Wie kann man zollfrei ein Paket aus den USA nach Deutschland senden?

Hallo,

meine Freundin lebt derzeit in Amerika und möchte mir ihren gebrauchten Kinderwagen schicken, da sie im nächsten Jahr zurück kommt und ich ihn bis dahin nutzen kann. Wisst ihr, ob dieser verzollt werden muss bzw. was passiert, wenn sie ihn einfach schickt und er rausgezogen wird? Wie hoch sind dann die Kosten? Habt ihr außerdem Tipps, wie man umgehen kann, dass er beim Zoll landet? Kann man ihn z.b. besonders einpacken, sodass die Wahrscheinlichkeit geringer ist?

Danke für eure Hilfe!!

Zoll, keine Ahnung. Porto kommt auf jeden Fall. Sind andere Gebraucht-Kinderwagen hier eigentlich teuer?

Kommt auf das Modell an. Sie hat halt einen sehr guten. Das Porto wäre nichts gegen die Kosten für den Kinderwagen hier.

Wenn er rausgezogen wird, hast du 19% Einfuhrumsatzsteuer und ggf Zoll zu bezahlen. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Handelswert, welcher ggf per Internet überprüft wird (also nix mit 1$ ansetzen). Wenn man nicht nie eine Verzollung gemacht hat, empfiehlt es sich, Experten (sprich Spedition) einzuschalten. Die arbeiten aber auch nicht gratis.

Je nachdem, wann deine Freundin zurückkommt, könnte es als Umzugsgut gehen.
Aufgrund der Unwägbarkeiten und der Frachtkosten, wird es aber sicherlich nicht viel günstiger als hier einen gebrauchten zu kaufen

Was wäre eigentlich, wenn man im Internet, z. B. bei Ebay irgendeinen wertvolleren Gegenstand für 1 $ ersteigern würde? Müsste man dann trotzdem Zoll auf den Handelswert entrichten?

Eine eigenartige Frage. Was ist denn in dem Kinderwagen versteckt, was der Zoll nicht finden darf?
Im übrigen machen die Versandkosten und der mögliche Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer die ganze Geschichte unwirtschaftlich und unglaubhaft.

Was soll darin versteckt sein? Nichts natürlich. Ich möchte gerne herausfinden, ob es sich lohnt, dass sie ihn mir schickt oder wir gleich einen gebrauchten in Deutschland kaufen. Eine Erstausstattung für ein Kind kostet viel Geld und sie hat uns eben angeboten, den Kinderwagen zu schicken. Aber da er gebraucht und auch nur eine Leihgabe ist, möchten wir selbstverständlich nicht hunderte Euros Zoll zahlen. Wenn nur der Versand getragen werden müsste, würde es sich wiederrum für uns lohnen. Meine Frage hier zielt darauf ab herauszufinden, ob sich der Aufwand lohnt.

Danke für die sehr nützliche Antwort! Das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter.

Der Aufwand lohnt sich nicht weil in den diversen Kleinanzeigen Portalen zig sehr gute gebrauchte Kinderwagen, zum Teil sogar geschenkt angeboten werden.
Wenn das so ein teures Teil ist wie Du angedeutet hast, wird auch Zoll und Umsatzsteuer für Dich dementsprechend zu Buche schlagen, während es für die Freundin als Umzugsgut kostenlos wäre wenn sie aus den USA wieder zurück nach D zieht.
Wobei ja noch hinzu kommt, dass Du ihn nur geliehen bekommst. ramses90

Ja, vgl. geschätzt neunzig Prozent der privaten Käufe von chinesischen Versandhändlern. Da sind die Rechnungen in aller Regel getürkt, falls überhaupt die üblichen Handelspapiere bei der Sendung sind, und die Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Einfuhrabgaben wird dann halt geschätzt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

keine Zollbehörde wird der Freundin glauben, dass sich ihr Umzug über ein Jahr hinzieht. Es gibt auch keinen Anlass, den Kinderwagen anders zu behandeln als das übrigen Umzugsgut.

Wenn der Kinderwagen zusammen mit dem übrigen Umzugsgut verpackt und verschickt wird, braucht man gar keine halbseidenen Turnereien, um ihn von der Einfuhrumsatzsteuer befreit einführen zu können.

Umzugsgut darf zwölf Monate ab Gelangen in das Gemeinschaftsgebiet nicht Dritten überlassen werden.

Das lässt sich nicht umgehen. Es gibt keine legal eingeführte Ware, die nicht „beim Zoll landet“ - auch bei gewerblich eingeführter Ware, die außerhalb des Amtsplatzes gestellt werden darf, gibt es zwei Stunden, während der sie „beim Zoll landet“; nur, dass dabei eben meistens keiner kucken kommt.

Wenn das Teil vernünftig deklariert ist, kostet das allerdings wenig bis nichts. Es ist hier viel sinnvoller, sich um einen gscheiten Zollagenten und eine gut belegte Bewertung des Teils zu kümmern, als irgendwelche Mauscheleien zu versuchen, die schon zich andere versucht haben und die deswegen den Zollbhehörden schon längst bestens bekannt sind.

Schöne Grüße

MM

Stimmt, das mit dem Umzugsgut ist bei mir ein Exot, ich hatte gar nicht an die 12 Monate gedacht.

Eine vernünftige Bewertung und ein passender Agent dürfte für Neulinge allerdings nicht so schnell zu finden sein, die Zeit, die man da investiert, macht das ganze auch recht teuer.

Ja, es sei denn man kann das Schnäppchen gut belegen.

Da ich privat relativ wenig importiere hatte ich den Fall bisher nur einmal: eine Ware ging unterwegs verloren und ich bekam einen Teil der Sendung als kostenlosen Ersatz, der Rest wurde gutgeschrieben. Hat ein wenig gedauert, aber mit dem ganzen Mailverkehr wurde auch nur der tatsächlich erhaltene Teil angesetzt.

Andersrum geht es auch. Hatte beruflich eine ziemlich teure Vase, da hat es auch etwas gedauert, den Zoll vom tatsächlichen Warenwert zu überzeugen. Inklusive Demo mit Büro-Freugemüse. Seitdem nennt man mich dort ‚die mit der Vase‘ :rofl:

Ja, das ist sicher wahr - vielleicht dürfen wir ja noch erfahren, welchen Anlass es gibt, ausgerechnet den Kinderwagen nicht zusammen mit dem übrigen Umzugsgut zu verfrachten. Ich schätze ja mal, dass er zwischendurch einer anderen Mutter dienen soll, und dann ist natürlich eh Essig mit Umzugsgut.

Wenn Neupreis und Alter des Kinderwagens plus ein paar „Gebrauchtverkäufe“ ähnlicher Modelle zu belegen sind, wird EUSt und ggf. Zoll nicht die Welt kosten. Da geht die ganze Aktion dann schon in Richtung des Lieblingssports vom deutschen Michel: Lieber einen Tausender Honorar ausgeben als 17,50 € Steuern bezahlen - ausgerechnet die Bewohner eines Landes mit Lohnsteuerabzug, auf den der Arbeitnehmer gar keinen Einfluss hat, haben panische Angst davor, Steuern zu bezahlen.

Schöne Grüße

MM

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Und genau DAS ist das Argument für die Zeitwertermittlung.
Der Kinderwagen sollte wirklich auch Gebrauchsspuren haben und vor dem Versand nicht unbedingt auf Hochglanz poliert werden.
Allerdings sind auch die Versandkosten mit zu verzollen.
So ein gebrauchter Kinderwagen ist sicher kein alltägliches Zollgut und die tatsächliche Geschichte dazu ist ein Argument, die Einfuhrumsatzsteuer nur auf die Versandkosten zu erheben, weil vermutlich die 20EUR Freigrenze damit schon überschrititen wird.
Den Kinderwagen also wahrheitsgemäss gerne mit z.B. 30-100$ angeben. Das unterstreicht die Glaubwürdigeit und der Zoll mag ungewöhnliche Geschichten und gute Argumente :sunny:

Ich hattte auch mal so einen Sonderfall, wo es um einen „Ringtausch“ von Hardware im Amateurfunkbereich ging.
Ich habe etwas nach Kanada geschickt, der Kanadier etwas in die USA und der Ami dann was zu mir. Den Warenwert haben wir mit 100$ angegeben. Schon alleine wegen der Versicherung beim Versand. Das ist nämlich ein zusätzliches Argument, hier keine Angaben „unter Wert“ zu machen.
Hier evtl. letztlich 20 - 30 EUR beim Zoll zu bezahlen, anstatt den doppeten Strafzoll, sollte doch drin sein.

Ich musste dann gar nichts an den Zoll bezahlen.

???

In welchen Fällen wird denn die EUSt nur auf die Versandkosten erhoben? In Artikel 74 UZK gibt es keine Bestimmung, dass der Zollwert von gebrauchten Kinderwagen mit Null anzusetzen wäre.

Schöne Grüße

MM

Du drehst mir das Wort im Mund um. :frowning:

Genau das Gegenteil habe ich geschrieben:
Es soll ein realistischer/ vergleichbarer Gebrauchtpreis deklariert werden.

also kein

Dann sind wir uns ja einig.

Schöne Grüße

MM

Wenn du akzeptieren kannst, dass der Zeitwert gegen Null tendieren kann, ja.
:smile:

ist eine Binsenweisheit.

Das ist im gegebenen Fall nicht so. Der Zollwert des Kinderwagens ist mindestsens Versandkosten * 2, weil niemand die Versandkosten bezahlen würde, wenn er zu geringeren Kosten einen Gebrauchten vor Ort haben kann. Sein Verkehrswert beträgt also mindestens die Versandkosten, und die kommen für den Zollwert nochmal oben drauf.

Schöne Grüße

MM

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