Wie kann ich ein Privatgrundstück erkennen?

Hallo,

Zuerst ich bin Blind habe einen nicht ausgebildetten Hund (also keinen Blindenführhund) ich habe eine Ausnahmegenehmigung das ich die Hundehinterlassenschaften nicht entfernen muss. Nun wurde mir eine Anzeige wegen Sachbeschädigung auf einem Privatgrundstück zugesannd. Wie kann ein Sehender erkennen ob es sich um ein Privatgrundstück oder um ein öffentliches Grundstück handelt?.

MfG

Tristan1973

Tut mir leid aber ich glaube Niemand kann erkennen auf wessen Grundstück er sich befindet !
Natürlich wenn es nicht eingezäunt ist oder Hinweisschilder sich darauf befinden !
Aber welche unmögliche Menschen zeigen andere Leute deswegen an ???
Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt und stehen sie der Klage locker gegenüber, ich glaube kein Richter auf der Welt wird Sie verurteilen !!!

MFG

Hallo Tristan1973,

auch für Sehende ist es nicht immer leicht Privat von Öffentlich zu unterscheiden.
Privatgrundstücke sind in der Regel mit Zaun oder Hecke eingefasst, müssen aber nicht.
Öffentlich sind u.a. Straßen, Parkanlagen, Schulgelände.
Bei uns gibt es aber auch Privatstraßen, die sind mit Hinweisschildern versehen. (Betreten auf eigene Gefahr. Hunde sind anzuleinen).
Ist wohl wegen der Haftungsfrage…

L.G.

Harfe1

Danke für die Antwort. Ich hoffe das das dann auch die Statsanwaltschaft so siht. Einen Rechtsanwald kann ich mir nicht leisten. Hast du einen Vorschlag wie ich es machen kann das ich einen bekommen kann?

MfG

Grundsätzlich ist es so, das diese entweder eingezäunt oder durch diverse Schilder „Privatgrundstück“, „Betreten verboten“ o.ä. gekennzeichnet sind.

Ein Privatgrundstück kann jedoch auch offen sein, z.B. wenn es sich um einen Neubau handelt oder der Besitzer ganz auf Zaun und Co. verzichtet

Wie hier dann aber die Rechtslage aussieht, muss ich leider passen.
Ich habe jedoch folgenden Beitrag gefunden:
/t/privatgrundstueck/2055067
Dort heißt es, dass ein Privatgrundstück nicht zwingend ausgeschildert sein muss.

Ich hoffe dir damit wenigsten einigermaßen weiterhelfen zu können.

um diese frage zu beantworten müsste ich zuallererst in erfahrung bringen ob sie jemals sehen konnten.

um diese frage zu beantworten müsste ich zuallererst in
erfahrung bringen ob sie jemals sehen konnten.

Ich bin schon immer hochgradig sehbehindert seit ca. 10 Jahren als Blind eingestuft.

Hallo Tritan, was für ein Mensch muß das sein der Dich da anzeigt. Zur Sache: Es ist auch für einen sehenden nicht ersichtlich wer der Eigentümer eines Grundstückes ist. Ausnahme durch aufstellen eines Schildes Privatgrundstück. Trotzdem, sofern Du Rechtsschutzversichert bist, suche Dir einen Rechtsbeistand. Die Anzeige hat sicher keinen Aussicht auf Erfolg. Sorry wegen der späten Antwort, bin erst heute aus dem KH entlassen worden. mfg Michael.

um diese frage zu beantworten müsste ich zuallererst in
erfahrung bringen ob sie jemals sehen konnten.

Ich bin schon immer hochgradig sehbehindert seit ca. 10 Jahren
als Blind eingestuft.

es ist schwer für mich etwas jemanden zu erklären der noch nie richtig sehen konnte.
ich versuch es mal.
prinzipiell kann so ziemlich jedes gründstück ein privatgrundstück sein, also eines, dass sich in privatem besitz befindet.
die meisten privatgrundstücke sind wohnhäuser, wobei ich denke, dass gerade einfamilienhäuser schon eher zu der kategorie zählen könnten, die jemanden wegen sowas verklagen könnten, in mehrfamilienhäusern ist es den meisten egal.
aber es gibt immer wieder irgendwelche möchtegern-sheriffs, die für recht und ordnung sorgen wollen *lach*

privatgrundstücke können aber wie gesagt auch firmengelände oder fabriken und und und sein.
in der regel sind solche grundstücke aber auch umzäunt, was aber in ihrem fall höchstwahrscheinlich nicht so war.
selbst eine unbebaute wiese, bzw grünfläche oder ähnliches kann in privatem besitz sein. ich denke es wäre fast einfacher das gegenteil zu erklären.

ich hoffe das hilft ihnen ein wenig weiter auch wenn ich mich nicht sehr treffend ausdrücken konnte.
falls fragen aufkommen einfach nochmal melden.

ich glaube , nur ein Rechtsanwalt kann da helfen.!
Grüße

Meiner Meinung nach wenn es eingezäunt ist oder nicht durch wege öffentlich zugänglich ist.