Inwiefern war das offensichtlich? Ist denn die Vorlage einer solchen Vollmacht überhaupt tatsächlich notwendig? Kann der Arzt sich nicht erstmal darauf verlassen, dass die Zustimmung des jeweils anderen Elternteils eingeholt worden ist und das Schreiben in dieser Richtung interpretiert wurde?
Das ist natürlich ungewöhnlich. Sowas machen Ärzte nicht mal bei offensichtlichen Kunstfehlern. Könnte auch eine Interpretation sein, die dann vor Gericht nicht haltbar ist bzw. eine Aussage vom Arzt sein, die der dort nicht wiederholen wird
Das könnte durchaus sein. Er verabreicht das ja nicht selber, sondern hat es aufgrund seiner Diagnose verschrieben bzw. als richtige Behandlungsnethode empfohlen.
Ob dann das Rezept eingelöst wird und ob sich die Eltern nun einigen oder nicht, ist nicht mehr dessen Hochzeit.
Seine Diagnose hängt ja nicht davon ab, was ein Elternteil davon hält. Die geben mit ihrer Vollmacht ja auch nicht gleich noch die Diagnose und die Art der Behandlung vor.
Die Eltern entscheiden nach der Diagnose, ob und wie das behandelt wird. Da müsste man wohl eher gegen die Mutter vorgehen, wenn sie eigenmächtig bzw. entgegen des ausdrücklichen Willen des Vaters vorgeht. Wäre also eher noch zu klären, ob allein schon der Besuch eines Arztes und dessen Diagnose von einem Elternteil pauschal untersagt werden kann. Ich behaupte mal, dass das nicht möglich ist. Das geht nur für bestimmte Diagnose- und Behandlungsmethoden, aber auch hier nicht pauschal. Erst nach der Diagnose ist doch klar, ob es sich um etwas Banales handelt, was jedes Elternteil allein entscheiden kann oder ob da der andere zustimmen muss.
Kann also auch nach hinten losgehen, wenn das als Verweigerung einer medizinisch notwendigen Behandlung bewertet würde. Muss die Mutter den Vater eigentlich nur über den geplanten Arztbesuch informieren oder braucht sie bzw. der Arzt die explizite Zustimmung des Vaters dafür?
Wenn der Vater da vor einem Jahr dagegen war, muss das nicht bedeuten, dass das damals schon richtig war. Erst recht muss es nicht bedeuten, dass es jetzt richtig ist. Das Kind entwicklet sich ja weiter, nicht immer nur im positiven Sinne.
Vor diesem Problem stehen Ärzte immer wieder. Meist am anderen Ende, wenn irgendwelche Patientenverfügungen vorliegen, die schon mehrere Jahre alt oder dann doch recht unpräzise formuliert sind. Gilt das dann noch?
Vielleicht kann man sich auch erstmal ans Jugendamt wenden. Die werden da Erfahrungen mit solchen Problemen haben. Wäre auch nicht der erste Fall, wo solche „Meinungsverschiedenheiten“ gar nicht in der konkreten Sache bestehen, sondern nur ein Aufhänger sind, den anderen Elternteil zu ärgern. Im dümmsten Fall hat das auch Auswirkungen auf die psychische Entwicklung des Kindes. Vielleicht will man hier gegen die Behandlung einer Ursache vorgehen, die man (unwissentlich/unbewusst) mit seinem eigenen Verhalten setzt. Das wäre echt blöd.