Verständlich, aber dann wäre der Eintritt auch eine Nutzung,
welche Gebühren zur Folge haben müsste.
Das ist eine Entscheidung der Verwaltung, zu der ich nichts sagen kann.
Auch sind die Gebühren
mit bis zu 30€ dann doch recht hoch bemessen, dafür dass man
nicht weiter zu einer Religionsgemeinschaft gezählt wird.
Auch das kann ich nicht beurteilen. Aber wenn das Gesetz dies hergibt, so ist das Verwaltungshandeln rechtmäßig. Man kann diese überprüfen, indem man gegen einen solchen Bescheid klagt und letztlich das Gesetz vor dem BVerfG überprüfen lässt.
Aber wenn die Elteren einen taufen lassen ist man
Kirchenmitglied, hat dies sich aber nicht selbst ausgesucht,
desshalb sehe ich hier nicht den Grund Gebühren zu verlangen,
dann doch eher bei Wiedereinsteigern die erst ausgetreten sind
um wieder einzutreten.
Na, das ist wohl eher eine Frage der Stellvertretung als einer völligen Fremdentscheidung. Zudem liegt der Grund der Gebühren noch immer im Verwaltungsaufwand und nicht in der Frage, ob derjenige, der angemeldet ist, etwas dafür konnte.
Außerdem wo bleiben dann meine 30€ die werden ja wohl nicht
nur für den Prozess meines Austrittes verwand sie werden auch
wieder für die Gebühren die eine Neueintretender verursacht
genutzt werden, letztlich Zahle ich also meinen Austritt sowie
einen neuen Eintritt.
Das kann ich nicht beurteilen.
Und zu guter letzt:
Die Landesregierung NRW hat keinen Hehl drauß gemacht, dass
sie auf diese Weise der großen Zahl an Austritten einen Riegel
vorschieben will, und gerade unter dem Blickwinkel, sieht die
Gebühr mehr nach einem Vorwand aus.
Es steht jedem Bürger frei, den Bescheid und damit auch das Gesetz vor dem BVerfG überprüfen zu lassen. Kommt das Gericht zu obiger Erkenntnis, wird es das Gesetz kippen.
- Wer weiß vielleicht bezahle ich ja auch dann nur den Urlaub
von Herrn Rütgers …
Na, für 30 EUR käm er wohl nicht so weit 