Wie kann man auf Kino.to kostenlos Filme

… sehen ohne etwas Herunter zu Laden ?
Ich hoffe es kann mir jemand erklären !!
hoffe ihr könnt mir helfen !!
Danke schon im vorraus !

Ist eigendlich Kino.to Illegel ?

Hallo,

Ist eigendlich Kino.to Illegel ?

ja, ist illegal.

Deshalb wirst du auch hier keine Tipps dazu bekommen

Gruß,
Woody

Tag auch…

Hier hab ich meine Meinung schonmal kundgetan:
/t/kino–6/5945648/7
Geändert hat sich daran seither nix.

Gruß
KB

…du musst „Alt+F4“ drücken ;D

Ganz einfach: Film suchen, Anbieter auswählen (wie tubeload.to oder archiv.to, oder oder oder…) dann da unten auf dies fenster da klicken wo drauf steht best online movie partner (das wo man davon ausgeht dass da gleich der film läuft) dann öffnet sich n neuer tab von dem jeweiligen anbieter und du klickst auf das play auf dem fenster. Ganz wichtig, weil in dem Fenster wo der Film nacher läuft oft noch werbung von iwas ist. Wenn du allerdings keinen Flash- DivX- oder veoH- Player hast, läuft da gar nix. Die aber auch nicht von kino.to downloaden, weil es da was kostet obwohl es eigentlich freeware ist! also nicht da irgendwo auf nen link zum downloaden klicken sonder zB bei chip.de runterladen! Wenn du da aber irgendwann was runtergeladen haben solltest über kino.to bzw. über einen link bei kino.to kriegst du wahrscheinlich ne rechnung nach hause, das war bei mir auch so. Aber wenn man einfach nicht drauf reagiert kommt auch nix mehr.

Ob es illegal is darüber wird noch viel diskutiert. im fernsehen war irgendwann mal n bericht dass es nur für die anbieter illegal ist.
http://www.youtube.com/watch?v=-H9DdBDAbjo
LG

versuch einer differenzierten antwort
hallo
ich versuche mal eine differenziertere antwort zu dem thema.
wenn jemandem etwas sauer aufstösst oder ich manch sachverhalte bisher falsch verstanden habe bitte ich um korrektur.

Ist eigendlich Kino.to Illegal ?

diese Frage lässt sich nicht wirklich umfassend mit einem klaren „ja“ oder „nein“ beantworten, auch wenn sich im netz unmengen solcher „klarer“ antworten finden.

als erstes sollte klargestellt werden dass es teilweise bisher noch nicht genug zu ende formulierter gesetze gibt die dadurch genug freiraum für sogenannte grauzonen lassen.

auf jeden fall ist schon die frage viel zu allgemein als dass eine antwort alleine richtig wäre.

punkt 1
kino.to selbst sowie die server auf denen dann effektiv die inhalte (die filme) liegen, sind in ländern die keine daten über die betreiber herausgeben.
eine strafverfolgung seitens der justiz ist damit schwer bis unmöglich.
aber das heisst natürlich NICHT dass diese seiten nach deutschem recht somit „legal“ sind!

das verbreiten, also auch das zur verfügung stellen der filme ist auf jeden fall nach deutschem recht nicht legal.
(das betrifft jetzt die teils russischen server auf denen die filme wirklich gespeichert sind)

punkt 2
momentan ist die deutsche rechtslage so dass nur das SPEICHERN illegaler inhalte auf dem eigenen rechner strafbar ist.
das streamen ist darin noch nicht ganz erfasst.
deshalb „behaupten“ viele quellen dass das reine anschauen legal sei.
aber: es gibt sehr wohl auch die auslegung dass das kurze zwischenspeichern alleine im RAM schon als nicht ganz legal gesehen wird.
und - die gesetze können sich schnell ändern.
das ganze wird also davon abhängen wie erste wirkliche gerichtsurteile ausfallen.
daran wird man sehen können wie das streamen dann wirklich behandelt wird.
die aussage: „streamen ist LEGAL“ ist eine wirklich mutige auslegung der bisher nicht zu hundert prozent festgelegten bestimmungen.

alle gesetze hängen schliesslich dann von ihrer auslegung im speziellen fall ab !
(zumindest in solchen bereichen die juristisch noch in den kinderschuhen stecken)
bisher ist (meines wissens) noch keine klage gegen einen kino.to-stream-nutzer eingegangen, aber das ist doch dennoch kein freischein und erst recht kein argument für einen beleg von legalität.

also zusammenfassend:

Ist eigendlich Kino.to Illegal ?

die seite kino.to selber und deren server sind definitiv NICHT legal.
das streamen wird bisher nicht (noch nicht) geandet, teils weil es gesetzlich noch keine hanbdhabe gibt, teils weil bisherige gesetze das streamen nicht explizit verbieten.

aber:
wenn dein freund A deinem freund B die brieftasche aus der jacke entwendet und diese auf den tisch neben dich legt - kannst du diese brieftasche dann „legal“ an dich nehmen nur weil du sie selbst nicht aus der jacke deines freundes B herausgenommen hast ??
vielleicht ein schwieriges beispiel, aber es sollte auf jeden fall klarmachen dass der begriff „kino.to ist legal“ auf keinen fall richtig ist - wenn auch das nutzen nach momentanem stand mit hoher wahrscheinlichkeit keine strafrechtliche verfolgung nach sich zieht . . .
aber das kann sich täglich ändern.

geht lieber ins kino oder in die videothek.

meine meinung

grüße

frohes filmeschauen

Hi,

guter Beitrag, dennoch:

aber das heisst natürlich NICHT dass diese seiten nach
deutschem recht somit „legal“ sind!

Wie du selbst feststellst ist kino.to ein RUSSISCHER server, d.h. deutsches Recht ist - für den server! - ziemlich irrelevant.

Gruß

Anwar

Dann differenziere bitte auch
Hallo,

ich versuche mal eine differenziertere antwort zu dem thema.

dabei scheiterst du aber daran, die illegale Handlung vom Tatwerkzeug zu trennen.

die aussage: „streamen ist LEGAL“ ist eine wirklich mutige
auslegung der bisher nicht zu hundert prozent festgelegten
bestimmungen.

Streaming ist legal. Tauschbörsen btw auch, genau wie Messer. Mit dem Messer kann man jemanden umbringen und per Tauschbörse und Stream Urheberrechte verletzen, aber per se illegal sind die Werkzeuge nicht.
Die ÖR haben ganze Mediatheken, da macht sich sicher niemand strafbar, wenn er sich zB den Tagesschau-Stream ansieht. Gleiches gilt in den USA für Serien, die inzwischen nicht selten vom Network zum kostenlosen Online-Anschauen angeboten werden.

bisher ist (meines wissens) noch keine klage gegen einen
kino.to-stream-nutzer eingegangen,

Ist das allein nicht bemerkenswert? Immerhin existiert Kino.to seit über 10 Jahren, ist inzwischen eine der 3000 meistbesuchten Domains weltweit (Alexa Traffic Rank: weltweit 799, Deutschland 41), und von den etwa 850.000 Seitenaufrufen täglich kommen >80% aus Deutschland. An Möglichkeiten für Präzedenzfälle sollte es also nicht scheitern, zumal das ja auch nur eine Seite dieser Art ist. Neben Pornos dürfte Runterladen urheberrechtlich geschützten Materials der Hauptzeitvertreib im Internet sein.

die seite kino.to selber und deren server sind definitiv NICHT
legal.

Kino.to ist lediglich eine Datenbank, die Urheberrechtsverletzung findet auf anderen Seiten statt. Soll die Datenbank (die einem nur sagt, wo man bekommt was man sucht) schon illegal sein müsste das erst Recht für jedes Haushaltswarengeschäft gelten, in dem Messer verkauft werden.

das streamen wird bisher nicht (noch nicht) geandet, teils
weil es gesetzlich noch keine hanbdhabe gibt, teils weil
bisherige gesetze das streamen nicht explizit verbieten.

Und spätestens hier wirds dann zum Problem, wenn man Tat und Werkzeug nicht trennt. Nur weil jemand jemanden mit einem Messer umbringt möchte ich zukünftig mein Gemüse nicht mit einem Löffel schneiden müssen. So sinnvoll es ist, die ganze Menschheit in die Steinzeit zurückzuschicken, nur weil man mit Messern auch töten kann, so sinnvoll ist es, die mediale Zukunft (und nix anderes ist Streaming) im Keim zu ersticken, weil man der Piraterie nicht Herr wird.

Aber man hat sich wie gesagt ohnehin schon für den anderen Weg entschieden und bietet das geschützte Material dann eben selbst an, mit der Option, wenigstens Werbung platzieren zu können.

aber:
wenn dein freund A deinem freund B die brieftasche aus der
jacke entwendet und diese auf den tisch neben dich legt -
kannst du diese brieftasche dann „legal“ an dich nehmen nur
weil du sie selbst nicht aus der jacke deines freundes B
herausgenommen hast ??

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, B fehlt schließlich hinterher die Brieftasche während ein Film nur kopiert und niemandem wirklich weggenommen wird. Man kann zwar mit ausbleibenden Einnahmen argumentieren, aber kein richtiger James Bond-Fan wird tatsächlich eine abgefilmte Onlinekopie dem Kinoerlebnis vorziehen.

geht lieber ins kino oder in die videothek.

3€ pro Leihtag in der DVDthek (und mein Rückgabetag ist gleichzeitig der Ausleihtag des nächsten) oder min. 15€ pro Person fürs Kino (inkl. kleinem Getränk und Parken), um sich mit hunderten anderen in einen Saal zu quetschen? Ständig rennt jemand zur Toilette, quatscht oder knistert mit Süßigkeitentüten; der Fremde unmittelbar neben einem weiß nicht, was Körperhygiene ist und der Hintermann tritt gegen den Sitz; und für das Eintrittsgeld von 9,20€ habe ich nach 15-30 Minuten Werbung nicht mal Einfluss auf die Lautstärke, geschweige denn, dass man mal kurz stoppen könnte, wenn man selbst zur Toilette muss. Und am Ende war der Film in vielen Fällen schlecht bzw das Geld einfach nicht wert. ME ein ziemlich mieses Preis/Leistungsverhältnis.

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hallo

ich versuche mal eine differenziertere antwort zu dem thema.

dabei scheiterst du aber daran, die illegale Handlung vom
Tatwerkzeug zu trennen.

ok, bin gespannt

die aussage: „streamen ist LEGAL“ ist eine wirklich mutige
auslegung der bisher nicht zu hundert prozent festgelegten
bestimmungen.

Streaming ist legal. Tauschbörsen btw auch, genau wie Messer.
Mit dem Messer kann man jemanden umbringen und per Tauschbörse
und Stream Urheberrechte verletzen, aber per se illegal sind
die Werkzeuge nicht.

dass streamen „per se“ illegal wäre habe ich ja nicht behauptet !!!

Die ÖR haben ganze Mediatheken, da macht sich sicher niemand
strafbar, wenn er sich zB den Tagesschau-Stream ansieht.

nein. habe ich auch nicht gesagt.
der sinnzusammenhang meines von dir zitierten satzes ist ja nun auch nicht mehr da: es geht hier speziell um Kino.to und natürlich NICHT um die mediatheken der öffentlich-rechtlichen o.ä. . . .

bisher ist (meines wissens) noch keine klage gegen einen
kino.to-stream-nutzer eingegangen,

Ist das allein nicht bemerkenswert? Immerhin existiert Kino.to
seit über 10 Jahren . . .

ich denke dass das noch kommen wird!
und ich wollte ja nur darstellen: nur weil es bisher noch keine klage gibt, heisst der umkehrschluss nicht dass es als legal angesehen wird.
dieser umkehrschluss aber wird gerne gemacht.
meinetwegen ist das streamen per kino.to legal - aber dann NICHT aus dem grund dass es bisher kein präzedensfall gibt !
das ist für mich eine falsche schlussfolgerung.

die seite kino.to selber und deren server sind definitiv NICHT
legal.

Kino.to ist lediglich eine Datenbank, die
Urheberrechtsverletzung findet auf anderen Seiten statt. Soll
die Datenbank (die einem nur sagt, wo man bekommt was man
sucht) schon illegal sein müsste das erst Recht für jedes
Haushaltswarengeschäft gelten, in dem Messer verkauft werden.

du weisst aber schon wie die industrie das so sieht ???
und du weisst auch dass die industrie es geschafft hat viel von ihren „meinungen“ vor gericht durchzusetzen bei dieser urheberrechtsnovellierung ?
mit mir musst du darüber nicht argumentieren ob messer verboten gehören - nach meinung der industrie ist das so!
und es wird sich zeigen auf welche seite sich die gerichte schlagen.
meine persönliche meinung: ich glaube nicht dass ein gericht das OFFENSICHTLICHE verlinken von urheberrechtsverletzenden material billigen wird.
ob für diese durchsetzung messer verboten werden müssen oder nicht wird sich noch weisen.

das streamen wird bisher nicht (noch nicht) geandet, teils
weil es gesetzlich noch keine hanbdhabe gibt, teils weil
bisherige gesetze das streamen nicht explizit verbieten.

Und spätestens hier wirds dann zum Problem, wenn man Tat und
Werkzeug nicht trennt. Nur weil jemand jemanden mit einem
Messer umbringt möchte ich zukünftig mein Gemüse nicht mit
einem Löffel schneiden müssen. So sinnvoll es ist, die ganze
Menschheit in die Steinzeit zurückzuschicken, nur weil man mit
Messern auch töten kann, so sinnvoll ist es, die mediale
Zukunft (und nix anderes ist Streaming) im Keim zu ersticken,
weil man der Piraterie nicht Herr wird.

Aber man hat sich wie gesagt ohnehin schon für den anderen Weg
entschieden und bietet das geschützte Material dann eben
selbst an, mit der Option, wenigstens Werbung platzieren zu
können.

du brauchst nicht glauben dass ich auf der seite der industrie argumentiere.
deren verfehlungen und möglichkeiten zur lösung des gesamten problems sprengen hier aber den rahmen.
mir ging es nicht darum moralisch oder juristisch irgend etwas zu fordern.
mir ging es nur darum einen versuch zu starten die momentan existierende situation zu verdeutlichen.
mein empfinden ist das die meisten denken sie tun etwas „legales“. ich denke damit machen sie es sich zu einfach. ich halte sätze wie „kino.to“ ist legal schlicht für falsch!
dabei geht es mir nicht darum ob ich selbst das gut oder schlecht finde und ob ich andere „lösungen“ für sinnvoller erachten würde.
diese diskussion sprengt hier den rahmen und ist auch eigentlich nicht in zusammenhang mit dem ursprungspost . . .

aber:
wenn dein freund A deinem freund B die brieftasche aus der
jacke entwendet und diese auf den tisch neben dich legt -
kannst du diese brieftasche dann „legal“ an dich nehmen nur
weil du sie selbst nicht aus der jacke deines freundes B
herausgenommen hast ??

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, B fehlt schließlich
hinterher die Brieftasche während ein Film nur kopiert und
niemandem wirklich weggenommen wird.

naja aber also nun - ich bitte dich.
zitiere mich doch richtig.
es ging doch mit diesem vergleich (egal wie hinkend oder nicht) in keinster weise darum den sachzusammenhang von urheberrechtsverletzungen zu verdeutlichen !!!
natürlich wird der film in dem sinne nicht jemandem weggenommen.
es ging in diesem brieftaschenvergleich darum dass jemand anders eine straftat begeht und man dann anschliessend selber nutzniesser davon wird. und wie diese situation einzuschätzen ist.
bitte lies doch noch mal mein ursprungspost.

Man kann zwar mit
ausbleibenden Einnahmen argumentieren, aber kein richtiger
James Bond-Fan wird tatsächlich eine abgefilmte Onlinekopie
dem Kinoerlebnis vorziehen.

on „man“ kann oder nicht ist mir egal: die industrie tut dies!
sogar mit zahlen die als offensichtlich deutlich überhöht erscheinen um mehr druck für eine gesetzesänderung zu haben . . .
aber wie gesagt, dass ist nicht das thema . . .

geht lieber ins kino oder in die videothek.

3€ pro Leihtag in der DVDthek (und mein Rückgabetag ist
gleichzeitig der Ausleihtag des nächsten) oder min. 15€ pro
Person fürs Kino (inkl. kleinem Getränk und Parken), um sich
mit hunderten anderen in einen Saal zu quetschen? Ständig
rennt jemand zur Toilette, quatscht oder knistert mit
Süßigkeitentüten; der Fremde unmittelbar neben einem weiß
nicht, was Körperhygiene ist und der Hintermann tritt gegen
den Sitz; und für das Eintrittsgeld von 9,20€ habe ich nach
15-30 Minuten Werbung nicht mal Einfluss auf die Lautstärke,
geschweige denn, dass man mal kurz stoppen könnte, wenn man
selbst zur Toilette muss. Und am Ende war der Film in vielen
Fällen schlecht bzw das Geld einfach nicht wert. ME ein
ziemlich mieses Preis/Leistungsverhältnis.

weisst du - das ist mir alles ziemlich schnuppe.
jeder soll da hingehen wo er will, meinetwegen auch runterladen WO er will.

das einzige was ich bedenklich finde ist:
wenn eine masse an leuten das runterladen und streamen von offensichtlich „geklautem“ material betreibt und dann „rechtfertigungen“ für das tun gesucht werden ebenso wenn verbreitet wird das sei alles so völlig legal.
solche ansichten findet man im netz.
ich wie gesagt sehe das anders.

aber ich habe hier nicht und werde nicht jemandem vorschreiben ob ers tun oder lassen soll . . .

grüße

hallo

guter Beitrag, dennoch:

danke

aber das heisst natürlich NICHT dass diese seiten nach
deutschem recht somit „legal“ sind!

Wie du selbst feststellst ist kino.to ein RUSSISCHER server,
d.h. deutsches Recht ist - für den server! - ziemlich
irrelevant.

deutsches recht kann nicht angewendet werden, das ist richtig - aber ist es dadurch dann „legal“ ?
ich bin mir da nicht sicher . . .
wenn das deutsche recht nicht „auf den server“ angewendet werden kann, besteht dann nicht die gefahr dass es auf den nutzer „angewendet“ (werden) wird ?

ich weiss es nicht

grüße