Hallo,
Folgende Aussagen gelten unter der Bedingung: tagsüber, gutes Wetter, Fahrzeug welches die Geschwindigkeit halten kann (und darf) und eine Strecke welche die Geschwindikeit auch zulässt (Übersichtlichkeit, Kurvern…):
Fehlen noch persönliche Fähigkeiten und die Eigenschaften des Fahrzeugs, womit nicht nur die technisch bedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist. In §3 der StVO wird das zunächst unter der Formulierung zusammengefasst, dass der Fahrzeugführer nur (nicht mindestens) so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Und mit beherrschen ist eben nicht nur das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch die Karre im Zweifelsfall stest rechtzeitig zum Stehen zu bringen oder einem Hindernis ausweichen zu können.
Die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit stellt im Allgemeinen auch die Richt- bzw Mindestgeschwindigkeit dar.
Kann man aber so aus der StVO beim besten Willen nicht rauslesen. Wenn es eine Mindestgeschwindigkeit gibt, dann steht da ein entsprechendes Schild, meist für die zweite und/oder dritte Spur.
So sollte man innerorts 50 und außerorts 100 km/h fahren solang nichts anderes vorgeschrieben ist.
Solange da keine Mindestgeschwindgkeit vorgegeben ist, ist das so eben nicht richtig. Wenn sich Opa Hubert nur noch 90 km/h auf der Landstraße zutraut, darf er 90 km/h fahren. Ihm ist klar, dass er sonst nicht mehr die Karre ständig beherrscht. Dem 250 km/h-Fahrer auf der Autobahn ist dieses Unvermögen nicht bewusst. Und wenn es zu einem Unfall kommt hat der höhere Chancen auf Verschulden und Haftung als Opa Hubert.
Da auf (freigegebenen) Autobahnen 130 km/h als Richtgeschwindigkeit gilt würde ich diese hier auch versuchen zu fahren. Kritisch wird es werden, wenn man so langsam ist, dass einen die LKW überholen wollen.
Geht bestimmt vielen deutschen LKW-Fahrern so, die in technisch einwandfreien LKW unterwegs sind, was auch bedeutet, dass die Karre nicht erst bei 115 nicht mehr kann.
Dann stellt man sicherlich ein Verkehrshindernis dar.
Viele sehen schon Leute, die mit der zuläsigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind, als Hindernis. Da auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit für LKW 80 km/h sind, würde ich daher auch erst darunter überhaupt darüber nachdenken, ob das eine Behinderung ist. Allerdings gilt u.a. für Krafträder mit Anhänger oder Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die müssen/dürfen da also so langsam fahren. Damit muss also auch jeder andere Nutzer rechnen. Darunter beginnt dann aber bei sonst optimalen Bedingungen sicher eine Behinderung des Verkehsflusses.
Weil ich es jetzt in einem Beitrag auch schon gelesen hatte möchte ich auch noch zu bedenken geben:
Wenn ich nur 85 km/h fahre und einen LKW o.ä. überholen möchte
dann muss ich warten, bis die Überholspur wirklich frei ist.
Und das bedeutet genau was? Wieviel Meter müssen frei sein? Und wieviel ist wesentlich mehr? Muss man mit 250km/h rechnen?
Klar beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 und von dort kann man problemlos auf 85 abbremsen. Aber bei 250 fetzt das nicht mehr so sehr.
Das ginge dann also langsam in Richtung nicht ständig beherrschen?
Und da ein Auto vorne robuster ist als hinten würde ich schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb versuchen, schneller wieder die Spur zu verlassen (was mit 130 besser zu realisieren ist, da der Überholvorgang schneller abgeschlossen ist).
Das versuche ich grundsätzlich bei jeder Geschwindigkeit. Allerdings ist die Robustheit des menschlichen Körpers bei einem Aufschlag auf einen vollge(oder gar über)ladenen Kleintransporter eventuell auch nur noch relativ. Da helfen auch ABS, Bremskraftverstärker, Gurtstraffer und Airbag nicht mehr viel. Besser wäre da schon ein Schleudersitz. Aber auch den würden die meisten nur mehr oder weniger schwerverletzt überstehen.
Spaßeshalber kann man sich ja mal ausrechnen, wie lang die Strecke ist, um von 250 auf 80 zu verzögern, also inklusive Reaktionszeit. Und sich dann noch vorstellen, welche Kräfte da bei einem Aufprall wirken bzw. wie weit man vorauschauen müsste um das zu verhindern. Zu den günstigsten Umständen gehört dann neben Fahrbahnbeschaffenheit und Wetter auch noch das eigene Sehvermögen inklusive der Fähigkeit die eigene Geschwindigkeit und die der Vorausfahrenden verarbeiten zu können. Als kleine Hilfe: Bei 120km/h hat man nach 87 m noch ungefähr 73 km/h drauf. Es soll soagr schon Porsche-Fahrer (und auch anderer Modelle) gegeben haben, die sich ob der Verzögerung bekotzt haben, was sich dann gleich wieder negativ auf den Anhalteweg ausgewirkt hat ;o) Ich denke aber, dass es in „echt“ vor Aufregung nicht dazu kommt bzw. erst danach.
Nach meiner unmaßgeblichen, weil nicht verallgemeinerungsfähigen Beobachtung, sind eher die Pappnasen das Problem, die grundsätzlich auf der zweiten Spur fahren, obwohl die erste meilenweit frei ist.
Als im wahrsten Sinne erfahrener Fahrer ahnt man auf der Autobahn schon, dass da vorne gleich wieder irgendwer den LKW oder der eine den anderen überholt und passt seine Geschwindigkeit an. Bringt ohnehin nur ein paar Sekunden, die die Aufregung nicht lohnen.
Ich habs mehrmal erlebt, dass ich in Kassel hinter Leuten an der Ampel stand, die mich irgendwo hinter Dortmund auf der Autobahn überholt hatten.
Also cool bleiben, was nutzen mir 5 Minuten eher am Ziel, wenn ich vor Aufregung 6 Minuten eher sterbe. Der Zeitgewinn relativiert sich dadurch noch viel mehr.
Grüße