Wie kann ich mich gegen die Hausverwaltung wehren?

Hallo zusammen,

ich habe ein riesen Problem mit meiner Hausverwaltung und brauche dringend Rat wie ich mich wehren kann. Leider habe ich keinen Rechtsschutz also muss ich selber Artikel und Paragraphen finden auf die ich mich berufen kann.

Das Problem: Am Donnerstag den 29.September ist meine Dreier Steckdose explodiert so das bei mir die Sicherung rausgeflogen ist (nur in der Küche), ich habe dann die Sicherung nicht mehr angeschaltet. Da es schon spät war habe ich den Hausmeister (den ich nicht kannte weil dieser neu ist, der alte der super war und alles immer sehr schnell und gründlich erledigt hat, ist nicht mehr im Dienst, warum weis ich nicht) am nächsten morgen (Freitag 30.09.) angerufen dieser kam dann auch nach einer Stunde schaute sich alles an, riss meine Patterre Küche aus der Wand 7 cm nach vorne, meinte dann er würde es nicht hinkriegen und würde die Hausverwaltung informieren damit die mir einen Heimwerker schicken. Den ganzen Freitag kam niemand, Samstag auch nicht, Sonntag auch nicht (deshalb musste ich die hälfte meiner Lebensmittel wegschmeißen (Beweis-Fotos vorhanden). Montag hatte ich dann einen Brief im Briefkasten von der Hausverwaltung, in dem Stand das es einen Stromausfall im ganzen Gebäude gegeben hat und das es laut Hausmeister meine Schuld war, da ich wohl unter dem Spülbecken eine Dreier Steckdose installiert hatte und somit die Panzersicherung ausgelöst haben soll, die wollen mir jetzt den ganzen Stromausfall in Regress stellen. Ach ja und dazu noch der Stromausfall war Freitag Nachmittag meine Steckdose explodierte Donnerstag Abend. Kann mir jemand bitte einen Rat geben ich habe keine Ahnung was ich machen soll. Habe mich noch nicht dazu geäußert weil ich nichts Falsch machen wollte.

Vielen dank im voraus für eure Hilfe…!

LG

das ginge in richtung rechtsberatung die hier eigentlich nicht gegeben werden darf, weil es einfach zu heitel ist und man selten alle fakten hat

mein tipp ab zum mieterverein das kostet nicht viel das kannman sich leisten die haben rechtsanwälte da die dann auch kostenlos beraten
diese angelegenheit alleine durchzuziehen wäre mir zu heiß weil einfach zu viel bedacht werden muss
viel erfolg und viele grüsse
margret

Hallo Margret,

vielen dank für deine schnelle Antwort. Ich habe am Dienstag einen Termin mit einem Anwalt bei der Verbraucherzentrale. Da ich grad erst mit dem Studium fertig und auf Jobsuche bin kann ich mir grad auch leider keinen Anwalt leisten :frowning: und die im Mietverein beraten ja auch nur…! Oder setzen die auch Briefe für mich auf…?

LG

Falls jemand auch ähnliche Fälle im Internet kennt/gesehen hat etc. würd ich mich freuen wenn ihr mir den Link per email schicken würdet: [email protected]…!

Nochmals lieben Gruß

verbraucherzentrale ist nicht schlecht
mieterverein wenn die nett und freunslich sind dann diktieren die auch einen brief, schreiben na klar aber das glaube ich nur gegen kosten
mit dem studium fertig, elchen studiengang welchen abschluss … viellecht studienbekannte die in diese richtung laufen die man fragen könnte
ganz nebenbei gibt es wenn man sich keinen anwalt leisten kann eine beratungskostenhilfe ebenso eine prozesskostenhilfe damit sich auch leute bei denen der geldbeutel nicht so voll ist helfen lassen können, bei dieser sache gibt es aber den haken das wenn man irgendwann viel geld hat einen teil zurückzahlen muss aber die möglichkeit im netz nach mehr infos zu suchen gibts bestimmt
bin neugierig über eine rückmeldung würde ich mich feuen
drück die daumen
vg

ja ich werde auf jeden Fall an alle Türen klopfen und meine Erfahrungen und das Ergebnis online teilen…! ich hoffe nur ich verpasse nicht irgendwelche Fristen unwissend. Ja und studiert habe ich leider kein Recht. Kenne zwar ein paar Rechtsstudenten, aber die sind Wirtschaftsrechtler und kennen sich mit sowas nicht aus.

Und danke fürs Daumen drücken…! Schönen Sonntag noch.

leider kenn ich mich da nicht aus. kann aber deinerseits keine schuld erkennen.
lg
maria

Hallo,

leider kann man das so einfach nicht beantworten!

  1. Was ist das für eine Steckdose? In der Regel ist eine Steckdose in der Wand eingebaut - vermutlich ist hier ein Verlängerungskabel mit einer 3-fach Steckerleiste gemeint, die an einer Steckdose in der Wand angeschlossen ist?!

  2. Wenn ja, was ist da sonst noch angeschlossen, welche Geräte (z.B. Mikrowelle, o.ä.?)

  3. Was heißt explodiert? Hat es mal geknallt und geraucht? Wenn ja, haben Sie da gerade ein Gerät ein- oder ausgeschaltet?

  4. Könnte es sein, dass Wasser unter das Spülbecken gelaufen ist und in die Steckdose kam?

  5. Können Sie beweisen, dass der Vorfall bereits am Donnerstag abend war? Haben Sie das am Donnerstag Abend jemanden erzählt? (Wenn Ihnen jemand bestätigen kann, dass Sie schon am Donnerstag Abend den Ausfall hatten, dann sind Sie nicht für den Gesamtausfall am Freitag verantwortlich)

  6. Hat der Hausmeister - als er zu Ihnen kam - schon gewußt, dass die Hauptsicherung rausgeflogen war, bzw. wußte er das, als Sie ihn von Ihrem Defekt informierten?

  7. Wenn der Hausmeister bei der Begutachtung Ihres Defektes einen Fehler gemacht hat, kann es durchaus sein, dass ER durch falsches Verhalten (er ist ganz offensichtlich kein gelernter Elektriker) den Ausfall erst verursacht hat!

  8. Ein Hausmeister ist kein Fachmann für Hauselektrik. Solange kein anerkannter Fachbetrieb die Sache begutachtet hat, so lange würde ich jegliche Verantwortung ablehnen! Die Hausverwaltung kann nicht auf Aussagen eines Laien hin Schuldzuweisungen aussprechen!

An Ihrer Stelle würde ich zu einem Fachbetrieb der Elektroinnung gehen (Telefonbuch) und ihn beauftragen, die Sache von einem Fachmann (Chef selber) anschauen zu lassen: Was ist passiert und warum und ob bei Ihnen die Schuld liegen könnte!

Den Elektriker auch fragen, ob es sein kann, dass der Defekt in Ihrer Küche das gesamte Haus betroffen hat? Ist im Prinzip nur schwer vorstellbar!

Das sollte nicht mehr als ca Eine Arbeitsstunde kosten (vorher nach Aufwand und Stundenlohn fragen), was vermutlich sehr viel billiger ist, als die Kosten, die die Hausverwaltung in Rechnung stellen wird.

Mit der Antwort an die Hausverwaltung warten, was der Elektriker sagt.

Hallo vielen Dank für Ihre ausführliche Mail,

Also zu 1. Es ist eine ganz normale Dreier Steckdose die Nicht an der Wand montiert ist. Angeschlossen waren Herd (zweier-Platte) und Kühlschrank, habe das auch nicht selber da angeschlossen, wurde von mir vor drei Jahren beim Einzug von der Vormieterin übernommen.

zu 3.: Es hat einen kurzen knall gegeben und Rauchabstände.

zu 4.: Es gab keine Wasserrückstände zumindest habe ich keine gesehen.

zu 5.: Kann ich meine Mutter und meine Schwester als Zeugen nennen, diese waren am besagten Abend zu besuch bei mir.

zu 6.: Der Hausmeister wusste von nichts, ich hab ihn telefonisch auf die Mailbox geredet das mein Kühlschrank etc. nicht geht und er kommen solle.

Der Hausmeister ist auf gar keinen Fall ein Elektriker oder Spezialist, dennoch beruft sich die Hausverwaltung auf seine Aussage, das Wasser eingelaufen sei und dadurch die Panzersicherung ausgelöst wurden sei, was auch immer eine Panzersicherung ist…!

Ich werde auf jeden Fall auch einen Elektriker um Rat bitten.

Zudem habe ich auch vor dem Hausmeister anzuschreiben das er seine Pflicht nicht erfüllt hat und meine Küche aus der Wand gerissen und einfach so stehen lassen hat. Es kam nur eine Sms seinerseits das er die Hausverwaltung informiert habe und er sonst nichts machen könne. Natürlich hat er nichts davon erwähnt das er mich gegenüber der Hausverwaltung als Schuldige nannte…!

Hallo!

Offensichtlich handelt es sich hier nicht um eine Eigentums- sondern eine Mietwohnung! Dadurch wird es für Sie deutlich besser.

Wer ist der Vermieter? Ist es eventuell sogar die Hausverwaltung?

Kann ich aus Ihrem ersten Absatz entnehmen, dass die Koch-Kühlkombination von Ihnen - so wie sie jetzt besteht - übernommen worden ist? Wenn Sie nichts daran geändert, also nicht erst die Kochplatte dort eingesteckt haben, dann braucht Sie die ganze Sache überhaupt nicht zu beunruhigen!

Sie haben als Mieterin eine vorgegebene Küche übernommen und können davon ausgehen, dass der Vermieter Ihnen eine richtig angeschlossene, funktionierende Küche zur Verfügung stellt. Das ist sogar ein einklagbarer Rechtsanspruch! Schließlich zahlen Sie dafür die Miete.

Wenn der Hausmeister als Erfüllungsgehilfe der Hausverwaltung die „Küche von der Wand reißt“, dann hat die Hausverwaltung dafür zu sorgen, dass alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird und zwar kostenneutral für Sie!

Ich halte es für sehr wichtig, dass sich ein Elektrofachmann die Sache anschaut!!! Drauf achten, dass er nicht schon für die Hausverwaltung tätig geworden ist - Interessenkonflikt. Den Elektriker auch fragen, ob es nach den VDO-Vorschriften statthaft ist, die Elektrogeräte so, wie gegeben, anzuschließen.

Natürlich können Sie Ihre Verwandten als Zeugen benennen! Und damit sind Sie für die Sache mit der Hauptsicherung (Panzersicherung ist mir nicht geläufig) völlig aus dem Schneider!

Ich bin zwar kein Anwalt, aber mir scheint, dass Sie hier sehr gute Karten haben. Es ist immer Aufgabe der VERmieters seinem Mieter eine funktionierende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Meiner Meinung nach wäre ihr Vermieter sogar für die verdorbenen Lebensmittel schadenersatzpflichtig, weil Sie wegen SEINER Gerätschaften (dazu gehört auch der Mehrfachstecker) einen Schaden erlitten haben.

Viel Erfolg!

pieter

Vielen Lieben Dank für Ihre Hilfe, :smile:) Sie haben mir wieder Mut gemacht…! Ich werde Ihren Rat befolgen und nach dem Besuch bei der Verbraucherzentrale auch einen Elektriker aufsuchen.

LG & einen schönen Sonntag wünsch ich Ihnen :smile:

sorry,
aber für solche fälle kann diese seite nicht sein! dafür rate ich dringlich zur einschaltung des mietervereins/eines mietrechtsanwaltes.
eine antwort hier über diesen komplexen sachverhalt wäre nicht mehr oder weniger unprofessionell!
mfg,
udo

Hallo,
das wird nicht so einfach sein Ihnen das anzuhängen. Sie haben den Hausmeister früh angerufen und der Stromausfall war erst Nachmittag, also lassen sie sich nichts anhängen. Wenn ihre Sicherung gekommen ist und sie sie nicht wieder in Betrieb genommen haben, haben sie sicher mit dem Stromausfall nichts zu tun. Widersprechen sie auf jeden Fall dem Schreiben, das sie mit dem Stromausfall nichts zu tun hatten.
Mit freundlichen Grüßen

Kubig

Hallo,
Das ist wirklich blöde gelaufen. Da aber der Sachverhalt schwierig ist und du gegen solche Machenschaften alleine nicht klar kommst, trete in den mieterschutzbund ein. Das hast du auch keine Wartezeit und die sind Top, haben eigene Anwälte und erledigen das für such. Da musst du dich beraten lassen und vertreten. Schau im Internet nach der nächstgelegenen Vertretung und Rufe schnellst möglich an. Gruß

Hallo,

ich rate dir dringend mal mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und auch mit der Hausverwaltung. Bitte schildere dann dein Problem wie es vorgefallen ist. Mal sehen ob sich dann was positives für dich daraus ergibt.

Ansonsten wirst du um einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund nich herum kommen. Incl. dir sind 4 versch. Parteien sprich du gegen 3, könnte sehr schwierig werden sofern keiner der anderen einsichtig ist und dir glaubt. Sofern du einen Anwalt wirklich benötigst, könnte dieser seine Kosten der Gegenpartei in Rehcnung stellen sofern du zu deinem Recht kommst.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Hallo, ich kann Ihnen nur raten, genau dies aufzuschreiben und der Hausverwaltung mitzuteilen, besonders auf den zeitlichen Unterschied hinzuweisen, Ruhe zu bewahren und nichts zu zahlen. es wird wahrscheinlich jedoch schwierig ihre entstandenen Kosten zeitnah wieder zu bekommen, so wie die Verwaltung sich verhält. Mit Elektrik kenn ich mich auch nicht aus, aber es müßten ja Protokolle irgendwo sein, die die Stromschwankungen nachvollziehbar machen, daß soll die Verwaltung erstmal beweisen. mfg

Hallo, ich kann Ihnen nur raten, genau dies aufzuschreiben und der Hausverwaltung mitzuteilen, besonders auf den zeitlichen Unterschied hinzuweisen, Ruhe zu bewahren und nichts zu zahlen. es wird wahrscheinlich jedoch schwierig ihre entstandenen Kosten zeitnah wieder zu bekommen, so wie die Verwaltung sich verhält. Mit Elektrik kenn ich mich auch nicht aus, aber es müßten ja Protokolle irgendwo sein, die die Stromschwankungen nachvollziehbar machen, das soll die Verwaltung erstmal beweisen. mfg

Hallo,

hier sollten wir erst mal feststellen, ob ein Fehlerstrom in einer Wohnung überhaupt ein ganzes Haus lahm legen kann.

Ein Wohnhaus ist in seiner Elektrotechnik so aufgebaut, dass von den einzelnen Stromkreisen in der Wohnung über den Wohnungsanschluss und zwei weitere Verteiler die Fehlerstromempfindlichkeit steigt. Das heißt, in der Wohnung sitzt der empfindlichste Schutz. Wenn dieser nicht auslöst, wenn da etwas nicht stimmt, dann geht es in die erste Verteilung und dann weiter in die Hausverteilung (grob gesagt). Und selbst, wenn der Fehlerstrom es wegen defekter Schutzschalter bis in den „Hauptanschluss“ schafft, fällt dabei höchstens eine Phase aus.
Dazu kommt auch noch, dass der erste Schutz den einzelnen Raum absichert und wenn somit der erste Schutzschalter der Reihe auslöst, fällt nur der Strom in dem betreffenden Raum - also der Küche - aus.
Diese vielen verschiedenen Stromkreise verhindern, dass ein Fehler bis in den Hausanschlusskasten vordringen kann. Diese Art der Installation in verschiedenen Stromkreisen ist vorgeschrieben und somit ist es unmöglich, dass SIE mit einem brennenden 3er-Stecker das ganze Haus „ausschalten“. Gemäß der Vorschrift der sogenannten Selektivität können Sie also nicht Schuld sein - wie es ihr Hobby-Elektriker-Hausmeister etwas vorschnell behauptet hat.

Konnten Sie mir folgen?
Konnte ich Ihnen helfen?

Beste Grüße!

Hallo,

vielen dank für ihre Antwort. Ich habe heute den schriftlichen Wiederspruch per Einschreiben abgeschickt, mal sehen was sich noch ergeben wird.

LG

Hallo Christian,

vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Ich habe heute einen Widerspruch abgeschickt. Ich warte nun ab was die Hausverwaltung zu allem sagen wird. Sollte es noch zu weiterem Briefverkehr kommen könnte man das was sie geschildert haben ja auch mal erwähnen, mit Ihrer Erlaubnis natürlich…!

LG

Hallo Anja,

habe heute einen Brief abgeschickt mal sehen was sich daraus ergibt. Sollte die Verwaltung alles weiter führen wollen, werde ich einen Anwalt beauftragen.

LG :smile: