Wie Korruption bekämpfen?

Hallo Experten!
In Deutschland greift immer mehr die Korruption um sich, auch Gerichte und ihre Richter sollen davon nicht ausgenommen sein. Angesehene und reiche Anwälte nehmen immer mehr Einfluss auf deutsche Richter und sorgen für Fehlurteile, gegen die sich betrogene und ohnmächtige Bürger nicht wehren können. Wenn beispielsweise Abrechnungsbetrug vorliegt, meint das Landgericht in einem Berufungsverfahren lapidar, der Betrug wurde durch ein „Anerkenntnisurteil“ vom Beklagten hingenommen. So muss der Betrogene neben Gerichtskosten auch noch die Kosten für den Prozessbetrüger begleichen, der eine Betrugsvollmacht von seinem Mandanten erhielt (die weltberühmte „Licence to kill“). Außerdem dürfen sich Betrüger auf eine happige Kostenerstattung in beliebiger Höhe vom Betrogenen freuen. Das Gericht kümmert sich überhaupt nicht um die Betrogenen, sondern schickt einfach seine Vollzieher und auch Polizisten los, um sich selbst ungerecht bereichern zu können. Das ist wahrlich eine krisensichere Institution, die über die nötige Macht verfügt. Ein ungerechtes Gericht, das hat uns in einem Rechtsstaat gerade noch gefehlt. Meine Frage wäre nun, wer eigentlich die Gerichte kontrolliert. Es ist doch seltsam, dass Leute in Rechnungen Leistungen angeben können, die überhaupt nicht entstanden sind. Wenn der Schuldner solche horrenden Summen nicht begleichen möchte, schickt der Gläubiger einfach seinen Advokat ans Gericht und bekommt anstandslos, ohne solche Beträge erklären zu müssen, Recht, obwohl der Schuldner beweisen kann, dass die Beträge unrichtig oder um fast 99 % überhöht sind. Was zählen also am Gericht überhaupt noch Beweise, wenn sie nicht beachtet werden, wer kennt noch unabhängige Richter, die sich nicht durch Anwälte beeinflussen lassen?
Danke für eure hoffentlich konstruktiven Antworten
Franz

Hurra!
Zahl Deine Rechnungen, nimm eine entspannende Apfelschorlen-Dusche und nerve nicht!

Hallo,

ich werde das Gefühl nicht los, dass, wenn wir alle Fakten kennen würden, wir zu einem anderen Ergebnis kämen als du; wieso sollte ein Richter einem Anwalt bzw. dessen Mandanten Recht geben, der seinen Anspruch nicht nur nicht beweisen kann, sondern dessen Gegner von Gericht sogar das Nicht-Vorliegen des Anspruches beweisen kann (was er nicht mal müsste)?

Bestechlichkeit? Prozessbetrug? Dann mal ab dafür zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wenn du keine Anzeige erstattest, beweist du spätestens damit, dass du dir deiner Sache wohl doch nicht ganz so sicher bist, wie du es hier darstellst.

Gerichte werden, um auf deine Frage zu kommen, natürlich in erster Linie von anderen Gerichten überwacht und in letzter Instanz von der Bevölkerung. Verhandlungen sind öffentlich, Urteile einsehbar, wenn da etwas absolut gar nicht korrekt ist, wird es quasi automatisch ein Fall für die Presse …

Ein gewisser Schutz entsteht auch durch das Strafrecht; Prozessbetrug als Betrug, Rechtsbeugung, das sind ja nur die Straftatbestände, die du selbst schon angeführt hast.

Levay

Ich verstehe Deine Frage nicht!
Hallo,

irgendwie fällt es mir schwer, Deinem Posting eine eindeutige theoretische Frage zu entnehmen.

Gruß

Christian

Hallo Experten!

So muss der Betrogene neben Gerichtskosten auch

noch die Kosten für den Prozessbetrüger begleichen.

Nein, bei einem sofortigen Anerkenntnis der Forderung in der ersten Instanz trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens, weil er den Beklagten mit einer noch nicht gebotenen KLage überzogen hat (siehe ungefähr § 93 ZPO (+- zwei Hausnummern.)

Außerdem dürfen sich Betrüger

auf eine happige Kostenerstattung in beliebiger Höhe vom
Betrogenen freuen.

Nein, die Kosten hängen vom Streitwert ab. Also der anerkannten Forderung und sind eben auch nicht durch die Beklagte sondern beim sofortigen Anerkenntnis durch den Kläger zu tragen, siehe oben

Das Gericht kümmert sich überhaupt nicht um

die Betrogenen, sondern schickt einfach seine Vollzieher und
auch Polizisten los, um sich selbst ungerecht bereichern zu
können.

(Falsch. Die weitaus meisten Zwangsvollstreckungsverfahren verlaufen einfach im Sande, zumindest nach meinem Eindruck. Schuldner amtsbekannt pfandlos das wars. Auch Gerichte arbeiten bei weitem nicht kostendeckend, sondern sind im Gegenteil ein staatliches Subventionsnunternehmen.)

Das ist wahrlich eine krisensichere Institution, die

über die nötige Macht verfügt. Ein ungerechtes Gericht, das
hat uns in einem Rechtsstaat gerade noch gefehlt. Meine Frage
wäre nun, wer eigentlich die Gerichte kontrolliert. Es ist
doch seltsam, dass Leute in Rechnungen Leistungen angeben
können, die überhaupt nicht entstanden sind.

(Nein. Du mußt materielle und formelle Gerechtigkeit unterscheiden. Seit ungefähr 1950 ist klar, erstere nur die die zweite erreicht werden kann. Die dem Rechtsstaatsprinzip zugrunde liegende Idee von Gerechtigkeit ist, dass materielle Gerechtigkeit nur durch formelle Verfahrensgerechtigkeit erreicht werden kann. Und wenn der Beklagte meint, dass die Forderung niemals entstanden wäre, hätte er deren Entstehen in der ersten Instanz bestreiten müssen. Ein Anerkenntnis-Urteil läßt man nur dann gegen sich ergehen, wenn tatsächlich nichts streitig ist und rechtlich alle Fragen durch die das Gesetz und die Rspr. geklärt sind, gerade um nicht die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen. Wenn man allerdings so blöde ist, nach einem Anerkenntnisurteil in der ersten Instanz, auch noch zu erklären, daß man dagegen Berufung einlegt, und sich damit letztlich selbst widerspricht, ist es vor absolut gerecht, dem Beklagten, der anscheinend so gut wie gar keinen Plan hat, die Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.)

Wenn der

Schuldner solche horrenden Summen nicht begleichen möchte,
schickt der Gläubiger einfach seinen Advokat ans Gericht und
bekommt anstandslos, ohne solche Beträge erklären zu müssen,
Recht, obwohl der Schuldner beweisen kann, dass die Beträge
unrichtig oder um fast 99 % überhöht sind.

(Ja, warum hat er denn dann das in der ersten Instanz nicht getan ?)

Was zählen also am

Gericht überhaupt noch Beweise, wenn sie nicht beachtet
werden, wer kennt noch unabhängige Richter, die sich nicht
durch Anwälte beeinflussen lassen?

(Beweise und Sachverhaltsaufklärung zählen in der Tat im Zivilrecht letztlich relativ wenig. Weil Richter davon ausgehen, dass beide Parteien sowieso zu 50% lügen und eine Beweisaufnahme sehr viel Arbeit macht, bei der man letztlich auch als Profi nicht mehr tun kann, als sie zu fragen, wem glaube ich nun mehr oder wem weniger. Seit Abschaffung der Beweisgebühr verdienen auch Anwälte daran nichts mehr. Das macht aber auch vom Gesamtsystem her Sinn, weil ungefär 80% aller Klagen, die erstinstanzlich vorm Amtsgericht als Zivilgericht landen, es eigentlich um nichts anderes geht, als das Leute zu blöde sind, selbst einen einigermaßen vernünftigen Vergleich auszuhandeln.)

Abschließend erlaube ich mir noch die Bermerkung, dass dieses dein mit Abstand schwächstes journalisitisches Posting ist. In den anderen mußte man zumindest anerkennen, dass du eine klassische forensische Argumentationsfigur zu benutzen versuchst, das argumentum ad absurdum (siehe Apelsaftschorlendusche), nur eben nicht ganz kunstgerecht. das heißt natürlich nicht, dass ich irgendeine deiner ansichte im ergebnis geteilt hätte. jetzt aber zu dem Kunstfehler, den du immer machst. du hast z.B. mal angedacht, ob man nicht strafunmündige kinder dazu ausbilden könnte, strafmündige erwachsene umzubringen, weil ja die minderjährigen täter dann ja straffrei blieben und das ganze unter generalpräventiven gesichtspunkten gerechtfertigt sei. du versuchtst insoweit eine vom gesetzgeber durchaus beabsichtig-te „strafbarkeitslücke“ (strafunmündigkeit von minderjährigen)auszunutzen, um das rechtspolitische ziel weniger volljährige die minderjährige umbringen zu erreichen. das ist aber in sich logisch falsch (petitio principii) du versuchst eine deiner prämissen, die, dass in deutschland zu viele kinder durch erwachsene umgebracht würden, letztlich als logische schlußfolgerung aus deine argumentum ad absurdum zu rechtfertigen. tatsächlich würde dein argument ins absurde aber diesen schluß gerade nicht nahelegen, sondern ausschließlich den, das die Strafmündigkeitsgrenze herabgesetzt werden muß, damit die Strafbarkeitslücke geschlossen wird.

mfg astrachan

Hallo Franz,

muss ich davon ausgehen, dass du nun eben auch in der zweiten Instanz verloren hast?

Urteile sind aus der Sicht des Verlierers nie gerecht.

Daher hast du völlig unabhängig von meiner Meinung zu dem Fall mein Beileid.

Gruß Ivo

Mensch Joker Du bist böse

Zahl Deine Rechnungen, nimm eine entspannende
Apfelschorlen-Dusche und nerve nicht!

MMMMMMMFFFFFFAAAAAHHHRRRRRGGGG
Es kommt selten vor das ich vor dem PC laut lachen muss, heute schon
Gruß elmore

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Gerichte werden, um auf deine Frage zu kommen, natürlich in
erster Linie von anderen Gerichten überwacht und in letzter
Instanz von der Bevölkerung. Verhandlungen sind öffentlich,
Urteile einsehbar, wenn da etwas absolut gar nicht korrekt
ist, wird es quasi automatisch ein Fall für die Presse …

Süß, aber leider blanke Theorie.
Viele Gerichte stützen vorausgegangene Entscheidungen aus Prinzip. Oder prüfen sie gar nicht. Schon mal versucht, vor dem BGH zu rügen, daß ein Richter etwas anderes ins Urteil geschrieben hat, als ein Zeuge gesagt hat? Das interessiert die überhaupt nicht. Als Richter bewegt man sich da im rechtsfreien Raum.
Und die Presse ist total witzlos. Kaum ein Gerichtsreporter hat nämlich auch nur halbwegs Fachkenntnis. Die schreien nur laut, wenn sie etwas persönlich ungerecht finden, können aber keine Fehler im Urteil aufzeigen.
Und genau das ist das eigentliche Problem: Viele Richter treffen nur noch populäre Urteile anstatt rechtlich begründete.

Ein gewisser Schutz entsteht auch durch das Strafrecht;
Prozessbetrug als Betrug, Rechtsbeugung, das sind ja nur die
Straftatbestände, die du selbst schon angeführt hast.

Rechtsbeugung???
Totale Papierverschwendung. Solche Verfahren werden mit aberwitzigen „Begründungen“ eingestellt, verschleppt und sabotiert. Ein großer Teil der deutschen Richter hätte längst wegen Rechtsbeugung einfahren müssen.

Schade ist nur, daß solche Leute wie der Apfelsaftduscher diese Problematik ins Lächerliche ziehen und so jegliche Kritik unglaubwürdig machen.

Gerichte werden, um auf deine Frage zu kommen, natürlich in
erster Linie von anderen Gerichten überwacht und in letzter
Instanz von der Bevölkerung. Verhandlungen sind öffentlich,
Urteile einsehbar, wenn da etwas absolut gar nicht korrekt
ist, wird es quasi automatisch ein Fall für die Presse …

Aber Hallo Levay,

du beschreibst einen „Idealzustand“ der mit der gesellschaftlichen Realität nicht viel zu tun hat.

Gruß

Schade ist nur, daß solche Leute wie der Apfelsaftduscher
diese Problematik ins Lächerliche ziehen und so jegliche
Kritik unglaubwürdig machen.

Wenn das, was du schreibst, deine aufrichtige Überzeugung ist, dann muss die Frage erlaubt sein: Wieso glaubst du nicht, dass das so ein Fall ist, wieso glaubst du nicht, dass er Recht hat?

Levay

Hallo!

Aber Hallo Levay,

du beschreibst einen „Idealzustand“ der mit der
gesellschaftlichen Realität nicht viel zu tun hat.

…und was sollte man tun, um zu diesem Idealzustand, der tatsächlich nicht immer vorhanden ist, näher zu kommen? Da erst wird die Diskussion interessant.

Gruß
Tom

Hallo Levay,
wie viele „einfache“ Urteile werden überhaupt von einem Richter verfasst und nicht von einem Referendar, wo dann der Richter das nur noch abnickt?
Gruß
Peter

Hallo Tom!

nimm mal den Zirkus, den einige Amtsrichter noch bis vor kurzem um die Frage, ob ebay.auktionen Auktionen sind, veranstaltet haben.
War das Profilierungssucht?
In solchen Fällen bräuchte man eine Aufsicht, die das automatisch an sich zieht, um hier Rechtseinheit zu bewirken. Und nicht, dass erst die Revision eines Prozessbeteiligten hier höchstricherliche Entscheidungen ermöglicht.
Gruß
Peter

…und was sollte man tun, um zu diesem Idealzustand, der
tatsächlich nicht immer vorhanden ist, näher zu kommen? Da
erst wird die Diskussion interessant.

.

Hallo!

Na ja dem steht entgegen, dass im Zivilrecht die Dispositionsfreiheit gilt, was sich im Prozessrecht dadurch auswirkt, dass die Parteien eben die Herren des Verfahrens sind, das kann man eigentlich nicht unbedingt ändern.

Im Strafprozessrecht ist das leichter, da schaut die Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse dann schon drauf, dass eine einheitliche Rechtsprechung entwickelt wird.

Es ist in der Praxis tatsächlich sehr unpraktisch, wenn es bei einer nicht ganz eindeutigen Rechtslage, unterschiedliche Judikatur bei den verschiedenen erstinstanzlichen Gerichten gibt. Irgendwer bringt das dann meistens schlussendlich dann schon vor ein Höchstgericht.

Gruß
Tom

Hallo!

Eine ganze Menge der Urteile wird von einem Referendar verfasst. Ich hab auch Urteile geschrieben, wobei es aber sehr unüblich ist, dass ein Richter ein solches Urteil blind unterschreibt. Ich erachte eine solche Vorgangsweise aber ehrlich gesagt nicht als ungewöhnlich, einen einfachen Standardschriftsatz wie zB einen Exekutionsantrag lasse ich die Sekretärin machen, wie sie es für richtig hält und ich schau mir das dann halt an ob es passt, dann geht’s zu meinem Ausbildungsanwalt, der sich das dann nochmals anschaut und unterschreibt.

In der Praxis ist es sowieo meist so, dass der Richter zuerst sagt, was in dem Urteil stehen muss und es nur um die Ausformulierung geht und gerade hiebei kann man sehr viel lernen, wenn man sich bemüht, das ordentlich zu machen. Manchmal sagt ein Richter auch nichts und lässt einem einfach das Urteil schreiben und sagt dann, ob er damit einverstanden ist, mir persönlich war das das liebste.

Also ich seh da kein Problem, wobei es sicher auch Fälle geben mag, in denen (schlechte) Richter Urteile blind unterschreiben. Es gibt aber auch schlechte Richter, die selbst keine ordentlichen Urteile schreiben können. Im gesamten gibt’s da aber kein Problem.

Gruß
Tom

Ich frage mich, was das mit dem Thema Korruption zu tun haben sollen. Ein Rechtsreferendar hat mir mal erzählt, wie „sein“ zuständiger Richter das gehandhabt hat, und ich fand es sehr vernünftigt:

Der Refenendar schrieb die Urteile, und der Richter machte sein OK nur davon abhängig, ob es sich um ein rechtswissenschaftlich vertretbares Urteil handelte. Dass der Referendar eine andere Meinung haben kann als der Richter, ist logisch; genauso könnte auch ein anderer Richter eine andere Meinung haben.

Ich finde das ganz normal, und mit Korruption hat es rein gar nichts zu tun.

Levay

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…und was sollte man tun, um zu diesem Idealzustand, der
tatsächlich nicht immer vorhanden ist, näher zu kommen? Da
erst wird die Diskussion interessant.

Hi Tom,

Transparenz ist das Zauberwort. Behördliche Transparenz. Ohne Transparenz ist auch „Demokratie“ nur als rudimentär vorhanden zu bezeichnen. Sollange sich Behörden als nahezu unantastbare Kaste betrachten, ist behördliche Korruption als „normal“ zu bezeichnen.

Quelle u.a.
Britta Bannenberg
Wolfgang Schaupensteiner
Korruption in Deutschland
Portrait einer Wachstumsbranche
ISBN: 3 406 51066 3

Bannenberg (Professorin für Kriminologie) und Schaupensteiner (Oberstaatsanwalt) geben in ihrem Buch exakte Anleitungen wie Korruption zu vermeiden ist in deutschen Behördenstuben.

Gruß

Hallo Levay,

Ich frage mich, was das mit dem Thema Korruption zu tun haben
sollen.

Ich finde es auch unsinnig, von Korruption zu sprechen. Das würde ja eine Vorteilsnahme (schlimmstenfalls Geld) durch den Richter unterstellen. So weit sind wir in D wohl nicht.
Aber außergerichtliche Beeinflussung (gemeinsamer Golfclub etc.) halte ich nicht unbedingt für ausgeschlossen.
Gruß
Peter

Hallo!

Ja so etwas kenne ich auch. Mein erster Ausbildungsrichter, der der beste meiner 4 Ausbildungsrichter war, gab mir mal einen Akt zum Urteil schreiben. Er hat mir vorab gesagt, der Klage ist aus diesen und jenen Gründen stattzugeben.

Nachdem ich mir das durchgelesen habe bin ich allerdings genau zum gegenteiligen Ergebnis gekommen und habe ihm gesagt, meines Erachtens ist die Klage abzuweisen und gefragt, ob ich das Urteil auch so schreiben kann. Das hat er mir erlaubt, wenn ich es ordentlich begründe. Das habe ich gemacht und er hat das Urteil so unterschrieben.

Ein Jahr später hat mich mein damaliger Ausbildungsrichter angerufen und mir mitgeteilt, dass das Urteil vor dem Berufungssenat am LG gehalten hat, was mich natürlich sehr gefreut hat. Leider war das aber das einzige Urteil, welches ich geschrieben habe, welches auch angefochten wurde. Mich hätte es bei ein paar anderen kniffligen Urteilen sehr interessiert, was das Berufungsgericht dazu sagt. Mir persönlich hat das jedenfalls total Spaß gemacht Urteile zu schreiben und es war wirklich interessant.

Gruß
Tom