Servus,
keine Zollbehörde wird der Freundin glauben, dass sich ihr Umzug über ein Jahr hinzieht. Es gibt auch keinen Anlass, den Kinderwagen anders zu behandeln als das übrigen Umzugsgut.
Wenn der Kinderwagen zusammen mit dem übrigen Umzugsgut verpackt und verschickt wird, braucht man gar keine halbseidenen Turnereien, um ihn von der Einfuhrumsatzsteuer befreit einführen zu können.
Umzugsgut darf zwölf Monate ab Gelangen in das Gemeinschaftsgebiet nicht Dritten überlassen werden.
Das lässt sich nicht umgehen. Es gibt keine legal eingeführte Ware, die nicht „beim Zoll landet“ - auch bei gewerblich eingeführter Ware, die außerhalb des Amtsplatzes gestellt werden darf, gibt es zwei Stunden, während der sie „beim Zoll landet“; nur, dass dabei eben meistens keiner kucken kommt.
Wenn das Teil vernünftig deklariert ist, kostet das allerdings wenig bis nichts. Es ist hier viel sinnvoller, sich um einen gscheiten Zollagenten und eine gut belegte Bewertung des Teils zu kümmern, als irgendwelche Mauscheleien zu versuchen, die schon zich andere versucht haben und die deswegen den Zollbhehörden schon längst bestens bekannt sind.
Schöne Grüße
MM