Wie lange Arbeitslosengeld I, im Alter mit 45?

Guten Abend, Frau X wird am 31.12.2009 arbeitslos.
Nach ihrer Lehre war sie 23 Jahre in einem Unternehmen tätig. Im Jahr 01/2006 ist sie dort ausgeschieden. Dann war sie glücklich, als sie am 01.04.07 arbeiten durfte. Leider endet ihr Vertrag nun am 31.12.09. Bekommt sie 12 Monate Arbeitslosengeld oder wird ihre vorherige Arbeitslosigkeit angerechnet? Über Antworten würden wir uns freuen!!!

Hallo,

um ein Recht auf 12 Monate ALG 1 zu haben, muss man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Wenn ich richtig gerechnet habe, hat Frau X das erfüllt. :smile:

Nachzulesen hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

MfG

Hi!

Frau X wird am 31.12.2009 arbeitslos.

Ich nehme eher an, zum 01.01.10, oder? :smile:

Nach ihrer Lehre war sie 23 Jahre in einem Unternehmen tätig. Im Jahr 01/2006 ist sie dort ausgeschieden. Dann war sie glücklich, als sie am 01.04.07 arbeiten durfte.

D. h., sie war vom 01.01. – 31.03.07 arbeitslos mit einer Anspruchsdauer von 12 Monaten (Höchstanspruchsdauer), wovon sie 3 Monate verbraucht hat, so dass grundsätzlich noch ein Restanspruch von 7 Monaten besteht.

Leider endet ihr Vertrag nun am 31.12.09.

D. h., nach der letzten Alokeit bzw. vor Entstehung des Neuanspruchs zum 01.01.10 hat Frau X „nur“ 21 Monate gearbeitet.

Bekommt sie 12 Monate Arbeitslosengeld oder wird ihre vorherige Arbeitslosigkeit angerechnet?

Hier ist ein Denkfehler! Nur, wenn eben der noch bestehende Restanspruch aus der vorherigen Alokeit miteingerechnet wird, hat Frau X ab 01.01.10 wieder eine Anspruchsdauer von 12 Monaten, sonst wären es wie gesagt nur 10 Monate!

Begründung: Wie oben festgestellt, hat Frau X nach der letzten Alokeit nur 21 Monate gearbeitet, was nach § 127 (1) + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 127.html) eine Anspruchsdauer von 10 Monaten begründet.

Allein der Tatsache, dass ein Alt-Restanspruch (hier: 7 Monate) noch bis zu 5 Jahre nach seinem Entstehen zu einer neu entstehenden Anspruchsdauer hinzuaddiert werden kann, ist es zu verdanken, dass die noch zur Höchst anspruchsdauer fehlenden 2 Monate aufgestockt werden können (§ 147 (1) Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 147.html) i.V.m. § 127 (4) Teils. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 127.html))!
„Höchstanspruchsdauer“ ist hier das Stichwort, da nach § 127 (4) Teils. 2 SGB III der neue Anspruch eben nur bis zum in der sich in § 127 (2) SGB III befindlichen Tabelle genannten Höchstanspruchsdauer (hier: 12 Monate; und leider nicht 10 + 7 = 17 Monate :smile: aufgestockt werden kann.

LG
Jadzia

Hi!

um ein Recht auf 12 Monate ALG 1 zu haben, muss man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Falsch! Um überhaupt einen Alg-Anspruch zu haben, muss man in den letzten 2 Jahren (vor Eintritt der Alokeit) mind. 12 Monate lang sv-pflichtig gearbeitet haben!
Dann hat man nach § 127 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 127.html) Anspruch auf die (kleinstmögliche) Anspruchsdauer von 6 Monaten!

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

Nicht Anwartschaftszeit (§ 118 (1) Nr. 3 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html) i.V.m. § 123 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 123.html) mit Anspruchsdauer § 127 SGB III (Link s. o.) verwechseln!

LG
Jadzia