um diese frage zu beantworten müsste ich zuallererst in
erfahrung bringen ob sie jemals sehen konnten.
Ich bin schon immer hochgradig sehbehindert seit ca. 10 Jahren
als Blind eingestuft.
es ist schwer für mich etwas jemanden zu erklären der noch nie richtig sehen konnte.
ich versuch es mal.
prinzipiell kann so ziemlich jedes gründstück ein privatgrundstück sein, also eines, dass sich in privatem besitz befindet.
die meisten privatgrundstücke sind wohnhäuser, wobei ich denke, dass gerade einfamilienhäuser schon eher zu der kategorie zählen könnten, die jemanden wegen sowas verklagen könnten, in mehrfamilienhäusern ist es den meisten egal.
aber es gibt immer wieder irgendwelche möchtegern-sheriffs, die für recht und ordnung sorgen wollen *lach*
privatgrundstücke können aber wie gesagt auch firmengelände oder fabriken und und und sein.
in der regel sind solche grundstücke aber auch umzäunt, was aber in ihrem fall höchstwahrscheinlich nicht so war.
selbst eine unbebaute wiese, bzw grünfläche oder ähnliches kann in privatem besitz sein. ich denke es wäre fast einfacher das gegenteil zu erklären.
ich hoffe das hilft ihnen ein wenig weiter auch wenn ich mich nicht sehr treffend ausdrücken konnte.
falls fragen aufkommen einfach nochmal melden.