Wie schreibe ich der Wohnungsgesellschaft richtig?

Hallo,

bei meinem Einzug in eine Wohnung der Deutschen Annigton hat mir der Ausendienstmitarbeiter einen Monat mietbefreiung versprochen um die Renovierungskosten zu decken.

Dan wüste ich gerne ob die Annigton ein defektes Waschbecken ersetzen muß oder ich?
Es ist mir ein schweres Glas hineingefallen und hat das Becken zerbrochen.

Zu guter letzt möchte ich eine rechnung von der Annigton in der ich genau sehen kann was sie mir in rechnung stellt. Den ich bin mir nicht sicher was und wieso ich zahlen soll.

Im Moment habe ich schon einen Brief von der Deutschen Wohn Inkasso und habe leider noch keine neue Wohnung.
Aber in dieser möchte ich auch nicht mehr bleiben.
da es ständig zu ruhestörrungen und problemen kommt.

Die Annigton ist sehr Uninterresiert und unzugänglich für mich als leihen. Über das online Portal der Annigton habe ich keinen erfolg gehabt, genau so wenig wie telefonisch. Da haben die nur reparaturen und den Kammerjäger geschickt.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank im Voraus

Adrian Johann Pauliuc.

Wenn sie einen Schaden verursacht haben , müssen sie dafür auch gerade stehen .Ihr Vermieter trägt nicht die Schäden , die für den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache verursacht wurden. Wer für was genau aufkommt steht in der Regel auch im Mietbvertrag.

Wenn Sie Dinge an der Mietsache (Türen, Fenster, Waschbecken o.ä.) beschädigen müssen Sie die reparieren (lassen) oder komplett ersetzen. Das Waschbecken können Sie austauschen, das muss nicht unbedingt ein Handwerker machen.

Sie sollten sich überlegen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Dann hätte die den Schaden reguliert.

Wofür wollen Sie eine Rechnung von der DA, für das Becken? Ohne REchnung müssen Sie nichts bezahlen,.

Guten Morgen und Hallo,
ich will mal der Reihe nach versuchen die Fragen zu beantworten. Deshalb habe ich die Fragen mit 1.-3. markiert.
1.Ich gehe davon aus, dass der Aussendienstmitarbeiter das versproche nicht eingehalten hat. Und ich gehe davon aus, dass keine schriftliche Zusage zur Mietbefreiung vorliegt. Wenn das so ist, haben Sie keine Mietbefreiung. Er durfte Ihnen das nicht versprechen, denn er ist nicht der Vermieter.

2.Nein, der Vermieter muss das Becken nicht ersetzen. Hier ist durch den Mieter (von Ihnen) gegenüber dem Vermieter ein Schaden entstanden den er ersetzen muss. Hier ist eine eigene Haftpflichtversicherung, wenn man eine hat, zuständig. Ansonsten muss man zahlen (ersetzen). Man kann auch selbst ein Becken kaufen und installieren. Was sicherlich günstiger ist.

3.Klar, Sie haben ein Recht darauf eine detaillierte Rechnung zu bekommen. In der muss ersichtlich sein,
a) wie teuer ist das Teil mas ersetzt/repariert wurde.
b) die Materialkosten.
c) die Lohnkosten.
In den Rechnungen werden gerne „Hausmeistertätigkeiten“ versteckt, die normalerweise der Vermieter tragen muss.

Forderungen, z.B. die Rechnung, die Sie gegen den Vermieter haben, sollten Sie immer schriftlich darlegen. Am besten per Einschreiben mit Empfangbestätigung.
Gegen die Firma Anington werden Sie es schwer haben. Hilfreich wäre auch ein Gespräch mit einem Mieterverein.
Viel Erfolg
mfg

Hallo,

1.:bei meinem Einzug in eine Wohnung der Deutschen Annigton hat

mir der Ausendienstmitarbeiter einen Monat mietbefreiung
versprochen um die Renovierungskosten zu decken.

2.:smiley:an wüste ich gerne ob die Annigton ein defektes Waschbecken

ersetzen muß oder ich?
Es ist mir ein schweres Glas hineingefallen und hat das Becken
zerbrochen.

3.:Zu guter letzt möchte ich eine rechnung von der Annigton in

der ich genau sehen kann was sie mir in rechnung stellt. Den
ich bin mir nicht sicher was und wieso ich zahlen soll.

Im Moment habe ich schon einen Brief von der Deutschen Wohn
Inkasso und habe leider noch keine neue Wohnung.
Aber in dieser möchte ich auch nicht mehr bleiben.
da es ständig zu ruhestörrungen und problemen kommt.

Die Annigton ist sehr Uninterresiert und unzugänglich für mich
als leihen. Über das online Portal der Annigton habe ich
keinen erfolg gehabt, genau so wenig wie telefonisch. Da haben
die nur reparaturen und den Kammerjäger geschickt.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank im Voraus

Adrian Johann Pauliuc.

Hallo,
den Fall können wir nicht abschlißend beurteilen. Renovierung bei Einzug ist durchaus üblich, wobei der Wert einer größeren Renovierungsmassnahme den Wert einer Kaltmiete ja um ein Vielfaches übersteigt.

Insoweit sollten Sie das Waschbecken nicht bezahlen, weil der Wert der Renovierung höher ist als das Waschbecken, so würden wir hier verhandeln.

Ansonsten haben Gesellschaften Vor- und Nachteile. Es gibt auch Privatvermieter, die sich um rein gar nichts kümmern.

Viele Grüße
JB

Hallo,

mir ist leider nicht ganz klar, worum es geht.
Einen Briefentwurf an die Annington kann hier niemand für Sie schreiben.

Da das Waschbecken von Ihnen beschädigt wurde, haben Sie auch den Schaden zu ersetzen.
Entweder kaufen Sie ein neues Becken und installieren es oder Sie melden den Schaden, damit die Annington das Becken ersetzt. Die dadurch entstehenden Kosten müssen Sie dann tragen.

Um was für eine Rechnung der Annington geht es?

Ich hoffe dies hilft Ihnen ein wenig.

Gruß
Sebastian

Waschbecken müssen Sie selber zahlen!!! Macht aber Ihre Hausratversicherung.
Wenn über Mietfreiheit nix schriftlich vereinbart ist, sieht es schlecht aus.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Adrian Johann Pauliuc,

was haben Sie im Vertrag stehen? Sind Sie zur Anfangsrenovierung verpflichtet?
Wurde Ihnen dieser Monat schriftlich oder unter Zeugen zugesagt?
Sie haben das Waschbecken beschädigt, also sind Sie dafür verantwortlich. Prüfen Sie wie alt das Becken ist - haben Sie eine Versicherung? Dann fragen Sie dort wegen der Deckung an. Die kenen dann den Passus Neu für ALt.
Den Punkt mit der Wohnincasso verstehe ich nicht.
Da sie einen „normalen“ Mietvertrag haben, können Sie ohne Angaben von Gründen mit dreimonatigem Vorlauf kündigen.
In diesem Fall empfehle ich Ihnen einen Rechtsbeistand Mieterbund o.ä. einzuschalten.

Gruß Fred

Wie schreibe ich der Wohnungsgesellschaft richtig?

vor allem fehlerfrei; denn in der Anfrage an wer-weiß-was, passen kaum mehr Orthographiefehler rein

Hallo, bei meinem Einzug in eine Wohnung der Deutschen Annigton hat mir der Ausendienstmitarbeiter einen Monat mietbefreiung versprochen um die Renovierungskosten zu decken. Dan wüste ich gerne ob die Annigton ein defektes Waschbecken ersetzen muß oder ich? Es ist mir ein schweres Glas hineingefallen und hat das Becken zerbrochen.

In Deutschland herrscht das Verursacherprinzip, das bedeutet, wer etwas vorsätzlich oder fahrlässig kaputt macht muss natürlich den Schaden ersetzen. Ist logisch! Vielleicht übernimmt ja Ihre Hausratversicherung den Schaden.

Zu guter letzt möchte ich eine rechnung von der Annigton in der ich genau sehen kann was sie mir in rechnung stellt. Den ich bin mir nicht sicher was und wieso ich zahlen soll. Im Moment habe ich schon einen Brief von der Deutschen WohnInkasso und habe leider noch keine neue Wohnung.

Das ist NICHT nachvollziehbar! Inkasso übernimmt die Eintreibung von Schulden!

zeitweilige Nutzer fremden Eigentums (also Mieter), dürfen dieses pfleglich benutzen und haben pünktlich die Mietschuld zu bezahlen!

Aber in dieser möchte ich auch nicht mehr bleiben. da es ständig zu ruhestörrungen und problemen kommt.

Klärung mit dem Vermieter (VOR AUSZUG), der angerichteten Schäden, der Wiedergutmachung, mögliche Eigenleistungen mindern oft Kosten durch Fachfirmen.

Die Annigton ist sehr Uninterresiert und unzugänglich für mich als leihen. Über das online Portal der Annigton habe ich keinen erfolg gehabt, genau so wenig wie telefonisch. Da haben die nur reparaturen und den Kammerjäger geschickt.

Sollten Mietschulden bestehen und offene Rechnungen nicht bezahlt sowie angerichteter Schaden nicht beglichen sein, ist das verständlich!

P.S.
Ich wohne seit 33 Jahren zur Miete und hatte niemals Mietschulden und brauchte auch keinen Kammerjäger.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank im Voraus

Adrian Johann Pauliuc.

Hallo,

zunächst: ich bin/war mir nicht immer sicher, was du eigentlich wissen willst bzw. welche Fragen du beantwortet haben möchtest!

Der erste Absatz ("…bei meinem Einzug in eine Wohnung der Deutschen Annigton hat mir der Ausendienstmitarbeiter einen Monat mietbefreiung versprochen…") ist für mich nur eine Aussage - ein Frage deinerseits kann ich hier nicht erkennen.

Zum Punkt „defektes Waschbecken“ dagegen lässt sich folgendes sagen:
M. E. werden diese Kosten wohl an dir „hängen“ bleiben, da du den Schaden selbst verursacht hast. Eine Hausrat-/Haushaltversicherung - denke ich mal - wird hier nicht „einspringen“, da das Waschbecken nicht mehr zum sogenannten „Hausrat“ gehören wird, da es mit dem Wohnhaus „fest verbunden“ ist… Hier bin ich mir jedoch nicht ganz so sicher - evtl. sollte man das mal mit einem Versicherungsvertreter abklären.

Ein Hinweis an dieser Stelle noch: Es kommt auch immer darauf an, wie man den Schadenshergang darstellt. Evtl. lässt sich das ja auch über die Privathaftpflichtversicherung eines Freundes oder Familienangehörigen „abwickeln“… WICHTIG ABER: Ich will dich hier nicht dazu auffordern, Versicherungsbetrug zu begehen. Wie du das klärst, musst du selbst wissen bzw. entscheiden. Am Ende ist es besser, man bleibt bei der Wahrheit und beißt in den „sauren Apfel“ - soll heißen: man trägt halt den Schaden aus eigener Tasche.

So, und nun bin ich beim dritten und vierten Absatz:
Hier äußerst du dich wieder stark „verschwommen“ - sorry, nimm’s mir nicht übel, aber ich kann nur erahnen, was du wissen möchtest!

Also 1.
Für was möchtest du eine Rechnung von der Fa. Annigton? Geht’s hier noch um das Waschbecken? Wenn ja, würde ich schon eine Rechnung (über Material und Arbeitsleistung) haben wollen, da die ggf. für die Versicherung (siehe oben) benötigt wird.

Wieso hast du Post von der Deutschen Wohn Inkasso? Hast du aus irgendwelchen Gründen keine Miete gezahlt? Oder steht das auch in Verbindung mit dem defekten Waschbecken - sprich: die Fa. Annigton wollte hierfür Geld von dir und du hast dich geweigert zu zahlen?

Und 3.
Wie meinst du das mit der neuen Wohnung? Dass du aus der Wohnung raus willst, habe ich verstanden. Aber in welchem Zusammenhang steht das mit dem Brief von der Deutschen Wohn Inkasso?

Also, zu den letzten drei Punkten müsstest du noch ein paar nähere Infos/Erläuterungen geben - anderenfalls ist es schwierig, sich in die Sache „hineinzudenken“…

MfG schoerschi

PS: Abschließend noch folgender Hinweis - ich bin juristischer Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen. :wink:

Vielen Dank MfG

Das Becken habe ich schon ersetzt, wollte nur sicher sein wie die Sachlage ist.

Die Rechnung soll für die Kosten sein, die ich nicht verstehe. Nicht Miete oder Nebenkosten.
Aber auf meinem Onlinekonto habe ich sie gesehen.

Habe jetzt einen Inkasso Brief mit einer art Rechnung und das Starke Gefühl das etwas nicht stimmt.

Mein Rückruf von der Annigton blieb aus, hätte heute sein sollen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe MfG

Guten Abend,

ich Danke Ihnen und hoffe Sie noch ein mal fragen zu dürfen.

  1. wüste ich gerne ob es einen Unterschied macht wen ich eine Augenzeugin habe.

  2. Habe ich selbst eingebaut.

  3. Da geht es um Kosten die ich nicht nachvollziehen kann. Nicht Miete oder Nebenkosten aber im Onlineportal vorhanden.

MfG

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG

Hallo,

und danke ja. Das Becken habe ich selbst ersetzt.
Wollte gerne wissen wie ich diesen Monat Mietfrei einforden soll. Da ich eine Augenzeugin habe.

Die Rechnung soll mir die Kosten erklären, die ich im Onlineportal gesehen habe und nicht zu Miet oder Nebenkosten zähle.

Mein Rückruf der Annigton blieb leider aus.
Hätte heute sein sollen

MfG Danke.

Danke

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Guten Abend,

für die Renovierung bin ich selbst zuständig.

Dieser Monat wurde im beisein einer weiteren mit mir berfeundeten Person zugesagt.
Schriftlich war es dem Herren zu umständlich.
Da wir zu zweit waren, dachten wir es müßte reichen.

Das Becken habe ich ausgetauscht.

Vielen dank Fred
Gruß Adrian.

Guten Morgen,

zu 1. Ja es wäre hilfreich eine Zeugin zu haben. Die Zeugin reicht wahrscheinlich nicht aus beim Aussendienstmitarbeiter Druck auszuüben. Der wird sich rausreden wollen. Wenn das so ist, würde ich mit diesen Menschen diese Angelegenheit nicht mehr regeln, sondern direkt mit der Anington. Aber, wie schon erwähnt sollte das schriftlich erfolgen. Darüberhinaus sollte die Zeugin nicht mit Ihnen verwandt (Frau, Schwester, Freundin, Verlobte) sein. Zumindest sollten Sie das nicht erwähnen. Allerdings sollten Sie erwähnen, dass Sie die Wohnung nur genommen haben weil dieses Versprechen gegeben wurde.

zu 2. Dann können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.

zu 3. Das habe ich nicht verstanden:…im Onlineportal vorhanden?

mfg

Hallo,

wenn ein Monat mietfrei vereinbart wurde (vor Zeugen), dann zahlt man doch in der Regel den ersten Monat keine Miete. Diese Vereinbarung müssen Sie natürlich beweisen können. Diese Konstellation ist allerdings etwas merkwürdig, da normalerweise eine solche Mietfreiheit im Mietvertrag mitaufgenommen wird.

Die Angelegenjheit mit der Rechnung ist aber weiterhin für mich unverständlich.

Gruß
Sebastian