hallo zusammen!
wenn ein auto im april fällig für den tüv ist, bis wann muss der tüv gemacht werden ohne eine strafe zu kassieren?
vielleicht weiss jemand eine aktuelle und zuverlässige quelle im internet?
auf der seite der bayerischen polizei konnte ich nichts finden!
vielen dank und viele grüße
benni
Hallo,
abgesehen davon, dass das Überziehen des Termins für die HU eine rechtswidrige Handlung darstellt:
bis zwei Monaten wird nicht geahndet
zwei bis 7 Monate Verwarnung
ab 8. Monat: Bußgeld mit Punkten.
Such mal nach dem Bußgeldkatalog
Gruß
HaWeThie
Hallo,
bis zwei Monaten wird nicht geahndet
zwei bis 7 Monate Verwarnung
Widerspricht sich das nicht? Oder zählen da nur volle Monate?
Entsprechender Auszug für PKW:
2 bis 4 Monate: 15,-
4 bis 8 Monate: 25,-
mehr als 8 Monate: 40,- + 2 Punkte
Cu Rene
Huhu!
Widerspricht sich das nicht? Oder zählen da nur volle Monate?
Inwiefern sollte sich das widersprechen? Wenn die Anmeldung zur Hauptuntersuchung im April stattzufinden hat, zieht sich die Schonfrist über die Monate Mai und Juni. Vom 1. bis 31. Juli ist die Frist dann um zwei Monate überzogen.
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Hallo,
Oder zählen da nur volle Monate?
Inwiefern sollte sich das widersprechen?
Weil ich irgendetwas wie „im zweiten Monat“ gelesen habe, daher ja auch meine Nachfrage. Aber jetzt ist es klar.
Cu Rene
Die Strafe sollte nicht das Problem darstellen, problematischer dürfte die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls sein. Gilt der Versicherungsschutz dann noch in vollem Umfang? Steht sicher irgendwo in dem ganzen kleingedruckten Zeugs.
Gruss vonsales