Wie nennt man diesen 'Delikt'

Guten Tag,

wenn jemand im Strassenverkehr auf der Autobahn von einer
anderen Person rechts überholt wird und diese dann mit ca. 1 Mtr
Abstand wieder links einschert - wie nennt man dann dieses Vergehen ?
Nötigung ?

Danke vorab.
Andre

Hallo,

also, wenn es möglich ist, daß ein Autofahrer von einem anderen rechts überholt, wird, dann hat sich der Autofahrer offensichtlich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten. Nach der Straßenverkahrsordnung darf die zweite oder gar dritte Spur nur zum Zwecke des Überholens benutzt werden und dann ist wohl nicht möglich, daß man rechts überholt wird.

Gruß Ebi

Hallo!

Nötigung ?

Wahrscheinlich. In Betracht kommt auch Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b) StGB.

wenn rechts einer überholt, war da auch Platz
Hallo,

wenn jemand im Strassenverkehr auf der Autobahn von einer
anderen Person rechts überholt wird und diese dann mit ca. 1
Mtr
Abstand wieder links einschert - wie nennt man dann dieses
Vergehen ?
Nötigung ?

es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. StVO), u.U. kann das auch als Nötigung ausgelegt werden http://www.ra-kotz.de/noetigung.htm

Gruß,
Christian

*scnr*
Also wenn ich nicht wüsste dass der Hinrichs im Urlaub ist…

*g*

Wässrige Grüße aus Kempten
Rolf

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Und deswegen darf der Überholende deiner Meinung nach auch gegen Regeln verstoßen…?

Und? Wo ist da die Antwort auf die Frage?

Mir fehlt sie vor allem deswegen, weil du suggerierst, das Rechtsüberholen sei schon ok, wenn da einer verkehrswidrig links fährt. Ist es aber nicht.

Levay

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Hallo,

wie andere schrieben, war der überholte der „Böse“? Ich finde das rechts-überholen schon ganz schön heftig …

Meine Erfahrung:
Bin am Überholen und dann passiert es: manche rasen auch, sobald nach einem Überholvorgang rechts eeeetwas Platz ist, rechts rüber, treten aufs Gas, überholen und scheren dann sehr knapp vor einem wieder auf die linke/mittlere Spur und bremsen heftig ab, weil da noch einer fährt… Die Lücke war mein Sicherheitsabstand zu meinem Vordermann. Vielen Dank, schön, daß nicht noch mehr Unfälle durch solche Idioten passieren, gut, daß ich so einen Sicherheitsabstand gehalten _habe_.

Man selbst hätte gerne noch etwas Sicherheitsabstand zum Überholten gehalten, bevor man wieder rechts rübergefahren wäre. Sollte erlaubt sein? Jeder hat ein anderes Empfinden beim Sicherheitsabstand? Meins liegt deutlich über 3 Metern zum überholten Fahrzeug. Scheint, als ob der Sicherheitsabstand, der eingehalten werden darf, bei 2 m liegt? Auf der Autobahn?

Warum wird überhaupt nur von dem gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, der so nett überholt wurde, wenn der andere gleich wieder links rüberschert? Dann hätte der doch bitte auch rechts bleiben können?

_Dann_ haben beide ihr Scherflein beigetragen. Rechtsfahrgebot nicht beachtet und rechts überholt. So hat der Überholer beides gemacht? Was wiegt stärker?

Wenn der Überholer wieder eingeschert hat, weil er weitere Autos überholen wollte, hat der Überholte meiner Meinung nach (?) nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, oder soll man bei jeder kleinsten Lücke wieder rechts rüber und dann erstmal ne 1/4 Stunde warten bis man wieder rauskommt weil alle anderen eben NICHT in jede kleinste Lücke wieder rechts fahren?

gab es da nicht eine Richtlinie, ab wann man nicht zwingend wieder rechts rübersollte? Wenn man innerhalb von so und so viel Sekunden oder Metern den nächsten Überholvorgang starten müßte? Ist das nicht jedesmal eine neue Gefahrenquelle? Mich dünkte eben auch, daß Überholvorgänge nun mal gefährlicher sind…?

Sorry, eher noch mehr Fragen als Antworten :wink:

LG
Silvia

Hallo,

also, wenn es möglich ist, daß ein Autofahrer von einem
anderen rechts überholt, wird, dann hat sich der Autofahrer
offensichtlich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten.

Wie kommst Du darauf? Warst Du dabei?
Stell Dir eine Situation vor, bei der zwei Autos hintereinander (Sicherheitsabstand z.B. 50m) einen LKW überholen. Muss dann der hintere der beiden 10m hinter dem LKW nochmal rechts rüber, wenn von hinten einer kommt? Kann aber der von hinten kommende nicht ‚mal eben schnell‘ rechts rüber und vor dem Überholenden wieder nach links ziehen?
Ist mir schon so passiert. Gab für den rechts überholenden dann damals eine Strafe von 400DM und 3 Punkte - ich hab’ ihn angezeigt und hatte einen Beifahrer…

.Nach der

Straßenverkahrsordnung darf die zweite oder gar dritte Spur
nur zum Zwecke des Überholens benutzt werden und dann ist wohl
nicht möglich, daß man rechts überholt wird.

Wetten, daß?

Gruß
Axel

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Hallo!

Kann sein oder nicht - zur Beurteilung der Frage trägt das nichts bei.

Gruß
Tom

Hallo!

_Dann_ haben beide ihr Scherflein beigetragen. Rechtsfahrgebot
nicht beachtet und rechts überholt. So hat der Überholer
beides gemacht? Was wiegt stärker?

Zur allgemeinen Information, da das vielleicht nicht so klar ist: im Strafrecht gibt es kein Mitverschulden und daher auch kein gegenseitiges Abwägen. Wenn der eine das Rechtsfahrgebot missachtet hat und der ander rechts unzulässigerweise überholt, dann hat jeder für sich ein Delikt gesetzt. Es kann sich auch der unzulässigerweise rechts Überholende nicht darauf berufen, dass der andere das Rechtsfahrgebot missachtet hat.

Gruß
Tom

Und? Wo ist da die Antwort auf die Frage?

Die gewünschte Antwort auf die Frage wurde bereits vom Kollegen w. gegeben. Da dies gegeben war, habe ich mir die Freiheit herausgenommen, eine Antwort zu geben, die der Linksfahrende sicherlich nicht hören wollte, die aber nach meiner Erfahrung für 90% der beschriebenen Überholvorgänge die richtige ist. Zur Vorgeschichte eines solchen Überholvorgangs gehört dann meist noch ein Verstoß gegen § 5 Abs. 4.

Alles in allem gibt es schon ein paar Gründe dafür, warum auf deutschen Autobahnen meist links der Stau ist.

Mir fehlt sie vor allem deswegen, weil du suggerierst, das
Rechtsüberholen sei schon ok, wenn da einer verkehrswidrig
links fährt. Ist es aber nicht.

Wie bei der Hypnose hängt der Erfolg von Suggestionen davon ab, ob sich der Suggerierte etwas suggerieren läßt. Das, was Du da behauptest, habe ich nicht geschrieben und auch nicht gemeint.

Gruß,
Christian

lol…

Ich habe schon mit 170 nen LKW überholt und bin dabei noch rechts auf dem
Standstreifen überholt worden… Aber wenn kein Polizist da ist, ist es ja auch
egal, ob die Ampel rot ist…

*kopfschüttel*

Christian

Nötigung?
Hallo,
soweit ich weiß wäre das keine Nötigung.
Bei dem Tatbestand der Nötigung wird schon sehr lange über den Gewaltbegriff gestritten, bzw er hat sich immer Laufe der Zeit immer mal wieder geändert.
Wir hatten in der Uni mal einen Fall in dem ein Autofahrer auf der Autobahn einen anderen gedrängelt hat, mit Lichthupe und dicht auffahren und so.
Da war es dann keine Nötigung, weil eine körperliche Kraftentfaltung auf Täterseite und ein körperlich wirkender Zwang auf Opferseite verlangt wird. Dafür reichte es in diesem Fall nicht aus, dass der Autofahrer sich aufgeregt hat.
schneehase

Hallo,

Es kann
sich auch der unzulässigerweise rechts Überholende nicht
darauf berufen, dass der andere das Rechtsfahrgebot missachtet
hat.

soweit ich das überblicken kann, hat das auch niemand getan.

Vielmehr wollte zumindest ich auf dieses hinweisen:

dann hat jeder für sich ein Delikt gesetzt.

Eine Anzeige wg. Nötigung sollte sich der angenommene Autofahrer also lieber sparen.

Gruß,
Christian

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Servus!

Nach der
Straßenverkahrsordnung darf die zweite oder gar dritte Spur
nur zum Zwecke des Überholens benutzt werden und dann ist wohl
nicht möglich, daß man rechts überholt wird.

So eine Antwort kann nur von leuten kommen, die noch nie in einem auto gesessen haben. Wenn ich einen LKW überhole und dabei den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalte, passen da locker drei 7er-BMW in die „Lücke“…

Hallo,

Bei dem Tatbestand der Nötigung wird schon sehr lange über den
Gewaltbegriff gestritten, bzw er hat sich immer Laufe der Zeit
immer mal wieder geändert.

Gewalt bzw. deren Androhung ist mitnichten unverzichtbares Tatmerkmal für Nötigung. Wie unten verlinkt kann schon bloßes linksfahren als Nötigung ausgelegt werden.

Gruß,
Christian

Hallo,
so unterscheidet sich dann das was in der praaxis richtig ist und was man in der Uni lernt:smile:
Ich wusste nur, dass es entweder körperlich wirkender gegenwärtiger Zwang durch Entfaltung körperlicher Kraft oder Drohung mit einem empfindlichen Übel sein muss…
naja mir ist es schon recht, wenn das Nötigung ist.
Ist wahrscheinlich auch wieder die Frage ob man der h.M. oder einer Mindermeinung folgt. ( bei uns vertreten alle Professoren irgendeine Mindermeinung…)
Gruß

Gewalt bzw. deren Androhung ist mitnichten unverzichtbares
Tatmerkmal für Nötigung. Wie unten verlinkt kann schon bloßes
linksfahren als Nötigung ausgelegt werden.

Was natürlich nicht richtig ist, wie der Wortlaut von § 240 I StGB klar ausdrückt.
Fraglich ist tatsächlich, ob das Verhalten unter den (erweiterten) Gewaltbegriff fällt.

Suggestivfrage
abgelehnt

Hi,

aber es könnte sich, evtl. um einen unerlaubten Eingriff in den Strassenverkehr handeln.

Gruss
Ray