moin moin
Ich möcht gerne wissen wie die Turnhallenvergebung in Deutschland/NRW/Kreis Minden/Bad Oeynhausen geregelt ist.
Unterscheidet sich das von Stadt zu Stadt, wer eine Turnhalle anmieten darf?
Ich habe mit dem zuständigen Beamten in meiner Stadt gesprochen.
Hier wird nur an Vereine vermietet.
Muss ich jetzt unbedingt mit meinen Freunden einen Verein gründen um eine Halle abzubekommen? Wenn ich einen Verein habe braucht der Jemanden mit sowas wie einen Trainerschein?
mfg alex
Hallo,
du musst herausfinden, wer die Hallen betreibt.
In unserer GEgend gibt es Hallen, die direkt den Schulen unterstellt sind --> Schulleitung befragen, oder die dem Kreis --> Kreisverwaltung unterstehen oder eben der Gemeinde --> Gemeindeverwaltung.
Die Vergabe regelt jeder anders.
Gruß
Elke
Hallo,
die Vergabe regelt jeder anders.
Allein schon aus Haftungsgründen wird oft nur an Vereine vergeben, und auch das nur, soweit noch „Luft“ ist.
Auch, ob der Trainer einen Trainer- bzw. Übungsleiterschein braucht, ist unterschiedlich.
Gruß
HaWeThie
Hallo Alex!
Wenn Du eine öffentliche Schulturnhalle dauerhaft zur sportlichen Betätigung nutzen möchtest, musst Du Dich an den Eigentümer wenden. Dies sind in NRW in der Regel die Städte und Gemeinden, die auch für die Kosten aufkommen, die durch Reinigung, Pflege, Strom und Wasser entstehen.
Neben Schulen werden regelmäßige Hallenzeiten nur an Vereine (Stichwort: Gemeinnützigkeit) vergeben. Die Vereine haben sich an die jeweils geltende „Benutzungsordnung“ zu halten. Darin sind Punkte wie Haftung, Versicherung, Aufsichtsperson und Übungsleiter klar geregelt. Auf jeden Fall muss die Person, die den Übungsbetrieb durchführt, eine entsprechende Befähigung vorweisen können, über 18 Jahre alt sein und „Erste Hilfe“ leisen können.
Gruß
Red
Hi Redscorpion
Wenn Du eine öffentliche Schulturnhalle dauerhaft zur
sportlichen Betätigung nutzen möchtest, musst Du Dich an den
Eigentümer wenden. Dies sind in NRW in der Regel die Städte
und Gemeinden, die auch für die Kosten aufkommen, die durch
Reinigung, Pflege, Strom und Wasser entstehen.
Neben Schulen werden regelmäßige Hallenzeiten nur an Vereine
(Stichwort: Gemeinnützigkeit) vergeben. Die Vereine haben sich
an die jeweils geltende „Benutzungsordnung“ zu halten. Darin
sind Punkte wie Haftung, Versicherung, Aufsichtsperson und
Übungsleiter klar geregelt. Auf jeden Fall muss die Person,
die den Übungsbetrieb durchführt, eine entsprechende
Befähigung vorweisen können, über 18 Jahre alt sein und „Erste
Hilfe“ leisen können.
Die Befähigung die du da ansprichst ist wohl das einzige, das mir fehlt. Kannst du mir einen Link oder Tipp geben was ich tun muss um so einen Schein zu bekommen?
Erste Hilfe und Volljährigkeit ist kein Problem
mfg Alex
Hallo Alex,
die Ausbildung zum Übungsleiter erfolgt über den jeweiligen Stadtsportbund oder Kreissportverband. Vereine (! und da liegt der Hase im Pfeffer) melden dort ihre Mitglieder zur Übungsleiterausbildung an. Ruf einfach mal beim Sportverband Minden an und frag, ob sie auch Personen ohne Vereinszugehörigkeit ausbilden und wenn „ja“ was das kostet. Bei Vereinszugehörigkeit trägt in der Regel der Verein die Kosten.
Auch würde ich mich vorher über die maßgeblichen Benutzungordnung (Sportamt) informieren, die ist nämlich auch von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Vielleicht ist ja ein einfacher Lehrgang zur „Befähigung“ schon ausreichend. Oder: Wenn Du z.B. Physiotherapeut von Beruf bist und Gymnastik unterrichten möchte, so ist das sogar mehr als ausreichend.
Gruß
Red
Vielen Dank! Ich werde mich mal erkundigen.
mfg alex
Hallo,
wie gesagt, ist eine Angelegenheit des Eigentümers, der dir sagt wie es geht. In meiner Stadt hättest du mit einem eigenen Verein keine Chance - freie Hallenzeiten gibt es meist nicht. Da müßtest du dich einem Verein anschließen und dort eine Abteilung bilden.
Gruß
Otto
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