Hallo,
wir stehen kurz vor dem Kauf einer sich unter Denkmalschutz befindlichen Eigentumswohnung, die als Gewerberaum im Grundbuch eingetragen ist. Die Eigentümergemeinschaft hat jedoch bereits einstimmig und schriftlich einer Nutzung als Wohneinheit zugestimmt, weswegen das Objekt (wir möchten die Wohneinheit als Wohnraum nutzen) überhaupt in Frage kam. Kann man nun einen Grundbucheintrag erwirken, der die Umwandlung von Gewerberaum und Wohnraum offiziell bestätigt? Und welche Kosten würden hieraus resultieren? Die Umwandlung hätte keine Folgen für die Eigentümergemeinschaft und wäre auch in Zusammenhang mit den Gesprächen mit der Bank, die sich ohne offizielle Umwandlung gegen die Teilfinanzierung stellt, relevant.
Vielen Dank im Voraus für eine Auskunft,
schöne Grüße,
Philipp