Hallo,
in einem Online-Handel kann man per Vorkasse mit beigefügten Onlineüberweisungs-Quittung Ware bestellen. Nur wenn diese Quittung gefälscht ist, kommt das Geld nie an. Wie schnell dürfte es zu der 3. Mahnung kommen? (wenn die Zahlungserrinerung ging 2 Wochen nach der Ware raus.)
Danke
Nadja
Hallo!
in einem Online-Handel kann man per Vorkasse mit beigefügten
Onlineüberweisungs-Quittung Ware bestellen. Nur wenn diese
Quittung gefälscht ist, kommt das Geld nie an. Wie schnell
dürfte es zu der 3. Mahnung kommen? (wenn die
Zahlungserrinerung ging 2 Wochen nach der Ware raus.)
Grundsätzlich: Mit der ersten Mahnung gerät der Schuldner in Verzug, danach kann man mahnen, so lange und oft man will (nur darf man nicht für jede Mahnung Kosten aufschlagen). Man darf auch einen Anwalt mit der Forderungsbeitreibung beauftragen oder klagen.
Im geschilderten Beispielfall gilt: Wer auf eine gefälschte Quittung hin leistet, dieses bemerkt und danach noch immer an konventionelles Mahnwesen denkt, der hat das Geld auch nicht verdient. Richtige Vorgehensweise ist hier: Sofort verklagen, unverzüglich Strafantrag stellen.
Sofort verklagen,
unverzüglich Strafantrag stellen.
kann man also auch das Geld gleich mit einklagen?
Ich dachte, wenn man Anzeige wegen Urkundenfälschung stellt, kann man das Geld gleich vergessen.
kann man also auch das Geld gleich mit einklagen?
Ich dachte, wenn man Anzeige wegen Urkundenfälschung stellt,
kann man das Geld gleich vergessen.
Warum sollte das so sein?
Levay
Hallo!
in einem Online-Handel kann man per Vorkasse mit beigefügten
Onlineüberweisungs-Quittung Ware bestellen. Nur wenn diese
Quittung gefälscht ist, kommt das Geld nie an. Wie schnell
dürfte es zu der 3. Mahnung kommen? (wenn die
Zahlungserrinerung ging 2 Wochen nach der Ware raus.)Grundsätzlich: Mit der ersten Mahnung gerät der Schuldner in
Verzug, danach kann man mahnen, so lange und oft man will (nur
darf man nicht für jede Mahnung Kosten aufschlagen). Man darf
auch einen Anwalt mit der Forderungsbeitreibung beauftragen
oder klagen.
und ich dachte immer, das man 30 tage nach dem Rechnungszugang im Verzug ist…
gruss
und ich dachte immer, das man 30 tage nach dem Rechnungszugang
im Verzug ist…
war auch mein Gedanke, aber es kommt immer darauf an …
/t/inkasso-brief/4682655/23
(insbesondere nachfolgenden Beitrag lesen)
Gruß
Der Franke
Grundsätzlich: Mit der ersten Mahnung gerät der Schuldner in
Verzug, danach kann man mahnen, so lange und oft man will (nur
darf man nicht für jede Mahnung Kosten aufschlagen). Man darf
auch einen Anwalt mit der Forderungsbeitreibung beauftragen
oder klagen.und ich dachte immer, das man 30 tage nach dem Rechnungszugang
im Verzug ist…
gruss
Ohne Mahnung ja, mit Mahnung nein. Steht alles in § 286 BGB!