Wie oft kann man die Miete erhöhen

Hallo.

Ich wohne in einem zweifamilienhaus mit einem Anbau den ich selbst bewohne. Die zwei vorderen Wohnungen von je 54 Quadratmeter habe ich seit Jahren vermietet. Ich habe diese Wohnungen für 275 € plus nebenkosten vermietet. Ich habe seit 6Jahren keine Miete mehr erhöht. Die ärztliche Miete beträgt 590 €. Nun wollte ich die die Miete auf 420 € erhöhen. Der eine Mieter hat das akzeptiert. Für andere erhält seine Miete vom Amt. Ich habe den Mietvertrag aber mit dem Mieter abgeschlossen nicht mit dem Amt. Vermieter weiß daraufhin dass das Amt die Mieterhöhung nicht akzeptiert. Was kann ich dagegen tun? Ich habe jahrelang wenig Miete verlangt da sich immer um junge Leute handelte, bin ich so viel Geld verdienen. War leider meine Frau verstorben ist und die beerdigungskosten und so weiter sehr hoch waren und meine Rente 1100 € beträgt muss ich leider die Miete erhöhen. Muss ich nun diese Ablehnung akzeptieren obwohl der Mietvertrag nicht mit dem Amt abgeschlossen wurde? Und stimmt es, darf ich nur alle drei Jahre die Miete erhöhen kann und da ich das ja sechs Jahre nicht gemacht habe ich quasi Pech gehabt . Für Antworten vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen

In Deutschland gibt es leider keine Sonderregelung für Mieten, die weit unterhalb des Mietspiegels liegen.

In folgendem Link findest Du die wichtigen Daten Vorgaben.

Hallo,

ich habe das nicht mehr auf dem Schirm, reden wir von Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Sicherlich unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen.
Mit

meintest du vermutlich die ortsübliche Miete?

Gruß
Christa

Genau, ortsübliche Miete

Ich habe zwei Fragen gestellt, du hast eine beantwortet. Es ist anstrengend!

Es kann sein, dass jemand der seine Miete nicht selbst zahlen kann, sich die Wohnung dann nicht mehr leisten kann, weil er mit der neuen Miete dann über dem Satz liegt, der ihm für Wohnkosten zugestanden wird. Dann muss er sich leider eine billigere Wohnung suchen. Notfalls wirst Du ihn aufgrund rückständiger Miete kündigen und räumen lassen müssen. Alles sehr unschön und teuer für alle Beteiligten. Aber weder musst Du Dich mit einer schon lange nicht mehr angemessenen Miete dauerhaft begnügen, noch wird der Leistungsträger Dir mehr zahlen, als dem Mieter zusteht.

Wichtig ist, dass Du bei der Mieterhöhung penibel alles richtig machst, d.h. insbesondere rechtzeitig Klage zur Ersetzung der Zustimmung zur Mieterhöhung durch gerichtliches Urteil erhebst. Denn sonst ist das Erhöhungsverlangen hinfällig. Und ohne Urteil kommst Du nicht in die Situation, dass der Mieter dann tatsächlich mehr zahlen muss, und bei Nichtzahlung der erhöhten Miete in Verzug gerät, was dann wiederum Voraussetzung für die Kündigung und Räumung ist.

Da Du offenbar in diesen Dingen unerfahren bist, solltest Du Dir schleunigst einen Anwalt suchen, der Mietrecht auf Vermieterseite macht, und das alles für Dich erledigt.

Da würde ich gerne noch Haus & Grund ins Spiel bringen wollen. Der Jahresbeitrag liegt deutlich unter 100 Euro und Mieterhöhungen sind für die Brot- und Buttergeschäft.

2 „Gefällt mir“

Ja, allerdings beträgt die vorgesehene Mieterhöhung, wenn seine Spracherkennung ihn nicht wieder falsch verstanden hat, über 50 %. Das wird kaum ein deutsches Gericht für rechtens erklären.

Danke für die Antworten.

Gibt es eigentlich keine klaren Aussagen die man machen kann wie viel ich die Miete erhöhen darf? Und wie viele Jahre muss man warten um die nächste Mieterhöhung durchzusetzen? Es würden ja sechs Jahre keine Mieterhöhung durchgeführt und die Miete liegt ja weit weit unter der ortsüblichen Miete. Ich möchte ja eigentlich meine Mieter nicht verlieren aber durch meine Situation die ich Moment habe bin ich um jeden fertig dankbar denn ich mehr bekomme. Wenn ich einen Anwalt hinzuziehe, werden wir anwaltskosten bestimmt höher sein als das was ich als Mieterhöhung mehr bekomme. Ich habe schon überlegt da ich meine große Wohnung als alleinstehender nicht mehr brauche ins Vorderhaus zu ziehen und meinen hin und meine Wohnung die 90 Quadratmeter hat zu vermieten. Da müsste ich dann allerdings die vordere Wohnung kündigen und die jungen Leute die dort wohnen werden sich so eine große Wohnung nicht leisten können das wäre dann auch wieder nur Schwierigkeiten geben.

Mfg

Das ist jetzt nicht dein Ernst! Links sind keine Deko!

1 „Gefällt mir“

Hallo

Eigentlich bin ich nicht blöde nur alt ich werde 79 Jahre alt und habe bankkaufmann gelernt bin aber seit dem Tod meiner Frau nicht mehr so viel wie vorher ich wurde durch diesen Tod der eigentlich unnötig war weil er nur das nicht kam war nicht depressiv. Ich habe einige Sachen aufgerufen aber ich glaube da muss man studiert haben. Ich habe ja in meinem eingangstext geschrieben, darf ich den Mietvertrag mit meiner Mieterin abgeschlossen aber dieses Amt wo sie ihr Geld herbezieht nicht sich da ein und erklärt mir es ist mein Fehler dass ich vor drei Jahren nicht gekündigt hätte oder die nieder erhöht hätte und somit nach sechs Jahren nur die Mieterhöhung bekomme hat sein jetzt erst drei Jahre rum ich weiß nicht ob ich das klar informiert habe hätte ich vor drei Jahren die Mieter erhöht hätte ich jetzt wieder erhöhen können sagt das Amt. So kann ich sie zwar erhöhen aber ich bekomme eben nicht den Vertrag nicht so viel Geld wenn ich jetzt alle drei Jahre die Miete erhöht hätte. Ich bin eben der Meinung ich habe den Vertrag mit meiner Mieterin abgeschlossen und wenn das Amt in dieser Erhöhung nicht mitgeht dann muss sie entweder selbst aus ihrer Tasche was dazulegen oder sich von dem Amt eine neue Wohnung besorgen lassen.. so dachte ich zumindest. Aber die Bürokratie in Deutschland ist ja sowieso kompliziert und vieles ist unnötig. Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich eine normale Kündigung ausgesprochen und gewartet bis die Zeit um war dass sie auszieht und wäre dann nach vorne umgezogen in die kleinere Wohnung. Wenn ich das vorher alles gewusst hätte was durch diese Vermietungen alles auf mich zukommt hätte ich die Wohnung leer stehen lassen.mfg

Natürlich rede ich von Deutschland. Ich wusste nicht , das da noch Leute aus anderen Ländern Fragen stellen sorry.mfg

Servus, lieber Josef. Erstmal herzliches Beileid.

Ich rate dir dringend, dich an diesen Verein “Haus und Grund" der vorhin erwähnt wurde oder tatsächlich an einen Anwalt zu wenden. Vielleicht hast du sogar eine Rechtschutzversicherung?

Die können dich beraten und dafür sorgen, dass alles richtig läuft.

Und ganz ehrlich, so einen Vermieter wie dich kann man sich nur wünschen. Sehr vielen ist leider egal ob ihre Mieter sich die Mieterhöhung leisten können.

Alles gute und schönen Sonntag, LG

Manu

1 „Gefällt mir“

Servus, Josef,

Hab noch ein bisschen gegoogelt. Der “Vermieterschutz Verein" wäre auch noch eine Möglichkeit für dich. Jahresbeitrag 96 €. Und sobald du Mitglied bist, helfen sie dir auch bei Problemen, die du schon vorher, also jetzt, hattest.

Ruf da doch einfach Mal bei der Niederlassung, die dir am nächsten ist, an und erkundige dich.

Alles gute.

Vielen Dank für diesen Tipp. Es gibt einfach Sachen die man diesem Alter nicht mehr so bewältigt wie vor 50 Jahren.

Danke für diesen guten Tipp. Es gibt Sachen die kann man einfach ohne Hilfe nicht mehr machen.

2 „Gefällt mir“

„Dieser Verein“ Haus & Grund hat Anwälte, ganz echte sogar..

1 „Gefällt mir“

Es ist überhaupt nichts natürlich. Hier schreiben auch Österreicher und Schweizer und stellen rechtliche Fragen, so wie du gerade, „vergessen“ aber zu erwähnen, dass nicht das deutsche Recht Verwendung findet.

Das ist richtig, trotzdem gelten die Gesetze auch für dich. Und was du darfst, wurde dir schon verlinkt. So bitter es ist, ist es einfach dein Problem, dass du es versäumt hast, vor 3 Jahren die Miete zu erhöhen.

Der die Miete von jetzt auf gleich um über 50 % erhöhen möchte? Ich glaube nicht!
Bei allem Respekt, aber die Mieter können nichts dafür, dass er es versäumt hat, vorher schon die Miete zu erhöhen. Und er hat sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

Servus, cpunkt, so war’s nicht gemeint. Ich dachte nur, wenn er ne Rechtschutzversicherung hat, kann er sich den Umweg über einen Verein sparen.

Lg

In einer „normalen“ Rechtschutzversicherung ist der Vermieterrechtschutz übrigens normalerweise nicht enthalten.