Wie könnte man ein Forderungsschreiben formulieren

Hallo,

nachdem ich bei Google leider keine genauen Informationen finden konnte, wende ich mich an euch.
Wenn man ein Problem mit dem ehemaligen Arbeitgeber hat, in soweit, dass noch vorhandene Überstunden und übrig gebliebener Urlaub nicht ausbezahlt werden und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Fristablauf immer noch nicht ausgestellt ist, wie könnte man ein Forderungsschreiben formulieren?

Die Gewerkschaft habe diesbezüglich gesagt, man müsse ein Forderungsschreiben formulieren, mit der Summe an Gesamt- und Einzelforderung, einer Fristsetzung von 3 Wochen und einem Hinweis darauf, dass es bei Nichtbeachtung zu einer Klage kommt.
Das Schreiben sollte natürlich rechtlich „wasserdicht“ sein, da es die Grundlage zu einer Klage sein könnte. Hat jemand Formulierungsvorschläge oder Tips?

Danke schon mal im Voraus!

Grüße
gold.beere

Hallo,
du wirst das nicht gerne hören, aber mach das nicht selbst.
Warum nicht?

  • rechtlich eineandfreie Schreiben sind kaum zu machen. Da kann ein anwalt schon auf eine gewisse Erfahrung zurückgreifen.
  • Was alles in die Berechnung reinkommt, weiss ein Anwalt am Besten.

Zur Ausstellung eines Zeugnisses ist der ehem. AG verpflichtet. Tut er es nicht, kannst du klagen…also schon wieder Anwalt.

Die Sache sollte mit einem Termin abgehandelt sein, außerdem - je nach AG -, wenn die sehen Anwalt, dann versuchen Sie vermutlich weniger dich über den Tisch zu ziehen :smile:

Je nach Streitwert - ich vermute mal du bekommst nich noch ein paar Hunderttausend - kkostet der Anwalt auch nicht viel. Wird aber im ersten Gespräch geklärt.
Und: es sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein.

Also nochmal… wenn du eine Vorlage aus dem Netz verwendest, kann das u.U. voll daneben gehen (ich weiss wovon ich rede, bin mit solchen Typen befreundet)

Gruß
Proteus

Hallo,

und sollte es sein, dass du nun ALG 1 beziehst oder sonst nicht viel Einkommen hast, zahlst du für den Anwalt evtl. nichts. Besorge dir einen Beratungshilfeschein.

Ansonsten schließe ich mich an, lass da einen Fachmann ran.

FAQ 9876
Hallo

Ich weiß, ich weiß, kein offensichtlicher Verstoß gegen die FAQ:1129

Ich plädiere auf die Einführung der FAQ : 9876 und damit auf „Zumachen“, alleine um den TE vor sich selber zu schützen…

Falls sich bei Euch die FAQ : 9876 nicht öffnet, hier der fiktive Wortlaut:

Die Moderator behalten es sich vor, Anfragen zu löschen, die dem Fragesteller oder Mitlesenden eine Anleitung zum Erstellen individueller juritischer Schreiben oder Arbeitszeugnisse geben, bei deren Umsetzung sich der Fragesteller oder Mitlesende sowas von selber in die Scheisse reiten kann, daß ein Weggucken schon nahezu unterlassener Hilfeleistung gleichkäme…

(Ok, an dem Teil mit der „Scheisse“ könnte man noch feilen :smile:)

Gruß,
LeoLo

Wobei man die 10€ Eigenanteil auch in diesem Fall nicht vergessen darf. Und natürlich die Tatsache, dass viele „gute“ Anwälte nicht oder nur ungern auf Beratungshilfebasis tätig werden. Wobei die Beratungshilfe auch nur ein einziges rechtliches Beratungsgespräch abdeckt.

Hallo

Wobei die Beratungshilfe auch nur ein einziges
rechtliches Beratungsgespräch abdeckt.

Auch das ist falsch… :frowning:

Und natürlich die Tatsache, dass viele „gute“
Anwälte nicht oder nur ungern auf Beratungshilfebasis tätig
werden.

Wieviele „gute“ RA kennst Du denn da, die sich weigern oder nur mürrisch aktiv werden?

Gruß,
LeoLo

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Hi!

(Ok, an dem Teil mit der „Scheisse“ könnte man noch feilen :smile:)

Ja, man könnte ihn korrekt mit „ß“ schreiben. :wink:

LG
Jadzia

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