Hallo, also da steht:
…In diesem Falle gilt Satz 1…
–Satz 1 sagt:-- Von den nach Absatz 3 vorgeschrieben Klassenarbeiten („können … geändert werden“)
Frage: Gilt jetzt der Absatz 3 auch, nur weil er im Satz 1 (der gilt) steht???
Hoffentlich versteht ihr meine Frage.
Gruß Gummibärle
Vielleicht kann man die Frage etwas präziser stellen?
Welches Gesetz § usw. und ein ungefährer Hintergrund wäre hilfreich!
Es wäre ratsam, wenn du deine Frage noch einmal genauer ausformulierst, bevor ich dir eine falsche Antwort gebe.
Mit freundlichen Grüßen
ruppizucki
Tut mir leid,kann leider keine Antwort drauf geben
liebe grüsse
Hallo Gummibärle, leider kann ich dir nicht helfen, villt wenn du den ganzen Paragrafen schreiben würdest bzw. oder um welchen Paragraf es sich handelt (so das man nachlesen kann), hätte ich dir den Paragrafen erklären können. So weiß ich nur das es sich um einen Schulparagrafen handelt.
Gruß hexe1971
Das ist wirklich scherzu verstehen, ohne den Gesetzestext in Gänze.
Ganz allgemein gilt in der Formulierung von Gesetzestexten:
Satz1 enthält wahrscheinlich eine allgemeine Aussage zu der Thematik.
Absatz 3 behandelt einen oder mehrere Fallvariante(n) und durch den Zusatz „In disem Fall gilt Satz 1“ wird klar gestellt, dass die generelle Aussage von Satz 1 hier für die Fallvariante gilt, auf die sich der Zusatz bezieht.
Jetzt ist die Antwort mindestens so verwirrend wie die Frage.
Für Laien: Lies Absatz 3 und tue so, ab dahinter Satz 1 stehen würde. Ergibt das für dich einen Sinn? Dann ist das die gesetzliche Regelung.
Hallo,
ohne jetzt die näheren Zusammenhänge zu kennen: Selbstverständlich gilt ein Absatz (hier: Absatz 3) der in einer Aussage (hier: Satz 1)als Verordnung, Richtlinie, Gesetz, Bestimmung oder was auch immer, anzuwenden ist.
mfg
„In Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3“—(Satz 1:smile:„Von den nach Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können (…bla bla geändert werden.)“-----
(Absatz 3:smile:„bei Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden müssen mindestens zwei Klassenarbeiten geschrieben werden.“
Also gilt Absatz 3, nur weil er im geltenden Satz erwähnt wird???
(Ps.: ich kann euch auch das ganze schicken, aber das ist ganz schön viel)
„In Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3“—(Satz 1:smile:„Von den nach Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können (…bla bla geändert werden.)“-----(Absatz 3:smile:„bei Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden müssen mindestens zwei Klassenarbeiten geschrieben werden.“
Also gilt Absatz 3, nur weil er im geltenden Satz erwähnt wird???
(Ps.: ich kann euch auch das ganze schicken, aber das ist ganz schön viel)
Schulrecht BaWü Notenverordnung Sept.2011 §9 Absatz 5 (bzw. dann 3)
„In Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3“—(Satz 1:smile:„Von den nach Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können (…bla bla geändert werden.)“-----(Absatz 3:smile:„bei Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden müssen mindestens zwei Klassenarbeiten geschrieben werden.“
Also gilt Absatz 3, nur weil er im geltenden Satz erwähnt wird???
(Ps.: ich kann euch auch das ganze schicken, aber das ist ganz schön viel)
„In Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3“—(Satz 1:smile:„Von den nach Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können (…bla bla geändert werden.)“-----(Absatz 3:smile:„bei Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden müssen mindestens zwei Klassenarbeiten geschrieben werden.“
Also gilt Absatz 3, nur weil er im geltenden Satz erwähnt wird???
(Ps.: ich kann euch auch das ganze schicken, aber das ist ganz schön viel).
Ich bin keine Koryphäe auf dem Gebiet des Schulgesetzes aber denke, dass Absatz 3 gilt. Aus welchem Gesetzbuch stammt das denn? Paragraph?
Schulrecht BaWü Notenverordnung Sept.2011 §9 Absatz 5 (bzw.dann 3)
Hallo, also da steht:
in welchem Falle?
…In diesem Falle gilt Satz 1…
–Satz 1 sagt:-- Von den nach Absatz 3 vorgeschrieben
Klassenarbeiten („können … geändert werden“)
Frage: Gilt jetzt der Absatz 3 auch, nur weil er im Satz 1
(der gilt) steht???
Nicht so ganz, da wäre Ausführlicher schon gut !
Hoffentlich versteht ihr meine Frage.
Gruß Gummibärle
Gruß Suse
Schulrecht BaWü Notenverordnung Sept.2011 §9 Absatz 5 (bzw. dann 3)
„In Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3“—(Satz 1:smile:„Von den nach Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können (…bla bla geändert werden.)“-----(Absatz 3:smile:"bei Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden müssen mindestens zwei Klassenarbeiten geschrieben werden."Also gilt Absatz 3, nur weil er im geltenden Satz erwähnt wird???(Ps.: ich kann euch auch das ganze schicken, aber das ist ganz schön viel)
Also ich würde diesen Paragraphem wie folgt lesen:
Bei Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden müssen mindestens zwei Klassenarbeiten geschrieben werden.Diese Klassenarbeiten können (wie auch immer) geändert werden.
Hi, habe mir das mal gerade komplett angesehen.Wenngleich ich nicht für meine Antwort die Richtigkeit garantieren kann, würde ich dem Lesen nach die Frage mit ja beantworten: also Abs. 3 gilt, da sich hierauf bezogen wird.
Hoffe aber, dass ich jemand total super auskennt, und Dir vollkommen richtig antorten kann.
Gruß aus NRW
Vielen Dank! 2 Leute sagen es gilt, also denk ich mal, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit auch so ist.
Vielen Dank! 2 Leute sagen es gilt, also denk ich mal, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit auch so ist…
Hallo Gummibärle, bitte schicke mir den Paragrafen.
Gruß hexe1971