auf Anfrage, warum denn nicht GÖÄ §2 für 1,75 € bzw. eben 3,15 € berechnet wurde, heisst es dann, dass „da eigentlich eine Beratung erfolgen müsste, und ich ja gerne jedes Mal in die Sprechstunde kommen könnte, um die Pillen zu holen“…
Oder wenn ich einen unverständlichen Brief eines Arztes erhalte (Beispiel: Brieftext sinngemäß „Die Blutuntersuchung hat ergeben, dass sie kein extra Vitamin B12 brauchen“, ein Rezept liegt aber trotzdem bei), dann ruf ich den an, er sagt mir „nein, ich dachte nur, falls sie es trotzdem wollen, brauchen Sie nicht nochmal herkommen“ (Klar, ich nehme es, wenn ich es nicht brauche…) - kostet mich dieser 20-Sekunden-Anruf wieder 10,72 €.
Natürlich mag es Ausnahmen geben, aber das Gros der Ärzte, die ich kenne bzw. bei denen ich war, rechnen einfach so ab.