Wie oft darf mich die Polizei durchsuchen?

Guten Abend,

ich hab ne allgemeine Frage zum Thema Polizei(staat)

Wie oft dürfen die bei mir eine sogenannte „verdachtsunabhängige Personenkontrolle“ durchführen?

Ich wurde heute zum 18ten Mal dieses Jahr durchsucht, davon 14 Mal von dem gleichen Beamten.

Zu meiner Person: ich bin 23, von Beruf System Administrator, bin nicht vorbestraft oder ähnliches, habe lediglich manchmal 3 Tage Bart und bin (quasi von berufswegen) immer relativ blass.

Wohn in einer bayrischen Kleinstadt (± 5000 Einwohner) mit eigenem Polizeirevier - in unmittelbarer Grenznähe.

Theoretisch hat die Polizei das Recht mich zu durchsuchen - aber bei mehr fast 3 mal im Monat wirds schön langsam echt peinlich, zeitaufwendig und schön langsam dürfte klar sein dass ich weder Drogen, noch Waffen oder Menschen mit mir führe…

Ich weiger mich jedesmal mein Laptop einzuschalten - aber was da drauf is geht die ja wohl gar nix an (zT Firmendaten, Kundendaten etc über die ich Verschwiegenheit wahren muss/sollte).

Also schlussendlich die Frage: Ab der wievielten Durchsuchung kann ich von Polizeilicher Willkür reden?
Meinen Ausweiß müssten Sie schon auswendig kennen.

Und es ist halt der Hammer wenn die vor meinen Kollegen und mir nach Feierabend stehen bleiben und als erstes sagen: „Guten Abend Herr XXX, lehren Sie doch bitte die Taschen auf die Motorhaube und zeigen Sie ihren Ausweiß“, das kanns doch echt nicht sein oder?

Danke für die Antworten

Hallo!
Im grenznahen Bereich, mögen verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei ihren Sinn haben; wenn ‚man‘ sich aber inzwischen schon fast persönlich kennt, dürfen Sie auch mal nach dem Grund fragen!
Die polizeilichen Maßnahmen haben jederzeit dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ zu unterliegen!
Wenn’s Ihr Einkommen als „Syst-Admin“ zulässt, bedienen Sie sich doch mal eines Anwalts und lassen Sie per Brief nachfragen, welche Rechtsgrundlagen die Polizei für diese regelmäßige „Kontaktaufnahme“ benennt!
Schönen Gruß & guten Abend,
Christian

Danke für die fixe Antwort

Nach dem Grund frag ich jedes Mal, die Standardantworten sind:
Wir suchen nach Drogen, Waffen, Menschen (wortwörtlich 14 mal von dem gleichen Polizisten gehört)
Wir suchen nach illegalen Dingen die beschlagnahmt werden (…würden - wenn ich was haben würde)

Ich glaub halt eher dass der Polizist was gegen mich hat, normalerweise wird hier keiner durchsucht - geschweige denn nach dem Ausweiß gefragt.

Auch kommt scheinbar keiner von denen allein auf die Idee mich zu kontrollieren - es ist immer mein Lieblingspolizist dabei - und halt wechselnde Kollegen (14 von 18 mal der gleiche). Die restlichen 4 mal waren es andere Polizisten - die allerdings vorher schonmal dabei waren.

Von daher ließe das doch den „Verdacht“ zu, dass mich irgendwie nicht mag oder so…

Ich für meinen Teil fühle mich jedes Mal wie ein Schwerverbrecher. Gäbe es denn die Möglichkeit die Durchsuchung zu verweigern, und gegebenenfalls einen Staatsanwalt oder Richter (keine Ahnung wer da zuständig ist) entscheiden zu lassen? Muss ja vor Hausdurchsuchung (glaub ich) auch sein.

Es ist einfach peinlich wenn die einen aufm Kieker haben.

Eine allgemeine Kontrolle ist ok!

Aber eine durchsuchung bezw. amtsmaßnahme die zur durchsuchung führt muss immer einen begründeten Verdacht haben.

Das heißt eine durchsuchung ist unrechtmäßig sollte sie ohne verdachtsmoment erfolgen…

Alles was über die personalausweiskontrolle hinausgeht wäre demnach freiheitsberaubunng / ein fehler seitens der durchführenden Beamten. Ich weis aus eigener erfahrung das man immer einen Verdachtsmoment erfinden kann.

Aber der polizeibeamte hat ein problem wenn man sich weigert sich durchsuchen zu lassen.
Das nächste ist bei einer durchsuchung muss er einen § nachweisen können deer ihn dies erlaubt. Dieser müsste dir genannt werden. Wenn nicht einfach mal nachfragen und wenn er einen benennt dann doch einfach mal sich einen Termin bei Revierführer geben lassen und mal nachfragen was es soll.

Man sollte sich aber von den polizeibeamten mal die daten geben lassen und den ausweis zeigen lassen außerdem ist es hilfreich die dienstausweisnummer zu wissen.

Wenn man dann alles hat schreibt man eine dienstaufsichtsbeschwerde.

LG
Stephan

kannst mich ja mal auf den laufenden halten.

Polizei ist Ländersache, ich kenne mich nur mit NRW aus. In Bayern gelten andere Regeln - in NRW wäre eine verdachtsunabhängige Durchsuchung z.B. gar nicht möglich.

Bei dieser Häufigkeit würde ich mich tatsächlich schriftlich beim PP, dem der Beamte angehört, beschweren.

Wenn sie der Meinung sind, dass es sich hierbei um Polizeiwillkür handelt, sollten sie sich einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen.

Guten Abend,

ich hab ne allgemeine Frage zum Thema Polizei(staat)

Wie oft dürfen die bei mir eine sogenannte
„verdachtsunabhängige Personenkontrolle“ durchführen?

Ich wurde heute zum 18ten Mal dieses Jahr durchsucht, davon 14
Mal von dem gleichen Beamten.

Hallo liliwe

Die Rechtsgrundlage kann sich aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes oder aus der Strafprozessordnung ergeben.
Es bringt nichts, wenn ich Dich hier mit den Möglichkeiten erschlage.
Die Anzahl der Durchsuchungen fällt hier deutlich aus dem Rahmen.
Ich würde mich an den Vorgesetzten der Beamten wenden
und um Klärung der Angelegenheit bitten. Natürlich schriftlich. Es erfolgt dann eine schriftliche Begründung der Durchsuchungen. Sollte das nicht ausreichen, würde ich einen Rechtsanwalt um die Prüfung der Angelegemheit bitten.

Mit freundl. Grüßen

Theo

Zu meiner Person: ich bin 23, von Beruf System Administrator,
bin nicht vorbestraft oder ähnliches, habe lediglich manchmal
3 Tage Bart und bin (quasi von berufswegen) immer relativ
blass.

Wohn in einer bayrischen Kleinstadt (± 5000 Einwohner) mit
eigenem Polizeirevier - in unmittelbarer Grenznähe.

Theoretisch hat die Polizei das Recht mich zu durchsuchen -
aber bei mehr fast 3 mal im Monat wirds schön langsam echt
peinlich, zeitaufwendig und schön langsam dürfte klar sein
dass ich weder Drogen, noch Waffen oder Menschen mit mir
führe…

Ich weiger mich jedesmal mein Laptop einzuschalten - aber was
da drauf is geht die ja wohl gar nix an (zT Firmendaten,
Kundendaten etc über die ich Verschwiegenheit wahren
muss/sollte).

Also schlussendlich die Frage: Ab der wievielten Durchsuchung
kann ich von Polizeilicher Willkür reden?
Meinen Ausweiß müssten Sie schon auswendig kennen.

Und es ist halt der Hammer wenn die vor meinen Kollegen und
mir nach Feierabend stehen bleiben und als erstes sagen:
„Guten Abend Herr XXX, lehren Sie doch bitte die Taschen auf
die Motorhaube und zeigen Sie ihren Ausweiß“, das kanns doch
echt nicht sein oder?

Danke für die Antworten

Hallo

Eine durchaus berechtigte Frage, die ich mir selbst, als Beamter, schon öffters gestellt habe. Da ich in einer Großstadt lebe kann es passieren, dass manchmal Personen in nur wenigen Minuten oder eben am gleichen Tag mehrfach kontrolliert werden, weil die eine Streife nunmal nichts von einer früheren Kontrolle weiß. Da hilft dann allerdings auch kein Meckern. Der Bürger muss es über sich ergehen lassen. Und nun zu dem WARUM:

Laut Polizeigesetz, zumindest in BW (In anderen Bundesländern gibt es aber immer ein Äquiwalent dazu), darf die Polizei die Identität einer Person feststellen,

„…um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen.“ (PolG BW § 26(1))

und

„…wenn sie an einem Ort angetroffen wird, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Perso-nen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder ausländerrechtliche Duldung treffen oder der Prostitution nachgehen.“ (§ 26(2) PolG)

Die kontrollierten Personen dürfen auch durchsucht werden. Ebenso die mitgeführten Sachen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, gab es einen Anlass, eben eine Gefahr oder eine Störung, die zu einer Personenkontrolle führen könnte? Bzw. haben sie sich in der Nähe von in Absatz 2 genannten Örtlichkeiten aufgehalten. So genannte „Milieuspezifische Orte“? Denn hier sind Kontrollen jederzeit ohne genauen Anfangsverdacht möglich.

Grundsätzlich ist es also durchaus möglich öffters kontrolliert zu werden. Allerdings natürlich nicht willkürlich. Haben sie vielleicht Vorstrafen oder mal etwas mit Drogen zu tun gehabt, so dass vielleicht die Kollegen annehmen bei ihnen etwas finden zu können?

Normalerweise wird eine Personenkontrolle NIE grundlos durchgeführt. Schließlich möchte man etwas damit bezwecken. Eventuell eine Straftat aufklären. Aber natürlich kann ich nicht für alle Polizisten sprechen.

Eines kann ich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen. Den Laptop lassen sie mal schön zu, denn eine Rechtsgrundlage diesen einschalten zu müssen gibt es nicht. Er könnte höchstens im Strafverfahren beschlagnahmt werden. Aber auch dann darf nur der Staatsanwalt ihre Schriften und Dokumente durchsehen. Der Polizist vor Ort nicht!

Zum Schluss noch etwas allgemeines:
Sollten sie sich willkürlich kontrolliert fühlen, den Anschein haben, dass hier etwas nicht stimmt, oder sich einfach über die Maßnahmen beschweren wollen, dann machen sie das bitte! Denn sollte ein tatsächliches Fehlverhalten seitens der Polizei vorliegen, so sollte es im Interesse aller auch zur Anzeige gebracht werden, bevor der Ruf der Polizei schaden nimmt und sie sich als Bürger „vera…t“ vorkommen. Sollte der Kollege seinen Namen nicht nennen wollen, zu dem er wohlgemerkt nicht verpflichtet ist, so reicht für einen Beschwerdebrief auch Ort und Zeit. Glauben sie mir, wenn sie konstruktiv Kritik üben werden, so ist intern schnell herausgefunden, wer sie kontrolliert hat und warum, bzw. warum so oft. Die Vorgesetzten sind verpflichtet diesen Hinweisen, wenn sie berechtigt sind, auch nach zu gehen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Für Rechtschreibfehler bitte ich um Entschuldigung. Komme gerade erst aus der Nachtschicht.

In diesem Sinne.
Gute Nacht.

erstmal danke für die ganzen Antworten

und jetz der Reihe nach

@ St.Niki: zum Punkto Verdacht (warum ich?) heißts immer: Sie sehen etwas bleich aus, und mit 3 Tage Bart, er glaubt halt dass er einen Drogenkonsumenten vor sich hat (=ist sehr salopp gesagt), leuchtet immer wieder in die Augen und stellt „merkwürdige“ Pupillenreaktionen fest.

Was wäre wenn ich ihm meinen Ausweiß zeige und die Durchsuchung verweigere? Erschießen wird er mich wohl nicht - und wenn er mich auf die Wache mitnimmt (kA weswegen, zutraun würd ichs dem netten Beamten) hat er hoffentlich wenigstens ordentlich Papierkram dafür.

Ich kenn seinen Dienstausweiß mittlerweile auswendig, wie er sicher meinen Personalausweiß auch.

@Bettina Balters: Wer oder was ist PP? Für mich ist es die Prozedurale Programmierung - aber die hilft mir hier vermutlich nicht weiter…

@Jungfrau: werd ich dann nicht von JEDEM Polizisten der Stadt verfolgt? - letztendlich sitzt ihr am längeren Hebel - und das weiß ich auch.

@RightSide08: Meines Wissens gibt es solche Orte hier gar nicht - wäre aber auch unerheblich da ich schon an allen möglichen Orten kontrolliert wurde (und ich zB in der Bank, vor einem Edeka-Markt, vor meinem Arbeitsplatz [in Anwesenheit meiner Kollegen während der Arbietszeit] nicht davon ausgehe, dass dies ein solcher Ort wäre)

Ich hätte kein Problem damit einmal am Tag von einem und ne halbe Stunde später vom nächsten kontrolliert zu werden, die wissen ja nichts voneinander - aber nach 14 maligem Durchsuchen durch den gleichen Beamten komm ich schon leicht ins Grübeln…

Ich bin weder vorbestraft oder so, und meine einzigen Drogenerfahrungen waren alle „Nein, danke“ und gut wars. Hier in Bayern wird halt öfters mal einer getrunken - aber danach fahr ich nicht mehr.
Mir wurde lediglich mal von einem Polizisten nahegelegt „nach hause zu gehen und mich auszuschlafen“ (mindestens 8 Jahre her).

Zum Abschluss

Erstmal danke an alle Antworten

Werde den Herrn xy nächstes mal bitten mir den Namen von seinem Vorgesetzten zu geben.

Aber

Was kommt für den Polizisten dabei raus? - Ich will nicht auch noch seine restlichen Kollegen am Hals haben (jedes zweite mal fährt der grün-weiße Partybus ja noch vorbei xDDD).

Es wundert mich einfach dass er mich durchsucht, wenn ich auf 50 Meter entfernung noch 3 Bob Marley Verschnitte und 5 Glatzen sehe (da würde er wohl eher fündig)…

erstmal danke für die ganzen Antworten

und jetz der Reihe nach

@ St.Niki: zum Punkto Verdacht (warum ich?) heißts immer: Sie sehen etwas bleich aus, und mit 3 Tage Bart, er glaubt halt dass er einen Drogenkonsumenten vor sich hat (=ist sehr salopp gesagt), leuchtet immer wieder in die Augen und stellt „merkwürdige“ Pupillenreaktionen fest.

Was wäre wenn ich ihm meinen Ausweiß zeige und die Durchsuchung verweigere? Erschießen wird er mich wohl nicht - und wenn er mich auf die Wache mitnimmt (kA weswegen, zutraun würd ichs dem netten Beamten) hat er hoffentlich wenigstens ordentlich Papierkram dafür.

Ich kenn seinen Dienstausweiß mittlerweile auswendig, wie er sicher meinen Personalausweiß auch.

@Bettina Balters: Wer oder was ist PP? Für mich ist es die Prozedurale Programmierung - aber die hilft mir hier vermutlich nicht weiter…

@Jungfrau: werd ich dann nicht von JEDEM Polizisten der Stadt verfolgt? - letztendlich sitzt ihr am längeren Hebel - und das weiß ich auch.

@RightSide08: Meines Wissens gibt es solche Orte hier gar nicht - wäre aber auch unerheblich da ich schon an allen möglichen Orten kontrolliert wurde (und ich zB in der Bank, vor einem Edeka-Markt, vor meinem Arbeitsplatz [in Anwesenheit meiner Kollegen während der Arbietszeit] nicht davon ausgehe, dass dies ein solcher Ort wäre)

Ich hätte kein Problem damit einmal am Tag von einem und ne halbe Stunde später vom nächsten kontrolliert zu werden, die wissen ja nichts voneinander - aber nach 14 maligem Durchsuchen durch den gleichen Beamten komm ich schon leicht ins Grübeln…

Ich bin weder vorbestraft oder so, und meine einzigen Drogenerfahrungen waren alle „Nein, danke“ und gut wars. Hier in Bayern wird halt öfters mal einer getrunken - aber danach fahr ich nicht mehr.
Mir wurde lediglich mal von einem Polizisten nahegelegt „nach hause zu gehen und mich auszuschlafen“ (mindestens 8 Jahre her).

Zum Abschluss

Erstmal danke an alle Antworten

Werde den Herrn xy nächstes mal bitten mir den Namen von seinem Vorgesetzten zu geben.

Aber

Was kommt für den Polizisten dabei raus? - Ich will nicht auch noch seine restlichen Kollegen am Hals haben (jedes zweite mal fährt der grün-weiße Partybus ja noch vorbei xDDD).

Es wundert mich einfach dass er mich durchsucht, wenn ich auf 50 Meter entfernung noch 3 Bob Marley Verschnitte und 5 Glatzen sehe (da würde er wohl eher fündig)…

erstmal danke für die ganzen Antworten

und jetz der Reihe nach

@ St.Niki: zum Punkto Verdacht (warum ich?) heißts immer: Sie sehen etwas bleich aus, und mit 3 Tage Bart, er glaubt halt dass er einen Drogenkonsumenten vor sich hat (=ist sehr salopp gesagt), leuchtet immer wieder in die Augen und stellt „merkwürdige“ Pupillenreaktionen fest.

Was wäre wenn ich ihm meinen Ausweiß zeige und die Durchsuchung verweigere? Erschießen wird er mich wohl nicht - und wenn er mich auf die Wache mitnimmt (kA weswegen, zutraun würd ichs dem netten Beamten) hat er hoffentlich wenigstens ordentlich Papierkram dafür.

Ich kenn seinen Dienstausweiß mittlerweile auswendig, wie er sicher meinen Personalausweiß auch.

@Bettina Balters: Wer oder was ist PP? Für mich ist es die Prozedurale Programmierung - aber die hilft mir hier vermutlich nicht weiter…

@Jungfrau: werd ich dann nicht von JEDEM Polizisten der Stadt verfolgt? - letztendlich sitzt ihr am längeren Hebel - und das weiß ich auch.

@RightSide08: Meines Wissens gibt es solche Orte hier gar nicht - wäre aber auch unerheblich da ich schon an allen möglichen Orten kontrolliert wurde (und ich zB in der Bank, vor einem Edeka-Markt, vor meinem Arbeitsplatz [in Anwesenheit meiner Kollegen während der Arbietszeit] nicht davon ausgehe, dass dies ein solcher Ort wäre)

Ich hätte kein Problem damit einmal am Tag von einem und ne halbe Stunde später vom nächsten kontrolliert zu werden, die wissen ja nichts voneinander - aber nach 14 maligem Durchsuchen durch den gleichen Beamten komm ich schon leicht ins Grübeln…

Ich bin weder vorbestraft oder so, und meine einzigen Drogenerfahrungen waren alle „Nein, danke“ und gut wars. Hier in Bayern wird halt öfters mal einer getrunken - aber danach fahr ich nicht mehr.
Mir wurde lediglich mal von einem Polizisten nahegelegt „nach hause zu gehen und mich auszuschlafen“ (mindestens 8 Jahre her).

Zum Abschluss

Erstmal danke an alle Antworten

Werde den Herrn xy nächstes mal bitten mir den Namen von seinem Vorgesetzten zu geben.

Aber

Was kommt für den Polizisten dabei raus? - Ich will nicht auch noch seine restlichen Kollegen am Hals haben (jedes zweite mal fährt der grün-weiße Partybus ja noch vorbei xDDD).

Es wundert mich einfach dass er mich durchsucht, wenn ich auf 50 Meter entfernung noch 3 Bob Marley Verschnitte und 5 Glatzen sehe (da würde er wohl eher fündig)…

Wie oft dürfen die bei mir eine sogenannte
„verdachtsunabhängige Personenkontrolle“ durchführen?

Ich wurde heute zum 18ten Mal dieses Jahr durchsucht, :davon 14 Mal von dem gleichen Beamten.

Wohn in einer bayrischen Kleinstadt …

Hallo!

Als BERLINER Polizist kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen - das, was Du da schilderst, läuft eigentlich nur auf zwei Möglichkeiten hinaus:

  1. Imponiergehabe eines Polizeibeamten
    Wie schon mehrfach geschrieben, sind „verdachtsunabhängige“ Personenkontrollen nur möglich, wenn a) gesetzlich erlaubt (m.W. ist dies in Bayern der Fall) und b) erforderlich. Dienstaufsichtsbeschwerde, am besten über einen Anwalt, wäre m.E. hier angebracht, denn eigentlich stehen hier auch Straftaten „im Amt“ (Freiheitsberaubung, Nötigung o.ä.) im Raum.

Oder aber

  1. Deine „Kurzbiografie“ ist, um es mal vorsichtig auszudrücken, sehr stark gekürzt…
    Auch wir haben unsere Pappenheimer: Vier Mal pro Tag durchsucht und drei Mal etwas gefunden!?!?

Mehr Möglichkeiten fallen mir für dieses „Problem“ eigentlich nicht ein. Denn auch unsereiner muss sich an die Gesetze halten. Ansonsten werden uns gleich drei Mal die Beine dickgehauen: Strafrechtlich, disziplinar und dann noch familiär von Frau/Mann :wink:

hey Greenfox

also erstmal danke für die Antwort

Wie meinst du meine „Kurzbiographie“ wäre zu stark verkürzt? - dass ich vorbestraft oder sowas bin?

Bin ich wie gesagt nicht, hatte bis auf insgesamt vielleicht 25 Ausweißkontrollen und lediglich 2 Anzeigen:
Einmal wurde ich mit Fahrerflucht angefahren und einmal wurde mein Fahrrad geklaut (beide male kamen irgendwann Briefe von der Staatsanwaltschaft von wegen „Einstellung des Verfahrens wegen keinen gefunden…“)- ansonsten… kenn ich noch 2 Polizisten privat und hab nen Fernseher - da seh ich auch noch manchmal Polizei xDDD.
Ich war auch schonmal bei einer Gerichtsverhandlung - als Zuschauer. Aber ansonsten hatte ich bis jetzt noch nie Probleme mit den „grünen“.
Wenn ich vorbestraft wäre, könnte ich mich wohl kaum aufregen oder?

Lediglich mein kleiner Bruder musste vor etwa 2 Jahren seinen Führerschein abgeben wegen bekifft gefahren, aber mein Bruder is mein Bruder - und hat quasi nix mit mir zu tun.

Wie bereits gesagt - die mehrmalige Ausweißkontrolle stört mich nicht - nur die mehrmalige Durchsuchung.

Sorry aber wenn bei mir 3 mal am Tag was gefunden würde währe es wohl Zeit damit aufzuhören - da sind ja wohl schon Hirnschäden oder sowas da… und wie oft wurde der bitte vorher schon erwischt? Und mit was?

Was würde also dem Polizisten drohen wenn ich mich voll aufspiel?

Nebenbei, der Polizist is ws Ende 50 - Anfang 60, und vermutlich geschieden oder getrennt - dem passiert doch eh nix mehr oder (strafrechtlich/ disziplinar)?

Hi,

tja das kann man schon wirklich als Willkür abstempeln. Aber ich denke mal wie du gesagt hast mit deinem aussehen, dass sie wirklich denken dass du btm-konsument bist und daran halten die einfach fest und „hoffen“ dass sie dich mal erwischen. klingt scheiße. ich weiß.
aber so lang du nichts zu befürchten hast, lass das einfach über dich ergehen. ist zwar doof wenn ein freund von dir dabei ist aber wenn man dem das auch erklärt hat er auch größtes verständnis dafür.

zum laptop: ich verstehe dich und ich würde es auch nicht machen. ich weiß auch grad garnicht ob wir das so einfach dürfen. ich frag am besten mal unseren dozenten. aber ich würde jetzt so mal daher gesagt, dass du sie einfach mal drauf schauen lässt. sobald die auch sehen dass da der briefkopf von „compoglobalhypermeganet“ in einer datei steht dann lassen die auch bestimmt los. weil eine liste von deinen dealern haben sie dann nicht gefunden. und die müssen auch absolut verschwiegen bleiben.

ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen

danke für die Antwort Junlianger

erstens: was ist btm?
zweitens: was ist PMAnw BPOL

Zum Thema Drogen - ich hab schonmal so einen Urintest mit denen gemacht - der war ja auch „clean“.

Zum Laptop: da wärs evtl möglich dass irgendwas „illegales“ drauf ist. Allerdings wird mein Arbeitgeber oft als „Berater“ der Österreichischen Organe hinzugezogen wenns um beschlagnahmte, verschlüsselte Festplatten, PCs oder Ähnliches geht (=Stichwort Hackersoftware).

Hab da allerdings mal was gehört von wegen Daten nicht zugänglich machen: es trifft nicht den Straftatbestand der Verschleierung, denn die Daten sind ja da - nur eben verschlüsselt. Allerdings müsste er dazu ja wohl beschlagnahmt werden - hoffe ich.

Bis dahin hab ich mir jetz einfach paar freie Gedanken gemacht:

Wenn ich weglauf und sie mich einfangen passiert was (erschießen werden sie mich hoffentlich nicht?)?
Wenn ich nach Österreich umzieh hab ich das Problem auch nichtmehr - und dort sind die „Capi-Ständer“ viiiiieeelllll gemütlicher (=fahren dich nach Hause wenn du betrunken bist).
Wenn ich auf Drogenfahnder umschul pass ich super ins „Milieu“ - sprich ich hätte vielleicht bei der Polizei gute Karriere Chancen (Scherz).
Müsste da nicht irgendwann die In dubio pro reo (im Zweifel FÜR den Angeklagten) Regel zur Geltung kommen?
Müsste ich nicht nach einem Drogentest und Komplettdurchsuchung (+Auto) mal ne Woche oder so Ruhe geben (wurde am nächsten Tag nochmal durchsucht - zufuß)?

Würde mich interessieren was dein Dozent zu der ganzen Geschichte sagt.

Achja - und ich bin immer ausgesucht höflich zu den Beamten.

So long

btm = betäubungsmittel also sprich medikamente wie
methylphenidat oder drogen wie heroin usw.

PMAnw BPOL = polizeimeisteranwärter bei der
bundespolizei

genau verschleierung wär was anderes. aber zum thema
hackersoftware: du arbeitest damit offiziell deshalb
brauchst du dir da keine sorgen machen. und wenn dann
kannst du deinen arbeitgeber dazuziehen. der wird der
polizei das schriftlich geben.

weg laufen bringt nichts. wir sind meistens schneller
:wink:
dann hättest du versucht dich einer polizeilichen
maßnahme zu entziehen und das kann auch zu einer
strafanzeige gebracht werden. sprich
staatsanwaltschaft, richter, strafe.

im zweifelsfall wird sich immer für den angeklagten
entschieden da keine beweise oder aussagen und das
genug und vorallem plausibel.

klar sollte es ruhe geben aber du hast wohl den
glücksfang gemacht und bist an richtige „zecken“
geraten die nicht so einfach los lassen.

genau immer schön höflich sein und lächeln :wink:

bin gerade im P3 also kann ich erst bald meinen
dozenten fragen. also bitte ein wenig geduld :wink: :smile:

lieben gruß

Wow Bundespolizei … quasi das deutsche FBI xDDD?

Weglaufen… der eine Polizist hat quasi paar Rettungsringe - glaub das würd ich schaffen. Was passiert mir wenn er mich fängt - bzw was passiert wenn er mich nicht fängt? Die kennen mich ja mittlerweile - brauchen ja dann nur vor meiner Haustüre warten.

Medikamente hat die Polizei mal bei mir gefunden - aber die hab ich erstens gegen mein Kreuz (3 mal Bandscheibenvorfall und Morbus Bechterev) verschrieben bekommen und zweitens gingen die Polizisten gar nicht drauf ein.

Und zu guter Letzt - ich schätz mal dein P3 hat nix mit Pentium oder Intel zu tun??

Wie meinst du meine „Kurzbiographie“ wäre zu stark verkürzt? -
dass ich vorbestraft oder sowas bin?

Was würde also dem Polizisten drohen wenn ich mich voll
aufspiel?

Nebenbei, der Polizist is ws Ende 50 - Anfang 60, und
vermutlich geschieden oder getrennt - dem passiert doch eh nix
mehr oder (strafrechtlich/ disziplinar)?

Erst mal: Sorry, wenn Du meine Äußerung in den Falschen Hals bekommen haben solltest - war echt nicht persönlich oder als Angriff gemeint!! Mir fallen eben nur diese zwei Möglichkeiten für die von Dir geschilderten ständigen Kontrollen inkl. Durchsuchungen ein.
Und warum sollte dem Kollegen nix mehr passieren?? Selbst wenn er kurz vor der Pensionierung stünde und er baut vorsätzlich irgendwelchen Mist (was ich mir einerseits nicht vorstellen kann, aber andererseits gibt es die verrücktesten Sachen - ich erwähne nur die berühmten Pferde vor der Apotheke) - der Verlust der Pension (bei entsprechender Bestrafung) wäre schon ganz schön herbe (für ihn).
Wie schon gesagt - ist alles nicht persönlich gemeint - weder „gegen“ Dich noch den Kollegen. Ich möchte NIEMANDEM etwas unterstellen.
Aber Deine Schilderung wäre schon eine Nachfrage bei der vorgesetzten Stelle in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde wert. Eventuelle weitere rechtliche Schritte bleiben ja offen - und man braucht keinen Anwalt dafür. Übrigens: (unabhängige) Zeugen für zumindest einige der Kontrollen wären schon von Vorteil…

ne bundespolizei ist der ehemalige bundesgrenzschutz.
der deutsche abklatsch vom FBI ist eher der BND oder
der MAD aber zweiteres weniger.

wenn du wegläufst und die dich dann noch kriegen dann
klicken erstmal die handschellen.
wenn sie dich nicht bekommen, dann kann es ganz schnell
heißen verdächtige person versucht zu fuß sich einer
polizeilichen maßnahme zu entziehen. dann kannst du mit
4-6 weiteren polizeivollzugsbeamten im auto rechnen.
und dann glauben die erst recht dass du dreck am
stecken hast.

solang bei deinen medikamenten eine ärztliche,
therapeutische indikation vorliegt hast du auch nichts
zu befürchten. da lass die mal reden.

ne ich bin nicht im im pentium 3 prozessor sondern im
dritten praktikum am flughafen

Woran man merkt wie gut ich mich auskenn xDDD

erstmal nochmal danke für die Antwort

ok aber wenn die Handschellen klicken brauchen sie irgendeinen Grund oder? Wie lang sperren mich die dann ein? Ne Straftat kann das ja wohl noch nicht sein oder? Was wäre wenn zB einer der Beamten stolpert und sich verletzt während er mich verfolgt? Und wenn ich die letzten 18 mal weggelaufen wäre und ich jedesmal eingekettet worden wäre wärs ihnen mittlerweile vermutlich zu blöd/ anstrengend. :smile:

Der Witz an den Medikamenten is ja eigentlich: Das ist das einzige was die überhaupt beanstanden könnten - haben sie aber nicht. Und die nehm ich maximal alle 2 Monate - wenn ich nichtmehr gehen kann vor Schmerzen - sind also schon ziemliche Dinger.

4-6 weitere Polizeibeamte… dass ihr immer so unsportlich sein müsst :smile:

Weil du grad Flughafen sagst - ich flieg beruflich öfter, aber der Sicherheitscheck am Flughafen ist einfach lächerlich gegen das was die örtliche Polizei hier abzieht. Mit deinen Kollegen (oder dir) hatte ich da bisher noch überhaupt keine Probleme, im Gegenteil: Als ich vor etwa 2 Jahren meinem Bruder eine ca 50 cm lange Machete aus Südostasien mitbrachte (im Handgepäck) hat der Beamte nicht mal komisch gekuckt.

So long