Hallo
Eine durchaus berechtigte Frage, die ich mir selbst, als Beamter, schon öffters gestellt habe. Da ich in einer Großstadt lebe kann es passieren, dass manchmal Personen in nur wenigen Minuten oder eben am gleichen Tag mehrfach kontrolliert werden, weil die eine Streife nunmal nichts von einer früheren Kontrolle weiß. Da hilft dann allerdings auch kein Meckern. Der Bürger muss es über sich ergehen lassen. Und nun zu dem WARUM:
Laut Polizeigesetz, zumindest in BW (In anderen Bundesländern gibt es aber immer ein Äquiwalent dazu), darf die Polizei die Identität einer Person feststellen,
„…um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen.“ (PolG BW § 26(1))
und
„…wenn sie an einem Ort angetroffen wird, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Perso-nen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder ausländerrechtliche Duldung treffen oder der Prostitution nachgehen.“ (§ 26(2) PolG)
Die kontrollierten Personen dürfen auch durchsucht werden. Ebenso die mitgeführten Sachen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, gab es einen Anlass, eben eine Gefahr oder eine Störung, die zu einer Personenkontrolle führen könnte? Bzw. haben sie sich in der Nähe von in Absatz 2 genannten Örtlichkeiten aufgehalten. So genannte „Milieuspezifische Orte“? Denn hier sind Kontrollen jederzeit ohne genauen Anfangsverdacht möglich.
Grundsätzlich ist es also durchaus möglich öffters kontrolliert zu werden. Allerdings natürlich nicht willkürlich. Haben sie vielleicht Vorstrafen oder mal etwas mit Drogen zu tun gehabt, so dass vielleicht die Kollegen annehmen bei ihnen etwas finden zu können?
Normalerweise wird eine Personenkontrolle NIE grundlos durchgeführt. Schließlich möchte man etwas damit bezwecken. Eventuell eine Straftat aufklären. Aber natürlich kann ich nicht für alle Polizisten sprechen.
Eines kann ich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen. Den Laptop lassen sie mal schön zu, denn eine Rechtsgrundlage diesen einschalten zu müssen gibt es nicht. Er könnte höchstens im Strafverfahren beschlagnahmt werden. Aber auch dann darf nur der Staatsanwalt ihre Schriften und Dokumente durchsehen. Der Polizist vor Ort nicht!
Zum Schluss noch etwas allgemeines:
Sollten sie sich willkürlich kontrolliert fühlen, den Anschein haben, dass hier etwas nicht stimmt, oder sich einfach über die Maßnahmen beschweren wollen, dann machen sie das bitte! Denn sollte ein tatsächliches Fehlverhalten seitens der Polizei vorliegen, so sollte es im Interesse aller auch zur Anzeige gebracht werden, bevor der Ruf der Polizei schaden nimmt und sie sich als Bürger „vera…t“ vorkommen. Sollte der Kollege seinen Namen nicht nennen wollen, zu dem er wohlgemerkt nicht verpflichtet ist, so reicht für einen Beschwerdebrief auch Ort und Zeit. Glauben sie mir, wenn sie konstruktiv Kritik üben werden, so ist intern schnell herausgefunden, wer sie kontrolliert hat und warum, bzw. warum so oft. Die Vorgesetzten sind verpflichtet diesen Hinweisen, wenn sie berechtigt sind, auch nach zu gehen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Für Rechtschreibfehler bitte ich um Entschuldigung. Komme gerade erst aus der Nachtschicht.
In diesem Sinne.
Gute Nacht.