Wie gehts es weiter? wo kann man hilfe beantragen?

Person A ist verheiratet mit Person B, beide leben zusammen. Person B ist seit mehreren Jahren Pflegepatient, Person A hat nur einen Teilzeit-Job. Nun der Entschluß dass Person B künftig in einem Pflegeheim untergebracht werden muss.
Person A hat Hilfeantrag um Kostenübernahme der Pflegekosten gestellt, dafpr geht auch die Rente von Person B weg.

Nun steht Person A mit einem Teilzeitjob alleine und hat Kosten über Kosten. Wohin kann sich Person A wenden um Hilfe für Lebenserhaltungskosten und allem Zubehör zu beantragen?

Arbeitsamt/ARGE?
Sozialamt?

Zusatzinfo: Person A hat rund 450 Euro Einkommen, Kosten u.a. 550 Miete, 100 Euro Strom, etc.pp

Hallo,

ich denke die Arge wäre der richtige Ansprechparnter, um ALG2 zu beantragen. Dann müsste aber wahrscheinlich eine günstigere Wohnung gemietet werden.

Gruß

Samira

Danke für die Antwort.
Person A wird es am Mittwoch dort probieren. Stimmt es denn das Person A noch anrecht auf die Wohnung von ich glaube 6 Monate hat (bezüglich der Übernahme des volles Mietpreises) oder bringt man was durcheinander?

Zusatzinfo: Person A hat rund 450 Euro Einkommen, Kosten u.a. 550 Miete, 100 Euro Strom, etc.pp

Als Einkommen angerechnet würde hier m. W. 280,- Euro, also 170,- von dem Einkommen würden nicht angerechnet.

Als Bedarf würden vorläufig wohl 1000,- Euro festgesetzt, es gäbe also (vorläufig) 720,- Euro ALG II.

Wenn in der Miete Warmwasser enthalten sind, würde da aber noch eine Pauschale abgezogen, die muss vom Regelsatz bezahlt werden.

Wieviel Miete da auf die Dauer anerkannt wird, kann hier keiner wissen. Man sollte auch prüfen, wie viel Wohngeld möglich wäre.

MfG

Hallo

Stimmt es denn das Person A noch anrecht auf die Wohnung von ich glaube 6 Monate hat (bezüglich der Übernahme des volles Mietpreises) oder bringt man was durcheinander?

Nein.

Viele Grüße

Hi,

Stimmt es denn das Person A noch anrecht auf die Wohnung von ich glaube 6 Monate hat (bezüglich der Übernahme des volles Mietpreises) oder bringt man was durcheinander?

Nein.

wie kommst Du darauf?
Im SGB 2 wird „in der Regel“ eine solche Zeitspanne eingeräumt, was auch viele ARGEn (leider) übersehen.

Gruß
Ingo

Missverständnis?
Hi!

Stimmt es denn, dass Person A noch Anrecht auf die Wohnung von ich glaube 6 Monaten hat (bezüglich der Übernahme des volles Mietpreises) oder bringt man was durcheinander?

Nein.

wie kommst Du darauf?
Im SGB 2 wird „in der Regel“ eine solche Zeitspanne eingeräumt, was auch viele ARGEn (leider) übersehen.

Ich denke, dass „Nein“ war auf den letzten Teil der Frage bezogen – und der lautete: „Bringt man da was durcheinander?“ Nein, bringt man nicht; man kann die Wohnung 6 Monate lang behalten.

Oder tue ich Dir da gerade Unrecht, Simsy? :smile:

LG
Liza

NEIN!

Oder tue ich Dir da gerade Unrecht, Simsy? :smile:

:smile: :smiley:

Also JA :smile:
JA, Missverständnis. :wink:

(und dolle ot :wink:

:smile: … owt