Wie läuft eine online Scheidung ab?

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich wollen uns nach Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen. Nun habe ich mal ein wenig herumgegoogelt und von sogenannten online Scheidungen gelesen. Ich würde nun gerne wissen wie genau so eine online Scheidung funktioniert/abläuft und inwieweit sich das von einer normalen Scheidung unterscheidet.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Mehr oder minder gar nicht.
Bei meiner offline-Scheidung hatte ich genau einen Anwesenheitstermin, nämlich die Viertelstunde am Amtsgericht bei der Scheidungsverhandlung, die du bei der online-Scheidung auch hast.

Kommt bei mir natürlich daher, dass alles vorher schon per Ehevertrag und sonstiger Übereinkunft mit meiner Ex-Frau geklärt war, aber wenn diese grundlegenden Punkte strittig sind, ist eine Online-Scheidung wohl ohnehin der falsche Weg.

Ich sehe keinen Vorteil bei Online-Scheidungen, außer vielleicht zweien:

  1. Evtl. ein kleiner Kostenvorteil
  2. Es könnte schneller gehen, weil man so eher an die weniger überlasteten Gerichte kommen kann.
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Diese Sau wird immer mal wieder von dem ein oder anderen Kollegen durchs Dorf getrieben. Es handelt sich hier um nicht mehr und nicht weniger um einen aus rein werblichen Gründen erfundenen Begriff, der kein tatsächlich eigenes Verfahren beschreibt, sondern lediglich die ganz banale Kommunikation mit dem Mandanten über das Internet als etwas angeblich ganz besonderes hoch stilisiert, mit dem man angeblich Kosten sparen könnte. Mehr dazu in dieser Antwort/diesem Thread: Online-Scheidung

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Worin soll der liegen? Es gilt das RVG, welches kein besonderes Verfahren einer „Online Scheidung“ kennt.

Gerichtsstandsvereinbarungen sind in Familiensachen nicht möglich, siehe § 122 FamFG! D.h. die Zuständigkeit bestimmt sind ausschließlich nach der Reihenfolge wie sie dort definiert ist. Und da gibt es weder einen Punkt „Online Scheidung“, noch geht es da nach der Kanzleianschrift eines Anwalts, sondern ausschließlich nach Dingen, die sich an den Parteien festmachen und nicht so einfach zu beeinflussen sind (wenn man nicht vorhat nur zwecks forum shopping umzuziehen).

Wie schon geschrieben: Es handelt sich hier um ein reines Buzzword, mit dem in meiner Meinung nach zumindest standesrechtlich grenzwertiger Art und Weise Mandanten angelockt werden sollen, denen man mehr oder weniger offen Vorteile verspricht/anbietet, die tatsächlich nicht gegeben sind/nichts damit zu tun haben, ob die Kommunikation mit dem Anwalt in einer Ehesache über das Internet stattgefunden hat, zumal der Termin ohnehin im Beisein beider Naturalparteien vor Ort am zuständigen Gericht stattfinden muss, und der „tolle“ Online-Anwalt vom anderen Ende der Republik dann noch mal schön Reisekosten und Abwesenheitsgelder berechnen kann, die der Kollege vor Ort gespart hätte.

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Ich habe es auch online gemacht, ist allerdings schon 7 Jahre her.

Dadurch konnte ich tatsächlich Geld sparen.
Wir haben alles untereinander geklärt und nur die Mindeskosten bezahlt.
Scheidungsanwälte nutzen häufig irgendwelche zusätzlichen Pauschalsätze oder erhöhen die normalen Kosten auf 1,6 (oder ähnlich) statt 1,0 Faktor.
Dies blieb alles bei uns aus.

Wir haben quasi ein Formular ausgefüllt und per Mail nach Berlin geschickt.
Im Anschluss kam irgendwann der Scheidungstermin und ein kurzer Besuch vor Gericht mit einem Anwalt der von denen Beauftragt wurde.

Für uns war es das einfachste, schnellste und günstigste.

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Sorry, aber hast Du nicht! Du hast lediglich online mit einem Anwalt kommuniziert.

Woher weißt Du dies konkret? Du fabulierst da in Folge dieser Aussage Dinge zusammen, die rein gar nichts damit zu tun haben, ob Du mit einem Anwalt per Mail und Video-Konferenz oder klassisch vor Ort kommuniziert hast. Das Gebührenrecht gilt immer in gleicher Form! Die danach bestehenden Freiheitsgrade kann man in die eine wie in die andere Richtung nutzen. Dies ist aber vollkommen unabhängig davon, wie man mit seinem Anwalt kommunizierst.

Aha, da habt Ihr ja richtig gespart, denn der Korrespondenzanwalt hat sich natürlich den Spaß ganz sicher pro bono gemacht :wink: Sorry, aber da hast Du eine halbe Verfahrensgebühr zusätzlich gezahlt, denn der Korrespondenzanwalt erhält genau diese zusätzlich zur Terminsgebühr, die beim unmittelbar beauftragten Kollegen dann wegfällt. Zusätzlich kassiert dieser dann aber ebenfalls eine volle Verfahrensgebühr. BTW: Auch dies alles natürlich vollkommen unabhängig davon, ob man mit einem oder beiden Anwälten online oder klassisch kommuniziert.

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BTW: So sehr ich gegen diese Bauernfängerei mit der angeblich ach so viel günstigeren und einfacheren und tatsächlich nicht existenten „Online Scheidung“ bin, ist es keinesfalls so, dass ich irgendetwas gegen die Nutzung der modernen technischen Möglichkeiten im Rechtsverkehr hätte. Ganz im Gegenteil!

Ich mache zwar kaum noch etwas freiberuflich als Anwalt, aber wenn dann sind das Mandate bei denen ich überwiegend genau so arbeite, dass ich möglichst per Mail, Telefon oder Video-Konferenz mit meinen Mandanten kommuniziere, weil ich diese Dinge eben nur noch nebenbei machen kann und tatsächlich recht viele Mandaten nicht unbedingt um die Ecke wohnen.

Ich verspreche dafür aber keinen nach RVG ohnehin nicht zulässigen und standeswidrigen Kostenvorteil, und behaupte auch nicht, dass Gerichte und Behörden nur deshalb schneller arbeiten würden, weil ich die mögliche/teilweise schon ohnehin vorgeschriebene Nutzung des beA betreibe.

Und auch in meinem eigentlichen Broterwerb arbeite ich schon seit Jahren weit überwiegend online. Das war in der IT-Branche schon recht früh ohnehin üblich, und ist es in meiner aktuellen Branche auch zunehmend. Corona hat da einen mächtigen Schub bedeutet. Das ist aber inzwischen alles so selbstverständlich, dass damit eigentlich niemand mehr hinter dem Ofen hervor zu locken sein sollte.

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Darum ja das evtl.
Vielleicht irgendwelche Kleinigkeiten. Fahrtkosten zum Anwalt oder was weiß ich.

Dieses forum shopping wird auf einigen Online-Scheidungsseiten angeregt, wenns schnell gehen soll.
War von mir nur eine Randbemerkung.
Mit den beiden Aspekte wird jedenfalls hauptsächlich geworben.

Du scheinst dich ja ganz gut in meinen Finanzen aus zu kennen.
Das ist schön.

Daher hast du Bestimmt auch die Rechnung vorliegen, welche Verfahrenskosten ich bezahlt habe.
Vielleicht kannst du mir noch gleich helfen wie hoch die waren?
Also wie viel ich doppelt gezahlt hab?

ironie aus

Mal ehrlich, natürlich habe ich das nicht getan, aber ich habe auch keine Lust darüber zu diskutieren. Du scheinst ja Anwaltlich tätig zu sein / gewesen zu sein.
Daher ist mir schon klar, dass du gegen diese ganze Geschichte bist und Lokalität bevorzugst.

Sehr hübsch - sonst könnte noch deutlich werden, dass Du gar nicht gemerkt hast, dass da am anderen Ende des Kabels ein Anwalt saß, den Du beauftragt hast. Das wäre dann allerdings schon ziemlich peinlich.

Nun ja…

Schöne Grüße

MM

Bitte hör auf die Tatsachen zu verdrehen!

Du hast behauptet, dass du Geld gespart(!) hast, weil du eine „online-Scheidung“ gemacht hast.

Das heißt du behauptest implizit: „Ich habe bei der ‚online-Scheidung‘ den Betrag X zahlen müssen. Bei einer ‚normalen‘ Scheidung mit Anwalt vor Ort usw. hätte ich ganz ganz sicher mehr bezahlen müssen.“

Den ersten Satz stellt hier niemand in Frage, auch @Wiz nicht. Den zweiten Satz allerdings schon. Und @Wiz hat ausführlich und stichhaltig begründet warum das so ist: Es gibt entsprechende Gebühren- und Honorarordnungen, anhand derer sich zwingend Mindestkosten für eine Scheidung ergeben. Unter diesen Preis kann keiner druntergehen.

Das heißt du behauptest implizit: „Nur bei einer online-Scheidung kommt man mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkosten hin. Bei einem normalen Verfahren mit Anwalt vor Ort ist es nicht möglich, das ganze zu diesen Mindestkosten abzuwickeln.“ Den Beweis für diese Behauptung bist du - oh Wunder - schuldig geblieben. Und @Wiz hat dir erklärt, dass du u.U. eine halber Verfahrensgebühr zusätzlich gezahlt hast, die du dir mit Anwalt vor Ort gespart hättest. Das heißt es kann durchaus sein, dass du mit lokalem Anwalt unter den Kosten deiner „online-Scheidung“ geblieben wärst.

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Da irrst Du ganz gewaltig. Wie ich oben schon geschrieben habe, nutze ich selbst die Möglichkeiten der Technik intensiv und habe auch so den ein oder anderen Mandanten, der nicht gerade um die Ecke sitzt. Dagegen ist auch überhaupt nichts einzuwenden. Bestimmte Spezialisierungen finden man nicht an jeder Ecke. Der Unterschied ist nur der, dass ich dafür keine Buzzwords brauche, und nicht behaupte dadurch einen anderweitig nicht erzielbaren Kostenvorteil/eine anderweitig nicht erzielbare Beschleunigung für den Mandanten erreichen könnte. Denn das ist einfach nur Bauernfängerei, und für die bin ich nicht zu haben, und darum decke ich diese auf, wo ich sie finde, um Leute vor vermeidbarem Nachteilen und Schäden zu schützen.

Deine persönliche Rechnung brauche ich übrigens gar nicht. Ich weiß auch nicht, was Du in Euro und Cent bezahlt hast. Muss ich auch gar nicht, um trotzdem feststellen zu können, was für Positionen nach RVG aufgrund welchem Ablauf fällig werden. Und ein Korrespondenzanwalt ist nun mal zusätzlich abzurechnen. Wenn Kollegen sich ggf. zu einer standesrechtlich problematischen Mindererhebung von Gebühren hinreißen lassen, ist das nicht unbedingt ein Ruhmesblatt, das zu Werbezwecken dient. Ist auch nicht viel anderes, als an die Tür ein Schild zu hängen, dass man Handwerksleistungen schwarz anbietet.

Hallo Zusammen,

hui, das scheint ja ein durchaus kontroverses Thema zu sein… Vielen Dank für all eure Beiträge, ich werde mir das auf jeden Fall vorher noch mal genau anschauen und für den Fall, dass ich dennoch eine Online Scheidung in Betracht ziehe, werde ich die (insbesondere von Wiz) angesprochenen Punkte dort auf jeden Fall auch erstmal erfragen!

Ich werde mich jetzt zumindest noch mal genauer mit den ganzen Dingen auseinandersetzen und nicht einfach irgendwen beauftragen :slight_smile: