Wie schnell muß meine Überweisung den Empfänger erreichen

Die maximalen Laufzeiten für Überweisungen sind in § 675s BGB geregelt. Danach sind Überweisungen bis zum Ende des auf den Zugang des Auftrages folgenden Geschäftstag gutzuschreiben. Bis zum 1. Januar 2012 kann jedoch vereinbart sein, daß die Ausführung bis zu drei Geschäftstage dauern kann (innerhalb Deutschlands). Dies ist in der Regel der Fall.

Dabei sind einige Dinge zu beachten:

  • „Bankarbeitstag“ ist nicht gleich „Werktag“. So sind Samstage, Heiligabend und Silvester keine Bankarbeitstage. In diversen Bundesländern gibt es weitere Tage, die nicht als Bankarbeitstag gelten, so z.B. in der Rheinschiene der ein oder andere Tag um Karneval.
  • Für fehlerhaft bzw. unvollständig ausgefüllte Überweisungen gelten die genannten Fristen nicht.

Originaltext des § 675s BGB hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html