Wie langsam auf unseren Autobahnen ?

Hallo und guten Tag.
wenn nicht mittels Schilder eine Begrenzung der Geschwindgkeit verlangt wird, darf man auf unseren Autobahen so schnell fahren, wie es die jeweilige Situation erlaubt.

ABER, " wie langsam darf man" auf unseren Autobahnen fahren, ohne dass man zur Kasse gebeten wird ?

MfG. Helmut

Hallo Helmut,

" wie langsam darf man" auf unseren Autobahnen fahren,
ohne dass man zur Kasse gebeten wird ?

die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 60 km/h betragen. So langsam wird man dann wohl auch fahren dürfen. Genaueres oder spezielleres ist mir bisher nie zu Ohren gekommen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass man wegen vermeidbarer Verkehrsbehinderung verwarnt wird, wenn man bei freier Bahn mit einem Porsche die 60 km/h ausreizen würde… :wink:

MfG
Marius

Hallo,

hier gibt es einen schönen Link zu deiner Frage:

http://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-un…

Lg
Danea

Moin auch,

die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss
mindestens 60 km/h betragen. So langsam wird man dann wohl
auch fahren dürfen.

Definitiv nicht. Denn dann muessten an jeder groesseren Steigung saemtliche 40-Tonner die Autobahn verlassen, weil sie nicht mit 60 km/h den Berg hochkommen. Z.B. in den Kasseler Bergen oder so.

Ralph

Definitiv nicht. Denn dann muessten an jeder groesseren
Steigung saemtliche 40-Tonner die Autobahn verlassen, weil sie
nicht mit 60 km/h den Berg hochkommen. Z.B. in den Kasseler
Bergen oder so.

Vorsicht! Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit gilt unter Normbedingungen, wozu auch eine Steigungsfreiheit der Strecke gehört. Daher ist sie nicht mit der praktisch unter den Umständen der Situation erreichbaren Geschwindigkeit zu verwechseln.

MfG
Marius

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Moin,

die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss
mindestens 60 km/h betragen.

Richtig wäre „mindestens 61 km/h“ (§18 StVO), oder wie es dort heißt „mehr als 60 km/h“.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

SCNR,
-Efchen

Hallo,

Definitiv nicht. Denn dann muessten an jeder groesseren
Steigung saemtliche 40-Tonner die Autobahn verlassen, weil sie
nicht mit 60 km/h den Berg hochkommen.

Richtig, das müssen sie nicht, weil es (normalerweise) keine Mindestgeschwindigkeit gibt.

Allerdings gibt es (AFAIK auch in den Kasseler Bergen) durchaus auch die Ausnahme von der Regel, nämlich das verkehrszeichen „Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindest…

Gruß

Anwar

Hallo,
drei Kriterien,
das Fahrzeug muss 60 km/h schaffen, nach Zulassung.
Es darf nur so schnell fahren wie nach den Umstaenden… moeglich.
Paragraf 1 nicht behindern.

Extremfaelle sind zum Beispiel ein Bus, der 120 schafft, als Linienbus mit stehenden Fahrgaesten darf er hoechsten 60, der faehrt auf der freien Autobahn genau 60km/h.

Der LKW an der Steigung volles Rohr mit 42km/h. Bergrunter mit 80 am Limit, auch wenn hinten eine Schlange entsteht.

Bei spiegelglattem Eis halten manche an und andere ueberholen mit 20, weil der Rechtsfahrende sich nicht zum Rasen mit 20 km/h entschliessen kann.

Das Problem des langsamen Fahrens entsteht oft nicht auf der rechten Spur, sondern links. Jeder faehrt immer rechts, ausser er hat was zu ueberholen. Dann muss er schneller sein als der Ueberholte. So kann es geschehen, der PKW ueberholt mit 65 an der Steigung, egal wer dann kommt, (er tut es oder soll er sich in Luft aufloesen,) und die Autobahn ist voll, auch fuer den Hinteren mit 250PS.

Gruss Helmut

Hallo,

Folgende Aussagen gelten unter der Bedingung: tagsüber, gutes Wetter, Fahrzeug welches die Geschwindigkeit halten kann (und darf) und eine Strecke welche die Geschwindikeit auch zulässt (Übersichtlichkeit, Kurvern…):

Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar. So sollte man innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren solang nichts anderes vorgeschrieben ist.
Da auf (freigegebenen) Autobahnen 130 km/h als Richtgeschwindigkeit gilt würde ich diese hier auch versuchen zu fahren. Kritisch wird es werden, wenn man so langsam ist, dass einen die LKW überholen wollen. Dann stellt man sicherlich ein Verkehrshindernis dar.

Weil ich es jetzt in einem Beitrag auch schon gelesen hatte möchte ich auch noch zu bedenken geben:
Wenn ich nur 85 km/h fahre und einen LKW o.ä. überholen möchte dann muss ich warten, bis die Überholspur wirklich frei ist. Klar beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 und von dort kann man problemlos auf 85 abbremsen. Aber bei 250 fetzt das nicht mehr so sehr. Und da ein Auto vorne robuster ist als hinten würde ich schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb versuchen, schneller wieder die Spur zu verlassen (was mit 130 besser zu realisieren ist, da der Überholvorgang schneller abgeschlossen ist).

Gruß
-Thunderbird-

Folgende Aussagen gelten unter der Bedingung: tagsüber, gutes
Wetter, Fahrzeug welches die Geschwindigkeit halten kann (und
darf) und eine Strecke welche die Geschwindikeit auch zulässt
(Übersichtlichkeit, Kurvern…):

Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen
auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar. So sollte man
innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren solang nichts
anderes vorgeschrieben ist.

Das kann man so nicht stehen lassen. Es heißt ja auch, man darf nur so schnell, wie man sich zutraut, das Fahrzeug zu beherrschen. Und wenn z.B. ein Fahranfänger gerade ein neues Auto hat und sich erstmal herantasten will, kann ihm dies niemand verwähren.

Da auf (freigegebenen) Autobahnen 130 km/h als
Richtgeschwindigkeit gilt würde ich diese hier auch versuchen
zu fahren.

Hier gehe ich definitiv nicht mit. Da auf der Autobahn unter Normalbedingungen immer die Möglichkeit des Überholens besteht, gibt es auch kein Argument, das dagegen spricht, aus Spritspargründen nur 100 km/h zu fahren, solange sich an das Rechtsfahrgebot gehalten wird und mindestens 10 km/h Differenz besteht, wenn man LKW oder ähnliche langsame Vehikel überholt. (Dies ist dadurch gewährleistet, dass diese bei spätestens 90 abregeln.)

MfG
Marius

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Moin,

das Fahrzeug muss 60 km/h schaffen, nach Zulassung.

61 km/h. §18 StVO

SCNR,
-Efchen

Moin,

also was Du da sagst, ist vielleicht Deine Meinung, aber sicherlich nicht realitätsnah oder gar richtig.

Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen
auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar.

Tschuldige, aber das ist doch Unfug. Das wirst Du auch erkennen, wenn Du das nochmal liest.

So sollte man innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren
solang nichts anderes vorgeschrieben ist.

Völliger Blödsinn, sorry. Denke er nur an „Freiwillig 30“ in Wohngebieten. Denke er an Straßen, in denen rechts und links Autos parken, wo ständig die Gefahr besteht, dass Kinder zwischen den Autos vorkommen. Da mit 50 durchzubrettern ist IMHO schon grob fahrlässig.
Denke er an eine Straße außerorts mit vielen Kuven. 100? Ich bitte Dich!
Okay, Du hast geschrieben „eine Straße, die die Geschwindigkeit auch zulässt“, aber das kann für quasi alle Straßen gelten und relativiert damit Deine Aussage bis hin zur Bedeutungslosigkeit.

Da auf (freigegebenen) Autobahnen 130 km/h als
Richtgeschwindigkeit gilt würde ich diese hier auch versuchen
zu fahren.

Ganz sicher nicht (so pauschal). Und wer langsamer fahren will, muss sich deswegen nicht schämen!

Kritisch wird es werden, wenn man so langsam ist,
dass einen die LKW überholen wollen. Dann stellt man
sicherlich ein Verkehrshindernis dar.

Ach so, wenn man mit 90 auf der Autobahn unterwegs ist, ist man schon ein Verkehrshindernis? Interessante Ansicht.

Wenn ich nur 85 km/h fahre und einen LKW o.ä. überholen möchte
dann muss ich warten, bis die Überholspur wirklich frei ist.

Da kommen wir eher zusammen :smile:

Freundliche Grüße,
-Efchen

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Moin auch,

Und? Ich habe lediglich gesagt dass es keine generelle Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gibt.

Ralph

Hallo,

Folgende Aussagen gelten unter der Bedingung: tagsüber, gutes Wetter, Fahrzeug welches die Geschwindigkeit halten kann (und darf) und eine Strecke welche die Geschwindikeit auch zulässt (Übersichtlichkeit, Kurvern…):

Fehlen noch persönliche Fähigkeiten und die Eigenschaften des Fahrzeugs, womit nicht nur die technisch bedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist. In §3 der StVO wird das zunächst unter der Formulierung zusammengefasst, dass der Fahrzeugführer nur (nicht mindestens) so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Und mit beherrschen ist eben nicht nur das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch die Karre im Zweifelsfall stest rechtzeitig zum Stehen zu bringen oder einem Hindernis ausweichen zu können.

Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar.

Kann man aber so aus der StVO beim besten Willen nicht rauslesen. Wenn es eine Mindestgeschwindigkeit gibt, dann steht da ein entsprechendes Schild, meist für die zweite und/oder dritte Spur.

So sollte man innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren solang nichts anderes vorgeschrieben ist.

Solange da keine Mindestgeschwindgkeit vorgegeben ist, ist das so eben nicht richtig. Wenn sich Opa Hubert nur noch 90 km/h auf der Landstraße zutraut, darf er 90 km/h fahren. Ihm ist klar, dass er sonst nicht mehr die Karre ständig beherrscht. Dem 250 km/h-Fahrer auf der Autobahn ist dieses Unvermögen nicht bewusst. Und wenn es zu einem Unfall kommt hat der höhere Chancen auf Verschulden und Haftung als Opa Hubert.

Da auf (freigegebenen) Autobahnen 130 km/h als Richtgeschwindigkeit gilt würde ich diese hier auch versuchen zu fahren. Kritisch wird es werden, wenn man so langsam ist, dass einen die LKW überholen wollen.

Geht bestimmt vielen deutschen LKW-Fahrern so, die in technisch einwandfreien LKW unterwegs sind, was auch bedeutet, dass die Karre nicht erst bei 115 nicht mehr kann.

Dann stellt man sicherlich ein Verkehrshindernis dar.

Viele sehen schon Leute, die mit der zuläsigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind, als Hindernis. Da auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit für LKW 80 km/h sind, würde ich daher auch erst darunter überhaupt darüber nachdenken, ob das eine Behinderung ist. Allerdings gilt u.a. für Krafträder mit Anhänger oder Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die müssen/dürfen da also so langsam fahren. Damit muss also auch jeder andere Nutzer rechnen. Darunter beginnt dann aber bei sonst optimalen Bedingungen sicher eine Behinderung des Verkehsflusses.

Weil ich es jetzt in einem Beitrag auch schon gelesen hatte möchte ich auch noch zu bedenken geben:
Wenn ich nur 85 km/h fahre und einen LKW o.ä. überholen möchte
dann muss ich warten, bis die Überholspur wirklich frei ist.

Und das bedeutet genau was? Wieviel Meter müssen frei sein? Und wieviel ist wesentlich mehr? Muss man mit 250km/h rechnen?

Klar beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 und von dort kann man problemlos auf 85 abbremsen. Aber bei 250 fetzt das nicht mehr so sehr.

Das ginge dann also langsam in Richtung nicht ständig beherrschen?

Und da ein Auto vorne robuster ist als hinten würde ich schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb versuchen, schneller wieder die Spur zu verlassen (was mit 130 besser zu realisieren ist, da der Überholvorgang schneller abgeschlossen ist).

Das versuche ich grundsätzlich bei jeder Geschwindigkeit. Allerdings ist die Robustheit des menschlichen Körpers bei einem Aufschlag auf einen vollge(oder gar über)ladenen Kleintransporter eventuell auch nur noch relativ. Da helfen auch ABS, Bremskraftverstärker, Gurtstraffer und Airbag nicht mehr viel. Besser wäre da schon ein Schleudersitz. Aber auch den würden die meisten nur mehr oder weniger schwerverletzt überstehen.
Spaßeshalber kann man sich ja mal ausrechnen, wie lang die Strecke ist, um von 250 auf 80 zu verzögern, also inklusive Reaktionszeit. Und sich dann noch vorstellen, welche Kräfte da bei einem Aufprall wirken bzw. wie weit man vorauschauen müsste um das zu verhindern. Zu den günstigsten Umständen gehört dann neben Fahrbahnbeschaffenheit und Wetter auch noch das eigene Sehvermögen inklusive der Fähigkeit die eigene Geschwindigkeit und die der Vorausfahrenden verarbeiten zu können. Als kleine Hilfe: Bei 120km/h hat man nach 87 m noch ungefähr 73 km/h drauf. Es soll soagr schon Porsche-Fahrer (und auch anderer Modelle) gegeben haben, die sich ob der Verzögerung bekotzt haben, was sich dann gleich wieder negativ auf den Anhalteweg ausgewirkt hat ;o) Ich denke aber, dass es in „echt“ vor Aufregung nicht dazu kommt bzw. erst danach.
Nach meiner unmaßgeblichen, weil nicht verallgemeinerungsfähigen Beobachtung, sind eher die Pappnasen das Problem, die grundsätzlich auf der zweiten Spur fahren, obwohl die erste meilenweit frei ist.
Als im wahrsten Sinne erfahrener Fahrer ahnt man auf der Autobahn schon, dass da vorne gleich wieder irgendwer den LKW oder der eine den anderen überholt und passt seine Geschwindigkeit an. Bringt ohnehin nur ein paar Sekunden, die die Aufregung nicht lohnen.
Ich habs mehrmal erlebt, dass ich in Kassel hinter Leuten an der Ampel stand, die mich irgendwo hinter Dortmund auf der Autobahn überholt hatten.
Also cool bleiben, was nutzen mir 5 Minuten eher am Ziel, wenn ich vor Aufregung 6 Minuten eher sterbe. Der Zeitgewinn relativiert sich dadurch noch viel mehr.

Grüße

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Nochmal zurück in die Fahrschule
Hallo,

Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen
auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar.

Das ist, gelinde gesagt, völliger Quatsch.

So sollte man
innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren solang nichts
anderes vorgeschrieben ist.

Das sind die ZULÄSSIGEN HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN. Und nichts anderes.

verwunderte Grüße
Richard

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Der Weg zum Verzögern von 250 auf - sagen wir einmal 95/100 kmh (es ging im konkreten Fall ums Überholen von LKW, und die fahren ja eh alle 90kmh oder etwas mehr), ist geringer als du jetzt denken würdest, wenn man eine Reaktionszeit ansetzt, welche von einem erfahrenen Fahrer ausgeht, der körperlich fit und voll bei der Sache ist. (Andernfalls fährt niemand mit gesundem Menschenverstand 250 oder gar mehr)

Hier gehe ich definitiv nicht mit. Da auf der Autobahn unter
Normalbedingungen immer die Möglichkeit des Überholens
besteht, gibt es auch kein Argument, das dagegen spricht, aus
Spritspargründen nur 100 km/h zu fahren, solange sich an das
Rechtsfahrgebot gehalten wird und mindestens 10 km/h Differenz
besteht, wenn man LKW oder ähnliche langsame Vehikel überholt.
(Dies ist dadurch gewährleistet, dass diese bei spätestens 90
abregeln.)

MfG
Marius

Ist klar, LKW regeln pauschal alls spätestens bei 90kmh ab.
Sag mal, wie viele km bist du schon auf deutschen Autobahnen gefahren?

Wenn ich jetzt die Faustformeln aus der Fahrschule ansetze komme ich auf folgende Zahlen:
Reaktionsweg: v/10*3 … 250/10*3 = 75m
Bremsweg: (v/10)²/2 (/2 wegen Gefahrenbremsung) … (250/10)²/2 = 312,5m
abzüglich den verbleibenden 90 km/h: (90/10)²/2 = 40,5m
75m + 312,5m - 40,5m = 347m reiner Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung. Da man davon ausgehen kann, dass aktuelle Autos besser bremsen als in der Faustformel lass ich mich auch zu 280-300m breitschlagen und erachte ich auch als realistisch.
200+ sollten nur Leute fahren, die es sich auch zutrauen und es auch können. Das ist klar.

Hallo,

Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen
auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar.

Das ist, gelinde gesagt, völliger Quatsch.

Zum Titel: Ich bin 5,5 Jahre aus der Fahrschule raus. Dass ich manches vergessen habe möchte ich nicht ausschließen. Aber: Ich entsinne mich, dass man als Prüfling angehalten ist, sich an der zul. Höchstgeschwindigkeit zu orientieren. Fährt man nämlich signifikant zu langsam kann einem das nachteilig ausgelegt werden.

So sollte man
innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren solang nichts
anderes vorgeschrieben ist.

Das sind die ZULÄSSIGEN HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN. Und nichts
anderes.

Das ist mir klar. Ich will keinen animieren schneller zu fahren. Der Rest siehe oben.

verwunderte Grüße
Richard

Moin,

Zum Titel: Ich bin 5,5 Jahre aus der Fahrschule raus. Dass ich
manches vergessen habe möchte ich nicht ausschließen.

Dann geh doch mal zur Fahrschule Deines Vertrauens und mache eine Nachschulung. Die bieten sowas an und sind glücklich, Dein Wissen nochmals aufzufrischen.

Ich entsinne mich, dass man als Prüfling angehalten ist, sich
an der zul. Höchstgeschwindigkeit zu orientieren.

„orientieren“

Fährt man
nämlich signifikant zu langsam kann einem das nachteilig
ausgelegt werden.

„signifikant“

Merkst Du was?

Gruß,
-Efchen

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