Einkommensteuer - das unbekannte Wesen
Hallo,
Abgeltungssteuer kapiere ich gar nicht, was hat da z.B. meine
Religionszugehörigkeit damit zu tun?
die Abgeltungssteuer gibt es genauso wenig wie eine Quellen- oder Spekulationssteuer. Es geht vielmehr um die Einkommensteuer, der auch bisher schon Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden) und privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne) unterlagen. Für Zinserträge wird seit rd. 15 Jahren eine Pauschalbesteuerung an der Quelle vorgenommen, d.h. bei der Gutschrift der Zinsen werden pauschal 30% an den Staat abgeführt.
In der Einkommensteuererklärung werden diese Zinserträge angegeben und wenn die Zinserträge unter den Freibeträgen liegen, erfolgt eine Rückerstattung (der Einfachheit halber kann man den Freibetrag in Form des Freistellungsauftrages schon vorher zur Anwendung bringen). Liegt man über den Freibeträgen erfolgt die Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Sofern der persönliche Steuersatz über 30% liegt, kann es natürlich passieren, daß man vergißt die Zinserträge anzugeben, so daß es bei 30% Besteuerung bleibt.
Das gleiche passiert jetzt mit der sog. Abgeltungssteuer. Da die Angabe von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften auch schon mal vergessen wurde, werden ab demnächst Erträge aus den meisten Wertpapiergeschäften pauschal mit 25% versteuert. Weil in diesem Fall ausdrücklich gewollt ist, daß diese Einkünfte eben nicht noch einmal in der Einkommensteuererklärung verwurstet werden, werden zu den 25% auch noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25% kann man aber mit der Einkommensteuererklärung zuviel gezahlte Steuern zurückfordern.
Insgesamt gehts hier aber um die Besteuerung von Erträgen, d.h. der Staat nimmt einem nichts ab, was nicht schon ein Gewinn ist. Entscheidend ist es also, zunächst einmal zu schauen, womit man überhaupt Kursgewinne erzielen kann. Wie Du schon festgestellt hast, bringt es nur wenig, aufgrund der gewählten Produktart keine Steuern abführen zu müssen, wenn der Preis dafür geringe oder gar keine Wertsteigerung ist.
Im Endeffekt geht es also um die Nachsteuerrendite und die ist erfahrungsgemäß höher, wenn man auch eine höhere Vorsteuerrendite hat. Das ganze Rumgehampel zur Steuervermeidung kostet a) Geld (Verwaltung, Produktdesign usw) und b) gibt es da ein kleines Arbitrageproblem. Wenn die Nachsteuerrendite bei gleicher Rendite höher ist als bei einem anderen Produkt, wird sich das Kapital verstärkt dorthin bewegen, was dazu führt, daß die Rendite zurückgeht und sich so die Nachsteuerrendite der anderer Anlagen gleichen Risikos annähert. Dies wird nicht zu 100% der Fall sein, weil institutionelles Kapital nicht von der Abgeltungssteuer betroffen ist und diese Arbitrage nicht vollzieht, aber im Endeffekt wird der Steuerspareffekt ausgesprochen gering sein.
Fazit: Suche Dir Deine Geldanlage nicht nach den steuerlichen Regelungen aus sondern nach der zu erwartenden Vorsteuerrendite. Wenn Du Dir selbst nicht zutraust, in der Geldanlage besser zu sein (unter Berücksichtigung der Gebühren) als Fondmanager, dann kaufe einen Fonds. Wenn doch und wenn Du wirklich nur ganz sicher anlegen willst, kommen ohnehin nur festverzinsliche Anlagen (Anleihen oder Guthaben) in Betracht. Oder aber Du gehst mit Deinem nun verbesserten Wissen zu Deinem Kreditinstitut und läßt Dich gescheit beraten. Sofern Du da aber nicht mit fünfstelligen Beträgen andackelst, ist keine hochklassige, individuelle Beratung zu erwarten.
Gruß
Christian