Wie ist die Rechtslage?

Zehn Studenten und Studentinnen wollen gemeinsam auf den Ausgang
einer Weltmeisterschaft wetten. Dazu gründen sie einen Verein und nennen
ihn „staatlicher WettvereinWM 2010“.
Sie wählen einen „Vereinsvorstand“, der von jedem 10 Euro einsammelt, der
Gesamtbetrag soll am Ende an den Gewinner ausbezahlt werden.
Da keiner auf die richtige Mannschaft tippt, will der „Vorstand“ die 90 Euro
der anderen behalten.
Wie ist die Rechtslage?

Tut mir leid, so ein Verein wird wohl kaum ins Vereinsregister eingetragen sein, wird keine Steuererklärung abgeben und ist auch sicherlich sonst nur ein Zusammenschluß. In einem Verein wäre das nämlich in einer Satzung festgehalten und geregelt.

VG
Ulrike

Hallo Wettgemeinschaft,
auf Eure Anfrage möchte ich nicht antworten. Ich glaube das ist eher etwas für einen Juristen. M.Bl.

Guten Tag,

ich wage es es jetzt mal zu bezeifeln, dass es legal ist in Form eines Vereins illegales Glücksspiel zu betreiben.

Suchen Sie sich bitte einen Anwalt!

Viele Grüße

Robert Fritzlar