Wie interpretiere ich Verfassungsrechtsprechung?

juristendeutsch immer schweres deutsch.

Mag ja sein, aber ich habe lange, wirklich sehr lange Jura
studiert und bin auch schon ein paar Jahre beruflich mit
dieser Sprache befasst. Ich verstehe leider trotzdem kein
Wort.

Unter dem Strich geht es wohl darum, ob es mit dem geltenden Verfassungsrecht vereinbar ist, wenn für das Ausstellen und gleichzeitige Verkaufen selbst gefertigter Bilder auf öffentlichem Straßenraum eine (gebührenpflichtige) Sondernutzungserlaubnis oder gar eine Reisegewerbekarte gefordert wird.

Das Thema ist hier schon ebenso erschöpfend wie ergebnislos beleuchtet worden:

/t/zusammengefasst/921923

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