Hallo loderunner,
ich möchte dich ein wenig zur Fairness aufrufen. Es ist doch eindeutig, dass es sich bei meiner Aussage um meine persönliche Einschätzung handelt. Ein Gesetz oder eine Präzedenzentscheidung hätte ich sicherlich auch so kenntlich gemacht.
Die Verfassung und alle anderen Rechtsnormen decken insbesondere im deutschen Rechtssystem nicht alle Fälle ab. Es werden desahlb immer auch Generalnormen definiert, und man hat im Einzelfall zu prüfen, ob ein solcher Grundsatz verletzt wurde. Stell dir vor, die Agentur für Arbeit kürzt einer Frau das Arbeitslosengeld, weil sie eine Stelle als Prostituierte abgelehnt hat. Und stell dir vor, in keinem Gesetz steht etwas davon, ob eine solche Arbeitsstelle zumutbar ist oder nicht. Ist damit erwiesen, dass die Behördenentscheidung richtig ist?
Ähnlich verhält es sich in dem angesprochenen Fall. Eine Norm, nach der es ausdrücklich nicht gestattet ist, für den Kirchenaustritt eine Gebühr zu verlangen bei gleichzeitig gebührenfreiem Eintritt, wirst du nicht finden. Aber es gibt andere Grundsätze, zum Beispiel die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Person A könnte zum Beispiel seit der Taufe kurz nach der Geburt Mitglied einer christlichen Kirche sein, und sich im Alter von 50 Jahren aus freien Stücken dazu entschließen, auszutreten. Person B könnte zum Beispiel atheistisch erzogen worden sein und sich im Alter von 50 Jahren zum Eintritt in die ev. Kirche entschließen. Beide gehen zum Amt und die Behörde hat genau den gleichen Verwaltungsaufwand und entsprechende Kosten für Person A wie für Person B. Siehst du kein Problem darin, dass Person A für diese freie und vom Staat ausdrücklich geschützte Handlung 30 € zahlen muss, während Person B 0 € zahlt? Und ist die Sache nicht noch eindeutiger, wenn Vertreter des Bundeslandes unzweifelhaft erklären, dass sie mit dieser Gebührenfestsetzung Kirchenaustritte verhindern wollen?
Es tut mir Leid das zu sagen, aber von jemandem wie dir, der hier laufend durch seine gut durchdachten und wohl überlegten Beiträge auffält, hätte ich dann doch ein gewisses Verständnis dafür erwartet, dass der Staat nicht in die persönliche Entscheidung über die Wahl der Weltanschauung eingreifen kann.
Eine etwaige Klage gegen diese Gebührengestaltung müsste also aus meiner Sicht spätestens vor dem BVerfG Erfolg haben. Aber wie bereits geschildert, wenn das BVerfG entscheidet, dass das Anbringen von Kruzifixen in bekenntnisfreien Schulen rechtswidrig sei (Der Satz wurde unten zitiert), und als Folge davon in fast allen bayerischen Volksschulen immer noch Kreuze hängen, dann habe ich kein Vertrauen mehr in die Richterinnen und Richter - jedenfalls was das Thema Religion angeht.
Viele Grüße
Ultra
PS: Deine persönliche Weltanschauung respektiere ich hundertprozentig und ebenso die Verpflichtung des Staates, deine Anschauung zu achten.
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