Wie kann ich ein Haus kaufen, das keine Erben hat?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, finde dazu aber keine Antwort im www. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Meine Frau und ich suchen ein Haus zum Kauf. Dazu haben wir eine Anzeige in einer regionalen Zeitung geschaltet. Prompt haben sich einige Anbieter bei uns gemeldet.
Dazu hat uns ein Aufmerksamer Nachbar eines Hauses angerufen und uns erzählt, dass das Haus in seiner Nachbarschaft seit längerem leer stehen würde, da die Frau, der das Haus gehörte in einem Pflegeheim wäre und sie keine Erben hätte und das Haus wohl an den Landkreis gehen würde.
Nun zu meiner Frage: Wie kann ich mich nach diesem Haus erkundigen und von wem kann man dieses Haus nun kaufen?
Ich habe gelesen, dass das Haus an den Fiskus geht wenn es keine Erben gibt und es dann versteigert wird. Gibt es denn die Möglichkeit das Haus zu erwerben bevor es zu einer Versteigerung kommt? Wenn ja, wo muss ich mich da melden oder erkundigen?

Ich danke Euch für Eure Hilfe

Guten Morgen,

ehrlich gesagt fehlen mir da die Voraussetzungen aus der Praxis, aber den Versuch biete ich an:

wenn tatsächlich jemand ohne Angehörige zum „Sozial- bzw. Pflegefall“ wird, dann gibt es ziemlich sicher einen „Betreuer“ der vom Amtsgericht eingesetzt wird. Also hat der Nachbar insoweit richtig erkannt, der Landkreis = Kreisverwaltung dürfte da schon eingeschaltet sein. Dort kann man sich auch als Interessent erkundigen. Anfrage an die Einwohnermeldestelle usw. Ggf kann man ja mit dem Eigentümer noch direkt verhandeln, das läßt sich von hier aus nicht beurteilen.
Vorsicht ist in jedem Fall geboten, man weiß nie über die Motive von „lieben Nachbarn“ genau Bescheid. Und natürlich sollte das Objekt auch „attraktiv genug“ sein.
Hoffe hiermit dienen zu können.
MfG

Eine nicht ganz einfache Frage die Sie stellen. Solange die Eigentümerin noch lebt, können Sie das Haus ohne ihre Zustimmung nicht erwerben. Es sei denn, sie ist entmündigt. In diesem Fall müßte es einen staatlichen Vormund geben. Versuchen Sie diese Situation über das Altenheim zu klären, in dem die Eigentümerin wohnt. Auch nach dem Tod der Eigentümerin musses nicht zu einer Versteigerung kommen. Es kann auch ein Verkehrswert ermittelt werden und meistbietend ausgeschrieben werden. Ich denke, die zulässige Dienststelle (möglicherweise Liegenschaftsamt) kann Sie darüber informieren, wie das Prozedere abläuft. Zunächst würde ich mich jedoch über den derzeitigen Status der Eigentümerin schlau machen. Vielleicht ist sie ja bereit, Ihnen das Haus zu verkaufen. Viel Erfolg