Wie kann man einen Arzt belangen, der ohne Vollmacht gehandelt hat?

Der Kinderpsychologe hat einem 13 jährigen Kind ein Medikament verschrieben auf bitten der Mutter.
Der gemeinsam sorgeberechtigte Vater hatte vorher seine Vollmacht und Zustimmung dazu nicht gegeben.
Das Medikament wurde besorgt und wird jetzt von der Mutter verabreicht.
Wie kann der Vater gegen den Arzt vorgehen? Kann er ihn bei der KVA anzeigen?

Danke
Martin

Hi.

Kein Psychologe wird auf bitten der Mutter ein Medikament, welches auch immer, verschreiben.
Er wird schon seine Gründe haben, warum er das macht. Zumal eine Untersuchung vorausgegangen sein dürfte. Um was geht es denn eigentlich und was ist ggf. so schlimm daran?
Ich unterstelle einfach mal, das der Psychologe im Sinne des Kindes handelt und nicht in dem der Mutter.

was bedeutet das?
Hat der Arzt den Vater nicht gefragt? Hätte er es tun sollen / müssen?
Hat der Arzt den Vater gefragt und der hat nicht geantwortet?
Hat der Vater dem Arzt konkret gesagt, dass er selber Arzt ist und das Kind schon selber untersucht hat und zu der unumstößlichen Gewissheit gekommen ist, dass dies Medikament falsch ist? (Wieso fragt ein studierter Arzt sowas hier? und wieso will er einem Kollegen einen reinwürgen?)

Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte - hatte aber in meiner Praxis mal die gleiche Frage und meine mich erinnern zu können, dass gegen den Arzt nichts unternommen werden kann - zum Einen ist er ohnehin verpflichtet alle möglichen Risiken vor Verschreibung eines Medikamentes zu berücksichtigen und wenn sein Patient minderjährig ist, dann muss er auch die Erziehungsberechtigten über seine Medikation informieren und ggf. darauf verzichten wenn die Eltern das nicht wünschen. Wenn allerdings ein sorgeberechtigtes Elternteil seine Zustimmung gibt, dann ist der Arzt meines Wissens nach nicht verpflichtet auch das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils einzuholen.
So war damals gewesen - ob das allerdings nun allgemein auch heute noch gilt - wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte.
Gruss
Czauderna

Hallo,
offenbar funktioniert zwischen Dir und der Kindesmutter die Kommunikation nicht. Für mich nicht erkenntlich (und im Grunde nebensächlich) ist, warum und welche Medikamente das Kind bekommt.
Bevor Du jetzt in einem Außenstehenden den Feind suchst, versuch doch mal:
1.: Sachlich mit der Mutter darüber zu sprechen,
2.: Notwendige Arzt- und Psychologentermine mit der Mutter gemeinsam wahrzunehmen,
3.:wenn 1und 2 nicht funktionieren, einen eigenen Gesprächstermin beim behandelnden Psychologen zu machen.
Nur so am Rande: Unser Kinderarzt ist nicht nur Mediziner, sondern auch Kinder- und Jugendpsychologe. Vielleicht ist das bei Euch auch so…
LG, Mao

Der Vater kann primär rechtlich gegen die Mutter vorgehen, die da evtl. gegen Sorgerechtsbestimmungen verstoßen hat.
Würde ich aber nur machen, wenns wirklich sinnvoll ist, und nicht nur, um der Mutter eins reinzuwürgen.

Natürlich kann der Vater auch den Kontakt zur Ärztekammer suchen. Eine „Anzeige“ ist das nicht und viel rum wird in diesem Fall auch nicht kommen. Zwar ist ein Arzt verpflichtet, bei nicht-einwilligungsfähigen Patienten (das ist einem 13jährigen Kind anzunehmen) die Zustimmung beider Sorgerechtsberechtigten einzuholen, da aber in der Regel immer nur einer mit dem Kind zum Arzt geht, kann er davon ausgehen, dass dieser eine stellvertretend für den anderen zustimmt.

Gruß
F.

Ja, das scheint ein entscheidender Punkt zu sein.

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Hi Martin,
ein Psychologe, auch wenn er Kinderpsychologe ist, darf kein Medikament verschreiben. Gibt es da vielleicht eine Verwechslung zwischen Psychologe und Psychiater?
Gruß synapse

Ja, aber ein ärtztlicher Psychologe darf das sehr wohl. Davon bin ich jetzt mal ausgegangen.

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Es ist meiner Ansicht nach nicht entscheidend, um was es sich handelt. Da der eine ode andere neugierig ist: es handelt sich um eine Gabe von Ritalin, die der Vater (kein Mediziner) für nicht indiziert hält. Seine Meinung: „Ritalin ist ein Medikament, das das Kind einnimmt, weil die Eltern ein Problem haben. Möglicherweise gibt es schwere Fälle von Entwicklungsstörung, wo Methylphenidat angezeigt ist, im vorliegenden Fall jedoch nicht.“
Der Vater hatte seine Zustimmung zur Behandlung vor einem Jahr vorläufig gegeben, diese aber aus berechtigten Gründen wieder entzogen. Dem Arzt wurden diese Tatsache und Gründe mitgeteilt und er verlangte zur Weiterbehandlung (neues Rezept) eine erneute Vollmacht.
Die Mutter hat daraufhin ein Schreiben des Vaters als Vollmacht vorgelegt, das aber offensichtlich nicht als solche gültig war.
Der Arzt (er ist der Psychater in der Kinder-Psychologischen Praxis) hat seinen Fehler zugegeben, beruft sich aber darauf, dass die Gabe des Medikaments Sache der Eltern sei und er nach der Verschreibung nichts mehr tun kann.
Es handelt sich also um eine fahrlässige Körperverletzung.

Wie ihr schon bemerkt habt, herrscht Uneinigkeit in Erziehungsfragen zwischen den Eltern. Gemeinsame Termine beim behandelnden Psychologen sind mehrfach erfolgt, und haben zu Verabredungen geführt, die von Seiten der Mutter, der behandelnden Ärzte und Psychologen nicht eingehalten wurden.

@valdez65:

„Er wird schon seine Gründe haben, warum er das macht. Zumal eine Untersuchung
vorausgegangen sein dürfte. Um was geht es denn eigentlich und was ist ggf. so
schlimm daran? / Ich unterstelle einfach mal, das der Psychologe im Sinne des Kindes
handelt und nicht in dem der Mutter.“

Die Mutter besteht auf der Ritalingabe, da dadurch das Kind sediert wird und logischerweise besser zu führen ist.
Insofern ist die „Diagnose“ ADHS und anschließende Ruhigstellung des Kindes tatsächlich übliche und üble Praxis in Deutschland und stellt in den meisten Fällen eine Erleichterung für überforderte Eltern dar, anstatt den schwierigeren und kostspieligeren Weg einer Anpassung der Lebensumstände zu gehen. Die Langzeitwirkungen sind nicht untersucht, die das Medikament im kindlichen Gehirn anstellt.

Hallo,

Was ist mit folgender Überlegung: Wenn „Alle“ anderer Meinung als der Vater sind, dann sollte er seinen Standpunkt erstmal überdenken.

Und wie wäre es, wenn der Vater mit den Ärzten und Psychologen ein Vier-Augen-Gespräch (ohne die Mutter) führen würde?

Gruß
Jörg Zabel

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Meine Güte. Wie wäre es denn, wenn sich der Vater mal wenigstens in Grundzügen informieren würde, was Ritalin ist und wie es wirkt?

Aber nein,

steht über allem. Fakten würden da nur stören. Ein Geisterfahrer? Das sind Hunderte!

Merke: man kann in der Persönlichkeit zu suchende Probleme nicht auf dem Rechtsweg lösen. Manchem ist sogar überhaupt nicht zu helfen.
Gruß
anf

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Inwiefern war das offensichtlich? Ist denn die Vorlage einer solchen Vollmacht überhaupt tatsächlich notwendig? Kann der Arzt sich nicht erstmal darauf verlassen, dass die Zustimmung des jeweils anderen Elternteils eingeholt worden ist und das Schreiben in dieser Richtung interpretiert wurde?

Das ist natürlich ungewöhnlich. Sowas machen Ärzte nicht mal bei offensichtlichen Kunstfehlern. Könnte auch eine Interpretation sein, die dann vor Gericht nicht haltbar ist bzw. eine Aussage vom Arzt sein, die der dort nicht wiederholen wird

Das könnte durchaus sein. Er verabreicht das ja nicht selber, sondern hat es aufgrund seiner Diagnose verschrieben bzw. als richtige Behandlungsnethode empfohlen.
Ob dann das Rezept eingelöst wird und ob sich die Eltern nun einigen oder nicht, ist nicht mehr dessen Hochzeit.
Seine Diagnose hängt ja nicht davon ab, was ein Elternteil davon hält. Die geben mit ihrer Vollmacht ja auch nicht gleich noch die Diagnose und die Art der Behandlung vor.
Die Eltern entscheiden nach der Diagnose, ob und wie das behandelt wird. Da müsste man wohl eher gegen die Mutter vorgehen, wenn sie eigenmächtig bzw. entgegen des ausdrücklichen Willen des Vaters vorgeht. Wäre also eher noch zu klären, ob allein schon der Besuch eines Arztes und dessen Diagnose von einem Elternteil pauschal untersagt werden kann. Ich behaupte mal, dass das nicht möglich ist. Das geht nur für bestimmte Diagnose- und Behandlungsmethoden, aber auch hier nicht pauschal. Erst nach der Diagnose ist doch klar, ob es sich um etwas Banales handelt, was jedes Elternteil allein entscheiden kann oder ob da der andere zustimmen muss.
Kann also auch nach hinten losgehen, wenn das als Verweigerung einer medizinisch notwendigen Behandlung bewertet würde. Muss die Mutter den Vater eigentlich nur über den geplanten Arztbesuch informieren oder braucht sie bzw. der Arzt die explizite Zustimmung des Vaters dafür?
Wenn der Vater da vor einem Jahr dagegen war, muss das nicht bedeuten, dass das damals schon richtig war. Erst recht muss es nicht bedeuten, dass es jetzt richtig ist. Das Kind entwicklet sich ja weiter, nicht immer nur im positiven Sinne.
Vor diesem Problem stehen Ärzte immer wieder. Meist am anderen Ende, wenn irgendwelche Patientenverfügungen vorliegen, die schon mehrere Jahre alt oder dann doch recht unpräzise formuliert sind. Gilt das dann noch?

Vielleicht kann man sich auch erstmal ans Jugendamt wenden. Die werden da Erfahrungen mit solchen Problemen haben. Wäre auch nicht der erste Fall, wo solche „Meinungsverschiedenheiten“ gar nicht in der konkreten Sache bestehen, sondern nur ein Aufhänger sind, den anderen Elternteil zu ärgern. Im dümmsten Fall hat das auch Auswirkungen auf die psychische Entwicklung des Kindes. Vielleicht will man hier gegen die Behandlung einer Ursache vorgehen, die man (unwissentlich/unbewusst) mit seinem eigenen Verhalten setzt. Das wäre echt blöd.

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Psychiater?

Da frage ich mich: woher hat die Mutter das Schreiben und was war daran nicht gültig. Für mich sieht es so aus, als wenn der Arzt von der Mutter irgendwas vorgelegt bekommen hat, was für ihn wie eine Vollmacht aussah, aber irgendwie nicht war. Vielleicht hat der Arzt die Vollmacht nicht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Echtheit und die formaljuristische Gültigkeit der Vollmacht überprüft (und sie stattdessen um die Behandlung seiner Patienten gekümmert.

Du kannst natürlich versuchen, ein Verfahren bei der Ärztekammer, einer Schiedsstelle, einem Gericht, eine polizeiliche Anzeige, eine Petition im Bundestag oder eine Sitzung der Weltgesundheitsorganisation zu initiieren. Die umittelbare Folge wird sein, dass andere Ärzte unter der Prämisse die Behandlung ablehnen könnten (sofern es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt).

Offenbar ist das eigentliche Problem ein handfestes Kommunikationsproblem. Es ist sicher klug - auch m Interesse einer bestmöglichen medizinischen Therapie Deines Kindes - dieses nicht auf dem Rücken der beteiligten Ärzte auszutragen. Dennoch steht es Dir frei, alle beteiligten Stellen mit Formalien zu schikanieren. Überlege aber vorher gut, ob Du Deinem Kind und Die damit einen Gefallen tust.

Was sagt der behandelnde Arzt dazu? Welche Verabredung hat er denn nun konkret nicht eingehalten?

Ihr tragt Euer Problem und eure (legitimen) Meinungsverschiedenheiten auf dem Rücken anderer aus. Ob Ritalin in diesem Fall sinnvoll ist oder nicht, wird sich nicht im Forum klären lassen. Du könntest versuchen, Dir eine zweite Meinung einzuholen … aber ich kenne die Umstände ja nicht …

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Das Ding heißt psychiatrischer Psychotherapeut (mit zusatz Kinder- und Jugendliche). Psychologe = Nichtarzt, Psychiater = Arzt. Psychotherapeut können beide sein, wenn sie jeweils die zusätzliche Ausbildung durchlaufen haben, aber dann gibt es den psychiatrischen Psychotherapeuten (=Arzt) und den psychologischen Psychotherapeuten (=Nichtarzt). Der Arzt darf neben Psychotherapie auch medikamentöse Therapie.

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Gut, dass du eine Schneise durch den Dschungel schlagen willst.
Allerdings passen diese Begriffe auch nicht. Ist in dem Thread aber auch nicht so wichtig.

Gruß
F.

Hallo,

wenn der Vater das Kind dauerhaft zu sich nimmt und nicht nur zu „Sonnenscheinzeiten“ am WoEnde, oder in den Ferien könnte es sein, dass er die Situation ähnlich der der Mutter einschätzen könnte…

Grüße
miamei

Ja, da klappt was mit der elterlichen Kommunikation ganz und gar nicht. Red mit Deiner Frau! Weder der Arzt noch gar das Kind sind die richtigen Ansprechpartner. Du bist gleichermaßen sorgeberechtigt,. Die Verabreichung von Psyhopharmaka (wenn es denn solche sind) müsste die Kindsmutter mit Dir abstimmen, weil es sich nicht um vergleichsweise banale Medikamente oder eine akute Notstand handelt.
Es geht wohl nix um ein ernsthaftes Gespräch mit der Mutter vorbei.
Kümmerst Du Dich sonst auch um das Kind? Oder willst Du mit der Überlegung, auf den Arzt los zu gehen, nur Dein schlechtes Gewissen beruhigen?
Klär die Angelegenheit mit der Mutter und hilf Eurem Kind dabei, seine psychischen Auffälligkeiten los zu werden.

Jetzt finde ich, es reicht, Leute!
Wenn Ihr auf eine klare Frage keine Antwort wisst, dann nehmt euch einen anderen Thread vor. Das Psychogetrolle hat hier wirklich keinen Platz.

In den Richtlinien hier oben steht, dass unpersönlich geschrieben werden soll. Daran habe ich mich gehalten und ich bitte darum, dass auch Antworten so gehalten werden.

Euere Antworten sind alle, bis auf eine rühmliche Ausnahme, völlig daneben! Der Vater macht sich echt Sorgen um das Wohlergehen seines Sohnes. Es ist ein offensichtliches Unrecht geschehen und ihr habt nichts anderes im Sinn, als ihm Ratschläge in der Qualität eines Küchenpsychologen zu geben? Meint ihr vielleicht, das alles ist ein Spass?
Das Ritalin ist modern und sehr umstritten. Ärzte verschreiben sehr wohl das, was die Patienten wollen: z.B. Antibiotika bei grippalem Infekt - das ist üblich und die Ärzte wissen genau, dass es Schmarrn ist, tun es aber trotzdem. In diesem Fall ist es sogar noch schlimmer, weil eine andere Person den „Patienten“ mit Medikamenten zudröhnt.
Ich verspreche euch, und ihr könnt dann nicht sagen „davon wußten wir nichts“, dass in 20 oder 50 Jahren das Ritalin als ein Irrweg wie die Prügelstrafe und der Aderlass gesehen wird. Freilich, manchmal hilft es akut, aber die Folgen sind schlimm!
So, jetzt Schluß mit dem Blödsinn, diskutiert auf dem Medizin- oder Pädagogik-Brett weiter. Wenn jemand was zu der Frage beizutragen hat, gerne!