Wie kann ich eine adoption aufhalten?

welche Möglichkeiten gibt es um eine adoption, die noch nicht ausgesprochen wurde, für die die beiden Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern aber schon beim Vormundschaftsgericht eingegangen sind, doch noch zu verhindern?
Und wie stehen die Chancen, kennt sich da jemand aus?

Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen.

:w kelche Möglichkeiten gibt es um eine adoption, die noch nicht

ausgesprochen wurde, für die die beiden
Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern aber schon beim
Vormundschaftsgericht eingegangen sind, doch noch zu
verhindern?
Und wie stehen die Chancen, kennt sich da jemand aus?

Da kann ich Dir leider nicht Weiderhelfen.
Gruß
Roland

Meines Wissens nach geht das nicht. Auch nicht, wenn man z.B. ein Grosselternteil, oder ein ander Verwandter des Kindes ist. Leider.

Die Frage bezieht sich ja auf die Beteiligten.
Es gibt doch die Möglichkeit, die Einwilligungserklärung anzufechten. Was ist dabei wichtig? Gibt es Präzedenzfälle?
Danke für die Antworten

Hallo,
erst einmal vorweg, ich bin kein Anwalt und Rechtsauskünfte im Internet sind eh nicht zugelassen. :smile: Also, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und du einer der Beteiligten bist, kannst du immer Einspruch einlegen. Da fehlen jetzt zu viele nötige Detailinfos. Vielleicht solltest du dich da mal an einen Familienrechtler, oder das zuständige Jugendamt wenden.
mfg christoph

Danke für die Antwort.
In wieweit hilft das Jugendamt da? Die haben inzwischen das Sorgerecht. Es wäre sinnvoll, wenn ich den Vormund ausfindig machen und mit ihm sprechen könnte, oder? Ich meine, ich wurde da immer von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter geschickt und dieses Spiel versuchen sie jetzt fortzusetzen. Vor ein paar Monaten war ich schon froh, wenn ich es bis zu einem Beratungsgespräch die Leiter hoch geschafft habe, aber das genügt mir jetzt nicht mehr.
Ich bin auch, bevor ich meine Frage hier zur Diskussion gestellt habe, in einem notariat zur Beratung gewesen - nach einem enttäuschenden Gespräch mit einer Juristin.
Es ist nunmal eine Geschichte mit hunderten Details. Da bringt mich eine bedeutungsschwangere Pause nach meinem „ja“ auf die Frage ob ich das so wollte - hälboffen, nicht weiter.
Naja, nochmal Danke fürs lesen und Antworten.
LG
Anna

Wer ist die Person, die die Einwilligung der leiblichen Eltern rückgängig machen will? Oma? Onkel? Mit welchem Interesse - das Kind für sich zu behalten? Das ist sehr schwierig, wenn beide Elternteile einig sind. Über die Anwaltskammer Fachanwalt für Adoptionsrecht suchen. Aber auch bedenken, ob ne richtige Familien mit willigen Eltern vielleicht besser ist als verworrene Verhältnisse…

Es ist die leibliche Mutter. Sie hatte das alleinige Sorgerecht und wurde vom Kindesvater zu diesem Schritt gedrängt. Wollte die adoption eigentlich nicht. Und ihr Ziel wäre das Sorgerecht zurückzubekommen.
Danke für den Tipp mit der Anwaltskammer.
LG
Anna

dann sieht es ganz anders aus! sofort zum Jugendamt gehen und die Einwilligung rückgängig machen - das müssten die sofort annehmen. Wenn nicht, Vorgesetzte einschalten, Landrat, Amtsgericht usw. Auch wenn die Frist schon abgelaufen ist - solange die Adoption nicht vollzogen ist, sieht das anders aus - es sei denn das Kind ist schon lange bei den Adoptiveltern

Um Das genauer benatworten zu können, müßte ich wissen, wer und aus welchem Grund die Adoption angefochten werden soll. Die Einwilligungserklärung der Eltern könnte nur angefochten werden, wenn einer der beiden entweder geschäftuntüchtig, bzw. entmündigt worden ist.

Aber was ist hier der Grund, die Einwilligungserklärung anzufechten?

Die Frage bezieht sich ja auf die Beteiligten.
Es gibt doch die Möglichkeit, die Einwilligungserklärung
anzufechten. Was ist dabei wichtig? Gibt es Präzedenzfälle?
Danke für die Antworten

Das Kind ist schon bei den Adoptiveltern. Die Einwilligung wurde notariell beglaubigt. Die achtwochenfrist für den Widerruf (wenn das richtig ist) ist verstrichen. Die Vormundschaft hat das Jugendamt, aber der Beschluss ist noch nicht da.
Es heißt man braucht dafür einen guten Anwalt und muss zum Vormundschaftsgericht. Ich probiers beim Jugendamt. Danke.

Also die leibliche Mutter will ihre eigene Einwilligungserklärung anfechten.
Da ist viel passiert, was sie alles nur als Mittel zum Zweck aufwühlen würde. Zu dem Zweck eben das Kind zurück zu holen. Drohungen vom Kindesvater sind nur ein Teil der ganzen Umstände, die zur Einwilligung geführt haben. Jedenfalls wollte sie eigentlich nie eine adoption. Man wird aber natürlich nach dem Grund des vermeintlichen Sinneswandel gefragt nur kann ich die Frage nicht beantworten. Also es ging um das wohl des Kindes. Da hat sich die Mutter in den Beratungsgesprächen verstrickt und meint jetzt aber nach wie vor, dass das Kind nicht andere Leute braucht um in guten Händen zu sein. Wesentlicher Irrtum vielleicht??

Ihr müsst die Einwilligung sofort schriftlich widerrufen! Sofort! Notfalls beruft Ihr Euch auf einen Irrtum! Am besten Ihr geht umgehend zum Richter!

Das Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr. Heute haben wir ein Betreuungsgericht.

Matthias

Wir… Also die leibliche Mutter und ihr Anwalt?
Echt, Vormundschaftsgericht gibts nicht mehr? Ich dachte hier heißt das noch so… Ja, das ist ja auch meine Frage. Zum Jugendamt, zur adoptionsvermittlungsstelle, zum Anwalt oder zum Richter? Also bei Jugendamt und Richter habe ich es noch nicht probiert. Es hieß bei einer Beratung in einem anderen notariat, mit gutem Anwalt beim Vormundschaftsgericht die Anfechtungsgrunde geltend machen. Die Einwilligungserklärung ist fast 5 Monate alt und das Kind ist schon fast ein halbes Jahr bei den annehmenden.
Was ist mit einem Irrtum gemeint? Ist das so einfach, ich gehe hin und Sage, das war ein versehen?

Wenn die Adoption rechtskräftig ist und eine Rechtsmittelfrist abgelaufen ist könnt Ihr Euch noch auf einen Interpersonellen Notstand berufen.

Ihr müßt aber eine mögliche Umkehr der Adoption strengstens begründen. Nach 5 Mon reicht ein „Irrtum“ selbstverständlich nicht aus. Wie alt sind denn die Kinder?

Wohnen die neuen Eltern im selben Bundesland wie Ihr?

Selbst entscheiden können die Kinder ab 14 Jahren.

Es muss sofort eine Willenserklärung abgefasst werden und dem Gericht, dem Jugendamt und den neuen Eltern zugestellt werden.

Bei Gericht muß ein streng begründeter Antrag auf Annulierung der Adoption eingereicht werden!

Wenn ich mehr machen soll, brauche ich mehr Infos!

Gruß

Matthias

Wow Danke.
Das Kind ist 8 Monate alt. Die adoption wurde vom Gericht noch nicht beschlossen, ist also noch nicht rechtskräftig. Die neuen Eltern, bei denen das Kind seit 6 Monaten in Pflege ist, wohnen in derselben Stadt, mehr weiß ich nicht über sie. Das Jugendamt hat seit 3 Monaten die Vormundschaft.
Ein interpersoneller Notstand?
Da wäre noch das Problem, dass ein Anwalt noch nicht gefunden ist.
Ich weiß nicht genau welche Infos dienlich sind…
Das ganze muss also nur gut begründet sein, ich muss nicht nachweisen, widerrechtlich bedroht worden zu sein oder so?

Hallo Anna,

wurde Euch das Kind weggenommnen? Gibt es ein Gutachten?

Ihr müsst an zwei Fronten Kämpfen: 1. Die Vormundschaft des Jugendamtes beenden: Rechtsmittel einlegen! Sofort!

  1. Jetzt könnt Ihr Euren Antrag noch zurücknehmen, wenn Ihr der Adoption zugestimmt habt. Ihr müßt aber sofort handeln!

Ich muss wissen ob das Kind Euch weggenommen wurde!!

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

Erstmal war ich alleinerziehende Mutter und würde es im Fall der Fälle auch wieder werden. Ich hatte das alleinige Sorgerecht und das wurde mir nicht weggenommen. Es gibt kein Gutachten, d.h. Einen Hilfeplan mit Akte gibt es, weil ich erfolgreich beantragt hatte, in ein Mutter-Kind-Heim zu können. Keine Ahnung was in der Akte steht. Gesagt wurde mir da, dass die noch nie oder selten jemand gesehen haben, der sich so gut kümmert, das so gut und intuitiv kann.
Also mit einer Willenserklärung anfangen, Ok.
LG
Anna

Liebe Anna,

beantrage doch erst einmal Akteneinsicht, bevor Du los legst. Das muß man Dir gewähren. Dann schreibst Du, dass Du Dein Kind wieder haben möchtest, und begründest warum!

LG

Matthias