Guten Tag,
Ein Mädchen hat im März die Schule beendet und wird demnächst studieren gehen. Ihr Vater ist also verpflichtet den Unterhalt zu bezahlen. Nun meinte er dass er Geld sparen muss und bezahlt ihr 200 Euro weniger,obwohl die geforderte Summe vorher auch zu wenig war. Da sie mit ihrem Freund alleine wohnt muss er nun ALLE Kosten selber tragen. Einen Beratungshilfeschein hat sie schon eingefordert, jedoch wird das einige Wochen dauern bis sie eine Antwort erhält. Rechtsanwalt ist somit in diesem Fall auch ausgeschlossen. Ihr wurde geraten den Unterhalt zu pfänden, jedoch weiß sie nicht wie und wo das geht. Hat sie das Recht dazu und vorallem kann ihr Vater das Geld zurückholen oder in irgendeiner Möglichkeit zu tricksen? Bei ihrer Mutter ist auch kein Geld zu holen, da sie vorbildlicherweise Hartz-4-Empfängerin ist.
Ihr wird dadurch auch verwehrt, studieren zu gehen oder arbeiten zu gehen, da Bewerbungen mit den nötigen Beglaubigungen Geld kosten etc.
Hallo,
vom groben Sachverhalt gehe ich davon aus, dass das Mädchen jedenfalls auch einen geringen Anspruch auf Bafög hat, dass man beim zuständigen Studentenwerk beantragen kann. Darüber hinaus kann man beim Studentenwerk auch einen Antrag auf Vorausleistung stellen, falls sich ein leistungsfähiger Unterhaltspflichtiger weigert Unterhalt zu bezahlen bzw. die erforderlichen Auskünfte zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs zu erteilen. Soweit das Studentenwerk in Vorausleistung tritt, lässt es sich meines Wissens nach den Unterhaltsanspruch abtreten und versucht diesen dann beizutreiben.
Die eigene Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs ist meiner Meinung nach nur mit Hilfe eines Anwalts möglich, da zunächst die Leistungsfähigkeit, sprich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen geklärt werden, um auf dieser Basis den Unterhaltsanspruch berechnen zu können. In einigen Fällen gestaltet sich die Berechnung des Unterhaltsanspruchs dabei durchaus schwierig und erfordert fundiertes Wissen im Unterhaltsrecht.
Eine Pfändung des Unterhalts kann nur erfolgen, wenn ein vollstreckbarer Titel, z.B. ein rechtskräftiges Urteil, ein gerichtlicher Vergleich, Schuldanerkenntnis vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist zunächst eine Unterhaltsklage zu erheben. Auch hierfür ist dringend die Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich. Für die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs ist der Beratungshilfeschein nicht mehr ausreichend und es muss Prozesskostenhilfe beantragt werden. Zu beidem sollte ein seriöser Rechtsanwalt beraten und behilflich sein.
Die pragmatischtste Lösung erscheint mir jedoch der Weg über das Studentenwerk. Unter Umständen wäre auch das Jugendamt eine geeigneter Ansprechpartner.
Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Bernhard Kelz
Hallo
hat Bernhard ja schon super zusammengefasst. Altersmäßig ist tatsächlich auch noch das Jugendamt Ansprechpartner ! Das könnte dem Mädchen ggf.auch einiges wegen Unterhalt etc. erleichtern bzw.abnehmen.
Einen Beratungshilfeschein hat sie schon eingefordert, jedoch wird
das einige Wochen dauern bis sie eine Antwort erhält.
?? Für einen Beratungsschein geht man eigentlich doch nur zum zuständigen Gericht,legt seine Einkommensnachweise etc.vor und bekommt den Schein dann direkt ausgestellt… (wunder).
Da sie mit ihrem Freund alleine wohnt muss er nun ALLE Kosten selber :tragen.
Wenn sie im Moment noch nicht studiert und über kein/wenig Einkommen verfügt und mit einem Freund zusammenwohnt, hätte sie doch grundsätzlich Anspruch auf ALG2-Zuschüsse (anteilige Wohnung und was zum Leben usw.)
Bei ihrer Mutter ist auch kein Geld zu holen, da sie : vorbildlicherweise Hartz-4-Empfängerin ist.
Zugegebenermaßen off-topic…aber hier sollte die junge Dame lieber erstmal noch ein paar Jahre Lebenserfahrung, Familien-Verantwortung und auch „Geld-Verdienen“ auf dem Buckel haben, bevor sie sowas von sich gibt. Sie selber wird ja nun etliche Zeit auch nicht ohne staatl. finanzielle Unterstützung auskommen können - und wenn sie mal etwas über den eigenen Tellerrand hinaus in die Wirtschaft blickt, wird sie das eine oder andere vielleicht auch etwas anders einschätzen… gerade was die realen Chancen für (alleinerziehende) „Frauen mit Kindern“ und dann „Beruf“ bzw. „Wiedereinstieg“ angeht…
Ihr wird dadurch auch verwehrt, studieren zu gehen oder
arbeiten zu gehen, da Bewerbungen mit den nötigen Beglaubigungen Geld :kosten etc.
„Dadurch“ wird einem wohl das „Arbeiten“ usw. kaum verwehrt. Auch hier gibt es ggf. Zuschüsse und Unterstützungen, wenn sie ausbildungs- bzw. arbeitssuchend ist und die Eltern derzeit dafür nicht aufkommen können/wollen.
Inwieweit man überhaupt „Beglaubigungen“ für eine Bewerbung braucht, ist eine andere Sache. Soweit ich weiss, sind aber Beglaubigungen auch kein Problem - das können alle möglichen Behörden und Stellen machen… und in ihrer Situation dürfte es z.B. beim Jugendamt sicher kostenlos sein.
/t/beglaubigungen–2/2185938
Gruß
Guten Tag,
Ein Mädchen hat im März die Schule beendet und wird demnächst
studieren gehen. Ihr Vater ist also verpflichtet den Unterhalt
zu bezahlen. Nun meinte er dass er Geld sparen muss und
bezahlt ihr 200 Euro weniger,obwohl die geforderte Summe
vorher auch zu wenig war.
Wenn er vorher schon „zu wenig“ Unterhalt bezahlt hat, ist er ja u. U. nicht für mehr leistungsfähig.
Inzwischen kann es durchaus sein, dass er wirklich noch weniger zahlen muss.
Sein Selbstbehalt (so nennt sich das was ihm selber zum Leben verbleiben muss) ist nämlich, nachdem die Tochter die Schule beendet hat, um zweihundert Euro höher geworden.
Vorher blieben ihm (falls die Tochter priveligiert gewesen war) 900 Euro und nach dem Ende der Schulzeit verbleiben ihm auf jeden Fall (da sie nicht mehr einer minderjährigen gleichgestellt ist) 1.100 Euro als Selbstbehalt.
Auch gehen dieser Tochter jetzt andere Unterhaltsberechtigte (minderjährige und minderjährige gleichgestellte volljährige Kinder, ehemalige und aktuelle Ehefrauen) vor.
Bevor man also an Pfändung u. ä. denkt, sollte man eine Auskunft über sein Einkommen und seine sonstigen Unterhaltspflichten einfordern.
Da sie mit ihrem Freund alleine
wohnt muss er nun ALLE Kosten selber tragen. Einen
Beratungshilfeschein hat sie schon eingefordert, jedoch wird
das einige Wochen dauern bis sie eine Antwort erhält.
Dazu gibt es schon andere Antworten, die ich hiermit in gleicher Weise anerkenne: Beratungsschein gibt es sofort, wenn man mit den richtigen kompletten Unterlagen beim Rechtspfleger aufkreuzt.
Rechtsanwalt ist somit in diesem Fall auch ausgeschlossen. Ihr
wurde geraten den Unterhalt zu pfänden, jedoch weiß sie nicht
wie und wo das geht. Hat sie das Recht dazu und vorallem kann
ihr Vater das Geld zurückholen oder in irgendeiner Möglichkeit
zu tricksen?
Wenn sie unberechtigt pfändet kann er das Geld u. U. zurückholen, bzw. der Pfändung (für die Pfänderin kostenpflichtig) erfolgreich widerspricht.
Dies vor allen Dingen dann, wenn sie nicht die Änderung ihres Statuses und seines Selbstbehaltes berücksichtigt.
Ihr wird dadurch auch verwehrt, studieren zu gehen oder
arbeiten zu gehen, da Bewerbungen mit den nötigen
Beglaubigungen Geld kosten etc.
Auch hierzu gibt es schon richtige Antworten. Bei normalen Arbeitsbewerbungen benötigt man nur in ganz wenigen Ausnahmefällen eine Beglaubigung. Ich war über 30 Jahre in den verschiedensten Firmen berufstätig. Nirgendwo musste ich ein beglaubigtes Zeugnis vorlegen.
Man hat sicherheitshalber bei der mündlichen Vorstellung die Originale dabei, dann kann der Arbeitgeber selber vergleichen.
Beglaubigungen im Arbeitsleben waren gaaaanz lang früher notwendig, als es noch keine Fotokopierer gab. Man hatte dann nämlich selber die Zeugnisse abgeschrieben/abgetippt und sie beglaubigen lassen. Fotokopierer gibt es aber schon mindestens 40 Jahre.
Behörden und Ämter (teilweise sogar die Post) können auch beglaubigen und dort kostet es nicht mal was.
Gruß
Ingrid